Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.3 Digitale Meetings

Oft wird erst nach der Einrichtung des Homeoffices klar, wie viel persönlicher Informationsaustausch am Arbeitsplatz des Mitarbeiters mit internen und externen Stellen notwendig ist. Dieser kann auch im Homeoffice durch moderne Kommunikationstechnik ermöglicht werden. Ein großer Teil wird durch individuelle Telefonate oder durch eins-zu-eins-Videokonferenzen erledigt. Zu org...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 2.2 Daten und Schnittstellen

Ein wichtiger Teil der digitalen Strukturen sind die Daten, die im Homeoffice verarbeitet werden sollen. Während die Stammdaten wie Kreditoren, Debitoren, Artikel oder Kostenstellen i. d. R. in digitaler Form vorliegen, gibt es bei Bewegungsdaten oft Probleme, die Voraussetzung für das Homeoffice zu erfüllen. Daten wie Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Wareneingangsbel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.5 Rechtliches

Unter dem Zwang des Lockdowns in der Corona-Pandemie mussten viele Homeoffice-Arbeitsplätze schnell und ohne langwierige Überlegungen installiert werden. Soll der externe Arbeitsplatz zur Regel werden, muss dieser mit einer Reihe von gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen abgesichert werden. Dabei gibt es mehrere Ebenen zu berücksichtigen: Gesetze: Es gibt bisher kaum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.1 Umfang der Arbeit im Homeoffice

Zunächst muss der zeitliche Umfang der Arbeit sowie deren Verteilung geregelt werden. Das beginnt damit, eventuell notwendige Präsenztage im Büro zu bestimmen. Zwei Gründe sprechen dafür, dass der Mitarbeiter auch einige Präsenztage im Büro absolviert: Durch Präsenztage können auch Aufgabenbereiche, die für einen Teil der Inhalte persönliche Kontakte oder analoge Dokumente ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 2.7 Wirtschaftlichkeit

Jede Verlagerung eines Arbeitsplatzes vom Unternehmen in das Homeoffice muss sinnvoll, also wirtschaftlich sein. Die Prüfung dieser Voraussetzung übernimmt das Controlling, das dazu über geeignete Instrumente verfügt. Dabei werden alle Vorteile des Homeoffices gegen die Nachteile abgewogen. Die Untersuchung erfolgt aus der Sicht des Unternehmens, nicht des Mitarbeiters, und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.4 Arbeitsfortschritt

Die vereinbarten Ziele enthalten messbare Werte, die z. B. als Zahl der täglichen Buchungen oder als Zeitraum bis zur Bereitstellung von Controllingberichten definiert sein können. Mit der Zielvereinbarung wird also bereits die Möglichkeit bestimmt, den Arbeitsfortschritt im Homeoffice festzustellen. Wie weit der Arbeitnehmer mit seinen Aufgaben bereits ist, lässt sich in de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller und andere Finan... / 7.2 Mitarbeit im Prüfungsausschuss

Controller im Prüfungsausschuss Falls ein Prüfungsausschuss oder ein vergleichbares Gremium gebildet wird, sollte der Controller deshalb explizit nach einer Mitgliedschaft nachfragen. Nach der Richtlinie 2006/43/EG müssen nur Unternehmen von öffentlichem Interesse Prüfungsausschüsse einrichten. Nach $ 41 der EU-Prüferrichtlinie bestehen die Aufgaben des Prüfungsausschusses in:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller und andere Finan... / Zusammenfassung

Die Diskussion um die Professionalisierung der Aufsichtsgremien hält an. In entscheidendem Maße hängt die Qualität der Aufsichtsarbeit von der Qualifikation der Mitglieder ab. Zunehmend werden Controller in entsprechende Gremien berufen. Dabei handelt es sich sowohl um freiwillige Beiräte als auch um gesetzlich vorgesehene Aufsichtsräte. Die weiteren Ausführungen gelten ebens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3 Berechnung von Vollkostenvarianten

Viele Firmen streben eine Harmonisierung des Rechnungswesens an. Das interne Rechnungswesen soll möglichst wenig zusätzlichen Aufwand verursachen. Erklärungsbedürftige Unterschiede zum Geschäftsbericht sollen vermieden werden. Das interne Rechnungswesen mancher Unternehmen ermittelt daher die Produktkosten nicht mehr, sondern bedient sich typischerweise der Herstellungskoste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt: De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.1 Übersicht über Verrechnungspreismethoden

Wie in Teil A, Kapitel 1, Abbildung 2 gezeigt, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke, für die Verrechnungspreise eingesetzt werden. Auch hier gilt das alte Prinzip, dass unterschiedliche Ziele i. d. R. auch zu unterschiedlichen Lösungsansätzen führen (müssen). Es gibt daher nicht den einen (richtigen) Verrechnungspreis. Leider wird in der innerbetrieblichen Praxis ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.3 Verrechnung von Proko und Opportunitätskosten

Im Rahmen der Diskussion der Grenzkosten wurde eine wichtiger Aussage getroffen: Die leistende Einheit ist solange mehr zu liefern bereit, wie die eigenen Kosten durch Erträge in Form von Verrechnungspreisen gedeckt sind. Aber daraus kann nicht automatisch gefolgert werden, dass die Lieferung auch intern erfolgen würde. Es ist leicht einzusehen, dass Kunden außerhalb des Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.1 Umlagen führen in die Irre – ein Rechenbeispiel

In der Ausgangssituation wird in Summe mit den Artikeln A und B gleich viel Ergebnisbeitrag erwirtschaftet, nämlich 6.000 EUR. Artikel A hat einen besseren absoluten DB I und Artikel B hat einen besseren DB I bezogen auf den Umsatz. Wenn nun die Frage nach dem ›Stückergebnis‹ gestellt wird, so lautet die Antwort in diesem Beispiel 15 bzw. zehn EUR. Abb. 173: Basisbeispiel zur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.2 Bezugsgrößen für gute ILV

Wenn eine interne Leistungsverrechnung neu aufgebaut oder ein weiterer Bereich einbezogen werden soll, dann sucht man nach geeigneten Bezugsgrößen. Anstatt von Bezugsgrößen wird manchmal auch von Leistungsarten gesprochen. Gemeint sind also die Messgrößen, mit denen die Leistung(en) differenziert erfasst wird. Im Bereich der IT wird häufig von einem Leistungskatalog gesproch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.3 Abbildung der ILV in der Ergebnisrechnung

In den bisherigen Ausführungen standen die Servicebereiche im Fokus. Schließlich sind sie das typische Feld der ILV. Daneben gibt es traditionell einen weiteren Bereich, der das Prinzip der Leistungsverrechnung anwendet, auch wenn dort ein anderer Name dafür verwendet wird: Die Rede ist von der Produktion. Dienstleister denken bei diesem Begriff oft an Fabrikhallen und fühle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.1 Interne Organisation und Center-Typen

Der Leiter einer Abteilung ist an Ziele gebunden, d. h. an die zu erbringende Leistung. Diese wiederum ist bei einem Servicecenter oder einem Costcenter mit einem Kostenziel verbunden bzw. bei einem Profitcenter mit einem Deckungsbeitragsziel. Die Bindung an ein Ziel geht einher mit der Freiheit, den Weg zum Erreichen dieses Ziels zu wählen. Der verantwortliche Manager entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.2 Konsequenzen für die Steuerung mittels ILV

›Nicht sinnvoll‹ bedeutet im schon angesprochenen Sinne, dass die Leistung durch die Verrechnung nicht gesteuert werden kann oder soll. Ein typischer Fall wäre die Innenrevision. Bei ihr handelt es sich um eine Leistung, die von vielen Abteilungen nur ungern gesehen wird. Nicht jeder Manager will die Überprüfung haben. Und mancher denkt vielleicht auch, er habe sie nicht nöt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.2 Selbstkosten

Die Selbstkosten umfassen gemäß Definition alle Kosten – auch anteilige Fremdkapitalkosten –, die anteilig auf eine Produkteinheit bezogen sind. Betrachtet man ein einzelnes Servicecenter, stellt sich die Frage, wie zentrale Kosten dorthin gelangt sind. Über Umlagen? Besser wäre es, nur ›Nutzen stiftende Leistungen‹ in Form von Kosten zu belasten. Das entspräche dem steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.2 Abrechenbare Leistungen

Vorweg ist positiv zu erwähnen, dass die OECD wohl mit Blick auf die bei den Leistungsempfängern prüfenden Finanzverwaltungen klargestellt hat, dass Unternehmen kein Interesse daran haben, unnötig Kosten zu verursachen und dass diese bestrebt sind, ihre konzerninternen Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen[392]. Als abrechnungsfähige Leistungen gelten üblicherweise...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.1 Überblick über Umsetzungsvarianten

Daher untersuchen wir nachfolgend sehr differenziert, aber immer noch praxisrelevant, welchen Einfluss das verwendete VP-System (1-Preis- versus 2-Preis-Systeme), die steuerungsrelevanten KPIs, die steuerliche VP-Kalkulationsmethode und auch der jeweilige Transaktionstyp (hier: Lieferung von Fertigprodukten vom Strategieträgerproduzent an Routinevertriebsgesellschaften) auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 1 Einführung

Heutzutage findet nach Schätzungen der OECD und des Bundesministeriums der Finanzen in etwa 60 % des weltweiten Handels zwischen verbundenen Unternehmen statt. Dies zeigt die Bedeutung von Verrechnungspreisen (›VP‹) – auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. Nach eigener langjähriger Projekterfahrung mit internationalen Konzernen verschiedenster Branchen entspricht das k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 23 Gesamtfazit: Harmonisierbarkeit von Verrechnungspreisen und Ausblick

Zusammenfassend kann nach Ansicht der Autoren folgendes Fazit gezogen werden: Als übergeordneter Grundsatz sollte stets gelten, dass bei einer Optimierung bzw. Veränderung von Wertschöpfungsketten sowohl betriebswirtschaftliche als auch steuerliche Effekte (z. B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuer, Zoll) berücksichtigt werden sollten. Die betriebswirtschaftliche Zielsetzung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.3 Lösungsansätze: Zusammenfassung

Insgesamt zeigt sich, dass das Erreichen sowohl der steuerlichen als auch der Controllingziele zwar äußerst herausfordernd, aber durch die Entwicklung von ausgeklügelten Lösungen sowohl bei 2-Preis- wie auch bei 1-Preis-Systemen möglich ist. Dies haben wir für unterschiedliche Steuerungs-KPI, Transaktionsgruppen und Umsetzungsvarianten differenziert analysiert und fassen die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kameralistische Buchführung

Tz. 74 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die kameralistische Buchführung ist/war das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung. Dieses Buchführungssystem verzichtet i. d. R. auf eine Inventur und die Bewertung des Vermögens. Bei Verbänden/Vereinen findet man die Darstellung der kameralistischen Buchführung in all den Fällen, wo die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.2 VP-Modellierung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Modellierung‹ erläutert. Abb. 8: Verrechnungspreiszyklus – VP-Modellierung Unter VP-Modellierung verstehen wir die Identifizierung und Ausprägung der ›richtigen‹ Methoden für die sachgerechte Kalkulation von VP für alle denkbaren konzerninternen Transaktionen, die wie folgt beispielhaft aufgeführt werden: Lieferung von fertigen/halbfertigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.1 VP-Strategie-Entwicklung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Strategie-Entwicklung‹ erläutert. Abb. 5: Verrechnungspreiszyklus – VP-Strategieentwicklung Bei diesem Arbeitsschritt ist eine ganzheitliche VP-Strategie zu entwickeln, die unter Berücksichtigung des operativen Geschäftsmodells, des Produktportfolios und der konzernindividuellen Wertschöpfungskette die Anforderungen aus steuerlicher und aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.3.2 Praxisbericht VP-Richtlinien-Erstellung

Häufig empfiehlt es sich auch, die VP-Richtlinie für die Arbeitsebene anzupassen und entsprechende Arbeitsanweisungen von Anwendern für Anwender (ohne steuerrechtliche Sprache) schreiben zu lassen. Nachfolgend illustriert der folgende Praxisbericht, wie ein Großkonzern seine VP-Richtlinie umgesetzt hat: Praxisbericht Die VP-Richtlinie der M-Gruppe beschreibt das praktische Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.6 Modell 5: 1-Preis-System, VP gem. Steuern, Markup-2-Steuerung

Kurzbeschreibung: Im Falle dieses 1-Preis-Systems soll die betriebswirtschaftliche Steuerung aus Controllingsicht sinnvoll mit den gesetzlichen Anforderungen einer fremdüblichen Gewinnallokation aus steuerlicher Sicht in Einklang gebracht werden. In der internen Ergebnisrechnung wird dazu in allen verbundenen Unternehmen eine konsequente Trennung der Einflüsse der Verrechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 3 Vorbereitende Maßnahmen, Scoping

Der Praxishinweis betont an verschiedenen Stellen, dass das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten (so im Anwendungserlass zu § 153 AO) = TCMS angemessen sein muss. § 38 EGAO spricht zwar nicht explizit von einer Angemessenheit des Steuerkontrollsystems, allerdings ist unbestritten, dass die Wirksamkeit des Kontrollsystems dessen Angemessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen sowie eine Erweiterung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Leffson (1987), Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf. Peter/von Bornhaupt/Körner (1987), Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 8. Aufl., Herne/Berlin.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 3 Handelsrecht

Rz. 18 Handelt es sich bei einem Einzelunternehmer um einen Kaufmann, hat dieser zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der Bilanz genannt wird. Neben der Bilanz ist darüber hinaus noch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.3.2 Verfahrensfragen wegen der vorübergehenden Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 bis 2023

Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 und 2020 Bereits für den VZ 2019 konnte der Steuerpflichtige die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, wenn abzusehen war, dass er im VZ 2020 Verluste erzielen wird. Eine entsprechende Verwaltungsregelung war frühzeitig vom BMF erlassen worden.[1] Diese wurde durch die Regelung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz abgelöst. Mit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.1 Zuordnung zu bereits bestehenden Gewerbetrieben

Gewerbebetrieb durch Einspeisung Hat der Steuerpflichtige bisher noch keinen Gewerbebetrieb, wird durch eine Fotovoltaikanlage mit Einspeisung in das Netz eines Energieunternehmens ein solcher begründet. Besteht aber bereits ein Gewerbebetrieb, weil der Steuerpflichtige Unternehmer ist, ist zu überlegen, ob sich durch die Fotovoltaikanlage 2 Unternehmen ergeben. Die Frage: Li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 4 Externes und internes Rechnungswesen

Externes und internes Rechnungswesen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen. Das betriebliche Rechnungswesen nimmt eine bedeutende Funktion in der Unternehmensführung ein, weil hier das betriebliche Geschehen zentral erfasst, dokumentiert und ausgewertet wird. Nachstehende Hauptaufgaben werden dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet:[1] Geschäftsfelder des betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 4.1 Externes Rechnungswesen

Die Dokumentations- und Informationsaufgaben (Felder 1 und 2 in vorstehender Grafik) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften des HGB und der Steuergesetze und spiegeln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) wider (siehe hierzu die Ausführungen zur Unternehmensbuchhaltung in Kap. 3.2). Der hierdurch gewonnene Überblick über die Geschäftsfälle, die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 4.2 Internes Rechnungswesen

Zusätzlich zur Finanzbuchhaltung können Unternehmen auch das interne Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) implementieren. Das interne Rechnungswesen hat vordergründig Kontrollaufgaben und stellt Zahlenmaterial bereit (Felder 3 und 4 in vorstehender Grafik). Das interne Rechnungswesen braucht sich nicht an den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu orientieren. E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema "Allgemeine kaufmännische Grundlagen" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 3.1. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit G/1. Behandelt werden hier auch die Kap. 3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung sowie Kap. 3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt den bedeutendsten Anteil innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. 4) ein. Wie zuvor in Kap. 2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steuerrechtlich buc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 2.2 Grundzüge ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Wie im vorstehenden Kapitel ausgeführt, unterliegt der Kaufmann nach HGB der Buchführungspflicht (§§ 238-241a HGB). Wer nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO ebenso steuerrechtlich buchführungspflichtig oder gemäß den nach § 141 AO geregelten Schwellenwerten. Steuerrechtlich sind dann die Vorschriften der §§ 140-148 AO zu beachten....mehr