Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinverfügung anzusehen (§ 31 Satz 2 SGB X). Das ließe an sich eine öffentlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.2 Abwicklung der Geschäfte

Rz. 6 Für die Schließung einer Ersatzkasse gelten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde (§ 170 Satz 2) weitgehend die Regelungen über die Abwicklung der Geschäfte wie bei Betriebs- und Innungskrankenkassen, so dass für das Verfahren im Anschluss an die Schließungsverfügung insoweit auf § 155 Abs. 1 bis 3 verwiesen wird. Rz. 7 Trotz ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des LSVOrgG wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in den Vorschriften über das Haushaltsrecht in der Sozialversicherung nicht ausdrücklich genannt. Lediglich die landwirtschaftlichen Alterskassen waren in § 70 Abs. 3 Satz 1 im Zusammenhang mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt und trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Die Vorschrift legt fest,...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt. Sie trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Seitdem wurde § 71a mehrfach, insb...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Vorschriften der §§ 67 ff. lediglich einen Teil der Regelungen, die für das Haushaltsrecht von Bedeutung sind, umfassen, ist durch die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit gegeben, weitere Grundsätze des Haushaltsrechts in Anlehnung an das HGrG zu regeln, wie z. B. die Übertragbarkeit und die Deckungsfähigkeit und angemessenen Raum für gesetzliche Regelungen ...mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § ... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 71b, dass am Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte Ausgabemittel des Eingliederungstitels einer Eingliederungsrücklage zugeführt werden, soweit die Bundesagentur für Arbeit (BA) Liquiditätshilfen des Bundes nach § 364 SGB III zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft nicht benötigt. Die Eingliederungsrücklage...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vgl. zunächst die Vorbem. zu den §§ 67 bis 79 in Rz. 1b bis 1i. Rz. 1b Der in § 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthaltene Gesetzgebungsauftrag verpflichtet Bund und Länder, ihr Haushaltsrecht nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu regeln. Nach § 48 Abs. 1 HGrG ist das Gesetz auch auf die bundes- und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67). Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversiche...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2.2 Genehmigung

Rz. 4 Der Haushalt bedarf der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt, welches Einvernehmen herzustellen hat zum Teilhaushalt nach § 125 Abs. 1 SGB VII mit dem BMAS und dem BMF und nach § 125 Abs. 2 SGB VII mit dem BMVI. Der 1. Dezember des Vorplanjahres ist als Solltermin zur Vorlage genannt. Die Kriterien zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sind wiederum die Einhaltung...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.2 Rechnungsprüfung und Prüfbericht

Rz. 4 Die Prüfung der Jahresrechnung für die Träger der Sozialversicherung ist in § 31 SVHV geregelt. Danach ist die Jahresrechnung durch die für den Versicherungsträger eingerichteten Prüfstellen oder, wenn ständige Prüfstellen nicht vorhanden sind, durch einen vom Vorstand bzw. bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen v...mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trägt den Besonderheiten bei der Bundesagentur für Arbeit als Versicherungsträger gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Rechnung, die sich in der Vielfalt ihrer eigenen und ihr übertragenen Aufgaben und Finanzmittel von anderen Trägern der Sozialversicherung unterscheidet. So erbringt die Bundesagentur für Arbeit neben den Aufgaben nach dem SGB III in erheblichem Umfang...mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 1.4 Intellektuelles Kapital als Ressource

Ende der 90er Jahre wurde primär von skandinavischen (David Skyrme, Leif Edvinsson, Goran Roos), aber auch amerikanischen (Thomas Stewart) Autoren der Begriff Intellektuelles Kapital geprägt und auch in der Wirtschaftspresse positioniert. Es ist eine pragmatische Antwort auf die Frage, welche Ressourcen außer Geld oder Rohstoffe den Wert eines Unternehmens ausmachen und dahe...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.3 Entlastung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Mit der Entlastung wegen der Jahresrechnung schließt der Haushalt für das Haushaltsjahr, für das Rechnung gelegt wurde. Mit der Entlastung wird die Geschäftstätigkeit in diesem Haushaltsjahr gebilligt. Die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung ist Aufgabe der Vertreterversammlung. Bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- ...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.3 Abschluss von Vergleichen (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Weitere Ausnahmen von dem Grundsatz, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, können durch den Abschluss eines Vergleichs mit der Anspruchsgegnerin/dem Anspruchsgegner eintreten. § 76 Abs. 4 und 5 regelt grundsätzlich den Abschluss von Vergleichen. Rz. 11 Die Änderung von Verträgen zum Nachteil des Bundes, die in § 31 Abs. 1 Satz 1 HGrG thematisiert und in § ...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht in ihrem Bestand geschützt oder als solche garantiert, sondern unterliegen grundsätzlich der Selbstauflösung (§§ 152, 162) oder der Schließung durch die Aufsichtsbehörde (§§ 153, 163, 170). Dies gilt seit dem 1.1.1996 sogar für Ortskrankenkassen (vgl. § 1...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.1 Erhebung der Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, bedeutet, dass alle dem Sozialversicherungsträger zustehenden Einnahmen jeweils in voller Höhe und unmittelbar bei Fälligkeit zu erheben sind. Dabei spielt es im Einzelfall keine Rolle, ob die Einnahme im Haushaltsplan überhaupt oder in entsprechender Höhe veranschlagt wurde. Der Haushaltsplan ent...mehr

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Aufhebung der Grunderwerbsteuer: Anspruch auf Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts bei Wohnflächendifferenzen

Leitsatz 1. Wird nach abgeschlossenem und durchgeführtem Kauf- oder Werkvertrag über eine Wohnimmobilie die Nichtfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Grunderwerbsteuer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG beantragt, so muss die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen zivilrechtlich einen gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung des Grunds...mehr

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Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung

Leitsatz 1. Die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG vorzunehmende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist anhand einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse vorzunehmen. 2. Diese Gesamtwürdigung ist als eine im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liege...mehr

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Dissertationspreis einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Leitsatz Das FG Köln urteilte, dass eine wissenschaftliche Mitarbeiterin das Preisgeld für ihre Dissertation als Arbeitslohn versteuern muss, weil es die "Frucht ihrer Arbeitsleistung" aus ihrer Tätigkeit bei der Universität war. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte eine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Jahr 2016 für ihre Dissertation einen Preis erhalten, den ihre Univer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.7 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

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Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. 2. Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG sind über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Lei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.9 Verstrickung

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands durch die Verbringung der Wirtschaftsgüter nach Deutschland gem. § 4 Abs. 1 Satz 7, 2. Hs. EStG als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt) ist keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wird unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1 – 4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach grundsätzlich der Fremdverhaltensgrundsatz (dealing at arms length). Die Lösung von Zuordnungsprobleme...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ist auf das nationale Rec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 (‹SEVIC Systems›), vom 11.3.2004,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen/Unternehmer bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, da die Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Betriebsstättenbegründung regelmäßig einheitlich für nationale Besteuerungsnormen entsprechend der DBA auslegen. Auch für die Gewinnermittlung und -abgrenzung ist originär das DBA-Recht maßgebend (vgl. Ziffer 5 und 6). Besonderhei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.1 Verhältnis zu den anderen Regelungen

Die Vertreterbetriebsstätte tritt hinter Art. 5 Abs. 1, 2 OECD-MA zurück. Sofern die Tätigkeit des Vertreters losgelöst und außerhalb der festen Geschäftseinrichtung ausgeübt wird, liegen zwei Betriebsstätten vor. Hinweis Betriebsstätte Da im nationalen Recht der Vertreter keine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO begründet, ist insoweit auch die Gewerbesteuerpflicht bzw. Zerlegun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Beteiligungen an Personengesellschaften/Sozietäten mit ausländischer Betriebsstätte

Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach DBA-Recht als Unternehmensgewinne i. S. d. Art. 7 OECD-MA qualifiziert. Die mitunternehmerische Beteiligung eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer in- oder ausländischen Personengesellschaft, die im Ausland eine Betriebsstätte unterhält, führt dazu, dass die Betriebsstätte dem inländischen Beteiligten jewei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.5 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeitskräfte erf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht laut DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Einkünfte vereinbart sein oder nur für bestimmte Einkünfte. Nach der früheren Rechtsprechung[1] war die Rückfallklausel nur noc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr