Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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zfs 7/2014, Folgen unvollständiger Angaben der Partei im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

ZPO § 120a § 124 Nr. 2 Leitsatz Weist die Partei im Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO wirtschaftliche Belastungen nicht oder nicht ausreichend nach, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 ZPO; die Belastungen können vielmehr bei der Überprüfung der Prozesskostenhilfe außer Ansatz bleiben. LAG Berlin-Brandenburg, Besch...mehr

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AGkompakt 7/2014, Anzuwende... / III. Unbedingter PKH-/VKH-Auftrag und bedingter Auftrag zur Hauptsache

Dieser Fall ist strittig Hatte der Anwalt dagegen lediglich den (unbedingten) Auftrag, zunächst Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und den bedingten Auftrag, im Falle der Bewilligung und Beiordnung auch in der Hauptsache tätig zu werden, ist die Frage des anzuwendenden Rechts strittig. Altes Recht bleibt maßgebend Nach zutreffender Auffassung richtet sich die Ver...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im Wege der PKH

I. Die Leserfrage Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen ...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg ist eine der ersten bekannt gewordenen Entscheidungen eines Obergerichts zur Anwendung des neu gefassten § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BGBl I 2013, S. 453 ff.) hat unter anderem die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe verschärft und die Möglichke...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / I. Die Leserfrage

Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen Einzelanwalt hand...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / II. Die Rechtslage

Hoffnung nicht erfüllt … Die Hoffnung, dass der Verordnungsgeber mit der Überarbeitung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZvFV) zumindest einen Teil der vielen Praxisprobleme löst, war groß. Die jetzt eintretende Enttäuschung ist es nicht minder. Eine Vielzahl von Praxisfragen bleibt weiterhin unbeantwortet und wird nun letztlich vom BGH beantwortet werden müssen. … u...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / III. Die Lösung

Im Zeitalter der Elektronik: mit Lineal und Stift Will man jedoch die Beiordnung der Sozietät entsprechend der prozessualen höchst­richterlichen Rechtsprechung beantragen, muss man dem Formular wiederum mit Lineal und Stift zu Leibe rücken und die Zeile "Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt" durchstreichen. Denn das amtliche Formular erlaubt keine Text-Löschungen via PC. Han...mehr

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AGS 7/2014, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Terminsgebühr als nicht erstattungsfähig angesehen. Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Erstreckung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss eines Vergleichs für Gegenstände, die nicht verfahrensgegenständlich sind, eine Terminsgebühr nicht erstattet werden kann. Der Senat hat hierzu ausgeführt (Beschl. v. 4.8.2011 – 23 WF...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… 1. Die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, hat nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO (bis 31.12.2013: § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO) auf Verlangen des Gerichts jederzeit zu erklären, ob eine Änderung ihrer für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist. Auf diese Weise soll das Gericht in die Lage versetzt werden,...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 1 1

Die Kl. hatte im PKH-Überprüfungsverfahren zwar die erforderlichen Angaben gemacht, jedoch zum Beleg ihrer geltend gemachten Belastungen keine Bescheinigung ihres Arbeitgebers zur dienstlichen Nutzung des Fahrzeugs und auch keine Belege über die Fahrkosten zur Arbeitsstelle und über weitere Privatschulden eingereicht. Hieraufhin hat das ArbG Berlin die der Kl. bewilligte Pro...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / Leitsatz

Weist die Partei im Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO wirtschaftliche Belastungen nicht oder nicht ausreichend nach, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 ZPO; die Belastungen können vielmehr bei der Überprüfung der Prozesskostenhilfe außer Ansatz bleiben. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.5.2014 – 17 Ta 601/14mehr

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AGkompakt 7/2014, Anzuwende... / II. Sofortiger Auftrag zur Hauptsache

Dieser Fall ist unproblematisch Unproblematisch ist der Fall, dass dem Anwalt sofort der Auftrag zur Hauptsache erteilt worden ist. Beispiel 1: Prozesskostenhilfeauftrag mit unbedingtem Auftrag zur Klage Der Anwalt war im Mai 2013 beauftragt worden, Klage einzureichen und gleichzeitig dafür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Im August ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der An...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / Einführung

Am 16.5.2013 hat der Deutsche Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zur Reform des Beratungshilfe- und Prozesskostenhilferechts auf Basis der Drucksache 17/11472, jedoch in der geänderten Fassung gem. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, beschlossen.[1] Das Gesetz wurde am 6.9.2013 verkündet[2] und trat zum 1.1.2014 in Kraft.[3] Das bereits seit Jahren in unterschie...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Insbesondere ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers als beigeordneter Rechtsanwalt beschwerdebefugt. Dies folgt aus § 48 Abs. 1 RVG, wonach sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. Die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedin...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Der im August 1951 geborene Kläger, der von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung begehrt, wohnt in S. Mit Bescheid vom 21.4.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.6.2013 lehnte die Beklagte die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ab: Trotz eines lumbalen Bandscheibenleidens könne der Kläger auch ausgehend von der zuletzt ausgeübten versicherungsp...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 963,90 EUR festzusetzen. Denn die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung hat nicht zur Folge, dass der der Antragstellerin beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf den Mehrvergleich auch eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr zu erstatten ist. 1. In welchem ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 2 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2014 eine Definition der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO neu eingeführt. Danach ist "die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht au...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / I. Allgemeines

Ausgangslage für wirkliche Neuerungen auf dem Gebiet der Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann nur eine vernünftige, gemeinschaftliche Basis aller Interessen der am Verfahren beteiligten Personen sein. Hierzu zählt einerseits die Anwaltschaft – oder neuerdings die "Beratungspersonen"[6] – die in der Beratungshilfe zumindest einen verlässlichen, wenn schon nicht kostendecken...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 2. Lösungsansatz

Sinnvoll wäre gewesen, entsprechend der Forderungen aus der Praxis die nachträgliche Antragstellung abzuschaffen. Dieses Petitum war auch in früheren Reformabschnitten angedacht[24] und bis zum 15.5.2013 auch in diesem Gesetzgebungsverfahren – allerdings mit der Ausnahme von sog. dringenden Fällen[25] – zunächst vorgesehen (s.o.). Die Abschaffung der nachträglichen Antragste...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / Leitsatz

Wird ein Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks beigeordnet, darf dessen Beiordnung nur dann auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beschränkt werden, wenn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.5.2014 – L 22 R 85/14 B PKHmehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des KG betrifft nicht nur die Form des Festsetzungsantrags des Pflichtverteidigers und dessen Angaben über Vorschüsse und Zahlungen, sondern auch Anträge und Erklärungen der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwälte (s. § 45 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 RVG) oder der Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwälte (s. § 44 S. 1 und § 55 Abs. 4 RVG)...mehr

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AGS 7/2014, Terminsgebühr f... / 2 Anmerkung

Zur früheren Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV hatte der BGH bekanntlich rechtsirrig die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr für die Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung eines Verfahrens nur anfallen könne, wenn im zugrunde liegenden Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei.[1] Der Gesetzgeber hat den BGH eines besseren belehrt. Nun hängt es davon...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / X. Weitere Punkte

Im Zuge einer weiteren Reform könnten ebenfalls zusätzliche Überlegungen angestellt werden. Diese beträfen eine Klärung der Frage, wann das gerichtliche Verfahren beginnt/endet und infolge dessen Beratungshilfe noch als "außergerichtlich" gehandelt werden kann. Auch hier bestehen nach bisheriger Lage lediglich schwammige Grenzen. Auch die Rspr.[65] beschreibt nur weiche Gren...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz Nr. 1 Leitsatz Nr. 1 der Entscheidung ist zutreffend; er gibt im Wesentlichen den Gesetzestext des § 48 Abs. 1 RVG wieder. Darüber hinaus stellt das OLG Koblenz klar, dass der rechtskräftige Beschluss, durch den die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist – gleich ob richtig oder falsch – im Kostenfestsetzungsverfahren bindet und weder dort noch a...mehr

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AGS 6/2014, Gesonderte Prozesskostenhilfe für Gehörsrüge

ZPO § 321a GKG-KostVerz. Nr. 1700 Leitsatz Für eine Gehörsrüge ist gesondert Prozesskostenhilfe zu beantragen. BGH, Beschl. v. 28.1.2014 – XI ZR 372/12 1 Aus den Gründen Der Kostenansatz ist richtig. Für das Verfahren nach § 321a ZPO, mit dem die Abhilfe bei einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann, ist Prozesskostenhilfe gesondert zu bea...mehr

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AGS 6/2014, Gesonderte Proz... / Leitsatz

Für eine Gehörsrüge ist gesondert Prozesskostenhilfe zu beantragen. BGH, Beschl. v. 28.1.2014 – XI ZR 372/12mehr

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AGS 6/2014, Gesonderte Proz... / 1 Aus den Gründen

Der Kostenansatz ist richtig. Für das Verfahren nach § 321a ZPO, mit dem die Abhilfe bei einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann, ist Prozesskostenhilfe gesondert zu beantragen (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 119 Rn 18a; vgl. BGH, Beschl. v. 13.3.2012 – X ZR 7/12). Da der Beklagte einen solchen Antrag nicht gestellt hat, ist für di...mehr

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AGS 6/2014, Unzulässigkeit ... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem SG. Gegen einen zum Gegenstand eines bereits laufenden Widerspruchsverfahrens gewordenen Änderungsbescheid, der eine Herabsetzung der bewilligten Heizkosten um 16,00 EUR für die Zeit v. 1.8.2011 bis 31.12.2011 enthält, legte der Beschwerdeführer entgegen der erteilten Rechtsb...mehr

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AGS 6/2014, Unzulässigkeit ... / Leitsatz

Die Beschwerde wegen der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig, wenn die Berufung nicht zulässig wäre. Bayerisches LSG, Beschl. v. 25.3.2014 – L 11 AS 91/14 B PKHmehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den auf die Fahrkosten und das Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beschränkten Prozesskostenhilfeantrag zu Unrecht zurückgewiesen. a) Nach den § 114 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 3 ArbGG in der hier noch maßgeblichen bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten de...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / Leitsatz

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei nur aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nic...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 1 Sachverhalt

Die auswärtige Klägerin hatte vor dem ArbG Klage erhoben. Ihr Rechtsschutzversicherer hatte für dieses Verfahren Deckungsschutz gewährt, allerdings nicht auch für die anfallenden Reisekosten des Anwalts. Daher hatte die Klägerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten beantragt, allerdings beschränkt auf dessen Reisekosten und Ab...mehr

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AGS 6/2014, Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel. Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis. Von Stefan Lissner, Joachim Dietrich, Silke Eiler, Rita Germann und Monika Kessel. 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag W. Kohlhammer 2014. XXII. 421 S. 79,99 EUR.

Sowohl Beratungshilfe- als auch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe spielen in vielen Anwaltskanzleien eine immer größere Rolle. Insbesondere in Familiensachen wird die weit überwiegende Zahl der Mandate heute über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. Will der Anwalt hier kein Geld verschenken, muss er sich notgedrungen mit den Voraussetzungen der Beratungs-, Pro...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrags und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrags an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Rests an den Mandanten ni...mehr

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AGS 6/2014, Unzulässigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 172 Abs. 3 Nr. 2b SGG ist die Beschwerde ausgeschlossen gegen die Ablehnung von PKH, wenn in der Hauptsache die Berufung der Zulassung bedürfte. So ist es hier. Die Berufung bedürfte gem. § 144 Abs. 1 SGG der Zulassung. Streitgegenstand ist allein der Änderungsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides. Damit sind Leistungen von weniger als 750,00 EUR und für ...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung hat zu unterbleiben. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass in Fällen, bei denen Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt sind, der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen muss, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.2 Unbedingte Klageerhebung

Rz. 7 Eine Klage ist nur wirksam erhoben, wenn sich der Klageschrift die unbedingte Anrufung des Gerichts zum Zwecke förmlicher Rechtsschutzgewährung entnehmen lässt[1]. Dies ist bei einer nur vorsorglich erhobenen Klage ohne Weiteres der Fall; eine solche Klage ist uneingeschränkt wirksam erhoben[2]. Rz. 8 Die Klageerhebung darf jedoch nicht von einer (außerprozessualen) Bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.2 Ladungsfähige Anschrift

Rz. 29 Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Klägers gehört die Angabe seiner im Zeitpunkt der Klageerhebung ladungsfähigen Anschrift[1]. Dies ist die Angabe der tatsächlichen Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer [2] , bei juristischen Personen (z. B. GmbH) die Angabe des tatsächlichen Firmen- oder Geschäftssitzes[3] . Die Angabe eines Postfachs reicht nicht aus[4]. Dies gilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1 Gerichtliches Rechtsschutzbegehren

Rz. 4 Der Klage als formabhängige prozessuale Willenserklärung[1] muss sich zweifelsfrei ein gerichtliches Rechtsschutzbegehren entnehmen lassen, mit dem vom Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache durch Urteil (bzw. Gerichtsbescheid) begehrt wird[2]. Dazu muss die Klage in jedem Fall erhoben worden sein[3]; die Ankündigung der Klage löst keine Rechtswirkungen aus[4]. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 5.2.3.4 Fristverlängerung

Rz. 67 Auch die Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 S. 2 FGO ist verlängerbar [1]. Allein der Antrag auf Fristverlängerung oder Aufhebung der Fristsetzung macht die nach § 65 Abs. 2 S. 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist nicht hinfällig[2]. Die Fristverlängerung und deren Ablehnung sind prozessleitende Verfügungen, die gem. § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar sind[3]. Rz. 68 Fristverlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung eines Prozesskostenhilfe-Antrags bei Trennung des Verfahrens

Leitsatz Hat der Antragsteller seinem Antrag auf Gewährung von PKH eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, so ist der Antrag entscheidungsreif gestellt. Hat das Gericht das Verfahren getrennt, so entsteht ein neuer, gesondert durch Endurteil zu entscheidender Prozess. Dementsprechend hat das Gerich...mehr

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AGS 5/2014, Sind die Kindergartenkosten bei der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen?

Bei der Ermittlung des im Rahmen von Prozesskostenhilfe einzusetzenden Einkommens können nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO [1] auch Beträge für besondere Belastungen geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine Härteklausel, da sich die Partei wegen des Gerichtsverfahrens in ihrer Lebensführung nicht wesentlich einschränken lassen muss.[2] Eine konkrete Aufzählung der...mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / Leitsatz

Hat der Antragsteller seinem Antrag auf Gewährung von PKH eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, so ist der Antrag entscheidungsreif gestellt. Hat das Gericht das Verfahren getrennt, so entsteht ein neuer, gesondert durch Endurteil zu entscheidender Prozess. Dementsprechend hat das Gericht neue A...mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / 3 Anmerkung I

Die Entscheidung des LSG überzeugt. Die Klägerin hatte schon mit ihrer Klageschrift einen vollständigen und entscheidungsreifen PKH-Antrag gestellt. Der Antrag war mit der Klageerhebung bewilligungsreif. Die Klägerin konnte und musste nicht damit rechnen, dass bei der Verfahrenstrennung nur die Schriftsätze, nicht dagegen auch die Erklärung über die persönlichen wirtschaftli...mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte mit Klageschrift vom 14.7.2012, eingegangen beim SG am 26.7.2012, Klage sowohl gegen die "TK-Krankenversicherung" als auch gegen die "TK-Pflegeversicherung" erhoben. Das SG hat dieses Klageverfahren unter dem Aktenzeichen S 17 P 93/12 eingetragen und damit als pflegeversicherungsrechtliches Verfahren erfasst. Mit der Klageschrift vom 14.7.2012 hat die Kläg...mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des SG ist zulässig. Insbesondere ist das hierfür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Zwar fallen in dem vorliegenden sozialgerichtlichen Klageverfahren nur Rahmengebühren an. Die Klägerin hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass bei der Bemessung der Höhe der ...mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / 4 Anmerkung II

Ein Verweis auf die in einem anderen Rechtsstreit oder Verfahren zur Gerichtsakte überlassenen PKH-/VKH-Unterlagen dürfte grundsätzlich zur Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nicht ausreichend sein. Insoweit der Anwalt nicht Gefahr laufen will, seine berechtigten Gebührenansprüche aus der Landeskasse versagt zu erhalten, sollte er in jedem gerichtlichen Verfahren...mehr