Fachbeiträge & Kommentare zu Praxisgebühr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Rz. 54 Die Vorschrift enthält in den verschiedenen Absätzen allgemeine Vergütungsgrundsätze, die sowohl für die vertragsärztliche Gesamtvergütung als auch für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung gelten und aus der Zeit stammen, als auch die vertragsärztliche Gesamtvergütung über die Vorschrift und noch nicht in §§ 87a ff. geregelt war. Die Vereinbarungen der Gesamtvergü...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit der hausarztzentrierten Versorgung (in der Praxis ist die Abkürzung "HzV" gebräuchlich) soll gegenüber der als Regelversorgung geltenden hausärztlichen Versorgung (vgl. § 73) erreicht werden, dass der für die gesetzlich und vertraglich geregelten Anforderungen an die HzV qualifizierte Hausarzt seinen eingeschriebenen Patienten eine besondere hausärztliche Versorgung...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.6 Missbrauchsgebühr nach Abs. 2

Rz. 15 Die Verhängung der Missbrauchsgebühr nach § 192 Abs. 2 (vor dem 1.4.2008 Abs. 1a) steht nicht im Ermessen des Gerichts. In Verfahren, die sich gegen einen vollstreckungsfähigen Bescheid einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung nach § 43b SGB V – Beitreibung der sog. Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V – richten, hat das Gericht ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Kostenbeteiligung

Rz. 12 Die frühere Praxisgebühr, Eigenleistungen für Sehhilfen und Zuzahlungen beim Bezug von Medikamenten oder anlässlich einer stationären Behandlung sind dem Geschädigten, sofern sie durch den Schadensfall veranlasst sind, zu ersetzen. Der verletzte Kassenpatient kann, soweit dies nicht als unverhältnismäßig erscheint, die Heilbehandlungskosten ersetzt verlangen, die die ...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 1 Notwendige Heilbehandlungskosten hat der Schädiger grundsätzlich zu ersetzten. Da die Kosten der Heilbehandlung vielfach durch gesetzliche oder private Versicherungen abgedeckt werden, sind Klagen des Geschädigten insoweit eher selten. Meist geht es um den Regress aufgrund übergegangener Ansprüche[1] oder um den Ausgleich unter verschiedenen Kostenträgern.[2] Bei Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.4 Praxisgebühr (Abs. 4) – außer Kraft mit Wirkung zum 1.1.2013

Rz. 23 Der durch das GMG mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführte Abs. 4 war die Grundlage für die vom Versicherten zu entrichtende Praxisgebühr. Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber die Eigenverantwortlichkeit des Versicherten stärken (BT-Drs. 15/1525 S. 83). Die Praxisgebühr war sozial abgefedert, da sie zusammen mit weiteren Zuzahlungen 2 %, bei chronisch Kranken 1 %, des ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Praxisgebühr

Aufwendungen für eine Praxisgebühr sind als Krankheitskosten ag Belastungen (FG BdW StBW 2011, 1133, offen gelassen BFH BStBl II 2012, 821; OFD Ffm v 15.11.2004, DB 2004, 2784; Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Praxisgebühr").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu Krankenversicherungen nach § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG

Rn. 264 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Begriff der Krankenversicherung iSd § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG umfasst sowohl die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V, insb für ArbN und Rentner, sowie Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch private Krankenversicherungsverträge. Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG Beiträge zu einer g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich auf die Abrechnungsprüfungen sowohl in der vertragsärztlichen Versorgung als auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Der Schwerpunkt des Inhalts der Vorschrift liegt aber eindeutig auf den Abrechnungsprüfungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, was sich schon in der Überschrift der Vorschrift widerspiegelt. Wenn die vertrags...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 3 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Krankheitskosten, die der Stpfl für sich aufwendet und die nicht beruflich veranlasst sind (> Rz 1), werden dem Grunde nach stets nach § 33 EStG berücksichtigt, soweit der Stpfl sie selbst trägt und nicht von anderer Seite Ersatz erhält. Leistungen von dritter Seite (Krankenkasse, Beihilfe) sind auch dann bei der Ermittlung der Höhe der AgB a...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Brühl, Dokumentation, info also 2004 S. 44. ders., BSHG-Thema: Zuzahlungen und Sozialhilfe, info also 2004 S. 132 m. w. N. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse, NDV 2015 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.4 Praxisgebühr (Abs. 2) – Entfallen mit Wirkung zum 1.1.2013

Rz. 11 Die Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 ist mit Wirkung zum 1.1.2013 abgeschafft worden. Als Folgeänderung ist auch Abs. 2 aufgehoben worden, da die darin geregelten Einziehungsbefugnis- und Abrechnungsvorschriften keinen Geltungsbereich für die Zukunft haben. Der Gesetzgeber trug der Erkenntnis Rechnung, dass die Erhebung dieser Gebühr bei ärztlicher und zahnärztlicher Beh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) als § 42b eingefügt worden. Durch Art. 12 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) wurde mit Wirkung zum 23.7.2015 unter anderem aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 24 Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Praxisgebühr war der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet, weil es sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG handelte. Bei Streitigkeiten um die Zahlung der Praxisgebühr fand ein Vorverfahren nicht statt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm enthält in Abs. 1 allgemeine gesetzliche Regelungen für den Zahlungsweg bei Geldleistungen, die vom Versicherten zu entrichten sind, und soll mögliche Zweifelsfälle bei Geldleistungen der Versicherten (Eigenanteil, Zuzahlung) klären, insbesondere ein aufwendiges Inkassoverfahren der verschiedenen Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Reha-Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.1 Zuzahlungen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Regelungen über die Zuzahlung verfolgen den Zweck, den Krankenkassen über die Beiträge hinaus anhand des konkreten Maßstabs der Inanspruchnahme der Leistungen ergänzende Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen und hierdurch das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken (BSG, Urteil v. 15.12.2015, B 1 KR 14/15 R, m. w. N.). Erfasst sind alle Zahlungen (die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

Leitsatz Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten. Normenkette § 33 EStG, Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG, § 61, § 62 SGB V Sachverhalt Ehel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht abziehbar

Leitsatz Selbstbehaltsbeträge, mit denen geringere Beiträge "erkauft" werden, sind nicht als Sonderausgaben (SA) abziehbar, weil es sich dabei nicht um Beiträge an die Versicherung handelt und diese auch nicht der Erlangung des Krankenversicherungsschutzes dienen. Sachverhalt Der Kläger (und seine beiden Töchter) haben private Krankenversicherungsverträge abgeschlossen; dabei...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Schadensersatz aus Amtshaftung wegen unzutreffender Auskünfte über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kl., die zuvor ebenfalls gesetzlich krankenversichert war, wechselte nach einem Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter der Bekl., dem Zeugen K, mit Wirkung zum 1.4.2007 zur Bekl. als gesetzlichem Krankenversicherer. Die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abziehbarkeit der sog. Praxisgebühr als Sonderausgabe

Leitsatz Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4 SGB V (sog. "Praxisgebühren") sind keine Beiträge zu Krankenversicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG, sondern eine Form der Selbstbeteiligung. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Sachverhalt Die Kläger machten die Praxisgebühr in Höhe von 140 EUR als Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen geltend. Das FA ber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V

Leitsatz Zuzahlungen, die das versicherte Kind nach dem SGB V zu leisten hat, sind nicht in die Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen. Normenkette § 32 Abs. 4 EStG, § 61 SGB V Sachverhalt K bezog für ihre 1988 geborene Tochter D Kindergeld. D absolvierte von Oktober 2005 bis September 2008 eine Ausbildung zur Krankenschwester in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55 Feststellu... / 4 Rechtsprechung

Rz. 20 Die Feststellungsklage ist statthaft, wenn die Klage im Vergleich zur Aufhebungs- und Leistungsklage eine umfassendere Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses ermöglicht – zur Klage auf Feststellung, dass Apotheken- und Herstellerrabatt den Umfang der Kostenerstattung für erstattungsfähige Arzneimittel nicht mindern (BSG, Urteil v. 8.9.2009, B 1 KR 1/09 R, BSGE 104,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Krankheitskosten: Berücksichtigung der zumutbaren Belastung ist verfassungsgemäß

Leitsatz Die Regelung in § 33 EStG über die zumutbare Belastung ist auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungsgemäß. Sachverhalt Die Kläger leisteten im Jahr 2010 Praxisgebühren i. H. v. insgesamt 120 EUR sowie Zuzahlungen zu Medikamenten i. H. v. insgesamt 52 EUR. Das FA erließ einen Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2012, Angehörigenschm... / B. Praxistipps bei der Regulierung der Ansprüche Angehöriger von Unfallopfern

Der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2012 wirft seine Schatten voraus. Praktiker und Rechtsgelehrte aller Couleur versammeln sich in Goslar, um im Arbeitskreis I über Schmerzensgeldansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern zu diskutieren und um möglicherweise dem Gesetzgeber Empfehlungen auszusprechen. Als Praktiker "an der Basis", mithin als Rechtsanwalt, der zivilrechtli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Praxisgebühren sind außergewöhnliche Belastungen und keine Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)

Leitsatz Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen (agB) i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um Krankheitskosten. Sachverhalt Die Kläger machten in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr Praxisgebüh...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt wegen Alters bei geringfügiger Einkommensdifferenz der beiderseitigen Einkünfte; Zuzahlung zu Arzneimitteln und Praxisgebühr als krankheitsbedingter Mehrbedarf

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten sich um den nachehelichen Unterhalt. Die geschiedene Ehefrau begehrte trotz geringfügiger Einkommensdifferenz der Parteien Unterhalt wegen Alters. Sachverhalt Die geschiedene Ehefrau begehrte Unterhalt wegen Alters. Das erstinstanzliche Gericht hatte ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die von ihr beabsichtigte Klage ...mehr

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Praxisgebühr

Kommentar Die seit dem 1.1.2004 für ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Versorgung erhobene Praxisgebühr von 10 EUR je Quartal stellt steuerlich keinen Krankenkassenbeitrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG, sondern in Form von zusätzlichen Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG dar. Link zur Verwaltungsanweisung OFD Frankfurt, Verfügung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beihilfe / 20 Beihilfeausschlüsse

Sämtliche nach dem SGB V oder den Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlungen, Kostenanteile und Eigenbehalte sind von der Beihilfefähigkeit ausgenommen (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 BhV). Als Zahlungen nach SSR V kommen insbesondere in Betracht: Zuzahlungen bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie für Fahrtkosten und Haushaltshilfen (§ 61 Satz 1 SGB V), Zuzahlungen bei Heilbehandlu...mehr