Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers ist voller Verteidiger, sodass ihm auch alle Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zustehen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe der vom OLG angeführten Rspr. und Lit. verwiesen. 2. Zur Verfahrensgebühr hätte das OLG i.Ü. nicht so viel ausführen müssen. Denn die Verf...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / III. Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers

Nach Ansicht des VerfGH hat das KG zudem bei der Höhe der Bemessung der Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers verkannt. Die Pflichtverteidigerbestellung sei ein Eingriff in die durch die Verfassung von Berlin grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 1.2.2005 – 2...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr des Pflichtverteidigers - Verfassungsrecht 2.0

§ 51 Abs. 1 S. 1 RVG; § 30 Abs. 1 VerfGHG Leitsatz Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20 I. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / Leitsatz

Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem Beschwerdeführer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbundener Rechtsanwalt als weiterer Pflichtverteidiger bestellt. Nach 71 Sitzungstagen verurteilte das LG Herr...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / II. Verletzung der Bindungswirkung

Nach Auffassung des VerfGH hat das KG die Bindungswirkung des Beschlusses des VerfGH v. 22.4.2020 nicht hinreichend berücksichtigt und daher gegen Art. 1 Abs. 2 VvB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dies stelle eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 7 VvB dar. Nach § 30 VerfGHG binden die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsorg...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur fehlenden Glaubhaftmachung wird man sich im Ergebnis anschließen können, wobei dahinstehen soll, ob überhaupt und wenn ja, inwieweit die anwaltliche Schweigepflicht näheren Angaben im Rahmen der Glaubhaftmachung entgegensteht. Denn verlangt wird von dem Verteidiger im Rahmen der Glaubhaftmachung nicht die Mitteilung inhaltlicher Informationen, ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / II. Festsetzung durch das LG

Das LG hat eine niedrigere Vergütung festgesetzt, als in der angegriffenen Entscheidung festgesetzt worden ist. 1. Verfahren AZ 37 Ds – 61 Js 419/19 – 46/19 – acht Fälle des Ladendiebstahls a) Festgesetzte Gebühren Für dieses Verfahren hat das LG eine Grundgebühr Nr. 4100 VV und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV festgesetzt. Weitere Gebühren seien nicht festzusetzen. Insbesonder...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 49 Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ic...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

Rz. 329 Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten die Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem Angeklagten sogleich ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 152 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 36) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 46 Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _____ (Darlegen des wichtigen Grundes i.S.d. §§ 49 Abs. 2, 48 Abs. 2 BRAO ) (Rechtsanwalt)mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 44 Hier kommt zunächst ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus § 678 BGB für den Fall in Betracht, dass der Rechtsanwalt erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass seine Geschäftsführung ohne Auftrag mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.[171] Entspricht aber der Anwalt bei der Geschäftsführung o...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Inhaftierter Mandant

Rz. 9 Kommt eine Mandatsanfrage aus der JVA, stellt sich die Frage, wie der noch nicht mandatierte Rechtsanwalt mit dem Inhaftierten in Kontakt treten kann. Da ein Verteidigungsverhältnis erst mit der Annahme des Mandats – also mit der Bevollmächtigung durch den Mandanten – zustande kommt, unterliegt der Schriftverkehr zwischen dem noch nicht bevollmächtigten Rechtsanwalt un...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 55 Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _____ als Pflichtverteidiger bestellt. Nach Abschluss des Verfahrens stelle ich den Antrag, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 64 Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der angemessenen Wahlverteidigervergütung in...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Aufgrund dieser Umstände sollte der Pflichtverteidiger überlegen, einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung zu stellen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.[24] Die Pauschgebühr kann dabei für das ganze Verfahren oder auch nur für einzelne Verfahrensabschnitte beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 7. Schuldhaftes Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 4 StPO)

Werden im Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 145 Abs. 4 StPO dem Verteidiger die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt, ist über die Höhe der vom Wahl- oder Pflichtverteidiger zu erstattenden Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO zu entscheiden.[48] Die Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO entfällt bei notwendiger Verteidigung auc...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Umfangsverfahren tätig, das 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Nach dem 1.1.2021, also nach Inkrafttreten des KostRÄG 2021, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Der Rechtsanwalt hat erneut seine Bestellung beantragt. Das OLG ist dem Antrag nachgekommen.mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Berufungsurteil des LG Revision eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung zurück. Durch Beschluss des LG sind die Kosten der Revision sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt worden. Der Pflichtverteidiger hat u.a. eine Verfahr...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / II. Erneute Beiordnung erforderlich

Dem Angeklagten ist der Rechtsanwalt erneut als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Es handelt sich nach Auffassung des OLG Celle gem. § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung solle im ersten Rechtszug vor dem OLG stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / Leitsatz

Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers. OLG Celle, Beschl. v. 31.5.2021 – 5 StS 2/21mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Pflichtverteidiger

Rz. 81 Der Pflichtverteidiger muss seine Dienste in Person leisten.[74] Im Falle notwendiger Verteidigung muss bei seinem Ausbleiben das Gericht einen anderen Pflichtverteidiger bestellen (§ 145 StPO). Zulässig ist es allerdings auch für den Pflichtverteidiger, dass er sich vertreten lässt.[75] Ebenso wie bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe stellt sich hier die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Pflichtverteidiger

Rz. 83 Auch der Pflichtverteidiger erhält aus der Staatskasse keine Hebegebühren. Die Bestellung erstreckt sich nicht auch auf solche Tätigkeiten.[101]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Pflichtverteidiger

Rz. 10 Im Strafverfahren kann dem Beschuldigten sogar gegen seinen ausdrücklichen Willen ein Verteidiger bestellt werden. Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfordert keinen Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Er kann neben dem Anspruch gegenüber der Staatskasse aufgrund seiner Beiordnung einen Anspruch auf die (Wahl-)Verteidigergebühren nach dem RVG gegen den Besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Der Anwalt war zunächst als Wahlverteidiger tätig und wird später als Pflichtverteidiger bestellt

Rz. 63 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er erst später als Pflichtverteidiger bestellt worden, so ist wiederum zu differenzieren: (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pflichtverteidiger und beigeordnete Rechtsanwälte

Rz. 11 Für den Pflichtverteidiger und den beigeordneten Rechtsanwalt gilt VV 4142 ebenso, was sich daraus ergibt, dass auch für ihn die 1,0-Gebühr vorgesehen ist.[11] Nach der BRAGO bestand diese Möglichkeit nicht, da in den §§ 97 und 102 BRAGO nicht auf § 88 BRAGO Bezug genommen wurde. Hier bestand nur die Möglichkeit, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zu beantragen.[12]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger

Rz. 20 Der dem Verurteilten bestellte Pflichtverteidiger oder ein ihm anderweitig beigeordneter Anwalt – ggf. für Tätigkeiten nach VV 4302 Nr. 2 – hat in einer Gnadensache keinen Anspruch gegen die Staatskasse.[26] Die Bestellung oder Beiordnung in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein Gnadenverfahren. Eine selbstständige Beiordnung oder Bestellung für das Gnadenv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Pflichtverteidiger

aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der be...mehr