Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeheim

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Überleitung von Ansprüchen beim "einfachen" Versorgungsvertrag bzw. bei Abbedingung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 90 Beim "einfachen" Versorgungsvertrag, bei dem die Rechtsfolgen von Leistungsstörungen nicht durch die besonderen landesrechtlichen Vorschriften bestimmt werden, weil die Übergabe mit einer dauerhaften Existenzsicherung nicht verbunden ist, bleibt es ohne die vorbezeichneten Spezialregelungen regelmäßig bei der Anwendung der §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den Grundsätzen der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Kein Einsichtsrecht eines Kindes in Grundbuch und Grundakten der Mutter wegen möglicher Grundstücksveräußerungen

Rz. 68 Gemäß § 12 Abs. 2 GBO kann die Erteilung einer Grundbuchabschrift verlangen, wem die Einsicht des Grundbuchs gestattet ist. Die Einsicht des Grundbuchs ist nach § 12 Abs. 1 GBO jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies nicht voraus, dass schon ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem im Grundbuch e...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Länderkompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform

Rz. 369 Erhebliche praktische Bedeutung besitzen die in den Heimgesetzen enthaltenen Bestimmungen, die es dem Träger sowie der Leitung und den Beschäftigten eines Alten- oder Pflegeheims untersagen, sich geld- oder geldwerte Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Maßgebend war ursprünglich § 14 HeimG des Bundes. Mit der Föderalism...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 2 Adressaten der Trinkwassernovelle

Wer als Immobilieneigentümer sein Trinkwasser von einem Wasserwerk bezieht, kann sich darauf verlassen, dass hygienisch einwandfreies Wasser geliefert wird. Er ist jedoch für die gesundheitliche Beschaffenheit des Trinkwassers in seiner Hausinstallation verantwortlich, weil es dort durch chemische Verunreinigungen (Stichwort "Bleirohre") oder bakterielle Belastungen (Stichwor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauchsgestaltungen bei... / a) Der Streitfall

Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen ein eigengenutztes Einfamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich unter Vorbehalt des Nießbrauchs bis zum Tod des Längstlebenden auf ihre drei volljährigen Kinder übertragen. Aufgrund eines geplanten Umzugs schlossen die Steuerpflichtigen mit ihren drei Kindern eine privatrechtliche Vereinbarung, wonach beim Ver...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.1 Grundlagen des Unterhaltsanspruchs

Der Anspruch setzt eine wirksam geschlossene Ehe und ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 BGB voraus. Eine wirksam geschlossene Ehe hat der Unterhalt begehrende Ehegatte im Zweifel nachzuweisen. Der Anspruch beginnt mit der endgültigen Trennung der Ehegatten. Getrennt leben die Ehegatten nach § 1567 Abs. 1 BGB, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 13 Übersicht über die Tätigkeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst

Es können 6 Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Kinderpflegerin Erzieherin, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen Handwerklicher Erziehungsdienst Heilpädagogen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung Leiterin von Kindertagesstätten Die Eingruppierung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen richtet sich nach der auszuübenden T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis bedeutet den ungehinderten Zugang zu dem damit verbundenen öffentlichen oder privaten Gebäude und den jeweils in den einzelnen Etagen angesiedelten Kliniken, Arztpraxen, psycho- und physiotherapeutischen Praxen sowie die uneingeschränkte Nutzung der dazugehörigen medizinischen Einrichtungen für Menschen mit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.12 Anforderungen des Brandschutzes

Aufgrund der ASR A2.2 sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:[1] Die Gliederung in Bereiche mit normaler und erhöhter Brandgefährdung wird beibehalten. Für Bereiche mit erhöhter Gefährdung sind Konkretisierungen hinsichtlich erhöhter Gefahr und entsprechende Lösungen für einen wirksamen Brandschutz eingefügt. Anordnung der Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe der Orte mi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.3 Beispiel 3: Vorbeugender Brandschutz in barrierefreien Krankenhäusern und Arztpraxen mit stationärer Behandlung und mobilitätseingeschränkten Patienten

Zur sicheren Gestaltung von barrierefreien Krankenhäusern und Arztpraxen mit stationärer Behandlung aus Sicht des Brandschutzes kann folgende Checkliste herangezogen werden:[1]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Getrenntleben.

Rn 4 Eheleute leben getrennt, wenn objektiv zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und subjektiv zumindest ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (BGH FamRZ 16, 1142; vgl iÜ Legaldefinition in § 1567 ). Grds ist die häusliche Gemeinschaft zum Zweck einer Trennung im Rechtssinne vollständig aufzuheben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung von Wohnraum.

Rn 3 Der Titel muss auf Räumung von Wohnraum gerichtet sein. Darunter sind Räume zu verstehen, die vom Schuldner oder seinen Angehörigen als unmittelbare Besitzer ständig und nicht ausschließlich zu gewerblichen Zwecken (s Rn 2) bewohnt werden. Dazu gehört auch das Frauenhaus (LG Lübeck ZMR 93, 223). Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände der Nutzung, nicht die schuldr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tragweite der Norm.

Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weiteren nicht um einen rei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 565 II, III für Wohnraummietverhältnisse. Seit 1.9.01 gibt es die asymmetrischen Kündigungsfristen. Hiermit soll die Mobilität des Mieters erhöht werden. Es seien Fälle zu berücksichtigen, in denen der Mieter gezwungen sei, seine Wohnung kurzfristig aufzugeben, weil er zB seinen Arbeitsplatz wechseln oder aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Gemischte Verträge.

Rn 12 Typische Dienstvertragspflichten werden häufig in einem gemischten Vertrag mit anderen Pflichten verbunden, zB beim Krankenhausaufnahmevertrag, beim Vertrag über Aufnahme in Alters- und Pflegeheim oder über Nutzung eines Fitness-Studios (dazu BGH NJW 12, 1431 [BGH 08.02.2012 - XII ZR 42/10]). Die Gewährleistung richtet sich danach, welchem Vertragstyp die jeweilige Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Lebzeitige Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Rn 3 Die Aufhebung der Verpflichtung oder ihr Wegfall muss zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Der Rechtsgrund ist gleichgültig. Er kann im Rücktritt (KG FamRZ 05, 1573), Bedingungseintritt (§ 158 II), in Kündigung (Karlsr FamRZ 97, 1180), nachträglicher Unmöglichkeit (§ 275; BGH NJW 11, 274, 276 zur Pflicht zu Pflegeleistungen, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eheliche Lebensgemeinschaft.

Rn 7 Sie beginnt mit Eheschließung (§ 1310) und endet mit Trennung der Ehegatten (§ 1567 I) oder Tod eines Ehegatten; nach Scheidung §§ 1596 ff. Nehmen die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft nach Trennung wieder auf, tritt der Unterhaltsanspruch des § 1360 wieder an die Stelle des Unterhaltsanspruchs nach § 1361 (Hamm FamRZ 11, 1234). Allein die räumliche Trennung od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 24 Es erfolgt durch Aufhebung, § 875, Eintritt eines Endtermins (zum Erreichen eines Lebensalters München NJW-RR 10, 890 [OLG München 05.01.2010 - 34 Wx 122/09]) oder einer objektiv eindeutig bestimmbaren, auflösenden Bedingung (Frankf BeckRS 15, 13195), wie Tod bzw Erlöschen der juristischen Person, §§ 1061, 1090 II (s.a. § 1090 Rn 9). Rn 25 Die Zerstörung und Unbewohnbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft.

Rn 2 Hat ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft verlassen, kann das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft leicht festgestellt werden. In allen anderen Fällen muss die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft weitestgehend herbeigeführt worden sein, sei es auch innerhalb der Ehewohnung. Nur ein Restmaß an Gemeinsamkeiten wird noch akzeptiert. So kann ein Getrenntleben dann noch an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnlicher Aufenthalt (Abs 1).

Rn 3 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist unionsrechtsautonom auszulegen (Dörner ZEV 16, 117). Es kommt auf die persönliche, soziale u familiäre Eingliederung des Erblassers an. Dabei kann man sich auch an der Rspr zu anderen Verordnungen orientieren. Die VO definiert zwar den gewöhnlichen Aufenthalt nicht verbindlich, erläutert ihn aber in Erw 23. Danach ist eine Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 11 Das Nachlassverfahren ist seit dem 1.9.09 in §§ 342 ff FamFG geregelt. Für die Erbscheinserteilung ist sachlich zuständig grds das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts (§ 2353, § 23a I Nr 2,II Nr 2 GVG; BaWü: staatliches Notariat gem §§ 1, 37 f LFGG; Art 147 EGBGB), funktionell grds der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), es sei denn, der Richtervorbehalt greift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ehegattenschutzklausel.

Rn 6 soll dem an der Ehe festhaltenden Ehegatten die Möglichkeit und die Zeit geben, sich auf die Auflösung der Ehe einzustellen (BTDrs 7/4361, 13). Da die Ehescheidung gegen den Willen eines Ehegatten regelmäßig mit Härten verbunden ist, ist der Maßstab für die schwere Härte nicht die Ehe schlechthin, sondern die bereits gescheiterte. Nur dann, wenn sich auf Grund außergewö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagungsgegner.

Rn 15 Die Ausschlagungserklärung ist ggü dem Nachlassgericht abzugeben. Dies gilt nicht für die Ausschlagung von Vermächtnissen; sie kann formlos ggü dem Beschwerten erfolgen (Staud/Otte § 1945 Rz 30). Das Nachlassgericht nimmt die Erklärung entgegen, auch wenn es sie für unwirksam oder verspätet erachtet und teilt die Ausschlagung den Nächstberufenen nach § 1953 III mit. Es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass die Regelung von Wohnungsangelegenheiten von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst wird, weil er nur dann den Betroffenen kraft Gesetzes vertreten kann (§ 1823). Ist ihm die gesamte Personensorge übertragen, so ist er auch zur Kündigung der Wohnung des Betreuten berechtigt, hat er nur die Vermögenssorge, werden davon ›Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eltern.

Rn 3 Die Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern beruht weniger darauf, dass sie über keine ausreichende Altersversorgung verfügen, als vielmehr auf hohen Kosten eines Alters- oder Pflegeheims, dessen Kosten durch Leistungen der Sozialhilfe nicht gedeckt werden. Dieser Mehrbedarf ist ein unselbständiger Bestandteil des Unterhaltsanspruchs und führt ebenfalls zur Bedürftigkeit.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 22a gilt in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen bestehen (zB nach §§ 152 Abs 4 S 2, 167 Abs 1, 2, 272 Abs 2 S 2, 313 Abs 4 S 1). Vorschriften, die anderweitige Mitteilungen regeln (zB §§ 168a Abs 1, 2, 216a S 1, 309 Abs 1, 2, 310, 311 S 1, 338 S 1, 347 Abs 1 S 1, 379 Abs 1, 2, 400, 431), schließen § 22a e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verträgen über soziale Dienstleistungen, III.

Rn 24 Eine weitere Bereichsausnahme besteht in Art 3 III lit a VRRL für soziale Dienstleistungen (Rn 25). Grund ist, dass diese besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, so dass die §§ 312 ff grds nicht passen (vgl BTDrs 17/12637, 48). Diesbezüglich sind lediglich die sich aus § 312a I, III, IV und VI ergebenden Informationspflichten zu beachten. Weiter steht dem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 § 573 gilt ausschl für die Vermieterkündigung von Haupt- und Untermietverhältnissen (LG Berlin GE 19, 1507) auf unbestimmte Zeit (§ 542) über Wohnraum (maßgeblich ist die Zweckbestimmung, Saarbrücken MDR 12, 1335; Celle ZMR 99, 469), der nicht unter § 549 II, III (zB Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime) fällt. Auch Dauernutzungsverträge von Genossenschaften falle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 133–141.

Rn 9 § 133 gilt auch für die Auslegung von Testamenten (dazu § 2084 Rn 5 ff). Mängel der vom Erblasser getroffenen Anordnungen werden durch besondere Vorschriften beseitigt, die Auswirkungen von Unklarheiten oder Lücken im Testament beschränken (§§ 2066–2073, 2084–2086). Rn 10 Eine letztwillige Verfügung kann nach §§ 134, 138 nichtig sein. Die praktisch wichtigsten Verbote en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.2 Krankheits- und Pflegefall

Umzug in Pflegeheim Wird der Alleineigentümer des Hauses, in dem beide Partner gemeinsam wohnen, dauerhaft krank und zum Umzug in ein Pflegeheim genötigt, kann der verbleibende Partner ohne vertragliche Absicherung zum Auszug gezwungen sein. Praxis-Beispiel Klage auf Räumung, Herausgabe und Nutzungsentschädigung Ein älteres Paar bewohnte von 1987 bis Anfang 2001 in nichtehelich...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 5 Beendigung des Wohnrechts

Eine Grunddienstbarkeit in Form eines dinglichen Wohnrechts setzt voraus, dass die Nutzung des Grundstücks für den Berechtigten einen Vorteil bietet.[1] Deshalb erlischt das Wohnrecht kraft Gesetzes, wenn es dem Berechtigten auf Dauer keinen Vorteil mehr bietet, etwa weil es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig Straftat hindert n...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 8.4 Auslegung

Was wollen die Parteien? Bei Grundstücksbelastungen, deren Inhalt weitgehend durch Parteivereinbarungen bestimmt werden kann, ist es von Bedeutung, in welcher Weise die Vereinbarungen zur Ermittlung des genauen Inhalts der Belastung auszulegen sind. Hierbei ist auf Wortlaut und Sinn der Grundstücksbelastung abzustellen, wie sie sich aus dem Grundbuch selbst und der etwa in Be...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.3 Obligatorisches (oder schuldrechtliches) Wohnrecht

Bei der Veräußerung eines Wohnhauses kann vereinbart werden, dass dem Veräußerer ein lebenslanges schuldrechtliches (obligatorisches) Wohnrecht an einer in dem Haus gelegenen Wohnung zustehen soll. Hinweis Dingliche Sicherung durch Reallast Dieses Recht kann durch eine Reallast dinglich gesichert werden. Wird ein lebenslanges Wohnrecht durch letztwillige Verfügung zugewendet, k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietminderungslexikon / 25.2 Gebrauchsbeeinträchtigungen bei der Gewerbemiete

Bei der Gewerbemiete liegt ein Mangel vor, wenn ein Lagerraum die vereinbarte Nutzlast nicht tragen kann[1], wenn in einem Restaurant die Lüftungsanlage ausfällt[2], wenn Büroräume nicht mit einem Sonnenschutz versehen sind und sich deshalb nicht nur gelegentlich stark (über 26° C) aufheizen[3], wenn der Fußboden in einem Alten- und Pflegeheim so beschaffen ist, dass eine Stolpe...mehr