Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger

Rz. 174 Auch für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts,[119] des Pflichtverteidigers[120] und des dem Nebenkläger beigeordneten Anwalts[121] gilt die Vorschrift des Abs. 1. Die Ansprüche gegen die Staatskasse verjähren ebenfalls nach § 195 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für die Pauschvergütung nach §§ 42, 51[122] (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers

Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der bestellte Verteidiger seinen Wohnsitz oder seine Kanzl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Hemmung der Verjährung der Vergütung des Pflichtverteidigers

Rz. 151 Beim Pflichtverteidiger stellt sich die Situation anders dar. Er kann den Auftraggeber nach § 52 Abs. 1 S. 1 jederzeit wegen der zuvor verdienten Wahlverteidigergebühren in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 gegeben sind. Die Verjährung seiner Ansprüche richtet sich daher nach § 52 Abs. 5 S. 1; allerdings hemmt der Antrag nach § 55 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Einverständnis des Gerichts oder Pflichtverteidigers

Rz. 154 Das Gericht ist bei der Frage, ob das Einverständnis vorliegt, im Übrigen nicht Auftraggeber des Rechtsanwalts i.S.v. Nr. 1 Buchst. d.[245] Deshalb kann ein Pflichtverteidiger für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien nicht die Dokumentenpauschale nach Nr. 2 beanspruchen, weil diese Regelung in dem Verhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderer Umfang der Angelegenheit

Rz. 23 "Besonders umfangreich" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.[23] Als Vergleichsmaßstab sind dabei Verfahren heranzuziehen, die den Durchschnittsfall der vor dem jeweiligen Spruchkörper verhandelten Sachen darstellen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / II. Sinn und Zweck des § 51 RVG

Nach Auffassung des OLG liegen die Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG weder in der beantragten Gesamtsumme noch für jeden einzelnen Verfahrensabschnitt vor. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger sei eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Sinn der Pflichtverteidigung sei es nicht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährung

Rz. 139 Der Anspruch auf die Pauschvergütung verjährt in demselben Zeitraum, in dem auch die übrigen Vergütungsansprüche des Anwalts verjähren, also gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Rz. 140 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Pauschvergütung erstmals fällig geworden ist (§ 200 BGB). Im Normalfall ergeben sich keine Probleme. Die Fälligk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 164 Nr. 2 gilt nur, wenn der Auftraggeber sein Einverständnis erklärt hat. Gestattet der Vorsitzende der Strafkammer dem Verteidiger, dem Angeklagten eine Kopie einer DVD mit Audiodateien zu überlassen, liegt darin nicht das geforderte Einverständnis des Auftraggebers. Eine Dokumentenpauschale entsteht dadurch nicht.[259] Rz. 165 Ein Pflichtverteidiger kann für die Überla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 53 Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Zahlung oder der Vorschuss in derselben Angelegenheit erfolgt ist. Eine Anrechnungspflicht zwischen verschiedenen Angelegenheiten besteht nicht. Insbesondere können nicht Vorschüsse oder Zahlungen aus anderen Instanzen angerechnet werden.[53] Das ist jetzt klar im Gesetz verankert (Abs. 3 S. 1), wonach Zahlungen und Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festsetzung, § 55

Rz. 91 Soweit dem Pflichtverteidiger bei Tätigwerden eines Vertreters über § 5 ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, ist dieser auch nach § 55 festsetzbar. Antragsberechtigt ist nur der Pflichtverteidiger, nicht auch der Vertreter, da es nicht um seinen Anspruch geht.[87]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidung

Rz. 68 Nach Anhörung des Beschuldigten gem. Abs. 3 S. 1 entscheidet das Gericht durch Beschluss, ob und inwieweit die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben ist. An Handlungen und Erklärungen des Beschuldigten, etwa ein Anerkenntnis oder ein Schuldversprechen, ist das Gericht nicht gebunden.[56] Rz. 69 Das Gericht entscheidet dabei nicht über die Höhe des dem Pflichtver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kein Verweis auf Aktenauszüge anderer Rechtsanwälte

Rz. 67 Der Rechtsanwalt muss sich grds. nicht auf den von einem anderen Verteidiger gefertigten Aktenauszug verweisen lassen.[94] Das gilt auch für den zur Verfahrenssicherung bestellten weiteren Pflichtverteidiger. Denn ohne eigenen Aktenauszug ist eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht durchzuführen. Der zur Verfahrenssicherung bestellte Pflichtverteidiger muss sich wegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundzüge

Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten durch die Änd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fälligkeit

Rz. 130 Die Fälligkeit der Pauschvergütung richtet sich nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 8. Dies ist aus der Natur der Sache heraus ausgeschlossen. Eine Pauschvergütung kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung des gesamten Verfahrens bewilligt werden. Diese ist aber erst möglich nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder rechtskräftigem Abschluss de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anspruch gegen den Auftraggeber

Rz. 92 Auch wenn ein Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers wegen Einschaltung von Hilfspersonen gegenüber der Staatskasse ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, schließt dies einen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber nicht aus.[88] Soweit der Pflichtverteidiger nach § 52 vom Beschuldigten unmittelbar auch die Wahlanwaltsvergütung verlangen kann, gilt § 5 uneinges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)

Rz. 119 Ein Vorschuss auf die Pauschvergütung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zahlung eines Vorschusses ist an sich auch nicht möglich, weil sowohl die Frage, ob überhaupt eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, als auch die Frage, in welcher Höhe dem Anwalt eine Pauschvergütung zusteht, erst beantwortet werden kann, wenn das Verfahren, zumindest der Verfahrensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch (§ 45 Abs. 3)

Rz. 10 Die Einführung dieser Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers hat eine Ergänzung des § 59a um den neu eingefügten Abs. 1 erforderlich gemacht. Abs. 1 S. 1 verweist für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Pflichtverteidiger auf die entsprechend geltenden Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (§§ 45 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höchstens 5 EUR

Rz. 209 Durch das 2. KostRMoG ist im Tatbestand von Nr. 2 ergänzt worden, dass für die elektronische Überlassung von Dateien höchstens 5 EUR erhoben werden, wenn Dokumente in einem Arbeitsgang überlassen, bereitgestellt oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragen werden. Diese Beschränkung ist sinnvoll. Das OLG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers

Rz. 68 Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers sind grundsätzlich anzurechnen, da auch diese Personen Dritte i.S.d. Abs. 3 S. 1 sind (siehe Rdn 51). Eine Anrechnung kommt aber nur insoweit in Betracht, als der mitvertretene Nebenkläger nicht ausschließlich auf seine eigene Schuld, sondern auf die Gesamtschuld zahlt. Rz. 69 Den Fall der Zahlung eines Mitangeklagten dürfte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pauschvergütung für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte

Rz. 101 Die Pauschvergütung kann für das ganze Verfahren bewilligt werden (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.). Möglich ist aber auch, die Pauschvergütung lediglich für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.).[105] Rz. 102 Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte besteht, soll nach OLG Jena re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geschäftsgebühr bei Abraten (Anm. zu VV 4136)

Rz. 69 Hinsichtlich der Geschäftsgebühr nach VV 4136 ist jetzt zu differenzieren, wenn der Pflichtverteidiger von einer Wiederaufnahme abrät (Anm. zu VV 4136):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen

Rz. 10 Die Pauschgebühr nach § 42 wird bewilligt, wenn es dem Wahlanwalt (bzw. im Falle der §§ 52, 53 dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt) wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit des Verfahrens unzumutbar ist, zu den gesetzlichen Rahmengebühren tätig zu werden. Eine Pauschgebühr darf auch hier nicht bewilligt werden, soweit Wertgebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren

Rz. 94 Das Gericht hat den Antrag des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung dem Vertreter der Staatskasse zuzuleiten, der hierzu Stellung nehmen kann (Abs. 2 S. 3). Die Stellungnahme muss dem Pflichtverteidiger jedenfalls dann zur Kenntnis und zur Gegenäußerung zugeleitet werden, wenn das Gericht dem Antrag des Pflichtverteidigers nicht ohnehin in vollem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beschränkung unzulässig

Rz. 136 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts wird als unzulässig angesehen, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist.[274] Denn der für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe geltende und diese Beschränkung grundsätzlich zulassende § 121 Abs. 1 bis 3 ZPO ...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / IV. Terminsgebühren

Für die Terminsgebühren nach Nr. 4114 VV hat das OLG die Voraussetzung des § 51 RVG verneint. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rspr. (vgl. oben I. 1.) stellt das OLG in seiner Rspr. darauf ab, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ruhen des Verfahrens (Abs. 1 S. 2, 3. Var.)

Rz. 96 Ruht das Verfahren länger als drei Monate, tritt ebenfalls die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs ein. Diese Bestimmung wird häufig übersehen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Anwalt einen fälligen Vergütungsanspruch zu verschaffen, wenn die Sache nicht mehr weiter betrieben wird. Die Kehrseite hiervon ist jedoch, dass damit auch der Verjährungsablauf der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Durchsetzung

Rz. 38 Die Vorschrift des § 52 regelt nur die Anspruchsvoraussetzungen. Sie regelt weder unmittelbar die Höhe des Anspruchs, noch bietet sie eine Möglichkeit, dem Pflichtverteidiger einen Titel zu verschaffen. Der Pflichtverteidiger ist vielmehr darauf angewiesen, seinen Honoraranspruch gerichtlich geltend zu machen, wenn der Beschuldigte freiwillig nicht zahlt.[25] Rz. 39 Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 44 Steht dem Beschuldigten kein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu, muss der Pflichtverteidiger die gerichtliche Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten erreichen, will er diesen nach Abs. 1 S. 1 in Anspruch nehmen. Das Verfahren hierzu ist in Abs. 2 geregelt. Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Rechtsanwalts, die Zahlungsfähigkeit des Beschu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

1. Vergütung Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Tätigkeit ohne Auftrag der Partei

Rz. 38 Auf einen entgegenstehenden Willen der vertretenen Person kommt es allerdings dann nicht an, wenn aus übergeordnetem öffentlichen Interesse eine gesetzliche Verpflichtung zur Duldung der Tätigkeit des Anwalts besteht (vgl. § 679 BGB). Das ist bei einer Bestellung nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO der Fall.[60] Gleiches gilt bei einer Bestellung zum Pflichtverteidiger. Wird ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Weitere Gebühren

Rz. 32 In Rechtsprechung und Literatur war die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr[24] umstritten. Rz. 33 Nach einer Auffassung in der Kommentarliteratur[25] sollten sich die Abgeltungsbereiche von Verfahrensgebühr und Grundgebühr gegenseitig ausschließen. Beide Gebühren seien tatbestandlich voneinander abzugrenzen. Zunächst entstehe die Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausschluss des Abs. 3 S. 1

Rz. 70 Ausgeschlossen ist die Anrechnung nach Abs. 3 S. 1, soweit die Staatskasse ihrerseits Zahlungen von Dritten eingezogen hat. Beispiel: Die Berufung des Nebenklägers wird verworfen. Die Staatskasse zieht beim Nebenkläger die von ihr verauslagte Pflichtverteidigervergütung ein. Nachträgliche Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten an den Pflichtverteidiger sind jet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beigeordnete und bestellte Rechtsanwälte

Rz. 5 Die Vorschrift des Abs. 3 regelt insbesondere die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten oder einem Dritten erhalten hat. Die Vorschrift ist ferner für alle in den Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte anwendbar, also z.B. für einen dem Privatkläger (§ 379 Abs. 3 StPO), dem Neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vergütungsfestsetzung

Rz. 95 Soweit § 5 anwendbar ist, kann der Anwalt die Vergütung unter den Voraussetzungen des § 11 gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, da es sich ungeachtet der Stellvertretung um den eigenen Vergütungsanspruch handelt. Zur Schlüssigkeit des Antrags gehört es gegebenenfalls, auf die Stellvertretung nach § 5 hinzuweisen, da sich diese nicht zwingend aus der Gerichtsakte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsmuster

Rz. 93 An das OLG (…)[96] über das Amts-/Landgericht (…)[97] In der Strafsache (…) ./. Az: (…) beantrage ich, mir gemäß § 51 RVG eine Pauschvergütung in Höhe von (…) EUR zu bewilligen. Begründung: Durch Beschl. v. (…) bin ich vom (…)gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Vor der Bestellung war ich nicht/bereits ab dem (…) tätig.[98] Die Pflichtverteidigervergütung beläuft si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Beistand oder Vertreter des Nebenklägers

Rz. 139 Wird dem Nebenkläger ein Rechtsanwalt gem. § 397a Abs. 1 als Beistand bestellt oder gem. § 397a Abs. 2 StPO im Wege der PKH beigeordnet, entfaltet die Bestellung/Beiordnung unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts im Festsetzungsverfahren nach § 55 wie beim Pflichtverteidiger keine Wirkung. Denn für den Beistand des Nebenklägers wird eb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss (Abs. 1 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 22 Die Anforderung eines Vorschusses ist nach Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Vorschuss kann der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten nur insoweit verlangen, als er den Beschuldigten unbeschadet der Vorschrift des § 52 in Anspruch nehmen kann (siehe Rdn 17).[16] Allerdings darf der Anwalt an die Nichtzahlung des Vorschusses keine Konsequenzen knüpf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 49a BRAO . Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht

Rz. 62 In der Regel wird die besondere Schwierigkeit auf rechtliche Merkmale zu stützen sein. Hier sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 63 – Abgelegene Rechtsgebiete Abgelegene Rechtsgebiete führen in der Regel zu einer besonderen Schwierigkeit der Sache. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Sache strafrechtlich schwierig ist, sondern auch dann, wenn Vorfragen aus anderen Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren abgedeckt

Rz. 66 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung auch diejenigen Tätigkeiten ab, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat (§ 48 Abs. 6), so sind Vorschüsse und Zahlungen anzurechnen. Dabei kommt es nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nicht darauf an, ob vor oder nach Bestellung oder ob auf die Wahlverteidigergebühren oder eine Vergütungsvereinbarung g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 118 Wird der Anwalt erst im Rechtsmittelverfahren bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 2. Auch diese Vorschrift enthält eine Rückwirkungsfiktion, allerdings nur begrenzt auf die jeweilige Rechtsmittelinstanz. Beispiel: Der Anwalt wird erstmals im Berufungsverfahren als Verteidiger beauftragt. Im zweiten Hauptverhandlungstermin wird er vom Gericht als Pflichtverteidi...mehr