Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.2 Verluste

Rz. 80 Schon nach altem Recht war die Berücksichtigung von Verlusten ausgeschlossen, was der grundsätzlichen Intention des Gesetzes entspricht, Steuersubstrat zu sichern und nicht für gestaltungsaffine Stpfl. die Möglichkeit zu eröffnen, Verluste ins Inland zu holen. Der Gesetzgeber stellte dies durch § 20 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AStG (am Anfang) erneut klar. Durch den Verwei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / H. Einreden und Einwendungen

Rz. 40 Durch rechtserhebliche Einwendungen und Einreden kann ein klägerischer Anspruch vorübergehend oder dauerhaft zu Fall gebracht werden. Einwendungen können rechtshindernder Natur (z.B. §§ 104, 125, 134, 138 BGB) oder rechtsvernichtender Natur (z.B. Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Erfüllung, Aufrechnung, Verrechnung) sein. Rz. 41 Einreden (als dispositives Abwehrrecht) d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rn 28 Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht mit der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 22 Abs. 1 auch das Recht zum Ausspruch von Kündigungen auf den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter über. Entsprechend sind auch etwaige Kündigungsschutzklagen allein gegen den vorläufigen Insolven...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.7 Gesonderte Feststellung bei beschränkt Stpfl.

Rz. 374 Sind ausschließlich beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist nach neuem Recht aufgrund von deren Einbeziehung in den persönlichen Anwendungsbereich der § 7 ff. AStG auch in diesen Fällen eine gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung durchzuführen.[1] Von der Feststellung umfasst sind lediglich die passiven Einkünfte, die der inländische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / V. Verfahren

Rz. 80 Zuständig für den Erlass der Durchsuchungsanordnung ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll (§ 758a Abs. 1 S. 1 ZPO).[120] Rz. 81 Ob vor Erlass der Durchsuchungsanordnung dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren ist, wird unterschiedlich beantwortet: in den Regelfällen des normalen gerichtlichen Verfahrens nur n...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 70 § 18 AStG ist nach § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzugerechnet werden, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt, anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel Erstmalige Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das StSenkG den fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Aktiengesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtliche Grundlage für die AG nach dt Recht ist das AktG v 06.09.1965 (BGBl I 1965, 1098) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die AG ist eine jur Pers mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grund-Kap, das grds mind 50 000 EUR betragen muss, zerlegt ist in Aktien(-Anteile). Am Gründungsvertrag einer AG können eine oder mehrere Pers teilne...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.9 Getrennte Feststellungen für Stpfl. nach §§ 7 ff. AStG und nach § 5 AStG

Rz. 396 Ist sowohl ein Stpfl. i. S. d. § 7 oder § 13 AStG als auch ein erweitert beschränkt Stpfl. nach § 2 AStG an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, sind für Zwecke der Anwendung von § 5 AStG und von den §§ 7ff. AStG getrennte Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies gilt auch nach neuem Recht, da § 18 Abs. 1 AStG n. F. ("Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 35 § 5 AStG verstößt nach hier vertretener Auffassung nicht gegen die Verfassung. Soweit im Schrifttum vereinzelt Bedenken erhoben werden,[1] greifen diese m. E. nicht durch. Auch mehr als 50 Jahre nach Einführung der Vorschrift existiert keine Entscheidung, die etwas Gegenteiliges offenbarte. Rz. 36-39 einstweilen freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Piltz, Teilwert bei Unrentabilität des Unternehmens, StBJb 1991/92, 147; Brenner, Teilwertabschreibung bei Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Christiansen, Probleme der Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 125; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225, 260; Ammelung/Ple...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 175 Revision, Verfahrensrüge, Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2) [Rdn 2334]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 4. Flucht in die Säumnis

Rz. 41 Es kann vorkommen, dass das Gericht – vor Stellung der Sachanträge – mitteilt, dass der bisherige Sachvortrag einer Partei unvollständig oder kein erforderlicher Beweis angetreten worden ist. Rz. 42 Kann der Sachverhalt durch ergänzende Fragen nicht geklärt werden und hat eine Partei schlicht prozessual grob nachlässig unvollständig vorgetragen und erhält sie deshalb k...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Auswahl des Gutachters

Rz. 238 Das Prozessgericht wählt den Gutachter aus. Nach § 404 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Parteien zur Person des Sachverständigen hören. Gibt es auf dem betreffenden Sachgebiet öffentlich bestellte Sachverständige, soll das Gericht andere Personen nur bei Vorliegen besonderer Umstände bestimmen, insbesondere wenn sie über hervorragende Sachkunde verfügen. Rz. 239 Unter ...mehr

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zfs 09/2024, Zur Rückgabe e... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere genügt die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, auch wenn der von der Beklagten formulierte Berufungsantrag allein nicht erkennen lässt, worauf das Rechtsmittel neben der angestrebten Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichtet ist. Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 317 Die Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung (Steuerpflicht, ausländische Gesellschaft, Beherrschung) müssen allesamt am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft erfüllt sein (strenge stichtagsbezogene Betrachtung). Dabei ist auf das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft nach ausländischem Recht abzustellen.[1] Wird die aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 405 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Teilwertbegriff begleitet das deutsche ESt-Recht seit seiner Entstehung (s Gabert-Pipersberg in H/H/R, § 6 EStG Rz 420 (08/2021). Inhaltlich setzt er die Zugehörigkeit eines WG zu einem Unternehmen voraus, dieses WG stellt einen Teil in der Gesamtheit der Vermögenswerte des Unternehmens dar. Damit soll der Unterschied zum Einzelveräußer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen

Rz. 230 Im Organkreis erfolgt die Berücksichtigung der nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern aller Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers, auch wenn diese gegenüber der Organgesellschaft gesondert festgestellt werden (s. dazu § 18 Rz. 445f.).[1] § 19 Abs. 1 KStG findet auch in den Fällen der Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[2] Bei § 12 AStG i. V. m. § 26 Abs. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.3 Verfahrensrechtliche Geltendmachung

Rz. 340 Bei Inanspruchnahme der Substanzausnahme besteht – anders als nach altem Recht – keine Erklärungspflicht, sondern ist eine Anzeige gem. § 18 Abs. 3 S. 2 AStG zu erstatten. Im Rahmen dieser Anzeige sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck Angaben zu machen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG ermöglicht.[1] Für Einzelheiten wird auf die Kom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.4 Die steuerliche Fachliteratur zur transparenten oder intransparenten Besteuerung

Tz. 42d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dem ggü wird in der stlichen Fachlit ganz überwiegend die "transparente Besteuerung des phG" nach der oa Lösungsalt 2 (s Tz 42a) favorisiert. IdS s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8b Rn. 521a); s Stapperfend ua (in H/H/R, EStG, § 15 Rn 905); s Frotscher (in F/D, KStG, § 8b Rn 562); s Halasz/Kloster/Kloster (GmbHR 2002, 77, 89); s Kollruss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.1 Hintergrund

Rz. 63 Die Hinzurechnungsbesteuerung führt aus Sicht des Stpfl. zu einer Quasi-Ausschüttung[1], für die allerdings Beteiligungsprivilegien nicht zur Anwendung kommen. Durch die volle Steuerbelastung des Hinzurechnungsbetrags droht im Fall einer späteren Ausschüttung der zugrunde liegenden Gewinne eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung. Nach altem Recht wurde die Vermeidung...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Anwesenheitsrecht des Gläubigers

Rz. 79 Grundsätzlich hat auch der Gläubiger das Recht, bei der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher anwesend zu sein (§ 31 Abs. 9 GVGA).[118] Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn der Schuldner der Anwesenheit des Gläubigers widerspricht, dürfte bezweifelt werden. Hierin könnte ein Verstoß gegen Art. 13 GG gesehen werden. Nach einer vermittelnden Auffassung kann es j...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Bestimmung nach deutschem Steuerrecht (Satz 1)

(2) [1] Für die Zuordnung von Dotationskapital nach der Kapitalaufteilungsmethode ist die Höhe des Eigenkapitals des ausländischen Unternehmens nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Rz. 3208 [Autor/Stand] Maßgeblichkeit des deutschen Steuerrechts. Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BsGaV soll das zuzurechnende Eigenkapital des Unternehmens i.S.d. § 12 Abs. 1 BsGaV grundsätzlich nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bilanzierung bei verunglückter Or...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Entsprechende Anwendung auf ständige Vertreter (§ 1 Abs. 5 Satz 5)

„ [5] Die Sätze 1 bis 4 sind entsprechend auf ständige Vertreter anzuwenden.” Rz. 2887 [Autor/Stand] Ständiger Vertreter als Ergänzung der Betriebsstätte. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 sind die für Betriebsstätten i.S.d. § 12 AO geltenden Vorschriften des § 1 Abs. 5 Sätze 1–4 auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO (Rz. 2820) entsprechend anzuwenden. Diese ausdrückliche Anweisung ist ...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / 1. Vorteile

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Die Steueranrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AStG bei dem Stpfl. nur auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. Eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer scheidet nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung auch im neuen Recht aus (s. dazu Rz. 100f. und Rz 188ff.). Rz. 30–34 einstweilen freimehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 2666 [Autor/Stand] Pauschale Gewinnaufteilungsmaßstäbe – Knoppe -Formel. Das Hauptproblem bei Anwendung der PSM liegt in der Ermittlung eines möglichst objektivierten Gewinnaufteilungsmaßstabs. Die wohl bekannteste Methode zur Gewinnaufteilung bildet die sog. Knoppe-Formel.[2] Wenngleich sie konzeptionell angreifbar ist[3], insbesondere weil es sich um eine pauschale Auf...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 82 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Urteilsaufhebung, Zivilurteils [Rdn 1243]

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Eines der Reformziele des FamFG bestand in der Vereinfachung des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes, ein anderes in die Überlegung, durch die "neue" einstweilige Anordnung nach Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Schon vor der Gesetzesreform hatte es den Hinweis auf die Anordnung als "scharfes Schwert" gegeben, mit dem man vors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Unbewegliches Vermögen (Satz 3)

[3] Unbewegliches Vermögen, in dem die Geschäftstätigkeit einer Betriebsstätte ausgeübt wird, ist stets dieser Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3028 [Autor/Stand] Bestätigung des allgemeinen Grundsatzes. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 BsGaV ist einer Betriebsstätte stets dasjenige unbewegliche Vermögen zuzuordnen, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Dies entspricht der Regelve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtsfähige Stiftungen und Anstalten

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Voraussetzungen für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts sind im Wes in den §§ 80ff des BGB geregelt. Durch das Ges zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzges v 16.07.2021 (BGBl I 2021, 2947) wurde das Stiftungs-ZivR mit Wirkung ab dem 01.07.2023 abschließend im BGB g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1 Ermittlung der verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe des Fremdspendenvergleichs

Tz. 238 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA liegt – unter Heranziehung des Maßstabs der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – insbes vor, soweit die an den Gewährträger (bzw die Träger-Kö) geleisteten Zuwendungen den durchschnittlichen Betrag an Spenden übersteigen, den die Sparkasse (bzw ein anderer BgA) an Dritte zugewendet hat ("Fremdspendenver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 48 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich ges geregelt. Für sie gilt das ZivR, hier insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht (s auch Stiftungen Tz 10ff). Bei der nicht rechtsfähigen Stiftung handelt es sich daher auch um eine Stiftung (ebenso hierzu s Tz 42), die nicht staatlich genehmigt ist. Um im Rechtsleben auftrete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr