Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegebedürftigkeit

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Intention der Vorschrift, die während des Gesetzgebungsverfahrens zunächst als § 46 vorgesehen war, ist es, möglichst alle kraft Gesetzes Versicherten zu erfassen und sicherzustellen, dass der Einzelne die Pflicht zur Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung auch tatsächlich erfüllt (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 4...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Der Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen setzt grundsätzlich eine Vorsorgebedürftigkeit voraus. Diese besteht, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden, oder wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen gefährdet ist (Primärprävention). Darü...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.1 Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden nach Abs. 1 unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen (Schwächung der Gesundheit, Verhütung oder Verschlimmerung von Krankheiten, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) erbracht wie die Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 1. Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat die Krankenkasse im Rahmen des § 23 Abs. 2 oder des ...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft teilweise an Leistungen nach dem früheren Recht an (§ 184a Abs. 1, § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO). Sie umfasst ambulante Rehabilitationsleistungen (Abs. 1), wenn die grundsätzlich in die Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) eingeschlossenen sonstigen ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, und stationäre Rehabilitationsmaßnahme...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Pflegebedürftigkeit

Rz. 1353 Als pflegebedürftig gelten Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des SGB XI erfüllen und Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des SGB XI voraussichtlich erfüllen (§ 7 Abs. 4 S. 1 und 2 PflegeZG). Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedür...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Rz. 1354 Liegt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Tagen, mithin zwei Wochen) vor, um für einen nahen Angehörigen aufgrund einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege notwendigerweise zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung für diese Zeit sicherzustellen, besteht nach § 2 PflegeZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehme...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1014 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dort versichert ist, ist auch nach dem SGB XI versicherungspflichtig (§§ 20 f. SGB XI). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Langfristige Arbeitsverhinderung (Pflegezeit)

Rz. 1359 Liegt eine langfristige Arbeitsverhinderung bedingt durch Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (eigener Haushalt oder anderer Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde) vor, hat der Beschäftigte nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für jeden pflegebedürftigen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Zweck und Aufgabe der Pflegeversicherung

Rz. 1012 Durch die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert werden (§ 1 Abs. 1 SGB XI).mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Pflegebegriff

Sucht man in den gerichtlichen Entscheidungen nach Anhaltspunkten dafür, wann genau von einer Pflegetätigkeit i.S.v. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen ist, ist vor allem die jüngere Rechtsprechung bemüht, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen. Als Anknüpfungspunkt dient ihr hierbei der Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem SGB XI. Während § 14 SGB XI der Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. a–e UStG a. F.) – Rechtslage bis zum 31.12.2008

Tz. 96 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG (Anhang 5) fallenden Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. steuerbefreit: "Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlungen, Diagonistik- oder Befunderhebung, Einrichtungen zur Geburtshilfe sowie Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.2 Nachweis der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 98d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, dass die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht wurden, müssen für jede betreute oder gepflegte Person beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden. Hierzu gehören insbesondere (s. Abschn. 4.16.2 Abs. 1 UStAE): der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer durch eine B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.2 Leistungen der häuslichen Pflege (§ 4 Nr. 16 Buchst. c, i oder k UStG)

Tz. 100a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einrichtungen, die Leistungen zur häuslichen Pflege und Betreuung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, sind mit ihren Leistungen steuerfrei, wenn mit ihnen die Krankenkasse einen Vertrag nach § 132a SGB V (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) bzw. die zuständige Pflegekasse eine Vertrag nach § 77 SGB XI (Häusliche Pfleg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 85. Reha-Maßnahmen

Rz. 1404 → Kuren (Rdn 1019 ff.). Rz. 1405 Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen Krankheits- und Unfallfolgen sowie Folgen einer angeborenen Behinderung beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden gem. § 40 SGB V angeboten, um Krankheitsbeschwerden zu erkennen, zu heilen, die Verschlimmerung einer Krank...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / VII. Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 102 Gegenüber den Regeln der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) sind gem. § 6 SGB IV Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts vorrangig. Überstaatliches Recht sind die EU-Verordnungen (s. insb. die VO [EG] Nr. 883/2004, die seit dem 1.5.2011 gilt, früher EWG-VO 1408/71) über soziale Sicherheit, zwischenstaatliches Recht die Abkommen über s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Kündigung / 5.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

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Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

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Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solida...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis

Rz. 6 Der in § 21 in die Pflegeversicherung einbezogene Personenkreis ist erkennbar vor dem Hintergrund in das SGB XI aufgenommen worden, dass dieser Personenkreis aus Spezialvorschriften einen Anspruch auf Heil- oder Krankenbehandlung, Krankenhilfe, Krankenversorgung bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hat, das Risiko der Pflegebedürftigkeit damit jedoch nicht o...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3 Beitragstragung (Satz 1)

Rz. 11 Die Beitragstragung beinhaltet die Regelung, wer, unabhängig von der Beitragszahlung, im Innenverhältnis wirtschaftlich mit den Beiträgen belastet ist (zur Beitragstragung vgl. BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R, BSGE 86 S. 262). Dies bedeutet auch, dass damit bestimmt wird, ob und in welcher Höhe der Beitragszahlungspflichtige Rückgriff auf den Beitragstragungs...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.4 Übergangsregelung (Art. 42 Pflege-Versicherungsgesetz)

Rz. 32 Für Personen, die aufgrund des SGB XI nach § 21 versicherungspflichtig wurden und die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert waren, konnten diesen Pflegeversicherungsvertrag mit Wirkung ab Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen, wenn dieser vor dem 23.6.1993 abgeschlossen worden war (Art. 42 Abs. 3 Pflege...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Beihilfe oder Heilfürsorge des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 20 Für die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflege eines Beilhilfe- oder Heilfürsorgeberechtigten, wozu auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen gehören, gelten hinsichtlich der Beiträge des Versicherten die vorstehenden Ausführungen zur hälftigen Tragung entsprechend. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in diesen Fällen die Leistungen der Pflegevers...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.3 Bezieher ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (Nr. 3)

Rz. 15 Durch Nr. 3 werden Personen, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG (oder Gesetzen, die die entsprechende Anwendung des BVG vorsehen) beziehen, in die Pflegeversicherung einbezogen. Nach § 27a BVG wird im Rahmen der Kriegsopferfürsorge ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, wenn die Rentenleistungen nach dem BVG ...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 3 Nr. 3, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgese...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.2 Bezieher von Kriegsschadenrente oder vergleichbaren Leistungen (Nr. 2)

Rz. 12 Mit Nr. 2 werden Personen in die Pflegeversicherungspflicht einbezogen, die eine Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen. Anders als in den anderen Regelungen wird hier nicht (unmittelbar) auf Ansprüche zur Krankenversorgung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 Nr. 4, 20 und 22) war nur für einen Teil des (jetzt) von § 21 erfassten Personenkreises eine Pflegeversicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen, dies zudem nur dann, wenn auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Im Gesetzgebungsverfahren wurde d...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (zu § 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 traten verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze in Kraft. Die Finanzverwaltung hat jetzt den UStAE entsprechend angepasst und die Hinweise zu § 4 Nr. 16 und § 4 Nr. 25 UStG umfassend überarbeitet. Darüber hinaus wurden Konsequenzen aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung über die Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrages bei Pflichtversicherung oder Familienversicherung war schon im Gesetzentwurf (BT-Drs. 12/5262 S. 18 dort zu § 23) vorgesehen und ist (BT-Drs. 12/5262 S. 107) damit begründet worden, dass es bei Eintritt einer Pflichtversicherung oder Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung erforde...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Auskunftspflicht des Hausgenossen

Rz. 45 Lebten der Bevollmächtigte und der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, hat der Erbe zusätzlich Auskunft über die erbschaftlichen Geschäfte zu erhalten, die nicht selten auf einer transmortalen bzw. postmortalen Vollmacht beruhen dürften. Als Hausgenosse kann insbesondere ein Lebensgefährte[45] gelten, aber auch Familienmitglieder, die zwar nicht mit dem Erblasser zu...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Ärztliche Schweigepflicht zur Pflegebedürftigkeit

Rz. 228 Der Arzt kann aus seiner ärztlichen Schweigepflicht kein Zeugnisverweigerungsrecht nach dem Tod seines Patienten ableiten, wenn der Patient die Offenlegung der dem Arzt bekannt gewordenen Tatsachen mutmaßlich gebilligt hätte.[239] Dies hat u.a. Bedeutung, wenn es um die Frage der Pflegebedürftigkeit geht. Zu der Frage, ob ein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht beste...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.[1] Das Pflegegeld ist eine Leistung in Geld, die anstelle der Pflege (Sachleistung) ge...mehr