Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.1 Gegenstand und Ziele der Förderung

Rz. 4 Gegenstand der Förderung ist nach Abs. 1 Satz 1 im Zeitraum 2025 bis 2028 die Durchführung und Erprobung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier. Die besondere Bedeutung des regionalspezifischen Charakters der Modellvorhaben e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6 a. F. bis zum 31.3.2020; Abs. 5 mit Wirkung zum 12.11.2022)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen, der durch das GKV-FKG v....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien und Beteiligte

Rz. 4 Vertragsparteien der Rahmenverträge sind nach Abs. 1 Satz 1 aufseiten der Kostenträger generell die Landesverbände der Pflegekassen und vorbehaltlich der Sonderregelung des Abs. 1 Satz 2 aufseiten der Leistungserbringer die Trägervereinigungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Abweichend von den Grundsätzen des Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Wie keine andere hat diese Regelung nicht nur eine Vielzahl redaktioneller, sondern auch sachlicher Änderungen erfahren. Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.4 Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung

Rz. 13 Die Spitzenverbände der Beteiligten auf Bundesebene sind nach Abs. 6 Satz 1 (früher Abs. 5) aufgefordert, gemeinsam unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger Rahmenempfehlungen zu dem Inhalt der Verträge nach Abs. 1 abzugeben (Sollvorschrift). Zur Wahrung der Interessen der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss-/Abfluss-Prinzip / 1 Anwendungsbereich

Die Regelung in § 11 EStG gilt für die Überschusseinkünfte.[1] Die Geltung für Gewinneinkünfte wird durch den Vorbehalt im jeweils letzten Satz der Absätze 1 und 2, der sich auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bezieht, eingeschränkt, sodass § 11 EStG im Bereich der Gewinneinkünfte nur anzuwenden ist, wenn der Gewinn durch Überschussrechnung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben des Kompetenzzentrums

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass das von dem Gesetzgeber institutionell vorgeschriebene Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen einzurichten ist. Dieser Gesetzesauftrag wurde mit Inkrafttreten des PUEG v. 19.6.2023 zum 1.7.2023 umgesetzt (vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/kompetenzzentrum_125b_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 5 Pflegeversicherung

Folgende selbstständig Tätige sind in der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI pflichtversichert: selbstständige Landwirte, die in der Krankenversicherung nach Maßgabe des KVLG 1989 versicherungspflichtig sind[1]; selbstständige Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG krankenversicherungspflichtig sind[2]; Selbstständige, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 3 Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wird wie die Krankenversicherung durch Beiträge der Versicherten und Rentner finanziert. Das Prinzip der hälftigen Beitragstragung wird in der Pflegeversicherung dadurch modifiziert, dass zum Ausgleich der mit den Arbeitgeberbeiträgen verbundenen Belastungen der Wirtschaft die Bundesländer einen landesweiten, auf einen Werktag fallenden Feiertag abzusch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen könnten Selbstständige von ihren Wirtschaftsprinzipien, ihrer Einkommenssituation und ihrem Vorsorgebewusstsein her auf eine individuelle Vorsorge verwiesen werden. Aus diesem Grund sind Selbstständige nur ausnahmsweise von Gesetzes wegen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (4) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 78 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Bruttorentenbetrag ist der Jahresbetrag der Rente vor Abzug der einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht diesem Betrag hinzuzurechnen sind Zuschüsse zur Krankenversicherung. Leistungsbestandteile, wie z. B. der Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI oder der Rentenzuschlag nach § 319a SGB VI sowie Steige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 13.4 Renten aus privaten Pflegeversicherungen

Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.[1] Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung sind – wie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – steuerfrei.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.4 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen

Diese 2. Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen sieht für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen dieselbe steuerliche Förderung wie für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Für beide Sachverhalte kommt eine gemeinsame Steuerermäßigung zum Abzug, die sich mit 20 % der begünstigten Gesamtaufwendungen und einer Obergrenze von 4.000 EUR berechnet. Der Höch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 9.2 Besteuerungsanteil der Rente

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils ist der "Jahresbetrag der Rente".[1] Als "Rente" im steuerlichen Sinn gilt nicht der Auszahlungsbetrag der Rente, sondern der im Rentenbescheid bzw. der in der Anpassungsmitteilung ausgewiesene Brutto-Rentenbetrag. Bei Pflichtversicherten kommt es somit auf den Rentenbetrag vor Abzug des Eigenanteils ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.3 Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen ist im Gesetz nicht näher erläutert. Da nur Dienstleistungen begünstigt sind, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, muss auch ein enger Bezug zur Haushaltsführung bestehen. Nach Verwaltungsauffassung, die höchstrichterlich bestätigt worden ist[1], sind hierunter Tätigkeiten zu verstehen, die gewöhnlich durch Mitglieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Dänemark wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Dänemark...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Monaco / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 8 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Pflegeversicherung, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
San Marino / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 7 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Pflegeversicherung die deutschen Rechtsvorschriften, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr