Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 40 Die Unionsrechtskonformität des § 5 AStG beschränkt sich nach hier vertretener Auffassung auf die (Nicht-)Anerkennung der ausländischen Gesellschaft, weil § 5 AStG keine anderen Rechtsfolgen nach sich zieht. Sie hängt folglich ganz maßgeblich mit der Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG zusammen.[1] Im Ergebnis dürfte die Unionsrechtskonformität des § 5 ASt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der Kläger macht als Sozialhilfeträger gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht einen Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung geltend. [2] Die am 30.10.2018 verstorbene Mutter des Beklagten hatte diesem am 11.7.2003 eine Kontovollmacht für ein Sparkonto erteilt. Am 19.9.2011 wurde dieses Konto mit einem Guthaben von 20.494,59 EUR schenkweis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Genossenschaft und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV od...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.2 Gesonderte Feststellung der Aufteilung des Hinzurechnungskorrekturvolumens bei Beteiligung über eine vermittelnde Gesellschaft ( Abs. 1 S. 2)

Rz. 484 Bei mittelbarer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft erfolgt eine direkte Zurechnung der hieraus resultierenden Besteuerungsgrundlagen bei dem Stpfl. im Rahmen des Feststellungsbescheids.[1] Bei einer Beteiligung des Stpfl. über mindestens 2 verschiedene vermittelnde Gesellschaften ist zusätzlich zu den Besteuerungsgrundlagen des Satz 1 nach § 18 Abs. 1 S....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.9 Kombinantion mehrerer Merkmale der Nr. 3 (§ 1 Abs. 2 S. 2)

Rz. 121 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 AStG gelten die in § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c aufgeführten Kriterien für das Nahestehen in Dreiecksfällen auch dann, wenn im Verhältnis zwischen der dritten Person, der Person und dem Steuerpflichtigen jeweils eines dieser Merkmale zutrifft. Das bedeutet, dass eine Kombination verschiedener Merkmale für ein Nahestehensverhältnis im Dre...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.1 Hintergrund

Rz. 50 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG zieht die Steuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags i. S. v. § 10 Abs. 1 AStG nach sich, welcher in dem Vz beim im Inland Stpfl. erfasst wird, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 S. 1, 2 AStG). Ließe man für Zwecke des zeitlichen Geltungsbereichs der "neuen" Hinzurechnungsb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.1 Hintergrund

Rz. 55 Zwischeneinkünfte können auch negativ sein, d. h. in Form eines Verlustes auftreten. In diesem Fall erfolgt keine Hinzurechnung, § 10 Abs. 1 S. 2 AStG. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht können gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG Verluste, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, in entsprechender Anwendung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10 Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Tz. 66 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit In-Kraft-Treten der EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) – s VO (EG) Nr 2157/2001 v 08.10.2001, Abl L 294/1 – und der Transformation in innerstaatliches Recht im SEEG v 22.12.2004, BGBl I 2004, 3675) ist die Rechtsform der SE als europäische Gesellschaftsform verfügbar. Die SE ist eine Gesellschaft mit eigener...mehr

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AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Wahlrecht des § 35 ZPO kann nicht durch Erwägungen zur Kostenerstattung unterlaufen werden. Nur in Missbrauchsfällen soll die Kostenerstattung ausscheiden, wobei unklar bleibt, wann bei der Wahl unter mehreren Gerichtsständen ein Rechtsmissbrauch vorliegen soll. Hier war i.Ü. zu berücksichtigen, dass in Höhe der Reisekosten, die auf Kläge...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Anwesenheit des Gläubigers

Rz. 123 Bereits früher war der Gläubiger berechtigt, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anwesend zu sein. Sofern der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl den Schuldner beim Amtsgericht vorgeführt hatte, nahm jedoch nie ein Gläubiger an der Vorführung teil. Rz. 124 Die Teilnahme ist dem Gläubiger grundsätzlich zu ermöglichen (§ 802i Abs. 1 S. 3 ZPO). Allerdings mu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermittel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Gesetzesgrundlagen

Rn. 110 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Art 40 Abs 1 der 4. EG-Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten ein Bewertungswahlrecht. Demzufolge können die AK oder HK aller beweglichen gleichartigen Vermögensgegenstände einschließlich der Wertpapiere bewertet werden: entweder nach den gewogenen Durchschnittswerten (s Rn 85f) oder nach der Unterstellung "First-in-First-out" (Fifo) oder "L...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet daher für bestim...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 12 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Erkrankung [Rdn 154]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.1 Ausländische Steuersysteme

Tz. 1615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im ausl StR ist bei Vorhandensein einer bestimmten Mindestbeteiligung (zB 75 %) eine konsolidierte Besteuerung vergleichbar den dt Organschaftsregeln häufig bereits durch eine schlichte Option zu erreichen (group taxation, group relief; s Höppner, JbFStR 1993/94, 165). Seitdem A sein KSt-Recht reformiert hat, ist D der einzige Staat, der d...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 136 Die im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen zu entrichtende Steuer wird ins Verhältnis gesetzt zu der "deutschen Erbschaftsteuer [...], die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde". Es geht hier offenkundig um eine hypothetische Steuer. Für Zwecke des § 4 Abs. 2 AStG ist folglich eine Schattenrechnung durchzuführen, die eine Anw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Stundung der Steuern auf den Einbringungsgewinn I

Tz. 59e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Besondere Stundungs- oder Erlassregelungen für die St (ESt, KSt; GewSt) aus dem rückwirkend versteuerten Einbringungsgewinn I enthält das UmwStG nicht. Gleiches gilt für Regelungen zur abw Festsetzung der St aus Billigkeitsgründen. Es gelten die allg Grundsätze (s §§ 162, 222 und 227 AO). Stundungsregelungen fehlen auch in den Fällen der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Absatz 2 Nr 2, Absatz 4: Option zur Veranlagung (keine Abgeltungswirkung) für Einkünfte gemäß § 50 Absatz 1 Nr 1, 2 und 4 EStG durch EU/EWR-KSt-Subjekte

Tz. 36c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ab VZ 2009 enthält Abs 2 Nr 2 für die in Abs 4 (s Tz 36d) angesprochenen KSt-Subjekte aus EU/EWR-Staaten die Möglichkeit, eine auf die Eink gem § 50 Abs 1 Nr 1, 2 und 4 (nicht: Nr 3, dazu s Tz 6a) EStG begrenzte Veranlagung zu wählen (Parallelregelung zu § 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG). Diese Ausnahme von der Abgeltungswirkung in Nr 2 stellt inne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.5 Transparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 20f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die dargestellte Abspaltung der Gewinnanteile des phG an der Wurzel führt nach dem Urt des BFH v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) dazu, dass auf den der KSt unterliegenden Teil des KGaA-Gewinns das für Kap-Ges geltende Trennungsprinzip anzuwenden ist, während für die Besteuerung der phG das für die Besteuerung von MU-Schaften maßgebliche Transpar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.8 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 325 Auch die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbare Steuer muss nach dessen Wortlaut tatsächlich erhoben worden sein. Hier gelten die zu Abs. 1 gemachten Ausführungen entsprechend (s. Rz. 159 ff.).[1] Rz. 326 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen kann es vorkommen, dass bei mehreren vermittelnden Gesellschaften eine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt ist. In diesen Fällen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung von § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG

Rz. 343 § 12 Abs. 3 AStG sieht, wie dessen Abs. 2 im alten Recht, klarstellend die entsprechende Anwendung der Anrechnungsvorschriften des EStG und des KStG vor. Bei dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis ("bei der Anrechnung").[1] Lediglich für die Durchführung der Anrechnung wird auf § 34c Abs. 1 EStG und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gründungstheorie

Tz. 69 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der vor allem im anglo-amerikanischen und (früher) sozialistischen Bereich weit verbreiteten Gründungstheorie, die im dt Schrifttum einen eher kleinen Anhängerkreis (zB s Meilicke, RIW 1992, 528) vorweisen kann, untersteht eine Gesellschaft zivilrechtlich grds dem Recht des Staates, in dem sie unter Beachtung der dort geltenden Formvors...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die ATAD-RL selbst enthält keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung, da das Verfahrensrecht nach der Rspr. des EuGH in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.[1] Aufgrund der Anpassung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD-RL, waren aber dennoch Änderungen in § 18 AStG erfo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Ablehnung von Fragen

Rz. 25 Sofern der Gerichtsvollzieher der Auffassung ist, dass die vom Gläubiger gestellten Fragen ganz oder teilweise nicht zulässig sind, kann er diese ablehnen. Bereits nach altem Recht stellte sich die Frage des Rechtsmittels hiergegen, wenn die Ablehnung durch Beschluss erfolgte.[28] Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher kann keinen Ablehnungsbeschluss fassen, er kann sich ledigl...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Akteneinsicht

Rz. 67 Bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung kann der Rechtsanwalt auf die Einsichtnahme in Ermittlungs- oder Gerichtsakten angewiesen sein. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegenüber einer Versicherung ist die Akteneinsicht erforderlich, weil die Versicherungen, wenn eine polizeiliche Ermittlungsakte vorhanden ist, erst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 350 Der Anrechnungshöchstbetrag ist für jede ausländische Gesellschaft und damit für jeden Hinzurechnungsbetrag gesondert zu ermitteln. Wie nach bisherigem Recht ist jeder einzelne Hinzurechnungsbetrag im Rahmen der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 S. 1, 2 EStG wie ein ausländischer Staat zu behandeln.[1] Rz. 351–355 einstweilen freimehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Zentrales Vollstreckungsgericht

Rz. 176 Die zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisse (§ 882b Abs. 1 ZPO) werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet, § 802k Abs. 1 ZPO. Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. Ein Vermögensverzeichnis ist nach Ablauf von zwei Jahren seit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 9 Gestaltungsansätze – Vermeidung einer Korrektur aufgrund § 1a AStG

Rz. 88 Aus Praxissicht ist zu empfehlen, eine (fremdübliche) Preisanpassungsklausel insbesondere für den Fall einer Funktionsverlagerung vertraglich zu vereinbaren. Eine vertragliche fremdvergleichskonforme Preisanpassungsklausel kann dabei im Zweifel auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen wirken. Zwecks Planungssicherheit empfiehlt es sich des Weiteren, eine Anpassungsklause...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 89 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Befugnis [Rdn 1322]

Rdn 1323 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1324 1. Die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen, entspricht in etwa der Aktivlegitimation im Zivilrechtsstreit (SK-Frisch, vor § 296 Rn 104). Sie habenmehr

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.2 Verhältnis zu § 13 UmwStG

Rz. 69 In Fällen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften gelten für Zwecke der Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft deren Anteile an dieser Gesellschaft als zum gemeinen Wert veräußert (§ 13 Abs. 1 UmwStG). Abweichend davon können unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 S. 1, S. 3 UmwStG die Anschaffungskosten der Anteile fortgeführt werden. Die...mehr