Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.1 Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt den Firmenwagen auf der Basis eines entgeltlichen Überlassungsvertrags

Die GmbH muss bei ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen überlässt. Bei der 1-%-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich um eine zwingende Bewertungsregelung, die nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, s...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttungmehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3 Private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Arbeitslohn, Miete, verdeckte Gewinnausschüttung

3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfo...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7.1 Erhöhung des Arbeitslohns des Gesellschafter-Geschäftsführers nur bei einer ersten Tätigkeitsstätte

Es werden nur die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einbezogen. Arbeitnehmer – also auch Gesellschafter-Geschäftsführer – können maximal nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.2 Aus Vereinfachungsgründen kann die 1 %-Methode angewendet werden

Zur Höhe der Kfz-Miete: Im Schreiben vom 3.4.2012[1] führt das BMF aus, dass als Bemessungsgrundlage für eine verdeckte Gewinnausschüttung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das bei einer Vermietung üblicherweise erzielbar ist. Aus Vereinfachungsgründen kann die private Nutzung auch mithilfe der 1-%-Methode ermittelt werden. Wenn dieser Wert für eine verdeckte Gewinnausschei...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7.2 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder mit 0,002 %?

Versteuert die GmbH die private Nutzung des Firmenwagens nach der 1-%-Methode, sind als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat (die pauschale 0,03-%-Reglung geht von 15 Fahrten pro Monat aus) oder 0,002 % vom Bruttolistenpr...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 6 Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Firmenwagens mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann die GmbH die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Führt der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, kann die GmbH bei der Abrechnung die tatsächlichen...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 12 Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen bei der Besteuerung der privaten Nutzung

Für die Besteuerung der privaten Nutzung gelten bei Hybrid- und Elektroautos gesonderte Regelungen. Für Elektro-Dienstwagen, die ab 2024 angeschafft werden und einen Bruttolistenpreis von weniger als 70.000 EUR haben dürfen 0,25 % anstatt der 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 EUR so sind 0,5 % des Bruttolistenpreises anzuse...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbe...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 8 Besonderer Vorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Nutzung des Firmenwagens auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften

Hat die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt die GmbH regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Aber: Nutzt der Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschä...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 5 Ermittlung des privaten Nutzungsanteils mit der pauschalen 1-%-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Die GmbH kann die 1-%-Methode sogar dann anwenden, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Anders jedoch das Finanzgericht des Saarlandes, das bei ausschließlicher privaten ...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7 Was bei Fahrten des Gesellschafters-Geschäftsführers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beachten ist

Die GmbH muss auch die Kosten des Firmenwagens als steuerpflichtigen Arbeitslohn erfassen, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Gesellschafter-Geschäftsführers entfallen. Die GmbH erfasst den vollen Betrag, weil eine Saldierung mit der Entfernungspauschale nicht zulässig ist. Die GmbH darf die Entfernungspauschale nur erstatten, wenn sie diese...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 11 Der Gesellschafter-Geschäftsführer kauft einen Pkw, den er an seine GmbH vermietet

Denkbar ist auch, dass der Gesellschafter einen Pkw erwirbt und an die GmbH vermietet. Die Miete, die die GmbH an den Gesellschafter zahlt, muss marktüblich sein. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Überlassung an die GmbH ist der Gesellschafter umsatzsteuerlicher Unternehmer. Der Gesellschafter kann aus der Anschaffung den Vorsteuerabzug beanspruchen. Die GmbH kann den Vorste...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 10 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.2 3 Varianten bei der privaten Nutzung

Kauft die GmbH einen Pkw, handelt es sich immer um einen Firmenwagen, der im Betriebsvermögen der GmbH auszuweisen ist. Zu der Frage, wie die Abgrenzung bei der privaten Pkw-Nutzung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vorzunehmen ist, hat das BMF in seinem Schreiben vom 3.4.2012[1] Stellung genommen. Sofern eine ausschließliche private Nutzung durch den Gesel...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

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Berufsausbildung / 2 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden neben der Ausbildungsvergütung die gleichen Vergünstigungen lohnsteuerfrei zukommen lassen, die er auch dem "normalen" Arbeitnehmer gewährt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] freiwillig geleistet werden. Dazu gehören u. a: Sachbezüge [2], Teilnahme an üblichen Betriebsveranstaltungen [3], Betriebliche Gesundheitsför...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.4 Umsatzsteuerliche Behandlung der Privatnutzung des Gebäudes

2.4.1 Altbauten (Baubeginn oder Vertragsabschluss vor dem 1.1.2011) Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] hat der Unternehmer bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Grundstücksteils als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Besteuerung der privaten Nutzung des Grundstücks bzw. des Gebäudes, di...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.5 Folgerungen für den Vorsteuerabzug und die Besteuerung der Privatnutzung

Bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Ehegattengrundstücken ergeben sich bei gemeinsamer Auftragsvergabe der Ehegatten unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Diese hängen davon ab, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt und in welchem Umfang das Gebäude nach dem Willen der Beteiligten dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Außerdem kommt es ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.4.2 Neubauten (Baubeginn oder Vertragsabschluss nach dem 31.12.2010)

Entsprechend den unionsrechtlichen Vorschriften[1] ist durch Art. 4 Nr. 3, 9 und 10 des Jahressteuergesetzes 2010 -JStG 2010 – v. 8.12.2010[2] der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude eingeschränkt worden. Nach dem mit Wirkung vom 1.1.2011 neu eingeführten § 15 Abs. 1b UStG ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit ein gemischt genutztes Grundstück nicht für Zwec...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.4.1 Altbauten (Baubeginn oder Vertragsabschluss vor dem 1.1.2011)

Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] hat der Unternehmer bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Grundstücksteils als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Besteuerung der privaten Nutzung des Grundstücks bzw. des Gebäudes, die früher von der Verwaltung als umsatzsteuerfrei angesehen wurde, i...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7 Mobilitätsbudget

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern u. a. die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle eines eigenen Firmenwagens alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen, sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten. Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter also keinen festen Dienstwagen zur Verfügung, sondern ein flexibles Budget, das insbesondere ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.3 Steuerliche Anreize bei Arbeitsmitteln

Neben den Raumkosten dürfen die für die häusliche Arbeit benötigten Arbeitsmittel bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Anders als bei den Aufwendungen für das Homeoffice können Arbeitsmittel vom Arbeitgeber finanziell übernommen werden, ohne dass Lohnsteuer anfällt, z. B. die steuer- und beitragsfreie Erstattung beruflich veranlasster Telefon- und Internetkosten [1] oder ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.3 Bewertungsverfahren bei mehreren Firmenwagen

Das zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzungsentnahme betrieblicher Kraftfahrzeuge ergangene BMF-Schreiben[1] regelt, dass ein Unternehmer, dem mehrere betriebliche Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, sich einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden muss.[2] Wicht...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.1 Bisherige Behandlung von Nutzungsverboten

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien werden Nutzungsverbote nur im Zusammenhang mit seitens der Firma vorgenommenen Kontrollmaßnahmen anerkannt.[1] Die Einhaltung des Nutzungsverbots ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen, die zum Lohnkonto zu nehmen sind. Eine Sonderstellung nehmen schon bisher Firmenfahrzeuge des betrieblichen Fuhrparks ein, die nicht einem...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8 Überlassung von Sonderfahrzeugen

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % der Privatnutzung sowie 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach dem Gesetzeswortlaut für sämtliche Fahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Firmenwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begri...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3 Zuschlag für Fahrten zum Betrieb

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70....mehr