Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 1.2 Pflegeversicherung

Pensionäre haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften auch Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit. Bei einem privaten Versicherungsunternehmen sind krankenversicherte Pensionäre zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese muss die Beihilfeleistungen im Pflegefall bis zu der Höhe ergänzen, die i...mehr

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Rechtskreis / 1.2.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Zum 1.1.2001 wurden durch das "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" nahezu sämtliche Bestimmungen sowohl beitragsrechtlicher als auch leistungsrechtlicher Art in der Kranken- und Pflegeversicherung vereinheitlicht.mehr

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Pensionär / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Nehmen Pensionäre eine mehr als geringfügige abhängige Beschäftigung auf, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen daher nicht an.mehr

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Geringverdiener / 3 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

Bei Geringverdienern ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch den Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung i. H. v. 0,6 % alleine zu tragen.mehr

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Künstler / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publizisten (50 %) und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30 %) sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert (20 %). Der Beitragsanteil des Versicherten bemisst sich für die Krankenversicherung nach dem Arbeitseinkommen, und z...mehr

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Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 2 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung ist an die nach § 6 Abs. 7 SGB V geltende besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze angebunden.[1] Sie beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2024 bundeseinheitlich 66.150 EUR.mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 2 Pflegeversicherung

Eine freiwillige Pflegeversicherung gibt es nicht. Freiwillig krankenversicherte Mitglieder sind zur Pflegeversicherung pflichtversichert.[1] 2.1 Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht Bei Nachweis eines entsprechenden Pflegeversicherungsschutzes durch eine private Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Pflegeversicherungspflicht befreien zu ...mehr

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Vorruhestand / 2.2 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung muss das Vorruhestandsgeld mindestens i. H. v. 65 % des Bruttoarbeitsentgelts gezahlt werden, das der ausgeschiedene Arbeitnehmer vor Beginn der Vorruhestandsleistung erzielt hat. Er muss dies in den letzten abgerechneten insgesamt 6 Monate umfassenden Entgeltabrechnungszeiträumen durchschnittlich erzielt haben (soweit ...mehr

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Vorruhestand / 4 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

4.1 Beginn Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mi...mehr

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Vorruhestand / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

3.1.1 Beitragssatz Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeldempfängers an. Der Beitragssatz...mehr

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Beitragszuschuss / 6 Pflegeversicherung

6.1 Privat Pflegeversicherte Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbem...mehr

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Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen si...mehr

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Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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Pensionär / 2.5.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben dem Bezug von Altersgeld führt – im Gegensatz zu beschäftigten Pensionären – nicht zur Versicherungsfreiheit. Bezieher von Altersgeld haben keinen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, womit es an der Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit fehlt.[1] In einer Beschä...mehr

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Nichtversicherte GKV / 6 Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind die Grundsätze der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden.[1] Die Beitragsbelastung berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Insbesondere werden folgende Einkunftsarten der Beitragsbemessung zugrunde gel...mehr

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Beitragsfreiheit / 6 Beitragsfreiheit in der Pflegeversicherung auf Antrag

Pflegeversicherte, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind beitragsfrei, wenn sie Leistungen zur Pflege aus der Unfallversicherung oder nach dem BVG beziehen. Allerdings tritt diese Beitragsfreiheit nicht kraft Gesetzes ein, sondern auf Antrag des Versicherten. Die Pflegekassen sind aufgrund ihrer Beratungspflicht gehalten, die Versicherten au...mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 12. Zeitpunkt des Übergangs von Schadensersatzansprüchen auf die gesetzliche Pflegeversicherung

Rz. 237 BGH, Urt. v. 12.4.2011 – VI ZR 158/10, VersR 2011, 775 Zitat SGB X § 116; SGB XI §§ 36 ff.; BGB § 843mehr

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Nichtversicherte GKV / 7 Beitragstragung und Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung

7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbe...mehr

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Elternzeit / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

1.1 Versicherungspflichtige 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann o...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2 Pflegeversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 2.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen. ...mehr

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Krankengeld / 2 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Das gilt auch bei einer Fortsetzungserkrankung, wenn die ärztliche Feststellung darüber spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des vorhergehenden Bewilligungsabschnitts erfolgt.[2] Dazu ist es erforde...mehr

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Rentner / 4.1.2 Pflegeversicherung

Der Bezug einer Altersrente wirkt sich nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

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Beitragssätze / 4 Pflegeversicherung

4.1 Höhe In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.1.2025 bundeseinheitlich 3,6 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1] 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Leb...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1 Kranken-/Pflegeversicherung

2.1.1 Vorrangversicherung Die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen tritt nicht ein, wenn die betreffende Person krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer, hauptberuflich selbstständig tätig oder krankenversicherungsfrei ist.[1] 2.1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht Tritt durch die Aufnahme...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1 Kranken-/Pflegeversicherung

4.1.1 Berechnung Die Beiträge der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen werden aus dem tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt, mindestens aber von einem Mindestarbeitsentgelt i. H. v. 20 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV berechnet (2025: 749 EUR; 2024: 707 EUR).[1] In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz anzuwende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

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Beitragsfreiheit / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Dabei werden die Beiträge je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1 Soziale Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mit Beginn der Freistellung stellt sich das Versicherungsverhältnis von Arbeitnehmern wie folgt dar: 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 4.1 Beitragsfreiheit in der Kranken-/Pflegeversicherung

Arbeitgeber haben für die Zeit des Anspruchs auf Krankengeld ihres Arbeitnehmers grundsätzlich keine Beiträge zu entrichten. Allerdings gilt dies nur, wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht zur Beitragsbemessung herangezogen werden darf. Während des Krankengeldbezugs gezahltes Entgelt kann also ggf. beitragspflichtig sein, wie z. B. Einmalzahlungen oder Zuschüsse d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6.1 Privat Pflegeversicherte

Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegevers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 2.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben u. a. zum 31.12. eines jeden Jahres bewertet und mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vergleicht. Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage (= beitragspf...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1.2 Bildung der SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durch Steuernummer der lohnsteuerliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.4 Versorgungsbezüge

Die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung trägt der Versorgungsempfänger[1] ohne Beteiligung der Versorgungseinrichtung (Zahlstelle). Der Freibetrag[2] findet keine Anwendung. Der maßgebende Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %.[3] Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz ...mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 242 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche der Versicherten wegen vermehrter Bedürfnisse aus § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB hätten frühestens am 1.1.1995 auf die bei der AOK S. bestehende Pflegeka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.2.2 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung einer späteren Einmalzahlung

Durch die Berücksichtigung des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs als Beitragszeit, kann eine spätere Einmalzahlung ggf. höher verbeitragt werden als dies ohne unbezahlten Urlaub erfolgen würde. Praxis-Beispiel Einmalzahlung nach einem unbezahlten Urlaub Der Arbeitnehmer ist in allen Versicherungszweigen versicherungspflichtig. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt i. H....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 2.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Arbeitnehmer, die im Bundesland Sachsen beschäftigt sind, tragen allerdings von den Beiträgen zur Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Märzklausel / 2 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % zahlen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.3 Meldungen zur Klärung der Elterneigenschaft

Die Zahlstelle hat ab dem 1.7.2025 bei Beginn eines in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezugs eine weitere Anmeldung zu erstatten. Diese Anmeldung erfolgt zum Abruf der Elterneigenschaft und der Anzahl der für die Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Anmeldung erfolgt über die Deutsche Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringverdiener / 5 Einmalzahlung

Der Grenzwert von 325 EUR kann durch eine Einmalzahlung in einzelnen Monaten überschritten werden. In diesem Fall tragen Auszubildender und Arbeitgeber den Beitrag von dem 325 EUR übersteigenden Teil des Arbeitsentgelts grundsätzlich jeweils zur Hälfte.[1] Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung

Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. In der Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 5 Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ist eine arbeitslohnabhängige Mindestvorsorgepauschale vorgesehen.[1] Sie ist zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nicht mitteilt. Die Mindestvorsorgepau...mehr