Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag.

Rn 1 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag ist für jeden Rechtszug gesondert zu stellen. Auch für jedes Verfahren, welches beim selben Gericht anhängig ist, ist gesondert PKH zu beantragen. Das gilt auch für Verbundverfahren zum Scheidungsantrag. Der Antragsteller muss partei- und prozessfähig sein. Auch im PKH-Prüfungsverfahren ist die Prozessfähigkeit vAw festzuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung (Nr 1).

Rn 25 Die – zulässige – Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie nach dem Inhalt der gewechselten Schriftsätze (Berufungsbegründung, Berufungserwiderung, Replik) unbegründet und nicht zu erwarten ist, dass ihr durch weiteren Vortrag des Berufungsklägers und/oder durch Erörterungen in der mündlichen Verhandlung Erfolg beschert werden kann. Das erstinstanzliche Urt mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vergütungsfestsetzungsverfahren.

Rn 10 Für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG kann – anders als für ein Prozesskostenhilfeverfahren – Prozesskostenhilfe bewilligt werden (Schlesw AGS 08, 603 [OLG Schleswig 09.06.2008 - 15 W 2/08]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 115 bestimmt, unter welchen wirtschaftlichen Voraussetzungen eine Partei Prozesskostenhilfe erhält. Festgelegt werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die Ratenhöhe bei einzusetzendem Einkommen. Außerdem wird der Einsatz des Vermögens geregelt. § 115 verweist zur Bestimmung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens auf das SGB XII. Die Prüfung des Einkommens und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofortige Beschwerde.

Rn 13 Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe können mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. I. Zulässigkeit. Rn 14 Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen – va Partei- und Prozessfähigkeit – müssen gegeben sein. Der geschäftsunfähige Pflegebefohlene ist hinsichtlich des PKH-Verfahrens in Pflegschaftssachen prozessfähig (LG Mannheim Anwbl 82, 23)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung allgemeiner Vorschriften.

Rn 18 Neben den genannten Voraussetzungen müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Insbesondere muss die Rechtsverfolgung also Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. 1. Kostenbeteiligung. Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 6 Zur materiellen Prozessleitung außerhalb der mündlichen Verhandlung rechnen die vorbereitenden Anordnungen nach § 273, das Prüfungsverfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 118 sowie die Sachentscheidung in Dringlichkeitsfällen wie bspw nach § 944.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Parteiwechsel.

Rn 11 Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Parteistellung einer Partei, bevor Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, so ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Fortsetzung des Prozesses durch die neue Partei. 1. Tod der Partei. Rn 12 Durch den Tod der bedürftigen Partei endet das PKH-Verfahren. Das Verfahren ist an die Person des Antragstellers geknüpft. Einem Versto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bedingung.

Rn 26 Die bedingte Einlegung der Berufung ist wegen der notwendigen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (Rn 1) nicht zulässig. Das gilt auch für die aufschiebende Bedingung, die zB in einem Prozesskostenhilfegesuch enthalten ist, wenn die Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird (BGH MDR 06, 43, 44).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen der Zulassung (Abs 3 S 1).

Rn 18 Das Beschwerdegericht (Berufungsgericht, OLG im ersten Rechtszug) hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 574 II erfüllt sind, wenn die Rechtssache also grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 3 S 1). Aus dieser Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reform.

Rn 3 Zum 1.1.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes in Kraft getreten (BGBl I Nr 55 S 3533). Das Gesetz enthält gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich weniger Änderungen. Kernbereich ist die gesetzliche Definition der Mutwilligkeit sowie die Neufassung der Eigenbeteiligung der Partei im § 115.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der Prozesskostenhilfe ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beklagtenseite.

Rn 29 Es kann für beide Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn auf beiden Seiten die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für den Beklagten besteht stets dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Klage unschlüssig ist (Karlsr FamRZ 97, 375); ansonsten hängt die Überprüfung der Erfolgsaussicht von der Erheblichkeit seines Vorbringens ab. 1. Anerkenntnis. Rn 30 Einem Beklagte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht.

Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausnahme des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verfahren.

Rn 60 Durch das FGG-RG wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die Prozesskostenhilfe herausgenommen und findet sich nun in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, sondern setzt ihn materiell-rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der im Verfahrenskostenhilfeverfahren ergeht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 der Zivil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Fristen.

Rn 27 Die Klagefrist des § 4 KSchG wird durch den PKH-Antrag samt Entwurf einer Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (LAG Köln NZA-RR 96, 453). Die Zustellung eine Stufenklage nach Bewilligung von PKH für die Auskunftsstufe führt zur Rechtshängigkeit der Klage insgesamt, wenn bei der Zustellung nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf die Auskunftsklage zum Ausdruck gekommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 18 Für Rechtsmittelverfahren ist jeweils gesondert PKH zu beantragen. Das PKH-Gesuch für die Berufung muss erkennen lassen, in welchen Punkten, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Partei Berufung einlegen will (Schlesw NJW-RR 99, 432). Das Berufungsgericht kann das Ergebnis der Beweisaufnahme der 1. Instanz bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Der Gegner der zu erwartenden Hauptsache ist nicht Beteiligter des PKH-Verfahrens. Hieran beteiligt sind nur der Antragsteller und das Gericht. Gegner ist jeder künftige Gegner der Hauptsache, wenn PKH bewilligt wird. Das ist jeder, der durch die angestrebte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein wird (MüKoZPO/Wax Rz 7). De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klageerhebung (Abs 1).

Rn 2 Mit der Einreichung der Klageschrift ist die Klage bei Gericht anhängig. Erst mit der Zustellung der Klageschrift an Gegner tritt die Rechtshängigkeit (§ 261 I) und Vollendung der Klageerhebung ein. Im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit ist der Kl an eine in der Klageschrift getroffene Wahl des zuständigen Gerichts nicht gebunden. Die Klageschrift muss a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gegen ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gegen die Berufung und die Durchführung der Anschlussberuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnis.

Rn 30 Einem Beklagten, der den Klaganspruch anerkennt, kann keine PKH bewilligt werden, weil gerade keine Rechtsverteidigung vorliegt (Zö/Schultzky Rz 25). Hat der Beklagte keine Veranlassung zur Klagerhebung gegeben und erkennt er sofort an, dann kann jedoch PKH für die Rechtsverteidigung bewilligt werden (Brandbg Beschl v 11.1.07 – 10 WF 4/07). Dies allerdings nur beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenz.

Rn 13 Auch durch die Anordnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei wird der Rechtsstreit unterbrochen, §§ 239, 240. Die Unterbrechung erstreckt sich aber auf das PKH-Verfahren nur dann, wenn die PKH-Antrag noch nicht entscheidungsreif war (Zweibr FamRZ 06, 359; Saarbr OLGR 08, 567). Es ist streitig, ob in jedem Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mahnverfahren.

Rn 7 Es ist umstr, ob die für das Mahnverfahren bewilligte PKH sich auch auf das streitige Verfahren erstreckt, wenn der Streitgegenstand identisch ist. Grds kann die PKH auf das Mahnverfahren beschränkt werden (Oldbg NJW-RR 99, 579); jedenfalls dann erstreckt sich die PKH in keinem Fall auf das nachfolgende streitige Verfahren. Überwiegend wird zutr vertreten, das für das n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Änderung.

Rn 2 Erforderlich ist eine wesentliche Änderung, die nachträglich eingetreten ist. Der Begriff der Wesentlichkeit ist nur für das Bruttoeinkommen definiert. (100 Euro). Überwiegend wird ansonsten verlangt, dass nur Änderungen zu einer Ratenanpassung führen, die voraussichtlich von einiger Dauer sind. Durch die Anpassung für die Staatskasse erzielbare Mehreinnahmen müssen in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gegen die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligung ohne Antrag.

Rn 5 Ist ohne Antrag PKH bewilligt worden, ist die PKH-Bewilligung nicht wirkungslos, sondern kann nur aufgehoben werden. Die bis zur Aufhebung entstandenen Kosten sind aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu tragen (Zweibr FamRZ 03, 1021: nur für Aufhebung gem § 120 IV). Ist der Rechtsstreit nach der Einreichung des PKH-Antrags, aber vor Klagerhebung in der Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gegen die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gegen die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerde des Anwalts.

Rn 27 Auch der beigeordnete oder beizuordnende Anwalt ist nicht Beteiligter des Verfahrens. Dementsprechend besteht für ihn eine Beschwerdebefugnis auch nur in Ausnahmefällen. Eine Beschwerde des Anwalts mit dem Ziel, eine höhere Ratenzahlung zu erreichen, ist nicht zulässig, auch wenn er durch eine höhere Ratenzahlung eine weitere Vergütung erhielte (Zö/Schultzky Rz 60). St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskräftiges Endurteil.

Rn 3 Endurteile (§ 300) sind diejenigen Urteile, die für die Instanz endgültig über den Streitgegenstand entscheiden. Darunter fallen auch Teilurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile, Prozessurteile sowie Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Ob es sich um ein Leistungs-, Feststellungs- oder Gestaltungsurteil handelt, spielt keine Rolle. Entsprechend sind auch Schei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ursprünglicher Beschluss.

Rn 2 Die Festsetzung der Raten und der Beiträge aus dem Vermögen erfolgt im ursprünglichen Beschl. Enthält der Beschl keine Anordnung, ist ratenfreie PKH bewilligt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden nicht im ursprünglichen PKH-Verfahren berücksichtigt, sondern gem § 120 IV. Der Vorbehalt der Überprüfung von Ratenanordnungen ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gegen die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnahmsweise die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nichtabgabe einer Erklärung nach § 120a I S 3 oder mangelnde Anschriftenänderung (Nr. 4).

Rn 14 Das Gericht überprüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Abschluss des Rechtsstreites für die Dauer von vier Jahren und kann die Bewilligung abändern, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Zum Zwecke der Überprüfung ist die Partei gem § 120a Abs 1 S 3 IV verpflichtet, Änderungen in ihren persönlichen und wirts...mehr