Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB gestattet KapG und PersG i. S. d. § 264a, die nach § 267 als mittelgroß einzustufen sind, bereits i. R.d. Aufstellung des JA gewisse Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 327, Rn. 20). Während jedoch kleine KapG durch § 266 Abs. 1 Satz 2 davon befreit sind, ihre Bilanz in der in § 266 Abs. 2f. kodifizierten Tiefe zu gliedern, werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unternehmen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wesentlich für das Vorliegen einer Beteiligung ist ferner, dass es sich um Anteile an einem UN handelt. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg. Definition eines UN abgesehen hat, kann der UN-Begriff nur entsprechend der Zweckbestimmung des im Einzelnen betroffenen Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wirkung und Verfahrenskosten

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bezug in Abs. 3 Satz 6 auf Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch die Rechtsbeschwerde kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, wenn die angefochtene Entscheidung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes zum Gegenstand hat (vgl. BT-Drs. 19/17343, S. 23; HdR-E, HGB § 335a, Rn. 9). Da zudem § 335a Abs. 2 Satz 6 und 8 entsprechend gelten (vgl. Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verbriefung der Anteile (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 44 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Einstufung von Anteilen als Beteiligung ist es bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind (z. B. Aktien) oder nicht (z. B. GmbH-Anteile oder Anteile an PersG). § 271 Abs. 1 Satz 2 besitzt insofern nur eine deklaratorische Wirkung.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 107 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022), Dokumentation – Layoutorientiertes XML-Schema zur Anlieferung von Manuskripten zwecks Einreichung im Unternehmensregister, URL: https://publikations-plattform.­de/sp/service?session.sessionid=9eef4acb3c63ebb2f2beec75932b995b_87fa&page.navid=to_tech_­std_annual_xml_scheme#b (Stand: 28.10.2022). Biener/Berneke (1986), Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vorgaben zum XHTML-Berichtsformat

Rn. 55e Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 macht selbst keine detaillierten Vorgaben zum Berichtsformat, sondern verweist auf das in der ESEF-VO kodifizierte Berichtsformat und verlangt, dass die betroffenen Unterlagen in diesem Berichtsformat offenzulegen sind. Ohne dass dabei explizit auf § 325 verwiesen wird, stellt § 328 Abs. 1 Satz 4 eine Spezifikation der in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ankündigung eines Bestätigungsvermerks

Rn. 99 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass die gesetzlichen Vertreter des geprüften UN den AP mit der Bitte konfrontieren, vorab eine schriftliche Mitteilung des AP zu erhalten, in der er die Absicht bestätigt, einen BV zu erteilen (vgl. nur WP-HB (2023), Rn. M 1303). Dies kann bspw. im Zusammenhang mit einer Sanierung oder Restrukturierun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten bei GmbH

Rn. 100–101 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 102 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 58e Abs. 4 GmbHG enthält eine § 236 AktG entsprechende Regelung für den Fall, dass eine GmbH eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 58aff. GmbHG durchführt und diese nach § 58e GmbHG bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt (vgl. hierzu HdR-E, HGB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verordnungsermächtigung(en)

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung müssen dabei im Gesetz bestimmt werden. Die dafür jeweils einschlägige Rechtsgrundlage ist in besagter VO anzugeben. VO-Ermächtigungen finden sich konkre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem anderen UN insgesamt 20 % des Nennkap. dieses UN oder – falls ein solches nicht vorhanden ist – 20 % der Summe aller ­Kap.-Anteile an diesem UN überschreiten (vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3). Gegenüber der ehemaligen Regelung des § 152 Abs. 2 AktG 1965 wurde lediglich die Anteilsquote, bei d...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.4 Steuern aus Sicht des Ausweises im Jahresabschluss

Rz. 45 Auf der vierten Stufe ist abschließend zu klären, wo die nach Periodisierungsgrundsätzen abgegrenzten Steuern, die das Unternehmen als Zahlungspflichtiger zu entrichten hat, sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung auszuweisen sind. Zum einen ist hier zu unterscheiden, ob das Unternehmen die Steuern als Steuerpflichtiger schuldet oder ob es die Steuern für Dr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weglassen des Bestätigungsvermerks

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird der von einem AP geprüfte Abschluss in einer gegenüber dem geprüften Original modifizierten Fassung wiedergegeben, so darf gemäß § 328 Abs. 2 Satz 2 der BV nicht wiedergegeben werden. Damit wird der Eindruck vermieden, dass der Abschluss in der vorliegenden Form geprüft wurde. Rn. 71 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 2 Satz 2 kann i. V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Prüfung der ESEF-Dateien durch den Abschlussprüfer

Rn. 55j Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übereinstimmung der im ESEF-Format offenzulegenden Unterlagen mit den Vorgaben der ESEF-VO hat der AP nach § 317 Abs. 3a auf Entsprechung mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 und damit mit den Vorgaben der ESEF-VO zu prüfen (vgl. hierzu ausführlich Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 80ff.). Rn. 55k Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diese Prüfungs...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.3 Steuern in zeitlicher Hinsicht

Rz. 44 Auf der dritten Stufe ist zu differenzieren, ob die dem Grunde nach im Jahresabschluss abzubildenden Steuern (Rz. 31) auch in zeitlicher Hinsicht in einem bestimmten Jahresabschluss zu erfassen sind. Entsprechend dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) müssen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt die Steuern berücksichtigt werden, die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich des § 264 Abs. 3

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gilt unmittelbar für alle KapG, sofern diese nicht gemäß § 264d kap.-marktorientiert sind. Eine kap.-marktorientierte KapG darf die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nicht in Anspruch nehmen, denn diese muss als Inlandsemittent gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 WpHG i. V. m. Abs. 2 WpHG einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen, der den g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Hinweis bei teilweiser Offenlegung

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine nach den §§ 326, 327 verkürzte Version des Abschlusses offengelegt (das Gesetz spricht hier von einer teilweisen Offenlegung), ist gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 (2. Halbsatz) darauf hinzuweisen, dass sich der BV auf den vollständigen JA bezieht. Gleiches gilt auch, wenn Aufstellungserleichterungen, die bei der Erstellung des JA nicht b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verjährung

Rn. 31 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 EGStGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren; indes beginnt diese erst mit Beendigung der geschuldeten Handlung, ergo der vollständigen Erfüllung der Publizitätspflichten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 EGStGB). M.a.W.: Solange die Pflichtenstellung fortbesteht und die Betroffenen untätig bleiben, beginnt der Lauf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rn. 55 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Formulierung des BV schreibt der Gesetzgeber nur noch vor, dass der BV bestimmte Mindestbestandteile enthalten muss (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn. 2). Der Gesetzgeber wollte mit den Änderungen i. R.d. KonTraG dem AP die Möglichkeit geben, durch eine "vorbildliche Formulierung die Erwartungslücke zu schließen" (BT-Drs. 13/9712, S. 29). In...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfüllung der Voraussetzungen bei mehrstufigen Konzernen

Rn. 73 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU, in dessen KA das TU einbezogen wird, das die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 in Anspruch nimmt, ist im Fall eines einstufigen Konzerns zwangsläufig auch das UN, das die Einstandspflicht für Verpflichtungen des TU hat. Hierbei ist die Einstandspflicht des MU mit der Informationsfunktion des KA dieses MU verknüpft. D.h., möglichen Gläu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschwerdeentscheidung

Rn. 11 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der nach § 69 Abs. 2 FamFG zu begründen ist. Auf Antrag kann die Sache nach § 69 Abs. 2f. FamFG an das BfJ zurückverwiesen werden, sofern sie im Vorverfahren wegen Unzulässigkeit abgelehnt wurde oder an einem schweren Verfahrensfehler leidet und es zur (finalen) Entscheidungsfindung einer umfangreichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 55d Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Betroffen von der Pflicht zur ESEF-Berichterstattung sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 die in § 328 Abs. 1 Satz 1 genannten Unterlagen, damit JA, IFRS-EA, KA, Lagebericht, Konzernlagebericht, sowie Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterung der Vertretungsbefugnis

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zur Vertretung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bzw. betreffender KapG selbst sind gemäß § 335 Abs. 2 Satz 3 neben RA befugt: WP und vBP (Nr. 1), StB und Steuerbevollmächtigte (Nr. 2) Personen und Vereinigungen i.S.d. §§ 3a und 3c StBerG im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 3a StBerG (Nr. 3), zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfele...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzgliederung für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften bzw. diesen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1 müssen die hier dargestellten Abgrenzungskriterien nicht anwenden, soweit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, lediglich eine verkürzte Bilanz aufzustellen (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3f.); in diesem Fall wird bei kleinen KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 der Posten A. III. "F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Anwendung von § 328 Abs. 1f. auf hinterlegte Bilanzen

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abs. 5 wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) in § 328 eingefügt und soll klarstellen, dass Abs. 1 entsprechend zu beachten ist, wenn anstatt der Offenlegung des JA eine Bilanz hinterlegt wird (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 18). Grds. haben Kleinst-Ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rz. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG dehnt die Prüfungspflicht des AR auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b) aus. Sofern der nichtfinanzielle Bericht – wie häufig in der Praxis – in den Lagebericht aufgenommen wird, ergibt sich die Prüfungspflicht des AR bereits aus § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG. In...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eigenkapitalspiegel

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 22 wurde am 23.02.2016 durch das BMJV bekannt gemacht und regelt die Darstellung der Entwicklung des Konzern-EK. Die letzten Änderungen wurden durch das BMJV am 04.12.2017 bekannt gemacht. Der Standard schreibt in DRS 22.13 vor, dass die Entwicklung des EK des MU gesondert von der des EK anderer Gesellschafter abzubilden ist. Anlage 1 des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Hüffer/Koch (Hüffer-Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 327

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 327 in Anspruch, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, groß i. S. d. § 267 war, ist darin ein Verstoß gegen § 328 zu sehen. So würde die offengelegte von der aufgestellten Version des JA auf unrechtmäßige Weise abweichen. Die Rechtsfolgen sind in der Bußgeldvorschrift des § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 geregelt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 regelt die Offenlegung der Konzern-RL. Dabei wird auf § 325 Abs. 1 bis 1b Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1 verwiesen und eine analoge Anwendung der Vorschriften wie für die Offenlegung des JA und Lageberichts bestimmt. Rn. 136a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinbl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung eines Verfahrens

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld lediglich auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zusammenfassende Darstellung der Postenzuordnung

Rn. 84 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor der sich anschließenden Erörterung der Definition von "verbundenen UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 sollen die bisherigen Überlegungen zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 in Form eines Ablaufschemas zusammengefasst werden: Übersicht: Ablaufschema zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wie auch beim JA umfasst die Prüfungspflicht des AR sowohl die Rechtmäßigkeit (der Lagebericht muss Gesetz und Satzung entsprechen) als auch die Zweckmäßigkeit (der Lagebericht muss sich an den Belangen des UN ausrichten) der Angaben. Aufgrund der Erfahrungen und der umfangreichen Informationen kann der AR besser und zugleich aus einer andere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS)

Rn. 138 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ebenso bestehen mangels künftiger Verpflichtung zur Konzern-RL nach Maßgabe des Zweiten Unterabschn. des HGB Unklarheiten dahingehend, wie mit MU umzugehen ist, die qua § 315e Abs. 1f. verpflichtet sind, ihren KA in Übereinstimmung mit den von der EU legitimierten (endorsed) IFRS aufzustellen (auf § 315e Abs. 3 sei hier lediglich verwiesen)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Hinweispflicht bei Inanspruchnahme von Erleichterungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Sofern der Abschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem AP geprüft wurde, ist der vollständige BV bzw. Versagungsvermerk offenzulegen. Führt die Inanspruchnahme von Erleichterungen dazu, dass die offengelegte Version des JA mit der auf- und ggf. festgestellten Version nicht übereinstimmt, ist bei der Offenlegung gemäß § 328 Abs. 1a ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vermerk zu (IFRS-)Einzelabschlüssen nach § 325 Abs. 2a

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Große KapG i. S. d. § 267 Abs. 3 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a haben die Möglichkeit, anstelle eines HGB-JA einen IFRS-EA offenzulegen, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen RL-Standards aufgestellt worden ist (vgl. § 325 Abs. 2a; hierzu grundlegend HdR-E, HGB § 325, Rn. 114ff.; zum Geltungsbereich nach ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abhängigkeitsbericht

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 314 Abs. 2 AktG muss der AR auch einen etwaigen (gesonderten) Abhängigkeitsbericht in seine Prüfung aufnehmen, sofern eine abhängige Gesellschaft i. S. d. § 17 AktG vorliegt und kein UN-Vertrag nach § 291 AktG geschlossen wurde. Auch hier muss der AR selbständig den Bericht prüfen, insbesondere deshalb, weil anders als beim AP nicht d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Conclusio und Handlungsempfehlungen

Rn. 141 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 All dies berücksichtigend, sollte daher i. S.e. größtmöglich transparenten Offenlegung von Verbundbeziehungen § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) dahingehend (um-)formuliert werden, als der Passus "die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind" zu ersetzen wäre durch "auf die...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert anzugeben. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows entspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsvorschriften

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Art. 86 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die Regelungen des § 324 Abs. 1 und 3 in der ab dem 01.07.2021 maßgeblichen Fassung, die den Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 1) und die Auskunftspflicht gegenüber der APAS (Abs. 3) kodifizieren, erstmals ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Rn. 23a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um zum Zeitpunkt des Übergangs b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 hat der AP das "Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zusammenzufassen" (Herv.d. d.Verf.). Dieser Satz ist als allg. Umschreibung des Inhalts eines BV zu verstehen. Der Inhalt des BV muss das zusammengefasste Ergebnis der durchgeführten Prüfung schri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Hinweis im Konzernanhang des Mutterunternehmens

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 ist im Anhang des von dem MU aufgestellten KA anzugeben (vgl. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4). Stellt das direkte MU keinen KA auf, gilt dies entsprechend für den befreienden KA durch das indirekte MU. Anzugeben sind im Anhang das jeweilige TU und die Tatsache, dass bei diesem UN die Erleicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zur Feststellung

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Angaben zur Feststellung bzw. Billigung sind nicht erforderlich, da alle in HdR-E, HGB § 328, Rn. 85f., angeführten Unterlagen nicht festgestellt oder gebilligt werden müssen (vgl. §§ 171 Abs. 2, 173 Abs. 1 AktG: Billigung nur von JA und KA; zudem HdR-E, AktG § 171, Rn. 31). Für einen ersatzweisen Hinweis auf die Feststellung des zugehörigen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41) Eindruck erwecken, als sei der Kreis "verbundener UN...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreiben...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 24 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AR ist gemäß § 171 Abs. 2 AktG gegenüber der HV berichtspflichtig. Gegenstand des Berichts sind nicht nur die Prüfungsergebnisse des AR, sondern auch eine Stellungnahme über dessen eigene Tätigkeit (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 223ff.; Hüffer-AktG (2023), § 171, Rn. 17). Der Bericht gehört zu den notwendigen Vorlagen des Entlast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Form der Unterlagen

Rn. 150 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 325, Rn. 74 ff., gelten für die Konzern-RL analog. Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Legt das MU eines Teilkonzerns zur Befreiung nach den §§ 291 bzw. 292 die Konzern-RL eines ausländischen übergeordneten MU offen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 140), so hat diese Offenlegung gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 bz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 271

Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 271 stellt eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Gleichwohl kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung der Abs. 1f. zu Verstößen gegen Bestimmungen führen, die sich ihrerseits explizit auf "Beteiligun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Geltung für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der durch das BilReG eingefügte § 171 Abs. 4 AktG erstreckt in Satz 1 die in den Abs. 1f. aufgestellten Prüfungs- und Berichtspflichten des AR auch auf einen nach § 325 Abs. 2a aufgestellten EA, der für Publizitätszwecke nach internationalen RL-Standards erstellt wurde. Dieser Verweis umfasst auch die Erklärung über die Billigung des Abschlus...mehr