Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / Zusammenfassung

Steuerkanzleien kann bei der Umsetzung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im Business-to-Business-Bereich (B2B) eine zentrale Rolle zukommen. Sie sind im Normalfall selbst von der Verpflichtung betroffen und müssen die Umsetzung in der eigenen Kanzlei bewerkstelligen. Gleichzeitig verfügen Steuerberater über umfassendes Wissen im Bereich Rechnungswesen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 7 Steuerberater als Digitalisierer

Steuerberater sollten ein besonderes Interesse an geordneten digitalen Prozessen haben, wollen sie nicht riskieren, dass in der Übergangszeit neben dem monatlichen Buchhaltungsordner noch diverse E-Mails mit XML-Dateien vom Mandanten versendet werden. Die Fehleranfälligkeit und damit Ineffizienzen, die sich Steuerkanzleien in der aktuellen Lage des Fachkräftemangels nicht le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 9 Beratungsbedarfe erkennen

Die Mandantschaft einer Steuerkanzlei ist i. d. R. sehr heterogen. Zudem steht der Anzahl an Beratern eine überproportionale Anzahl an Unternehmensmandanten gegenüber. Um innerhalb der knappen Zeit bis zum Start der E-Rechnung möglichst viele B2B-Mandanten bedarfsgerecht beraten zu können, braucht es ein systematisches Vorgehen und eine standardisierte Beratungsleistung. Let...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 4 Exkurs: ZUGFeRD 2.0

Neben der XRechnung ist in Deutschland aktuell das Format ZUGFeRD[1] ab Version 2.0 aufwärts der EN-Norm entsprechend. Dies ist ein sog. hybrides Format, welches zusätzlich zur XML- eine PDF-Datei beinhaltet. Zu beachten ist hier, dass die XML-Datei die maßgebliche Rechnungsdatei ist. Dies ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass zwei unterschiedliche Formate bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 12 Die Chance zur Transformation

Verbindet man die dargestellten Bestandteile zu einem Ganzen, erhält man eine Übersicht möglicher Beratungsangebote: Der systematische Einstieg über eine Erstberatung zur E-Rechnung, die tiefergehende Digitalisierungsberatung in ihren verschiedenen Ausprägungen sowie die ergänzende Verfahrensdokumentation als Abschluss der Dienstleistung. Die jeweilige Kombination ermöglicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 13 Den eigenen Fahrplan entwickeln

Damit die Transformation gelingen kann, sollten Steuerkanzleien zuallererst prüfen, ob ihre eigenen Systeme zur Verarbeitung von E-Rechnungen und zum späteren Versand bereits in der Lage sind. Da dies nicht bei allen Kanzleien der Fall sein wird, ist mit einem erhöhten Anfragevolumen bei den Anbietern von Kanzleisoftware zu rechnen. Ob diese dann alle Anfragen und damit verb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 8 Make or buy?

Die große Chance der E-Rechnung zu höherer Produktivität und zum Aufbau einer neuen Beratungsleistung bietet sich also in allererster Linie Steuerkanzleien, die in der Finanzbuchführung mit ihren Mandanten noch sehr papierlastig arbeiten – sie können den Abstand zu ihren digitalen Kollegen verringern. Die Überzeugungskraft zum Umstellen auf digitale Prozesse beim Mandanten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 10 Anknüpfung zur Verfahrensdokumentation

Wenn von Vorsystemen und digitalen Rechnungsprozessen gesprochen wird, darf ein Thema nicht fehlen: Die Verfahrensdokumentation. Die alleinstehende Vermarktung einer Dienstleistung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation stellte sich bei viele Kanzleien als mühsame und zähe Aufgabe heraus. Zu schwierig, den alleinigen Nutzen darzustellen, wenn selbst Betriebsprüfer sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 11 Systematische Ansprache der Mandanten

Ähnlich wie bei der Verfahrensdokumentation, wird es schwierig sein, z. B. direkt zu Beginn eine "Digitalisierungsberatung L" mit 5 Beratertagen zu vermarkten. In manchen Fällen werden Argumentationen wie Return on investment, Zukunftsfähigkeit, niedrigere Kosten bei der Erstellung der Buchhaltung, etc. bei Unternehmensmandanten verhaften. Hinter 5 Beratertagen stehen aber e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.1 Vertragspartnerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert im gesamten Bereich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums als Vertragspartnerin von Unternehmen und Dienstleistern bei Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Praxis-Beispiel Vertragspartner Ist das Dach der Wohnanlage undicht und muss ein Dachdecker beauftragt werden, wird der Auftrag im Name...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Betriebsratsanhörung

Rz. 47 Existiert im Kleinbetrieb ein (aus einer Person bestehender, § 9 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG) Betriebsrat (Betriebsobmann, -obfrau), so ist dieser vor der Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1, 2 BetrVG). An die Intensität der Anhörung dürften dieselben Anforderungen zu stellen sein, die im Fall der Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) gel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Einzelheiten zur Kündigung mit Auswahlentscheidung

Rz. 35 Im Folgenden sollen diejenigen insbesondere vom BAG aufgestellten Grundsätze dargestellt werden, die im Fall der Kündigung im Kleinbetrieb bei der Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern materiellrechtlich sowie hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (zu den allgemeinen Grundsätzen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei § 242 BGB im Zusamme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.2 Zentrale oder dezentrale Organisation

Es ist grundsätzlich möglich, die Überwachungsfunktion für mehrere verpflichtete Unternehmen und auch deren verbundene Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbereich zuzurechnen sind, zusammenzufassen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn auch im Übrigen die wesentlichen Steuerprozesse, etwa für Compliance, im Personalwesen und im Einkauf grundsätzlich einheitlich aufg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Prüfung

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA ermittelt im Rahmen einer > Außenprüfung, ob mit den Zuwendungen, die der ArbN erhält, wirklich nur Auslagen ersetzt werden. Der ArbN und der ArbG haben das FA dabei im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen (§§ 90, 93 AO). Soweit die Beteiligten nicht zB anhand repräsentativer Erhebungen dartun, dass einer Zuwendung wirklich Ausgaben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim ArbN keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene Stellvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in norwegischen Kronen ausgestellt werden. Fremdwährungen sind zum Tageskurs der Rechnung umzurechnen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen sind in Euro auszustellen. Es ist eine andere Währung zulässig, wenn der Umsatz im entsprechenden Staat steuerbar ist. Fremdwährungen sind nach den zollrechtlichen Vorschriften umzurechnen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in Euro anzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in dänischen Kronen ausgestellt werden. Fremdwährungen sind nach dem Tageskurs oder dem Kurs, den die dänischen Steuerbehörden veröffentlicht haben, umzurechnen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in Euro anzugeben und die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs zu erfolgen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in PLN ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in PLN anzugeben und die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs oder dem Nationalbankkurs zu erfolgen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in Euro anzugeben und die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs zu erfolgen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen auch in Fremdwährungen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist aber stets in Euro anzugeben, wobei der amtliche EZB-Kurs für die Umrechnung zu verwenden ist (vgl. Art. 50 i. V. m. Schedule 12 Art. 7 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Durch elektronische Registrierungshandelskassen ausgestellte Rechnungen

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Beleg aus elektronischer Registrierungshandelskasse gilt als vereinfachte Rechnung, wenn: diese Rechnung bar bezahlt wird und der Betrag der Rechnung die Summe von 1000 EUR nicht überschreitet oder, diese Rechnung auf elektronischem Wege (z. B. Kreditkarte) bezahlt wird und der Betrag der Rechnung die Summe von 1600 EUR nicht überschreitet....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer in Euro angegeben werden. Fremdwährungen sind nach dem Verkaufskurs der portugiesischen Nationalbank oder der EZB des Tages, an dem die Umsatzsteuer fällig ist, oder des ersten Bankarbeitstages dieses Monats umzurechnen. Auf der Rechnung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Wachstumschancengesetz bringt ab dem 01.01.2025 die neuen E-Rechnungen

Rz. 7c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 (BGB...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Elektronische Rechnungen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg ausgestellte und übermittelte Rechnung, wobei eine schriftliche Zustimmung des Rechnungsempfängers über eine solche Übermittlungsart bestehen muss. Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rechnungsaussteller muss die Echtheit der Herkunft, die Lesbarkeit und Vollständigkeit des Inhalts gewährleis...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Elektronische Rechnungen

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Voraussetzung ist, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung folgenderweise gewährleistet sind: durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren; mit qualifizierter elektronischer Signatur; m...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Elektronische Rechnungen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung. Der Empfänger muss dem Empfang dieser Rechnung zustimmen. Um derartige Rechnungen ausstellen zu können, muss die Integrität und Authentizität der elektronischen Nachricht sichergestellt werden, und aus den Nachrichten müssen der Ort und Zeit der Versendung bzw. des Empf...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Fremdwährungen sind nach dem Tageskurs einer autorisierten Bank umzurechnen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.7 Elektronische Rechnungen

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Elektronische Rechnungen sind seit 1. Januar 2013 Papierrechnungen gleichgestellt. Es ist zulässig, dass Rechnungen vom Leistenden in beliebigem Dateiformat (z. B. pdf, doc, xls, xml) ausgestellt und in beliebiger elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder als Anhang hierzu, Web-Download) an den Leistungsempfänger übermittelt werden. Rz. 89 St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, eRechnung wird... / 2. Sonstige Rechnung

Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird (§ 14 Abs. 1 S. 4 UStG n.F.). Darunter fallen künftig auch Rechnungen im PDF-Format, da diese in Zukunft nicht mehr den Anforderungen an eine elektronische Rechnung entsprechen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäß...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 92 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Ein...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 22 u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen. 11.2 Beschränku...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Rechnungen

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da es keinen Vorsteuerabzug gibt, bestehen regelmäßig keine besonderen Rechnungsstellungsvorschriften in den Sales-Tax-Gesetzen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 48 M...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 8 Me...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 19 E...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 297 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 68 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolld...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 102a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 31 M...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11 Vorsteuerabzug und Rechnungen

11.1 Allgemeines Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen. 11.2 Beschränku...mehr