Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973

Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung dienen. § 42 UStDB 1951 regelte im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

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Einführung eines Arbeitssch... / 2.1 Ohne regelmäßiges Bewerten funktionieren Managementsysteme nicht

Managementsysteme funktionieren nach dem Prinzip von Wirkungskreisläufen: Zielsetzung, Umsetzung, Rückmeldung und Nachsteuerung folgen regelmäßig aufeinander. Die Rückmeldung oder Rückkopplung hat eine wesentliche steuernde Funktion und ist Voraussetzung für Verbesserungen. Grundlage hierfür sind Daten/Informationen, die durch entsprechende Messungen und Bewertungen zu ermit...mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 4.2 Nachgeschalteter Anwender

Den beruflichen Verwendern von Stoffen, in REACH als nachgeschaltete Anwender bezeichnet, widmet die REACH-Verordnung viel Raum. Das ist auch gerechtfertigt, da die nachgeschalteten Anwender eine der Hauptzielgruppen sind, die geschützt werden sollen. So haben nachgeschaltete Anwender das Recht, potenzielle Registranten bei der Registrierung zu unterstützen, indem sie ihre V...mehr

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ILO Leitfaden für Arbeitssc... / Referenzdokumente

In den vergangenen 80 Jahren hat die IAO 30 Übereinkommen, 28 Empfehlungen und 25 Codes of Practice erarbeitet und angenommen und über 100 technische Veröffentlichungen verfasst, die sich alle unmittelbar mit Fragen des Arbeitsschutzes befassen. Dieses einzigartige und eindrucksvolle Werk aus Definitionen, Grundsätzen, Verpflichtungen, Pflichten und Rechten sowie technischen...mehr

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Nationaler (deutscher) Leit... / Tabellen zur Verknüpfbarkeit des Leitfadens für AMS mit ISO 14001:1996 und ISO 9001:2000

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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ILO Leitfaden für Arbeitssc... / Relevante Veröffentlichungen

Agenda 21 (Chapter 19 on environmentally sound management of chemicals). United Nations Conference on Environment and Development (UNCED), Rio de Janeiro, Brasilien, 1992. Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen, angenommen von der International Labour Conference auf ihrer 86. Sitzung, 1998 (Genf, ILO, 1998). ILO: Encycl...mehr

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Lärmminderung in Fertigungs... / 5.3 Prognose der Lärmminderung

Zur Erstellung von Lärmminderungsprognosen durch raumakustische Maßnahmen sind heutzutage verschiedene Softwarelösungen verfügbar. Diese Programme beherrschen meist sowohl Strahlverfolgungsmodelle wie auch Teilchenmodelle. Das Verfahren nach VDI 3760 hat sich in der Praxis bewährt. Die Berechnung der Schallausbreitung und der Schalldruckpegelverteilung im Raum nach VDI 3760 b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ermächtigung zur Einführung verbindlicher Formulare, Abs. 3 - Elektronische Dokumente, Abs. 4 und 5

Rz. 14 Der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1.8.2009 eingeführte Abs. 3 soll eine Standardisierung des Vollstreckungsauftrags ermöglichen. Die Strukturierung des Auftragsinhalts durch die Einführung eines Formularzwangs soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 304/08 S. 49) erhebliche Rationalisierungspo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einrichtungen

Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingungen) steuerfrei,...mehr

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Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.2.4 Nebenerwerbslandwirtschaften

Landwirtschaftliche Betriebe, in denen der Landwirt (oft auch Hofbesitzer) einer außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit nachgeht und daneben seinen Betrieb bewirtschaftet, werden wegen der Konzentration der grünen Branchen hin zu immer weniger immer größeren Betrieben seltener. Allerdings gibt es diese Betriebsformen in regional unterschiedlichen Anteilen immer noch und ...mehr

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Planung und Durchführung vo... / 2.2 Analyse der Lernziele

Hat man sich mit den grundsätzlichen Eigenschaften der Lerner sowie den Rahmenbedingungen für eine Unterweisung beschäftigt, stellt sich als nächstes die Frage, welche Lernziele man mit den Lernern in der geplanten Einheit erreichen möchte. Man beschreibt sozusagen nach der Ist-Aufnahme nun den Soll-Zustand. Grundsätzlich werden 3 Lernziel-Arten unterschieden und man sollte d...mehr

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Einführung eines Arbeitssch... / 1.2 Inhalte einer Arbeitsschutzpolitik

Mit der Arbeitsschutzpolitik gibt die oberste Leitung (der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung) den betrieblichen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (der Vermeidung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen sowie der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze) eine Ausrichtung und verdeutlicht, welchen Stellenwert sie der Sicherheit und Gesu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wesen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

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Unterweisungen mithilfe von... / 2 Nutzen von Unterweisungen/Einweisungen: Warum sollte man das tun?

Rechtlich sind Unternehmen also verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen. Neben der Erfüllung des Rechts und dem Bewahren der Gesundheit der Mitarbeiter gibt es noch weitere direkte und indirekte Nutzen, wenn Unterweisungen und Einweisungen professionell geplant und umgesetzt werden. In der Praxis wird den Unterweisungen oft keine große Wichtigkeit beigemessen; sie werden e...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Kapitalmaßnahmen der Hewlett-Packard Company in 2015

Steuerpflichtige Sachausschüttung oder steuerbegünstigte Abspaltung: Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, grundsätzlich Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegen...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 3. Kapitalmaßnahmen der eBay Inc. und PayPal Holdings Inc. in 2015

Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen kann, soweit keine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ...mehr

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Die Aufteilung des gemeinen... / 2. Die Zurechnung des Verwaltungsvermögens

Im alten Recht, d.h. bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016, wurde der Verwaltungsvermögenstest bei Personengesellschaften auf Ebene des Mitunternehmeranteils durchgeführt; dabei wurde das mitübertragene Verwaltungsvermögen im Sonderbetriebsvermögen vollständig und das Verwaltungsvermögen des Gesamthandsvermögens entspr. dem Gewinnverteilungsschlüssel berücksic...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Kapitalmaßnahmen der Vodafone Group PLC und der Verizon Wireless in 2014

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder begünstigte Abspaltung: Mit Urteilen v. 4.5.2021 hat der BFH folgendes entschieden (BFH v. 4.5.2021 – VIII R 17/18, EStB 2022, 5 [Brill] und BFH v. 4.5.2021 – VIII R 14/20, EStB 2022, 6 [Brill]): Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 2 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL gilt neben der Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen (Grundform der Lieferung nach Art. 1 Abs. 1 MwStSystRL) hat, auch die Übertragung eines Gegenstands aufgrund eines Vertrags über eine Einkaufs- oder Verkaufskommission als Lieferung eines Gegenstands.[1] Die in § 3 Abs. 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vollstreckung bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Handelsgesellschaft und umgekehrt

Rz. 21 Liegt ein gegen alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteter, nach § 736 ZPO zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen geeigneter Titel vor und ist danach die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Außenwirksamkeit ohne weiteres zur OHG geworden, so kann dieser Titel auch gegen die OHG vollstreckt werden, da es sich lediglich um den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Zwangsvollstreckung in ein Grundstück der Gesellschaft

Rz. 14 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach der Entscheidung des BGH vom 4.12.2008 grundbuchfähig (BGHZ 179, 102 = NJW 2009, 594 = DNotZ 2009, 115). Dazu muss die Gesellschaft bürgerlichen Rechts allerdings in einer Form eingetragen werden, die sie von anderen Gesellschaften bürgerlichen Rechts unterscheidet. Das ist in Anlehnung an die Vorschriften für die register...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Immobiliarvollstreckung bei Nießbrauch

Rz. 7 Auf Antrag (auch eines persönlichen Gläubigers) kann die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, an dem ein Nießbrauch bestellt ist, ohne Duldungstitel gegen den Nießbraucher angeordnet werden. Geht der Nießbrauch dem Recht des betreibenden Gläubigers vor, so ist er als dingliches Recht in das geringste Gebot aufzunehmen und vom Ersteher zu übernehmen (§§ 44, 52 ZVG); d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestellung eines Nießbrauchs ist nach den Vorschriften des BGB sowohl an einzelnen Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an einem Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) oder an einer Erbschaft (§ 1089 BGB) möglich. Der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen der Sache zu ziehen (§ 1036 BGB), darf die Sache besitzen (§ 1036 BGB) und die belas...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Partenreederei, Partnerschaftsgesellschaft und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Rz. 19 Da auch die Partenreederei parteifähig ist (§ 489 HGB), gilt das zur offenen Handelsgesellschaft Gesagte auch hier entsprechend (Stein/Jonas/Münzberg, § 736 Rn. 9; HansOLG Hamburg, OLGZ 23, 93). Rz. 20 Ebenfalls gleichgestellt mit der offenen Handelsgesellschaft, der sie nach deutschem Recht am meisten ähnelt, ist die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Grundsatz – Zweck

Rz. 3 Wird an einem Vermögen ein Nießbrauch bestellt (§ 1085 BGB), dann haftet der Nießbraucher grundsätzlich nicht für die Schulden des Bestellers (Ausnahme: § 1088 BGB). Es können jedoch (auch) die persönlichen Gläubiger des Bestellers Befriedigung aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen verlangen, ohne dass ihnen dieses dingliche Recht entgegengehalten werden d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung zieht die Folgerung aus dem Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als einer auf den individuellen Zusammenhalt ihrer Mitglieder ausgerichteten Gesamthandsgemeinschaft ohne körperschaftliche Strukturen: Anders als bei der Vollstreckung gegen den Verein (vgl. § 735 ZPO) setzt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Ansprüche gegen die Gesellschaft

Rz. 7 Die Gesellschaft hat eigene Verbindlichkeiten, die gegen sie selbst geltend gemacht werden. Beklagte ist also die Gesellschaft. Für ihre Vertretung, ihre Angabe in der Klageschrift und einen Gesellschafterwechsel gilt dasselbe wie bei der eigenen Klage der Gesellschaft. Ein Urteil, das eine Verbindlichkeit der Gesellschaft materiell-rechtskräftig verneint, erlangt anal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Ausblick: Änderung des § 736 ZPO mit Wirkung zum 1.1.2024

Rz. 23 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) wird § 736 ZPO mit Wirkung zum 1.1.2024 geändert und (völlig) neu gefasst. Die Bestimmung des § 736 ZPO a. F. war dem Gesamthandsprinzip geschuldet. Das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts stand den Mitgliedern der Gesellschaft zur gesamten Hand zu. Dieses Gesa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Das Urteil des BGH v. 29.1.2001 (II ZR 331/00)

Rz. 2 Der BGH (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) hat entschieden, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und auch parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmerin am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet (sog. "Außen-GbR"). Für die vertraglichen Ansprüche aus der Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr ändert sich danach die Rechtslage auc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Vereinsvermögen

Rz. 3 Vollstreckungsobjekt ist ausschließlich das Vereinsvermögen. Für den Bereich der Zwangsvollstreckung ist es unerheblich, ob als Träger des Vereinsvermögens der Verein selbst (s. o. Rn. 1) oder die Gesamthand der jeweiligen Vereinsmitglieder angesehen wird. In jedem Fall stellt das Vereinsvermögen ein Sondervermögen dar, das von den nach der Satzung bestimmten Vereinsor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Der Gläubiger kann sich mit der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO dagegen wenden, dass der Gerichtsvollzieher entgegen des § 739 ZPO die Vollstreckung ablehnt. Die Besitzvermutung des § 739 ZPO hat zur Folge, dass bei der gegen einen Ehegatten bzw. Lebenspartner gerichteten Zwangsvollstreckung der (Mit-)Besitz des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners an dem gepfändeten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsatzsteuerliche Beurteilung der Kommissionsgeschäfte

Rz. 6 § 3 Abs. 3 UStG ist auf alle Kommissionsgeschäfte anzuwenden. Bezüglich des in § 3 Abs. 3 UStG enthaltenen Verweises auf § 383 HGB ist zu beachten, dass dieser nicht unmittelbar das Kommissionsgeschäft definiert, sondern nur den des gewerbsmäßigen Kommissionärs. Kommissionsgeschäfte i. S. d. HGB und damit i. S. d. § 3 Abs. 3 UStG sind nach Ansicht des BFH sämtliche in ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Ansprüche der Gesellschaft

Rz. 3 Hat die Gesellschaft eigene Ansprüche, die sie selbst geltend macht, ist sie als Gesellschaft Klägerin. Sie wird durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter gesetzlich vertreten. Diese können oder müssen (§ 78 ZPO) die Prozessführung einem Rechtsanwalt überlassen, dem sie namens der Gesellschaft Vollmacht erteilen. Die Klageschrift muss den Namen der Gesellschaft ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Für den Bereich der Zwangsvollstreckung zieht die Bestimmung die Konsequenzen aus § 50 Abs. 2 ZPO: Wenn es möglich ist, gegen den Verein einen Titel zu erwirken, muss dieser auch vollstreckbar sein. Mit dem Wort "genügt" wird im Übrigen deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Titel gegen den Verein nicht als die einzige Vollstreckungsmöglichkeit in das Sondervermöge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Fazit aus der Entscheidung

Rz. 15 Die Entscheidung des BGH macht Klage und Zwangsvollstreckung der oder gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht einfacher, weil zum einen von einer Teilrechtsfähigkeit und damit auch einer Teilparteifähigkeit der Gesellschaft auszugehen ist. Hier kann es große Probleme geben, wenn das Gericht der Auffassung ist, die Klage der oder gegen die Gesellschaft sei im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren der Zwangsvollstreckung bei § 739 ZPO

Rz. 6 Befinden sich die Gegenstände, für die entweder die Vermutung des § 1362 Abs. 1 Satz 1 BGB oder diejenige des § 1362 Abs. 2 BGB bzw. diejenige des § 8 Abs. 1 Satz 1 LPartG spricht, zum Zeitpunkt der Vollstreckung im Besitz eines der Ehegatten bzw. Lebenspartner, so wird im Hinblick auf die §§ 808, 883 ZPO vermutet, dass der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Vollstreckungssc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

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Anwendung der Störfall-Vero... / 1.1 Europa

Nach mehreren folgenschweren Industrieunfällen, u. a. im Jahr 1976 im italienischen Ort Seveso, wurde 1982 die sog. Seveso-I-Richtlinie [1] von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen. Diese Richtlinie wurde im Laufe der Folgejahre aufgrund weiterer Ereignisse überarbeitet und ausgeweitet und 1996 von der Seveso-II-Richtlinie [2] abgelöst. Die bislang letzte umfassend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Anfechtungsfrist

Rz. 14 Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Irrtums hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, und zwar nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[1] Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären.[2] Hinweis Nach der Rspr. des BAG wird der Begr...mehr

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Anwendung der Störfall-Vero... / 6.1 Allgemeines

Wichtig Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Mit Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht werden erstmalig auch Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind und bisher nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig waren, unter bestimmten Konstellationen störfallrechtlich genehmigungsbedürftig (z. B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr