Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.2 Einbringende/Übertragende Rechtsträger und natürliche Personen aus Mitgliedstaaten des EWR (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG)

Tz. 12 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den als Einbringende gem § 20 UmwStG in Frage kommenden Pers iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG handelt sich um eine natürliche Pers mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im EU-/EWR-Bereich, die nicht aufgr eines DBA mit einem Drittstaat als außerhalb der EU/EWR ansässig angesehen wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst a...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.4 Funktionelle Zuständigkeit

Liegt eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments bzw. Erbvertrags vor bzw. wird von einer Partei die Existenz dessen behauptet oder kommt die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht, so ist grundsätzlich der Richter zuständig. Soll ein Erbschein auf Grundlage gesetzlicher Erbfolge erteilt werden, so trifft der Rechtspfleger die Entscheidung, § 3 Nr. 2c, § 16 ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Erbprozessrecht / 7.3.2 Feststellungsklage des Nacherben

Der Nacherbe kann auch auf Feststellung klagen, dass eine Verfügung des Vorerben im Nacherbfall gemäß § 2113 BGB unwirksam ist. Der drohende Prozessverlust und eine eventuelle Schadensersatzpflicht aus § 2138 BGB können für den Vorerben Anlass sein die Rechte des Nacherben abzufinden und zwar gegen Übertragung der Anwartschaftsrechte.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abgrenzung des Gewerbebetriebs

Tz. 33 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Voraussetzung für die Anwendung des § 3 Abs 2 KStG ist zunächst die unbeschr KStPflicht nach § 1 KStG, die dann durch die tatbestandliche Bezugnahme auf die Unterhaltung (Verpachtung) eines Gew wieder iS einer partiellen St-Befreiung eingeschr wird (s Tz 5). Tz. 34 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die StPflicht ist dabei in § 3 Abs 2 KStG auch wes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwandlungsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31a). Diese Beur...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.3 Informationspflichten gegenüber den Erben

Rz. 53 Gegenüber den Erben ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, Auskünfte über seine Tätigkeit zu geben. Diese Informationspflicht leitet sich aus der Vorschrift des § 2218 BGB und dem Grundgedanken des § 666 BGB ab. Demgemäß bestehen für den Testamentsvollstrecker drei Arten von Informationspflichten, und zwar: Aufklärungspflicht Auskunftspflicht Rechenschaftspflichtmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Sachgründung

Tz. 158a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der Sachgründung einer Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA) wird das Grund-/Stammkap nicht durch Geldeinlagen erbracht, sondern durch Übertragung von Sachen; dh im Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 UmwStG durch Übertragung des BV eines (Teil-)Betriebs oder dem Mitgliedschaftsrecht an einer Pers-Ges – stlich: MU-Anteil- (hr-liche Sacheinlage, s ...mehr

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Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

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AGS 03/2024, Elektronische ... / II. Formerfordernis gilt auch für die Staatskasse

Die Zulässigkeit der Beschwerde sei im Verfahren der Rechtsbeschwerde von Amts wegen zu prüfen. Sei die Beschwerde unzulässig eingelegt, fehle es an der Sachentscheidungsvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 24.6.2015 – XII ZB 98/15, FamRZ 2015, 1603). Hier sei die Beschwerde der Staatskasse nicht formgerecht eingelegt worden. Als bestimmender Schriftsatz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Teilnahme am Rundfunk- und Fernsehprogramm

6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / I. Sachverhalt

Ein Insolvenzverfahren wurde auf Fremdantrag hin eingeleitet. Noch vor Eröffnung hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen. Die Kosten wurden in Konsequenz dann dem Schuldner auferlegt. Streitbar war, ob sich die Berechnungsgrundlage des anwaltlichen Vertreters auf die Höhe der Gläubigerforderung des antragstellenden Gläubigers beschränkt oder ob entgegen § 58 Abs. 2 G...mehr

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zfs 03/2024, Bedeutung des ... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen ist eine Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 OWiG darf die Rechtsbeschwerde daher nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[1] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

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Erbprozessrecht / 8.3 Früchte und Verwendungen

Nach dem Anfall des Vermächtnisses – grundsätzlich mit dem Erbfall – kann bis zu seiner Erfüllung eine nicht unbeträchtliche Zeitspanne vergehen. Auch in dieser Zeit werden Früchte gezogen und ggf. Verwendungen getätigt. Der für das Stückvermächtnis geschaffene § 2184 BGB legt fest, dass tatsächlich gezogene Früchte an den Vermächtnisnehmer herauszugeben sind, soweit der Erbl...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 6 Abs. 2 TVHöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / Einführung

Das eheliche Güterrecht – gesetzlich geregelt in §§ 1363–1563 BGB – behandelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Das BGB kennt insgesamt vier Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft des § 1519 BGB. Diese Güterstände regeln sowohl den Fall der Auflösung der Ehe als auch die rechtliche...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.4 Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 42 In dem vom Nachlassgericht ausgestellten Testamentsvollstreckerzeugnis sind Erblasser und Testamentsvollstrecker (ggf. auch mit Berufsbezeichnung) namentlich angegeben. Mit dem Zeugnis weist der Testamentsvollstrecker sein Amt und somit seine Rechte gegenüber Dritten im Rechtsverkehr nach. Außerdem genießt das Testamentsvollstreckerzeugnis öffentlichen Glauben, sodass ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1 Umfang der Verwaltungstätigkeit und Verfügungsrechte

Rz. 49 Nachdem der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen und gemäß § 2205 BGB den Nachlass in Besitz genommen hat, hat er ihn nach Maßgabe des § 2216 BGB zu verwalten und als Einheit zu erhalten, um die gerechte Auseinandersetzung unter den Miterben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Verfügungen zu gewährleisten. Unter die "ordnungsgemäße" Verwaltung i. S. d. §...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.2 Schweigepflicht, § 6 Abs. 1 TVHöD

Der Studierende hat nach § 6 Abs. 1 TVHöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten der Einrichtung(en), in oder bei der/denen er seine Praxiseinsätze absolviert. Dies führt bei Geltung des TVöD-K dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der jeweiligen Einrichtung a...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.4 Schadenshaftung, § 6 Abs. 3 TVHöD

§ 6 Abs. 3 TVHöD regelt die Schadenshaftung der Studierenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Studierenden die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung finden, mithin die Vorschrift des § 3 Abs. 6 TVöD-K. Nach § 3 Abs. 6 TVöD-K ist die Schadenshaftung der Beschäftigten bei dienstlich ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.3 Inhalt

Der Studienvertrag muss gem. § 3 Abs. 1 TVHöD neben der Bezeichnung "duales Hebammenstudium" mindestens Angaben enthalten über den Beginn des Studiums, den Praxisplan, der den Aufbau und die zeitliche und sachliche Gliederung der Praxiseinsätze enthält, auf dessen Grundlage der berufspraktische Teil des Studiums durchgeführt wird und der von der verantwortlichen Praxiseinricht...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.2 Im Rahmen des Erbfalls sowie danach anfallende Steuern

Rz. 62 Wenngleich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers keine erbschaftsteuerliche Auswirkung hat, ist der Testamentsvollstrecker nach § 31 Abs. 5 ErbStG unzweifelhaft dazu verpflichtet, die konkrete Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall abzugeben, der zu seiner Einsetzung führte. Zudem hat er für die Entrichtung der Erbschaftsteuer an das Finanzamt zu sorgen, § 32...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 3. Nr. 4102 VV im Lichte der Änderungen im Strafverfahrensrecht – Änderungsbedarf oder potenziertes Sonderopfer der Anwaltschaft?

Zitat "Die Gebührenreferenten sind der Auffassung, dass die in S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG normierte Gebührenbeschränkung der Terminsgebühr, dass bis zu drei Termine durch eine Terminsgebühr entgolten werden, wegfallen soll. Die vorgerichtliche Terminsgebühr soll in Abänderung des S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG für jeden Termin (und nicht für drei Termine) anfallen." De...mehr

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Erbprozessrecht / 7.3 Die Klagemöglichkeiten des Nacherben

Das Verhältnis des Nacherben zum Vorerben ist häufig wegen der Befürchtung übervorteilt zu werden von erheblichem Misstrauen geprägt. Aufgrund der Tatsache, dass Vorerbe und Nacherbe zeitlich nacheinander Erben sind, findet zwischen ihnen keine Erbauseinandersetzung statt. Vielmehr erfolgt die Abwicklung gegenüber den Vorerben gemäß den leges-speciales-Regelungen in §§ 2130 f...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 24 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger eines Ehegatten aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als Gesamtschuldner...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.2 Schriftform

An die gesetzliche Regelung in § 27 Abs. 1 HebG anknüpfend, sieht § 3 Abs. 1 TVHöD vor, dass vor Beginn des Studienverhältnisses ein schriftlicher Studienvertrag zu schließen ist. Zum Schutz der Studierenden ist die elektronische Ersetzung der Schriftform nicht zugelassen. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Satz 2 HebG. Durch das Schriftformerfordernis soll sichergestellt werde...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14 Der Testamentsvollstrecker im Prozess

Rz. 91 Dem Testamentsvollstrecker obliegt für die Dauer seiner Verwaltertätigkeit die aktive und passive Prozessführungsbefugnis, d. h. er kann in seiner Eigenschaft als Verwalter des Nachlasses klagen und verklagt werden (§ 2212 BGB). Der Umfang der Rechtsmacht bestimmt sich aus den dem Vollstrecker übertragenen Aufgaben sowie seinen Rechten und Pflichten gegenüber den Erben...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2 Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 59 Den Testamentsvollstrecker treffen steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit den vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandenen Steuern, der im Rahmen des Erbfalls anfallenden Erbschaftsteuer und den nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehenden Steuern. Stets ist der Testamentsvollstrecker hier aber lediglich Vermögensverwalter i. S. d. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, fällt ausnahmsweise eine GewSt auf den Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile an, wenn die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG wegen der Regelungen in § 8b Abs 4 KStG aF (dies gilt nur noch für sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts für eine gewisse Übergangszeit, s Tz 5) oder we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Obwohl im Wortlaut des § 29 Abs 6 KStG die Verschmelzung nicht erwähnt ist, ist die grenzüberschreitende Hereinverschmelzung einer ausl auf eine inl Kö ihr Hauptanwendungsfall. Sollte das UmwR eines der EU-/EWR-Staaten eine grenzüberschreitende Hinausspaltung auf eine dt Kö zulassen, wäre auch das ein Anwendungsfall des § 29 Abs 6 KStG. Durc...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.5 Rechnungslegung

Rz. 55 Neben der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht ist der Testamentsvollstrecker auf Verlangen der Erben zur Rechnungslegung verpflichtet, der er innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen hat. Nach § 2218 Abs. 2 BGB kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder eine reine Abwicklungsvollstreckung handelt – dies bei einer länger als ein Jahr ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.8 Grenzen der Verwaltungstätigkeit

Rz. 58a Im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit hat der Testamentsvollstrecker die sich aus den erbrechtlichen Vorschriften ergebenden Schranken zu berücksichtigen. Dazu gehören das Verbot der persönlichen Verpflichtung des Erben, vgl. §§ 2206, 2207 BGB, sowie das Verbot der unentgeltlichen Verfügung über Nachlassgegenstände, § 2205 Satz 3 BGB. Der Testamentsvollstrecker darf a...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / VII. Gegenstandswert bildet die Höhe der Masse – Forderungshöhe nur subsidiär

Das KG stellt final fest, dass sich der Gegenstandswert in Bezug auf die den Schuldner vertretenden Verfahrensbevollmächtigten allein nach der Höhe des Werts der Insolvenzmasse bemisst. Nach der in § 35 InsO enthaltenen Definition gehört hierzu das dem Schuldner zzt. der Verfahrenseröffnung gehörende und von ihm während des Verfahrens erlangte Vermögen (= sog. Neuerwerb). Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Im Sacheinlagegegenstand enthaltene einbringungsgeborene Anteile aus einer "Alteinbringung"

Tz. 145 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören zum BV des nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils auch Anteile an Kap-Ges, rechnen diese Anteile grds als unselbständiger Bestandteil zum Sacheinlagegegenstand (s Tz 30ff). Dies gilt auch, wenn die Beteiligungen aus einer vorangegangenen Einbringung gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG idF vor dem SEStEG unterhalb...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.7 Beurteilungen, § 7 Abs. 3 TVHöD

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TVHöD sind Beurteilungen dem Studierenden unverzüglich bekannt zu geben. Nicht hiervon betroffen sind bloß vorläufige Bewertungen, also Beurteilungen, die sich noch im Entwurfsstadium bzw. Anhörungsverfahren befinden. Ist das Beurteilungsverfahren abgeschlossen und die Beurteilung dem Studierenden bekannt gegeben worden, ist die Bekanntgabe aktenkundig...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.5 Nachweispflichten, § 7 Abs. 1 TVHöD

Die Studierenden sind nach den jeweiligen Prüfungsordnungen dazu verpflichtet, Leistungsnachweise zu erbringen. Die Leistungsnachweise dienen der Dokumentation des jeweiligen Studienfortschritts; sie sind Bestandteil der Personalakte (§ 7 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Zusätzlich haben die Tarifvertragsparteien in § 7 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Studierenden die von der Hochschul...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.4 Anzuwendende Vorschriften

Das HebG enthält zwingende Vorgaben im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Hebammenausbildung (§§ 27 ff. HebG). Neben dem HebG sind auf den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem HebG etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Begriff der Beiträge

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Beiträge können in Geld oder Sachleistungen bestehen, regelmäßig oder einmalig zu zahlen sein. Die Behandlung als Mitgliederbeiträge iSd § 8 Abs 5 KStG ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beiträge nicht von allen Mitgliedern in gleicher Höhe zu entrichten, sondern gestaffelt sind, zB nach dem Einkommen, dem Alter des Mitglieds usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft der Anleger einer Publikums-Gm...mehr

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AGS 03/2024, Anforderungen ... / I. Sachverhalt

Nachdem die Rechtsanwälte den Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren vor dem LAG Köln vertreten hatten, beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG. Der vom Rechtspfleger des ArbG Köln angehörte Kläger erklärte in seinem Schreiben vom 8.5.2023, Einwendungen zu erheben, die ihren Grund nicht im anwaltlichen Gebührenrecht hätten. Der Rechtspf...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.3 Das Vorbehaltsgut

Rz. 11 Neben dem Sondergut ist auch das Vorbehaltsgut gemäß § 1418 Abs. 1 BGB vom Gesamtgut ausgeschlossen. Zum Vorbehaltsgut zählen zum einen die Gegenstände, die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die ehevertragliche Vereinbarung von Vorbehaltsgut ist sowohl bei der Begründung der Gütergemeinschaft als auch zu ...mehr

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Erbprozessrecht / 2.3.2 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bei den Nachlass- und Teilungssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 342 FamFG, wie z. B. Erbscheins- oder Testamentseröffnungsverfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit allein nach § 343 FamFG. Dabei kommt es nicht auf den Wohnsitz des Erblassers, sondern seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes, hilfsweise seinen letzten gewöhnlichen Aufenth...mehr