Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 191 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unternehmensverträgen sind im gesetzlichen Gliederungsschema keine Positionen vorgesehen; bei Kapitalgesellschaften und entsprechend bei Genossenschaften verlangt jedoch § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB für deren Darstellung jeweils einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung. Bei Kleinstkapitalgesellschaften (einschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Speicherung identifizierender Daten (Abs. 3 bis 5a)

Rz. 9 § 139c Abs. 3–5 AO enthalten jeweils eine Aufzählung von Daten, die zur Identifikation des wirtschaftlich Tätigen notwendig sind und deshalb beim BZSt gespeichert werden müssen. Der Gesetzgeber wollte zunächst die Aufzählung der bei wirtschaftlich Tätigen zu speichernden Daten exemplarisch ausgestalten[1], wandelte sie dann aber in eine abschließende um. Abhängig davon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.4 Kündigung eines sich rassistisch verhaltenden Mitarbeiters

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Oktober 2022 entschied[1], bedrängte eine Vorgesetzte ihre Untergebene mehrfach mit ungehörigen Nachfragen nach ihrer Herkunft und ihres Sexualverhaltens. Die Vorgesetzte war fortgeschritteneren Alters und schwerbehindert, letzteres bedeutet einen erhöhten Kündigungsschutz gemäß § 168 SGB IX. Auch das fortgeschrittene Alter s...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brennpunkt Vorabpauschale (... / 1. Allgemeines

Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen mit Ausnahme der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG. Das gilt zumindest für Fälle mit inländischer Depotverwahrung. Beraterhinweis Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Umrechnungskoeffizient für die Grundstücksgröße

Die Regelung zu dem Umrechnungskoeffizienten für die Grundstücksgröße in § 257 Abs. 1 Satz 1 BewG i.V.m. Anlage 36 beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Anpassungsmodalitäten dem Umstand Rechnung tragen, dass der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 qm regelmäßig überproportional ansteige. Mit der pauschalierenden Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.1 Pflichtangaben einer Rechnung

Für eine ordnungsgemäße Rechnung müssen gewisse Pflichtangaben aufgeführt werden.[1] Wobei in § 14 Abs. 4 UStG die grundlegenden Pflichtangaben geregelt sind und in § 14a UStG weitere Pflichtangaben in besonderen Fällen.[2] Fehlen Pflichtangaben oder sind sie unrichtig, stellt sich für den Rechnungsempfänger die Frage, ob dies zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs führt bzw...mehr

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Berichtigung von Rechnungen: Rückwirkung oder nicht?

Zusammenfassung Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt in Deutschland eine (materiell-rechtliche) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar. Folglich stehen Unternehmen bei Erhalt einer Rechnung mit Steuerausweis stets vor der Frage, ob sie die Steuer auch abziehen können. Dabei kommt der Prüfung der materiellen und formellen Richtigkeit eine erhebliche Bedeutung ...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.3 Durchführung der Rechnungsberichtigung

Die Rechtsgrundlage für die Rechnungsberichtigung ist § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV. Fehlen bereits die Mindestangaben, lag bereits initial keine Rechnung vor und die "Berichtigung" ist als Ausstellung einer ganz neuen Rechnung anzusehen. Formell gesehen muss die Berichtigung einer Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV durch ein Dokument erfolgen, das spezifisch...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug, mittels dem Unternehmen von der auf Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer grds. entlastet werden, ist ein integraler Bestandteil des europäischen Umsatzsteuersystems. Neben einer Vorsteuerabzugsberechtigung dem Grunde nach (unternehmerischer Bezug und keine Verwendung für Ausschlussumsätze) und dem Bezug einer Leistung, für die Umsatzsteuer gesetzli...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / Zusammenfassung

Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt in Deutschland eine (materiell-rechtliche) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar. Folglich stehen Unternehmen bei Erhalt einer Rechnung mit Steuerausweis stets vor der Frage, ob sie die Steuer auch abziehen können. Dabei kommt der Prüfung der materiellen und formellen Richtigkeit eine erhebliche Bedeutung zu. Zwar ist mi...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2 Gestaltungsempfehlungen

2.1 Grundlagen Als Vorsteuer abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer. Fälle, in denen die Steuer gesetzlich von Anfang an nicht geschuldet wurde, erlauben somit auch keine rückwirkende Berichtigung. Dies ist z. B. der Fall, wenn über eine steuerfreie oder nichtsteuerbare Leistung mit Umsatzsteuer abgerechnet wird, aber auch, wenn ein zu hoher Steuerbetrag abgerech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.3 Grundfälle der Rechnungsberichtigung

Die Berichtigung von Rechnungen ist in drei Grundfällen denkbar. Es liegt eine Rechnung vor, die unzutreffende Angaben enthält oder bei der Angaben fehlen, die aber die Mindestangaben enthält. Die Berichtigung richtet sich nach § 31 Abs. 5 UStDV. Es liegt ein Rechnungsdokument vor, bei dem die Mindestangaben unrichtig angegeben sind oder fehlen. Die "Berichtigung" ist wie eine...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.1 Grundlagen

Als Vorsteuer abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer. Fälle, in denen die Steuer gesetzlich von Anfang an nicht geschuldet wurde, erlauben somit auch keine rückwirkende Berichtigung. Dies ist z. B. der Fall, wenn über eine steuerfreie oder nichtsteuerbare Leistung mit Umsatzsteuer abgerechnet wird, aber auch, wenn ein zu hoher Steuerbetrag abgerechnet wird. Ander...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung von Rechnungen... / 2.2 Risiken und Absicherung/Vorsorge

Bei fehlerhaften Rechnungen besteht für den Leistungsempfänger das Risiko, dass er ggf. auch nach einer "Rechnungskorrektur" mit einem Zinsschaden belastet wird. Unter Umständen besteht auch das Risiko des vollständigen Verlusts des Vorsteuerabzugs. Praxis-Tipp Zinsbelastung Zu einem Zinsschaden kommt es, wenn eine rückwirkende Rechnungskorrektur nicht möglich ist, da mangels ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.2 Typische/mögliche Fehler

Für eine möglichst zeitnahe Berichtigung von Rechnungen gilt es insbesondere die folgenden Problemfelder in den Blick zu nehmen: Der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger müssen eindeutig identifizierbar sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Angaben zu den Mindestangaben zählen. Ist der leistende Unternehmer durch die Gesamtheit der in der Rechnung gemachten Angab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 13 Umsatzsteuer

Sachverhalt Ein Arbeitgeber führte mit 130 Mitarbeitern einen Sommerausflug durch. Für die Prüfung, ob der Freibetrag nicht überschritten wurde, lässt sich der Leiter der Personalabteilung die Kosten aus der Buchhaltung geben. Der Buchhalter schickt den Ausdruck des Finanzbuchhaltungskontos "freiwillige soziale Leistungen, steuerfrei" mit folgenden Beträgen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Der Gesellschafter-Geschäftsführer – Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Dienstleister

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ist der Gf zugleich Gesellschafter (GesGf), muss anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden, ob und inwieweit der Geschäftsführer als > Arbeitnehmer oder Gesellschafter tätig wird. Je nach Vertragsgestaltung kann er als ArbN oder aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter tätig werden (zu weiteren Rechtsgrundlagen > Rz 8). E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Tantiemen

Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erfolgsabhängige Tantieme neben dem festen Gehalt eines GesGf ist üblich. Einem GesGf darf aber zur Vermeidung einer vGA (> Rz 14 ff) als Tantieme nur zugesagt werden, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch bei einem Gf, der nicht Gesellschafter ist, der Höhe nach für angemessen und üblich hält; eine vGA ist anzune...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gleichheitssatz

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesnorm als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG 25, 101 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Wettbewerbsverbot

Rz. 90 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der GesGf unterliegt – auch ohne besondere Vereinbarung – grundsätzlich einem > Wettbewerbsverbot. Die bezahlte Karenz (vgl § 60, §§ 74ff HGB) gilt zwar grundsätzlich nicht für Organe juristischer Personen; soweit jedoch dem angestellten Gf die übliche Entschädigung gezahlt wird, werden die für > Arbeitnehmer geltenden Regeln angewendet (vgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1 Beteiligte (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 10 Der Stpfl. ist sowohl Beteiligter als auch Beweismittel in einer Person. Er ist aufgrund seiner logischen Beweisnähe zum Ermittlungsgegenstand die bedeutendste Erkenntnisquelle des Verfahrens. Dem tragen die Vorschriften über die Mitwirkungspflichten und die Beweismittel Rechnung, §§ 90, 92ff. AO. Der mit der Finanzbehörde hinsichtlich der Sachaufklärung in Verantwort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Andere Personen (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 14 Andere Personen i. S. d. Norm sind alle Personen und Einrichtungen, die nicht Beteiligte nach § 78 AO sind. Die von ihnen zu erteilenden Auskünfte betreffen Sachverhalte eines für sie fremden Besteuerungsverfahrens. Andere Personen sind aber nicht die für den Beteiligten handelnden gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten und Beauftragten i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
App Store / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf einer App für betriebliche Zwecke über Amazon

Unternehmer Hans Hermann lädt sich über einen App Store (mit Sitz in Luxemburg) für seine betrieblichen Zwecke eine App auf seinen PC herunter. Der Download erfolgte über den Amazon App Store. Um den Kauf abwickeln zu können, hat Unternehmer Hans Hermann die Daten seiner Kreditkarte angegeben. Er erhält eine Online-Rechnung über 35,70 EUR. In dieser Rechnung ist die Umsatzst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
App Store / 4.2 Zur Zahlungsabwicklung können 2 Varianten gewählt werden

Bei der Abwicklung gibt es im Prinzip 2 Varianten: Der Kaufpreis für die jeweilige App wird normal bezahlt. D. h., der Zahlungsweg bzw. das Zahlungsmittel, wie z. B. PayPal oder Kreditkarte, werden vom Kunden im System des App Stores hinterlegt und bei einem Download belastet. Der Kunde, der Apps herunterladen will, kauft "Coins" ein (z. B. 500 Coins für 4,80 EUR). Der Kauf vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
App Store / 4.1.2 Leistungsempfänger und Leistender im selben EU-Land

Befinden sich der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im selben EU-Land, erfolgt die Abrechnung wie bei jeder anderen Leistung. Erstellt der leistende Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung, kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er als Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen verwendet.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.3 Finanzierung

Rz. 8 Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln; § 213 Abs. 2 Satz 4 sieht eine Regelung zum Bundeszuschuss vor, die ergänzt wird durch § 287e Abs. 1. Durch den Bundeszuschuss soll eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler vermieden werden (BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 4, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 4). Um die Steuerfi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5.2 Trennungsprinzip Entgeltpunkte/Ost (HS 2)

Rz. 90 Abs. 5 HS 2 stellt das im Rentenrecht beherrschende Trennungsprinzip klar, wie es auch an anderen Stellen im SGB VI geregelt ist. Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) werden ausschließlich Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet. Rz. 91 Zentrale Reglung ist insoweit § 254b, der regelt, dass noch bis zum 30.6.2024 persönliche Entgeltpunkte (Ost) und ein aktuell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.1 Rentenangleichung Ost und West

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) und der damit verbundenen Neuregelung des § 255a (ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt) die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Sinn der Regelung ist – wie auch der von § 255c – eine vollständige Angleichung der aktuellen Rentenwerte abwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.7 Anpassungsgrundsätze und Begrenzung auf den aktuellen Rentenwert (Satz 7)

Rz. 23 Der festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) ist nach Satz 7 HS 1 mindestens um den Prozentsatz anzupassen, um den der aktuelle Rentenwert angepasst wird. Damit wird der Schutzklausel des § 68a Abs. 1 Satz 1 Rechnung getragen. Danach vermindert sich abweichend von § 68 der bisherige aktuelle Rentenwert dann nicht, wenn der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert geri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.2 Ausnahme Differenz (Satz 2)

Rz. 67 Abs. 4 Satz 2 stellt jedoch eine Ausnahme bzw. abweichende Regelung von Satz 1 auf. Nur wenn der Durchschnittswert aus allen Grundrentenbewertungszeiten nach Satz 1 das Zweifache dieses Durchschnittswertes einen bestimmten Entgeltpunktehöchstwert nach den Sätzen 3 bis 5 nicht überschreitet, dann ist der Durchschnittswert der weiteren Berechnung des Zuschlags an Entgel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Pro Schwacke!? / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist vollumfänglich begründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten bei unstreitig voller Haftung dem Grunde nach einen Anspruch der Höhe nach – über den bereits beglichenen Betrag von 3.699,31 EUR hinaus – auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.341,07 EUR aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 398 BGB. Der mit Rechnung vom 2.1.2023 g...mehr