Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Auf das Prozesskostenhilfe-Abänderungsverfahren findet gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die ZPO Anwendung, wobei nach § 40 EGZPO auf die vor dem 1.1.2014 geltende Gesetzeslage abzustellen ist. Das AG hat im Rahmen des von ihm durchgeführten Überprüfungsverfahrens die ursprünglich ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe angesichts der unstreitigen Veränderung der Einkommensve...mehr

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zerb 5/2014, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. (...) Die Kläger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln. (...) 2. Die unbekannten Erben haben jedoch keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten durch den Beklagten gemäß § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). N...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin wurde mit Beschluss des FamG v. 30.10.1998 ratenfreie Prozesskostenhilfe für das vorliegende Ehescheidungsverfahren bewilligt. Mit rechtskräftigem Urt. v. 14.3.2000 wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich abgetrennt, da noch nicht alle Auskünfte der Versorgungsträger vorlagen und beide Parteien damals die Abtrennung begehrten. D...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 3 Anmerkung

In einer als Weisung zu qualifizierenden Handreichung hat die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, vor der Auszahlung zu erstattender Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X und außergerichtlicher Kosten, die in sozialgerichtlichen Verfahren entstanden sind, zu prüfen, ob dieser Kostenerstattungsanspruch mit eigenen Ansprüchen aufgerechnet werden kann. Von die...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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AGS 5/2014, RVG Praxiswissen. Einführung in das RVG mit über 380 Abrechnungs- und Praxisbeispielen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 2. Aufl. 2014. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 480 S. 38,00 EUR

Nach dem Erfolg der 1. Auflage waren zwei Dinge klar: Eine 2. Auflage wird es geben und bei einem Norbert Schneider wird sie nicht lange auf sich warten lassen. In der Tat war das Inkrafttreten des 2. KostRMoG Anlass genug, sofort tätig zu werden. Und wer Norbert Schneider kennt, weiß, dass er es nicht bei einer Neuauflage des Anwaltkommentars und immerhin schon bereits zwei A...mehr

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FoVo 5/2014, Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung im Bundesrat eingebracht

Änderungen durch SEPA Forderung amp Vollstreckung hat bereits im Februar über den Entwurf einer 1. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) berichtet und dabei insbesondere die durch den Übergang auf das SEPA-Zahlungsverfahren notwendigen Änderungen vorgestellt. (FoVo 2014, 21). Der jetzt dem Bundesrat vorliegende Entwurf (BR-Drucks 137/14) ...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 3 Anmerkung

Tempora mutantur, et nos mutamur in illis Es ist noch nicht allzu lange her, da hätte hier eine Urteilsanmerkung gestanden, die mit dem LG Essen im wahrsten Sinne des Wortes "ins Gericht gegangen" wäre. Es ist noch gar nicht so lange her, da vertraten die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und auch der Verfasser dieser Urteilsanmerkung ...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / Leitsatz

Die Sperrfrist des § 120 Abs. 4 ZPO beginnt bei einem nach altem Recht eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren erst mit Beendigung des gesamten Verbundverfahrens, d.h. bei einer abgetrennten Folgesache mit deren Abschluss. Ein bloßes Nichtbetreiben der Folgesache steht jedenfalls dann nicht der Verfahrensbeendigung gleich, wenn den Parteien offenkundig bekannt ist, dass die...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / VIII. Anerkennung, Vollstreckung und Zustellung im europäischen Rechtsraum/Anerkennung von Entscheidungen

1. Entscheidungen im Statusverfahren (Ehescheidung, Aufhebung der Ehe) bedürfen keiner gesonderten Anerkennung. Sie sind im europäischen Rechtsraum gültig (Art. 21 Brüssel II a VO). Ausnahmsweise kann allerdings bei Verstößen gegen den ordre public von einer Anerkennung abgesehen werden (Art. 22 Brüssel II a VO). Auch Entscheidungen in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen sin...mehr

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FF 5/2014, Mitgliederumfrage 2013: Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Im letzten Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage der Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gewidmet und ihre Mitglieder in einem Erhebungszeitraum von etwa 2 ½ Wochen im Oktober 2013 nach ihren Erfahrungen mit der Gerichtspraxis in diesen Bereichen befragt. Anlass für das Umfragethema war das zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Pro...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdegegner war dem Kläger in dem vor dem SG geführten Klageverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. In diesem Verfahren hatte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Übernahme der Kabelnutzungsgebühren und weiterer 3,80 EUR Kaltwasserkosten für die Monate November u. Dezember 2008 als Unterkunftskosten nach dem S...mehr

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AGkompakt 4/2014, Zuständiges Gericht für die Festsetzung der PKH-Vergütung in Verfahren nach Teil 3 VV

Festsetzung folgt nach § 55 RVG Während für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten nach den §§ 103 ff. ZPO und auch für das Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den eigenen Auftraggeber nach § 11 RVG jeweils das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist, verhält es sich bei der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe anders. Das Verfahren auf Festsetzung de...mehr

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AGS 4/2014, Verstoß gegen d... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis zutreffend. Inzidenter hat das OLG auch die Frage, ob ein Verstoß gegen kostensparende Prozessführung im Vergütungsfestsetzungsverfahren überhaupt überprüft werden kann, erneut bejaht[1] und zwar auch für den Fall, dass eine Prozesskostenhilfebewilligung für getrennte Verfahren erfolgt ist. Ein Anspruch gegen die Staatskasse sei nämli...mehr

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AGS 4/2014, Beginn der Über... / 2 Aus den Gründen

Für das Verfahren ist gem. § 40 S. 1 EGZPO das bis zum 31.12.2013 geltende Prozesskostenhilferecht und im Übrigen gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar. Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig. In der Sache hat sie indes keinen Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist zu Recht ergangen, weil der Klä...mehr

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AGS 4/2014, Bindungswirkung... / 2 Anmerkung

Unabhängig davon, dass gerichtliche Beschlüsse begrifflich nicht bestands-, sondern nur rechtskräftig bzw. -wirksam sein oder werden können, ist die Entscheidung des OLG zutreffend: Der beigeordnete Anwalt hat einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, insbesondere seiner Reisekosten, insoweit er nicht eingeschränkt beigeordnet worden ist. Eine eingeschränkte Beiordnung war d...mehr

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AGS 4/2014, Beginn der Über... / 1 Sachverhalt

Dem Kläger war durch Beschluss des Senats teilweise ratenfreie Prozesskostenhilfe für eine auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs gerichtete Klage bewilligt worden. Das Verfahren endete durch einen in der mündlichen Verhandlung vor dem FamG am 17.2.2009 geschlossenen Vergleich. Mit Verfügung vom 23.7.2012 forderte das FamG den Kläger zur Vorlage einer aktuellen Erklärung ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / IV. Inhalt und Belege

Weiterhin Bestand hat die Verpflichtung, den Sachverhalt in der Beratungshilfe genau anzugeben. Dies ergibt sich bereits aus § 6 Abs. 1 BerHG, der in Konsequenz bei Erteilung des Berechtigungsscheines das Erfordernis aufstellt, die genaue Bezeichnung der Angelegenheit niederzulegen. In eine solche Lage kann das Gericht indes nur dann versetzt werden, wenn es zuvor die genaue...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Beginn der Über... / Leitsatz

Die Sperrfrist gem. § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe beginnt bei einer Beendigung durch Abschluss eines unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen Prozessvergleichs erst mit dem Ablauf der Widerrufsfrist. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 6.2.2014 – 9 WF 99/13mehr

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zfs 4/2014, Zuständigkeit f... / 1 Aus den Gründen:

" … Die zulässige als sofortige Beschwerde statthafte Beschwerde des Kl. gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe führt in der Sache zur Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das erstinstanzlich zuständige LG H." 1. Das LG hat dem Kl. zu Recht keine Prozesskostenhilfe gewährt, weil die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage mangels örtlicher Zuständi...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / Einführung

In der März-Ausgabe der AGS 2013 wurde vom Autor ausführlich über die Antragstellung im Beratungshilfeverfahren referiert. Zwischenzeitlich ist zum 1.1.2014 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] in Kraft getreten. Dieses Gesetz reformierte das Verfahren um die Beratungshilfe in nie dagewesenem Ausmaß. Auch und vor allem die Antragstellun...mehr

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zfs 4/2014, Anspruch des Pf... / 3 Anmerkung:

Die jetzt erst bekannt gewordene Entscheidung befasst sich mit einer in der Praxis kaum beachteten und behandelten Problematik, nämlich dem Auslagenersatzanspruch des Rechtsanwalts für im RVG nicht gesonderte Auslagen. Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch der Pflichtverteidigerin sind §§ 45 Abs. 3 S. 1, 46 RVG. Danach hat der bestellte Rechtsanwalt gegen die Landeska...mehr

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AGS 4/2014, Bindungswirkung... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG kraft Zulassung zulässig, jedoch unbegründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen amtsgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Zutreffend weist das AG insbesondere darauf hin, dass ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / 1. Frist

Noch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14.11.2012[9] für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sah die Option vor, die nachträgliche Antragstellung abzuschaffen. Nur noch in zwei Ausnahmefällen sollte die nachträgliche Beratungshilfe überhaupt möglich sein. Zum einen sollte dies der Fall sein, wenn besondere Eilbedürftigkeit vorge...mehr

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AGS 4/2014, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, fortgeführt von Dr. Helmut Büttner und Dr. Hildegard-Wrobel-Sachs, bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Dr. Werner Dürbeck. Schriftenreihe NJW-Praxis. 7. Völlig neu bearbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 431 S. 53,00 EUR.

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilferecht erscheint der Klassiker in neuer Auflage. Neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfekostenrechts waren auch zum Teil wichtige Änderungen für die Prozess-, Verfahrens- und Beratungshilfevorschriften des 2. KostRMoG (in ...mehr

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AGS 4/2014, Abrechnung in E... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 16.8.2013 beim SG eingegangenem Antragsschrift vom 22.7.2013 haben die von der Erinnerungsführerin vertretenen Antragsteller zu 1) und zu 2) die Zahlung weiterer 118,00 EUR für den Monat August 2013 im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung begehrt, weil der Antragsgegner den Antragstellern mit Änderungsbescheid vom 29.7.2013 für den Leistungszeitraum 1...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatische Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf Klageerweiterung

ZPO § 117 Leitsatz Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2013 – 7 Ta 1907/13 1 Sachverhalt Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses am 14.5.2013 eingegangenen Klage...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / Leitsatz

Wird im Gerichtsbescheid zugleich die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, beseitigt die rechtzeitig beantragte mündliche Verhandlung auch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Es ist erneut über Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2013 – L 7 AS 715/13 B PKHmehr

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AGS 3/2014, Die Reform der PKH. Prozesskosten- und Beratungshilfe nach neuem Recht. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2014, 118 S., 29,00 EUR

Neben dem zum 1.8.2014 in Kraft getretenen 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber eine weitere für die Anwaltsvergütung wichtige Reform auf den Weg gebracht. Zum 1.1.2014 sind wichtige Vorschriften der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geändert worden. So ist es z. B. möglich, mit einem Beratungshilfemandanten Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Der Anwalt hat jetzt auch die Mögli...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen Nr. IV. des Gerichtsbescheids ist als unzulässig zu verwerfen. Der rechtzeitige Antrag auf mündliche Verhandlung hat den Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 3, Hs. 2 SGG insgesamt beseitigt. Es fehlt an einer beschwerdefähigen Entscheidung. Nach § 172 Abs. 1 SGG ist gegen die Entscheidungen der LSG mit Ausnahme der Urteile die Beschwerde an das LSG statthaft...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entscheidung über PKH nach Terminsantrag gegen Gerichtsbescheid

SGG §§ 105, 73a Leitsatz Wird im Gerichtsbescheid zugleich die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, beseitigt die rechtzeitig beantragte mündliche Verhandlung auch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Es ist erneut über Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2013 – L 7 AS 715/13 B PKH 1 Sachverhalt Die Kläger reichten im Mai 2009 eine Betrie...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / 1 Sachverhalt

Die Kläger reichten im Mai 2009 eine Betriebskostenabrechnung (einschließlich Heizung und Warmwasser) für ihre Wohnung für das Jahr 2008 ein. In dieser wurde eine Nachzahlung von 1.009,32 EUR gefordert. Der Beklagte übernahm der Beklagte davon 421,20 EUR. Nach Widerspruch auf volle Übernahme der Nachforderung bot der Beklagte weitere 421,44 EUR an. Dem stimmte der Bevollmäch...mehr

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FoVo 3/2014, Beiordnung eines Rechtsanwalts im PfÜB-Formular

PKH-Antrag in der Zwangsvollstreckung Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) erstreckt sich nicht auf die spätere Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Hier ist vielmehr ein gesonderter Antrag zu stellen. Die PfÜB-Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sehen auf S. 1 die Möglichkeit vor, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gem. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist form- und fristgerecht i.S.v. § 78 ArbGG, §§ 569, 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Eines bestimmten Antrages bedurfte es in der Beschwerdeschrift nicht. Dem Vortrag der Klägerin...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses am 14.5.2013 eingegangenen Klageerweiterung auf Zahlung restlichen Arbeitsentgelts für den Monat April 2013. Das ArbG hat, nachdem der Rechtsstreit durch Vergleich vom 22.5.2013 beendet worden war, mit Beschl. v. 8.6.2013 der Klägerin Prozesskostenhilfe für die Antr...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist (nunmehr) unbegründet. Der Anspruch des Antragstellers auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG, Nr. 3100 VV ist vorliegend durch Anrechnung der für die außergerichtliche Vertretung entstandenen hälftigen Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV erloschen, nachdem die Beklagte zwischenzeitlich die unter Nr. 2 des Ver...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vorprozessual durch seinen Anwalt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls i.H.v. 65.865,86 EUR geltend gemacht. Der Schädiger hatte jegliche Zahlung abgelehnt. Daraufhin hatte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt. Das LG hatte ihm Prozesskostenhilfe für Forderungen i.H.v. 19.000,00 EUR bewil...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2013 – 7 Ta 1907/13mehr

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AGS 3/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG davon aus, dass der Beteiligte mit seiner nahezu gleichzeitigen Stellung der Anträge zum Umgangsrecht und Sorgerecht in zwei separaten Verfahren trotz eines bereits anhängigen Sorgerechtsverfahrens gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung verstoßen hat. Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in dem Verfahren 6 WF 400/08 ausgef...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist. OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 – 2 W 235/13mehr

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AGS 3/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte von dem beigeordneten Rechtsanwalt des Beklagten in eigenem Namen in Verfolgung seines Beitreibungsrechts gem. § 126 Abs. 1 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde ist nicht zulässig. Der beigeordnete Rechtsanwalt des Beklagten wird nämlich durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht beschwert, weil der An...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 3. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Auch für die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hat die Abtrennung Bedeutung. Mit der Abtrennung wird der Versorgungsausgleich zur isolierten selbstständigen Familiensache, sodass eine in der Ehesache oder für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund bewilligte Prozesskostenhilfe sich nicht mehr auf das abgetrennte Verfahren erstreckt. Die Vorschrift des § 624 Abs. 2 ZP...mehr

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FoVo 3/2014, BGH verwirft Z... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Verstoß gegen den Formularzwang Der Antrag auf Erlass des PfÜB kann nicht mit der vom LG gegebenen Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Grundsätzlicher Formularzwang Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / VIII. Masseunzulänglichkeit

Rn 17 Besteht Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO, so dass die Kosten für die Erstellung der Buchführung und Steuererklärungen aus der Masse nicht gezahlt werden können, besteht die Pflicht zunächst grundsätzlich fort, weil gemäß § 208 Abs. 3 InsO die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Insolvenzmasse auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit for...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung im V... / 2 Aus den Gründen

1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor. Gem. § 78 Abs. 2 FamFG wird dem Beteiligten, wenn – wie gem. § 114 Abs. 1 FamFG hier – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretu...mehr

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 3. Belehrungen bei Entscheidungen der ZPO

Im Bereich der ZPO besteht eine Belehrungspflicht nur dann, wenn in dem Verfahren keine obligatorische Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung besteht (§ 232 S. 2 ZPO). In Anwaltsverfahren nach § 78 ZPO kann eine Rechtsbehelfsbelehrung daher unterbleiben. Dabei ist zu beachten, dass auch in einem von § 78 Abs. 1 ZPO erfassten Verfahren kein Anwaltszwang besteht, wenn es vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2.2 Bestimmung des angemessenen Bruchteils

Rn 37 Zur Bestimmung des angemessenen Bruchteils der fiktiven Verwaltervergütung sind nach § 11 Abs. 3 Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters heranzuziehen. Bei dieser Prüfung sind nur Umstände zu berücksichtigen, die sich ausschließlich im Eröffnungsverfahren ausgewirkt haben. Es ist also nur die konkrete Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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zfs 3/2014, Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl. 2014, Luchterhand Verlag, 1.332 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-472-08562-1

Sieben Auflagen in nur 10 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: Dieses Werk ist nicht nur akzeptiert, sondern auch zur ständigen Nutzung prädestiniert, selbst unter dem Druck zahlreicher Konkurrenzwerke zum Thema Schmerzensgeld. Die Neuauflage, erhältlich auch als Online-Werk bei www.jurion.de , vereint auf knapp über 1300 Seiten die Qualitäten eines Handbuchs mit denen ein...mehr

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AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr