Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Aufzeichnung der Aufwendungen für Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 5 Nr. 2 UStG)

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / b) Nicht sachgerechte Ansätze

Dass eine derartige Kalkulation vorab erstellt sein muss – wie das FG Berlin-Brandenburg dies im Urteil vom 28.11.2018 fordert[34] – bzw. eine ex post Kalkulation anhand der tatsächlichen Kosten umsatzsteuerlichen Grundsätzen nicht gerecht wird und mithin unzulässig sein soll, weil der vom Leistungsempfänger zu zahlende Preis von den tatsächlich anfallenden Kosten nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.1.1 Merkmale vor dem BilRUG

Umsatzerlöse waren nach der vor Einführung des BilRUG geltenden Fassung des HGB die Erlöse: aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.1.2 Merkmale seit dem BilRUG

Nach aktueller Fassung des § 277 Abs. 1 HGB (nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) sind Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Waren und Erzeugnissen) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.[1] Im Unterschied zum...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 4 Behandlung des Rabatts beim Leistungsempfänger (Kunden): Passiver Abgrenzungsposten

Der Kunde erhält durch die verbilligte Überlassung des Mobiltelefons einen Vermögensvorteil. Gehört das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen, fließen dem Kunden Einnahmen zu. Wer bilanziert, hat diesen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag grundsätzlich passiv abzugrenzen. Abschluss eines 2-Jahresvertrags für Mobiltelefon Ein Unternehmer schließt mit der Tele...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 3 Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für Preisnachlass des Telekommunikationsunternehmens

Telekommunikationsunternehmen (Mobilfunknetzbetreiber und Service-Provider) bieten Kunden, die sich verpflichten, für eine Mindestdauer von 24 Monaten einen Vertrag abzuschließen oder ihren Vertrag um 24 Monate zu verlängern, den verbilligten Kauf eines Mobiltelefons an. Die Verbilligung ist je nach Gerätetyp, Hersteller und Art des abzuschließenden Vertrags unterschiedlich....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt ein Unternehmer ein Mobiltelefon zum ermäßigten Preis, weil er bei dem Anbieter ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rabatt für das Mobiltelefon Rechnungsabgrenzung Ergänzungsbilanzenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen sind lohnsteuerpflichtig: Sie müssen zusammen mit dem anderen Arbeitslohn nach den steuerlichen Merkmalen des Arbeitnehmers individuell besteuert werden, soweit der Arbeitgeber nicht von der Möglichkeit der Lohnsteuer-Pausch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Jobtickets

Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb, Büro u. a. überlässt bzw. durch Geldleistungen bezuschusst. Steuerfreier Arbeitslohn ab 2019 Neu ist ab 1.1.2019 die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 10.4 Entgeltserhöhungen und Entgeltsminderungen

Zuschläge für Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen können zu Entgeltserhöhungen führen. Ist die Kreditgewährung als selbstständige Leistung anzusehen, fällt sie unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1] Entgeltsminderungen liegen vor, wenn der Leistungsempfänger bei der Zahlung Beträge abzieht, z. B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe oder dem Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1] Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis [4] ist der Zinssatz heran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen / 3.3 Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber regelmäßig nur seinen Mitarbeitern Darlehen, z. B. bei Industriebetrieben oder Handelsunternehmen, gilt die allgemeine Bewertungsvorschrift[1] ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags. Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Zinsvorteile sind mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, sog. Maßstabszins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Drittrabatte

Geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer nicht unmittelbar von ihrem Arbeitgeber, sondern von Dritten erhalten, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Die Annahme von Arbeitslohn von dritter Seite setzt voraus, dass sich die Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Gebührenerlass

Der Gebührenerlass für Standesangehörige und Standesorganisationen der Notare führt bei den begünstigten Arbeitnehmern der Notare zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitslohn. Bei den Arbeitnehmern von Notarkassen liegt hingegen Arbeitslohn von dritter Seite vor. Bei den Arbeitnehmern der Notare kann dabei der sog. Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a. berücksichtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.1 Materialeinzelkosten

Rz. 15 Die in Handels- und Steuerrecht zwingend einzubeziehenden Materialeinzelkosten stellen solche Aufwendungen bzw. aufwandsgleiche Kosten dar, die auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen und dem herzustellenden Produkt bzw. dem Kostenträger direkt ohne Schlüsselung zugerechnet werden können.[1] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden bei der Herstellung der Produkte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage – korre... / 4.3 Lösung

Sowohl D als auch S sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, beide Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Im Juli 2024 führt D Lieferungen mit der Verschaffung der Verfügungsmacht über die Probestücke an S aus.[1] Wichtig Werklieferung setzt Be- oder Verarbeitung von Gegenständen Dritt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage – korre... / 6.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine Lieferung[1] ausführt. Die Lieferung vollzieht sich im Rahmen eines Tauschs [2] mit Baraufgabe. Der Ort der Lieferung ist dort, wo das Fahrzeug abgeholt wird (Beginn der Beförderung[3]), offensichtlich im Inland, sodass die Lieferung des A nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar ist. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Zusammenfassung

Überblick Sachbezüge, für die keine amtlichen Sachbezugswerte festgesetzt sind und die nicht nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind, werden nach der allgemeinen Bewertungsmethode des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG bewertet. Die allgemeine Bewertung der Sachbezüge erfolgt mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort zum Zeitpunkt der Abgabe. Im Folgenden werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Einkaufs-App

Arbeitgeber ermöglichen ihren Arbeitnehmern zunehmend, sich Waren des täglichen Bedarfs direkt an den Arbeitsplatz liefern zu lassen. Dabei ermöglicht eine App, die Waren online zu bestellen. Die Lieferung der Waren erfolgt zum Marktpreis. Damit entsteht bei den Arbeitnehmern kein geldwerter Vorteil. Auch die vom Arbeitgeber an den Anbieter der App zu zahlende Gebühr führt be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Versicherungsprämien

Seit 2014 behandelte die Finanzverwaltung[1] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeitgeber geschuldeten und gezahlten Versicherungsbeiträge i. d. R. als Barlohn und lehnte die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze generell ab.[2] Inzwischen hat der BFH in 2 Grundsatzurteilen, denen die Finanzverwaltung folgt, für Klarheit gesorgt.[3] Danach gilt F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Virtuelle Währungen

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Damit besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld. Trotzdem werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 1 Definition, Ziele und Aufgaben des Soll-Ist-Vergleichs

Ein Soll-Ist-Vergleich (SIV) stellt Plan- und Istdaten unterschiedlicher Art gegenüber. Er ist in vielen Betrieben ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument, da er flexibel und in vielen Bereichen einsetzbar ist. Am häufigsten wird er genutzt, um Abweichungen bei Erlösen und Kosten aufzudecken. Dadurch können Sie nach den Ursachen forschen und anschließend Maßnahmen z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.1 Zugangsbewertung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu aktivieren

Beim Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die entsprechenden Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, die erforderlich waren, um den Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Voraussetzung ist, dass die Kosten dem erworbenen Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung einzeln zugeordnet werden können....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.5.4 Zahlungsverkehr

Name, Rechnungsnummer und Kontoverbindungen können aus der elektronischen Rechnung direkt in das Electronic-Banking-System übernommen werden. Lediglich der ebenfalls eingespielte Zahlungsbetrag muss noch auf evtl. Skonti oder sonstige Abschläge überprüft werden. Aufgrund dieser Aspekte wird der Zahlungsverkehr mit elektronischen Rechnungen erleichtert.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.3 Was bei der Speicherung beachtet werden muss

In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist ausgeführt, dass als Speicherort auch ein Cloud-System zulässig ist.[1] Grundsätzlich soll der Speicherort im Inland[2] oder im EU-Raum[3] liegen. Ein Speicherort im Drittland (Nicht-EU-Land) ist genehmigungspflich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Skonto.

Rn 34 Der so bezeichnete Preisnachlass unter der Voraussetzung der Zahlung innerhalb bestimmter Frist bedarf der Vereinbarung; ein Handelsbrauch scheidet idR aus (HP/Faust Rz 59; weiter Staud/Beckmann Rz 170). Rechtstechnisch liegt ein aufschiebend bedingter Teilnachlass vor (so BGH NJW 98, 1302; aA BGH NJW 83, 2944), für dessen Eintritt der Käufer beweispflichtig ist (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Preis(neben)abreden.

Rn 36 Aus dem oben Gesagten folgt, dass Abreden über den Preis, also die für vertraglich vereinbarte Hauptleistungen zu zahlende Vergütung, mangels gesetzlicher Fixierung nicht kontrollfähig sind (BGH NJW 22, 2614 Rz 41; WM 15, 637; 02, 70; NJW 00, 577 (Zinsen); ZIP 20, 1352 (Bereitstellungsprovision); BGHZ 116, 119 (Werklohnabrede); Nobbe WM 08, 185). Hierzu zählen auch Kla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt (§ 481a S 1).

Rn 2 § 481a S 1 erweitert den Anwendungsbereich der §§ 481–487 auf Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft zu erhalten. Dies erfasst zB die Mitgliedschaft i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 36 Nr 4 findet auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr über §§ 307 II Nr 1, 310 I Anwendung (vgl BGH NJW 85, 626 [BGH 26.11.1984 - VIII ZR 214/83]; 84, 1183 [BGH 21.12.1983 - VIII ZR 195/82]; Stoffels Rz 802). Abänderungsvorbehalte, die sich in den Grenzen handelsüblicher Mengen- und Qualitätstoleranzen halten, sind zulässig (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 26). Rn 37 Einz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gleichwertiger Ausgleich (Abs 2 S 1 Hs 2).

Rn 5 Da § 478 nur eine Zielvorgabe darstellt und nicht in jedem Einzelfall den seitengleichen Regress gewährleisten will, liegt ein gleichwertiger Ausgleich vor, wenn im Durchschnitt aller Regressfälle der Hersteller den Händlern im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen angemessene Leistungen gewährt. Es ist dann nicht entscheidend, ob im Einzelfall der Händler weniger al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 48 Der Verkäufer ist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle Regelungen darin beweispflichtig, auf die er sich beruft, also insb für die Höhe des Kaufpreises (BGH NJW 83, 2944; kein Anscheinsbeweis bzgl. Vertragspartner bei eBay-Kontonutzung, BGH NJW 11, 2421 ff [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 289/09]; Bremen NJW-RR 12, 1519, 1520 [OLG Bremen 21.06.2012 - 3 U 1/12]; ausf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abdingbarkeit (S 2).

Rn 2 Die Norm erlaubt Verlängerungen wie Verkürzungen, zu Einheimischenmodellen s BGH MDR 19, 929–931 [BGH 15.02.2019 - V ZR 77/18]; Staud/Mader/Schermaier Rz 1. Für Verlängerungen bestehen die Grenzen des § 138 I und des § 134. Sie sind am ehesten zulässig, wenn sie an gewisses Ereignis mit ungewissem Zeitpunkt anknüpfen, wie Tod des Käufers (Schlesw NJW-RR 99, 283, 284; Nü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistung an Erfüllungs statt.

Rn 1 Die Leistung an Erfüllungs statt ist zulässig, wenn dies entweder vereinbart wurde oder der Gläubiger ohne solche Vereinbarung statt der geschuldeten Leistung eine andere an deren Stelle annimmt. Die Vereinbarung kann, wie in I geregelt, bei der Erfüllung getroffen werden oder aber der Leistung vorausgehen und schon bei der Begründung der Schuld zustande kommen (BGHZ 89...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Probleme der Ersatzbeschaffung.

Rn 30 Der Ersatzwagen ist idR (nämlich wenn nicht ein neuwertiger Wagen beschädigt worden ist; die Grenze liegt bei einer Fahrleistung von ca 1.000 km, BGH VersR 83, 658) ein Gebrauchtwagen. Der Geschädigte wird dem oft mit Misstrauen begegnen, schon weil er die Eigenarten des ihm fremden Fahrzeugs nicht kennt. Daher hat der BGH der Reparatur einen Vorrang vor der Ersatzbesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein Vertrag über ein lang fristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr als einem Jahr, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf eine Unterkunft zu erwerben. 2 § 481 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Ein Verstoß gegen das Entgeltverbot macht die Vereinbarung insofern (also nur hinsichtlich der Entgeltvereinbarung) nichtig nach § 134. Dies gilt nach den Gesetzesmaterialien auch für Umgehungskonstruktionen, wie zB bei Ermäßigungen oder anderen Anreizen für Barzahlung (BTDrs 18/11495, 146). Ein generelles Verbot von Ermäßigungen (Skonto) bei bestimmten Zahlungsarten od...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungswiderspruch.

Rn 3 Der Regelungswiderspruch zwischen der Individualabrede und der wirksam einbezogenen (HP/H. Schmidt § 305b Rz 8) AGB-Klausel kann sich unmittelbar aus dem Wortlaut oder mittelbar aus dem durch Auslegung (s § 305c Rn 11) zu ermittelnden Sinn der Abreden ergeben. So gehen individualvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen formularmäßigen Haftungsausschlüssen vor (BGHZ 54...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschäftigte, Abs 1.

Rn 2 § 6 I definiert Beschäftigte iSd AGG. Das sind (1) Nr 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen, nicht im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (§ 611 BGB Rn 15 ff, § 611a BGB Rn 1 ff), auch Leiharbeitnehmer (BAG NZA 11, 653 [BAG 15.03.2011 - 10 AZB 49/10]); zu Fremdgeschäftsführern Rn 7, (2) Nr 2: Auszubildende, § 1 III BBiG, § 1 II, IV, V BBiG, sofern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Widerrechtliches Mittel.

Rn 37 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel (Verhalten) gegen die Rechtsordnung verstößt, weil es strafbar, rechts- oder sittenwidrig ist. Widerrechtlich ist die Drohung mit einem Vertragsbruch (BGH NJW 95, 3053 [BGH 12.07.1995 - XII ZR 95/93]), selbst wenn eine wirksame und fällige Forderung durchgesetzt werden soll (BeckOK/Wendtland § 123 Rz 29.1). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sicherbare Forderungen.

Rn 7 Sicherbar sind alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Insoweit gelten zunächst die gleichen Grundsätze wie für § 647 (s dort Rn 3 mwN). Erfasst sind also außer dem Vergütungsanspruch des Unternehmers (zu Forderungen aus einem Vergleich hierüber Dresd BauR 10, 953 = MDR 10, 1377) Entschädigungsansprüche aus § 642, Aufwendungsersatzansprüche (§ 645 I) und vertragliche Schade...mehr