Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.2 Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden.[1] Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.[2] Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt s...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.4 Spaltungsprüfung

Der Spaltungs- und Übertragungsvertrag oder sein Entwurf ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Spaltungsprüfer) zu prüfen.[1] Die in der Regelung des § 9 Abs. 2 UmwG für die Verschmelzung vorgesehene Ausnahme von der Prüfung gilt ausdrücklich nicht für die Spaltung.[2] Dies resultiert aus der Tatsache, dass es bei der Auf- und Abspaltung stets zu einem Anteils...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 4 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

Neben der Einzelrechtsnachfolge und der Anwachsung sind im Umwandlungsgesetz abschließend die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel geregelt. Seit der Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie der EU[1] regeln die §§ 122 a – 122l UmwG auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, bei der mindestens eine der beteil...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.5 Umwandlungsbeschluss

Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers erforderlich, der in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und notariell beurkundet werden muss.[1] Bei der Einberufung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen muss nach § 216 bzw. § 230 UmwG auf den zu beschließenden Formwechsel hingewiesen werden. Der Inhalt des Umwan...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.3 Verschmelzungsmöglichkeiten

Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden. Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.5 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger diesem durch einen notariell beurkundeten Verschmelzungsbeschluss zustimmen.[1] Der Verschmelzungsbeschluss kann nur in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und bedarf grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Bei Pe...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.2 Vorbereitungsphase

Vorbereitung notwendiger Beschlüsse In der Vorbereitungsphase werden die Beschlüsse der Anteilsinhaber der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger vorbereitet, d. h. es wird die rechtsgeschäftliche Grundlage der Umwandlung erstellt. Bei den mit Vermögensübertragungen verbundenen Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) ist von den Vertretungsorganen de...mehr

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Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Leitsatz 1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. 2. Dies gilt...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.5 3-Objekt-Grenze bei Beteiligung an einer Grundstückspersonengesellschaft

Bei der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften zur Verwertung von Grundstücken (z. B. durch Verkauf oder Bebauung und Verkauf), kann sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Gesellschafter selbst jeweils ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein. 3-Objekt-Grenze bei der Gesellschaft Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst durch Überschreiten der "3-Objekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 5 Weitere Reglungen in § 138d AO

§ 138d Abs. 4 AO definiert die Betriebsstätte als eine Betriebsstätte im Sinne der AO, aber auch nach den Bestimmungen des im jeweiligen Einzelfall anzuwendenden DBA.[1] § 138d Abs. 5 AO definiert den Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung. Bei dem Nutzer handelt es sich um denjenigen, der einen Vorteil aus der Steuergestaltung ziehen will.[2] Dies kann nach dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.8 Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 131 Die Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist Gestaltungsmissbrauch, wenn es dem Eintreten einer Steuerpause dient und hierfür keine außersteuerlichen Gründe bestehen.[1] Dasselbe gilt, wenn eine Personengesellschaft ihr Wirtschaftsjahr so festlegt, dass es einen Monat vor...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festsetzungsantrag des Anwalts

Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steht einer Festsetzung nach § 11 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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AGS 06/2021, Oetker, HGB-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker. 7. Aufl., 2021. C.H. Beck. XLV, 2.559 S., 199,00 EUR Der "Oetker" fokussiert sich auf das Recht der Personenhandelsgesellschaft und berücksichtigt in der 7. Auflage die aktuelle Reformdiskussion für eine Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Es wurde bei der Neuauflage darauf verzichtet, das Handelsrecht in seiner g...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Testamentsvollstreckung bei der Personengesellschaft

2.3.3.1 Kommanditbeteiligung Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstrecke...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.1 Kommanditbeteiligung

Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstreckerlösung im Gesellschaftsvert...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 In sachlicher Hinsicht gilt § 43 AO für alle durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelten Steuern und Steuervergütungen, soweit sie von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Er gilt ferner für die Realsteuern, d. h. Grundsteuer und Gewerbesteuer[2], soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.[3] Auf die steuerlichen Ne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.2.1 Besitz- und Verkehrssteuern

Rz. 15 ESt: für die veranlagte ESt der ESt-Pflichtige i. S. d. § 1 EStG [1]; für die LSt der Arbeitnehmer[2]; für die KapESt der Gläubiger der Kapitalerträge[3]; für die Abzugsteuer nach § 50a EStG der beschränkt Stpfl.[4]. KSt: die körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. §§ 1ff. KStG, ohne dass das Gesetz dazu eine ausdrückliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.2 Angaben zu den beteiligten Personen, Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3

Rz. 21 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 sind Angaben zu der Person des Intermediärs zu machen, wobei in Nr. 10 und S. 2 ergänzende Angaben gefordert werden. Ist der Intermediär eine natürliche Person, sind Familienname und Vorname sowie Tag und Ort der Geburt anzugeben. Ist er keine natürliche Person, d. h. eine Körperschaft oder Personengesellschaft, ist die Firma oder der Name anzug...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.7.2 Leistungserbringer als Vertragspartner

Rz. 11 Die für einen Vertrag über die besondere Versorgung infrage kommenden Leistungserbringer sind in Abs. 3 der Vorschrift abschließend aufgeführt. Inhaltlich entspricht Abs. 3 zunächst weitgehend dem bisherigen § 140 b Abs. 1, ist aber mit Wirkung zum 1.1.2021 nochmal erweitert worden. Zu den potenziellen Vertragspartner zählen nach Nr. 1 alle nach Kapitel 4 SGB V zur Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.2 Umstellung bei Gewerbetreibenden

Rz. 29 Von maßgeblicher Bedeutung ist die Frage, ob es sich um eine (zustimmungspflichtige) Umstellung oder eine (zustimmungsfreie) erstmalige Bestimmung eines Wirtschaftsjahrs handelt (vgl. auch Rz. 17). Wird ein bisher als Einzelunternehmen geführter Gewerbebetrieb in eine neu gegründete Personengesellschaft eingebracht und bei dieser Gelegenheit der Zeitraum des Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.2 Übertragende Umwandlung und Verschmelzung

Rz. 22 Unter Verschmelzung im handelsrechtlichen Sinn fallen die Verschmelzung von Körperschaften (eigentliche Verschmelzung), die Verschmelzung von Personengesellschaften und von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verschmelzung mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 2–122 UmwG 1995). Steuerrechtlich werden aber nur die Vermögensübertragungen zwischen ju...mehr

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Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Leitsatz Eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Normenkette § 43b, § 50d Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustabzugs

Rz. 45 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.1 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder einer AG in eine GmbH (§§ 369f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 5.1 Zulässig gebildetes abweichendes Wirtschaftsjahr

Rz. 52 Der in einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn muss einem bestimmten Vz zugeordnet werden. Die entsprechenden Regelungen enthält § 4a Abs. 2 EStG. Danach ist der Gewinn bei Land- und Forstwirten auf die Vz, in denen das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt und endet, zeitanteilig aufzuteilen. Das gilt auch für die Aufteilung des Gewinns eines Rumpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.4 Selbstständig Tätige (Freiberufler)

Rz. 23 Für Freiberufler enthält das Gesetz keine besondere Regelung über das Wirtschaftsjahr. Das bedeutet, dass der Grundsatz des § 2 Abs. 7 EStG uneingeschränkt gilt. Der Gewinn ist daher für das Kj. zu ermitteln. "Wirtschaftsjahr" in diesem Sinne ist daher immer das Kj. Eine Möglichkeit, einen abweichenden Gewinnermittlungszeitraum zu wählen, gibt es nicht.[1] Einen vom K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 26 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt vor, wenn der Stpfl. von dem bisherigen regelmäßigen Abschlusszeitpunkt auf einen anderen regelmäßigen Abschlusszeitpunkt übergeht. Die Umstellung setzt voraus, dass dem Stpfl. hinsichtlich der Bestimmung des Abschlusszeitpunkts ein Wahlrecht zusteht. Dies besteht für bestimmte Land- und Forstwirte, die ein der nach § 8c Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.9 Verluste bei Organschaft

Rz. 35 In Organschaftsfällen ist der Verlustabzug allein beim Organträger zulässig. Er ist bei diesem auf die Summe der Ergebnisse aller Mitglieder des Organkreises anzuwenden. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, gilt der Höchstbetrag für jeden Beteiligten (R 10d Abs. 2 S. 6 bis 8 EStR 2012).[1]mehr

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Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

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Aktuelle Entwicklung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Zusammenfassung Das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts macht weitere Fortschritte. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen für alle Formen der Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die A...mehr

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Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

Zusammenfassung Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger der Fonds-KG zur Last gelegt wird. Hintergrund Der Kläger hatte sich im Jahr 2011 aufgrund eines Prospekts an einem Investmentfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als (Treugeber-)Kommanditistin beteiligt. Gr...mehr