Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Fehlender (grundsätzlich möglicher) Vermerk am herrschenden Grundstück

Rz. 6 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, so kommt es in der Rechtsfolge des § 21 GBO darauf an, ob am herrschenden Grundstück hinsichtlich des Stammrechts (vgl. Rdn 2), über das verfügt werden soll, zur Zeit der Verfügung ein sog. Herrschvermerk im Sinne des § 9 GBO eingetragen sein kann und eingetragen ist oder nicht. Rz. 7 § 21 GBO setzt voraus, dass komplementä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragbarkeit bis zur Vornahme der Löschung

Rz. 31 Der Widerspruch ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GBO von Amts wegen bei dem noch nicht gelöschten rückstandsfähigen Recht in das Grundbuch einzutragen, wenn eine entsprechende Erklärung des Rechtsnachfolgers beim Grundbuchamt eingegangen ist. Der Widerspruch kann auch nach Ablauf des Sperrjahres erhoben und eingetragen werden, solange noch keine Löschung des Rechts erf...mehr

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zfs 01/2024, Unzulängliche ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. gegen das Urteil des LG erscheint nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage begründet." A. Der Kl. dürfte einen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von weiteren – über den bereits im angefochtenen Urteil zugesprochenen Betrag hinsichtlich der Rückabwicklung der ersten fondsgebundenen Rentenversicherung zur Nr. YYY hinausgehenden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Sonstige Belastungen des Erbbaurechts

Rz. 213 Das Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht wie ein Grundstück belastbar (siehe Rdn 5). Möglich ist auch die Bestellung eines Gesamtgrundpfandrechts am Erbbaurecht und am Erbbaurechtsgrundstück.[887] Besonderheiten ergeben sich bei der Belastung mit Dienstbarkeiten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten, weil der Erbbauberechtigte anderen nur solche Rechte einräu...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / (2) Pfandrecht

Rz. 147 Sämtliche Ansprüche des Kommissionärs sind durch ein gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut gesichert (§ 397 HGB).[315] Dieses Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früheren Kommissionsgeschäften.[316] Gem. § 366 Abs. 3 HGB kann das Pfandrecht gutgläubig an schuldnerfremden Sachen erworben werden. Sofern sich allerdings das Kommissionsgut noch im Eigentum des Ko...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Auszahlungsanspruch

Rz. 136 Mangels Entnahmerecht hat der stille Gesellschafter gegen den Geschäftsinhaber einen Anspruch auf Auszahlung seines ordnungsgemäß berechneten Gewinnanteils. Ein derartiger Auszahlungsanspruch besteht nicht, soweit der stille Gesellschafter aufgrund vorausgegangener Verluste ein negatives Einlagekonto hat oder das Einlagekonto unter der vertragsmäßig vereinbarten Höhe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Wirkungen

Rz. 87 Ähnliche Wirkungen wie durch eine Verfügungsbeschränkung können erreicht und durch Grundbucheintragung sichtbar gemacht werden durch:[206]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzliche Vermutung

Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts entzieht. Die Norm ordnet trotz des Ausspruchs einer "Ermächtigung" jedenfalls kein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfügung vor Registrierung

Rz. 46 Entsprechend den Rechtsgrundsätzen zur Vorgesellschaft kann die Registrierung der GbR als eGbR der Bewilligung (insbesondere der Auflassung) nachfolgen.[49] Die Registrierung muss nur vor Grundbuchvollzug vorgenommen sein. Das Recht der GbR steht nicht entgegen, weil die GbR als rechtsfähige Erwerberin jedenfalls ad hoc mit ihrer Teilnahme an der Verfügung entsteht. G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsnatur des Wohnungs- und Teileigentums

Rz. 17 WE und TE ist echtes Eigentum und nicht lediglich ein grundstücksgleiches Recht.[49] Es verbindet das Alleineigentum an einer Wohnung oder sonstigen Raumeinheit (Sondereigentum) mit Bruchteilseigentum am Grundstück,[50] bei dem das Sondereigentum als Bestandteil des Miteigentumsanteils dessen rechtliches Schicksal teilt,[51] wozu ein verdinglichtes Mitgliedschaftsrech...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Wahrung der Geschäftsform: Gleichwertigkeit

Rz. 95 Unabhängig davon, ob man die Ortsform im Gesellschaftsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 EGBGB für ausreichend hält oder nicht, kann auch die Beurkundung durch einen ausländischen Notar der nach deutschem Wirkungsstatut erforderlichen notariellen Beurkundung (z.B. nach § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG) genügen. Grds. können die Tatbestandsmerkmale einer deutschen Sachnorm auch im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 297 Die Gütertrennung ist in Österreich der gesetzliche Güterstand, § 1237 ABGB.[910] Verfügungsbeschränkungen gibt es während der Ehe nicht.[911] Das österreichische Recht kennt die Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall als Wahlgüterstände,[912] wobei die Gütergemeinschaft inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet sein kann, z.B. entsprechend einer Errun...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Nutzungen

Rz. 114 Beim Einzelunternehmen bestehen die Nutzungen im Netto-Reingewinn.[157] Dieser kann sich nur aus der jeweiligen Jahresbilanz ergeben. Entscheidend ist dabei die nach kaufmännischen Grundsätzen erstellte Bilanz.[158] Bei Personengesellschaften steht dem Vorerben zum einen das Recht auf Entnahme des 4 %-Kapitalanteils pro Jahr nach § 122 HGB zu, zum anderen die durch Er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 2 Unter Recht sind alle dinglichen Rechte zu verstehen: § 40 GBO schließt nicht aus,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Informationsaustausch

Mit Art. 26 DBA Österreich/Deutschland besteht eine zwischenstaatliche Vorschrift über den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten. Dieser Informationsaustausch betrifft nach Art. 26 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland die Informationen, die zur Durchführung des Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten im Hinblick ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Verfahren vor nationalen Kartellbehörden

Rz. 109 Gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 GWB hat die Kartellbehörde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Recht auf Akteneinsicht ist im GWB nicht geregelt; insofern ist auf §§ 29, 30 VwVfG zurückzugreifen. Bei Verletzung dieser Rechte ist die Entscheidung rechtswidrig. Gem. § 56 Abs. 4 GWB sind jedoch die §§ 45, 46 VwVfG anzuwenden. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 8 [Grundbuchberichtigung nach 1965]

Gesetzestext (1) Ist bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk nicht eingetragen, so gelten nach dem Ende des Jahres 1965 für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Umstellungsbetrags, der sich auf eine Deutsche Mark für je zehn Reichsmark beläuft, die besonderen Vorschriften der Absätze 2 bis 8. (2) Antragsberechtigt ist auch der Inhaber eines im Grundbu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 14 Auch im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer können die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1 beanspruchen, wenn auf das Arbeitsverhältnis weiterhin deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Rz. 15 Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Gem. A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Entziehung der Geschäftsführung

Rz. 102 Weder entsprechend § 715 Abs. 5 BGB noch entsprechend § 116 Abs. 5 HGB kann der stille Gesellschafter dem Geschäftsinhaber die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.[126] Hinweis Liegt ein Grund zur Entziehung vor, verbleibt dem stillen Gesellschafter nur die fristlose Kündigung, die zur Auflösung der stillen Gesellschaft führt. Rz. 103 Im Gesellschaftsvertrag der stille...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sonstige inhaltliche Regelungen

Rz. 21 In allen Fällen sind für den Inhalt der Dienstbarkeit die Art und der Umfang der gesicherten Anlage am 3.10.1990 maßgebend (§ 4 Abs. 1 S. 3 SachenR-DV). In den Fällen der Gesamtbelastung des Grundstücks mit einem Gebäudeeigentum oder Erbbaurecht gilt für dessen Belastung der gleiche Dienstbarkeitsinhalt (§ 4 Abs. 2 SachenR-DV). Rz. 22 Der Grundstückseigentümer darf kei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung eines Löschungsvermerkes

Rz. 5 Erforderlich ist ein besonderer Vermerk, der die Löschung, d.h. die buchmäßige Beseitigung der betroffenen Eintragung zum Ausdruck bringt. Der Angabe des materiell-rechtlichen Grundes bedarf es nicht, sie wird bei der Eintragung auch nicht geprüft. Auf eine Eintragungsbewilligung (Löschungsbewilligung) wird bei der Löschung nicht Bezug genommen, auch die Angabe des Not...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundbuchverfahren zur Eintragung

Rz. 38 Das Grundbuchamt hat im Rahmen des Eintragungsverfahrens die Eintragungsfähigkeit des beantragten Rechts zu prüfen. Im Einzelnen ist dabei zu prüfen, ob der beantragte Inhalt, wie er sich aus der Bescheinigung ergibt, für die Dienstbarkeit zulässig und eintragungsfähig ist. Das Grundbuchamt ist dabei nicht an die Vorgaben der Bescheinigung gebunden. Hält es einzelne i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel

Rz. 19 Gegen die Löschungsankündigung nach lit. b ist kein Rechtsmittel gegeben;[21] es kann nur der vorgesehene Widerspruch erhoben werden. Gegen den Feststellungsbeschluss nach lit. c ist die befristete Grundbuchbeschwerde nach § 89 GBO statthaft. Hebt das Beschwerdegericht den Feststellungsbeschluss auf und lehnt es die Einleitung des Verfahrens gem. § 85 GBO ab, findet h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis der GBO zum Landesrecht

Rz. 2 Die GBO a.F. kannte zahlreiche Vorbehalte zugunsten des Landesgrundbuchrechts. Der Vorbehalt des Abs. 1 beruht auf der Erwägung, dass das Grundbuchrecht nicht Selbstzweck ist, sondern der Verwirklichung des materiellen Rechts dient; es liefert das Kleid, in dem das materielle Recht in dem Verkehr auftritt. Da das Kleid sich seinem Träger anpassen muss, war es unvermeid...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Streitigkeiten

Rz. 129 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 130 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzunge...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / II. Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Bei der OHG und der KG handelt es sich um Handelsgesellschaften. Das zeigt bereits die Überschrift vor den §§ 105 ff. HGB. Für diese beiden Handelsgesellschaften hat § 6 Abs. 1 HGB keine besondere Bedeutung. Die Gesellschaften betreiben regelmäßig ein Handelsgewerbe und sind deshalb bereits nach §§ 1 und 2 HGB i.V.m. §§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB Kaufleute. Eine Gesel...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Widerspruchsverfahren

Rz. 404 Nach § 41 WpÜG sind Verfügungen der BaFin im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Der Begriff der Verfügung entspricht dem des Verwaltungsakts.[842] Verwaltungsakte der BaFin sind bspw.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Aufhebung eines sofort vollziehbaren Bescheids nach dem VermG, S. 2 Alt. 2

Rz. 29 Ein sofort vollziehbarer Bescheid nach dem VermG kann im Wege eines Aufhebungs- oder Widerrufsbescheids, durch einen Widerspruchsbescheid oder durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgehoben werden. Wie bei der nach § 895 S. 1 ZPO fingierten Bewilligung führt auch die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit zum Erlöschen der Vormerkung.[60] Bei einem Widerspruch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen, so wird, nachdem die bei dem Recht bewirkte Grundbucheintragung auf dem Brief vermerkt ist, der Vermerk über die erste Eintragung des Rechts durchstrichen und der Brief mit Einschnitten versehen. (2) Ist verfügt worden, daß der Brief unbrauchbar zu machen ist, und ist in den G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Ausländische juristische Personen

Rz. 64 Die Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person setzt den Nachweis ihrer Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden durch öffentliche Urkunden voraus, wobei § 32 GBO grundsätzlich nicht gilt;[140] ist der danach geforderte Nachweis wegen Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwendenden ausländischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Zwingende Umschreibung

Rz. 1 Ein Grundbuchblatt, das unübersichtlich ist, ist umzuschreiben. Ob ein Blatt unübersichtlich ist, hat das Grundbuchamt nach freiem Ermessen zu entscheiden.[1] Nicht nur die Vielzahl sich kreuzender Eintragungen und zahlreiche bereits im Grundbuch stehende Veränderungseintragungen können für diese Frage von Bedeutung sein; es bleibt darüber hinaus weiter zu prüfen, ob d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelöscht werden, wenn die Löschung vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Berechtigten erfolgen soll oder wenn der Rechtsnachfolger der Löschung bei dem Grundbuchamt widersproc...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 317 Ob und inwieweit ein Gesellschafter in Wettbewerb zur Hauptgesellschaft treten darf, richtet sich für den Hauptbeteiligten nach dem Recht der Hauptgesellschaft, für den Unterbeteiligten nach dem Unterbeteiligungsvertrag. Ein in der Hauptgesellschaft bestehendes Wettbewerbsverbot trifft den Hauptbeteiligten also auch dann, wenn in der Unterbeteiligungsgesellschaft kei...mehr

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Vorbemerkungen Vorbemerkungen / E. Weitere Sondergesetze

Rz. 5 Die Regelungen der Grundbuchberichtigung sowie der Klarstellung werden ergänzt durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG) vom 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986), das beispielsweise Erleichterungen bei der Briefvorlage für alte Grundpfandrechte beinhaltet. Weiterhin enthält das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 21.12.1993 (BGBl I 199...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Der sicherste Weg

Rz. 34 Für den Verkäufer: Der für ihn sicherste Weg, sich vor Erklärung der Auflassung und vor Bewilligung einer Vormerkung den vollen Kaufpreis auszahlen zu lassen und die unvermeidliche Vorleistung allein dem Käufer aufzubürden, ist dem Käufer nur zumutbar, wenn er zum Verkäufer volles Vertrauen hat und kein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der Vertragstreue des Verkäufer...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Vereinbarung "überschießender" Nebenabreden

Rz. 194 Die Vereinbarung "überschießender", d.h. nicht ausdrücklich von der Bekanntmachung über zulässige Nebenabreden als unproblematisch eingestufter Nebenabreden führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit dieser Abreden. Sie können im Einzelfall – sofern sie überhaupt gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB verstoßen – gem. Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB freigestellt se...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 279 Das britische Ehegüterkollisionsrecht[862] geht vom Gedanken einer jederzeit zulässigen, auch stillschweigend möglichen und grundsätzlich freien Wahl des anzuwendenden Rechts aus.[863] Für das bewegliche Vermögen entscheidet das eheliche Domizil ("matrimonial domicile"), worunter man das Domizil des Ehemannes im Zeitpunkt der Eheschließung versteht.[864] Sofern keine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Kennzeichnung in Brief

Rz. 1 Nach § 62 Abs. 1 GBO sind Eintragungen, die bei der Hypothek vorgenommen werden, auch auf dem Hypothekenbrief zu vermerken. Der Vermerk ist mit Unterschrift und Siegel zu versehen. An welche Stelle des Briefes der Vermerk zu setzen ist, ergibt sich aus § 49 GBV. Eine Eintragung, die bei der Hypothek erfolgt, ist auch die teilweise Löschung der Hypothek. Außer dem Verme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der gesicherte Anspruch

Rz. 14 Nur ein Anspruch auf eine eintragungsfähige dingliche Rechtsänderung ist vormerkungsfähig,[28] z.B. auf Bestellung, Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines dinglichen Rechts. Was nicht eintragungsfähig ist oder im konkreten Fall (z.B. Dienstbarkeit[29] oder Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche[30] jeweils am Miteigentumsanteil) oder am vormerkungsbelasteten Ob...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Irland

Rz. 281 Die zu Großbritannien/England gemachten Ausführungen (vgl. Rdn 279) gelten im Wesentlichen auch für Irland. Nach irischem Recht ist die Übertragung eines Rechts an einer Familienwohnung durch einen Ehegatten unwirksam, wenn sie ohne vorherige Zustimmung des anderen vorgenommen wird, es sei denn, dass die Übertragung aufgrund einer bereits vor Eheschließung eingegange...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu...mehr

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§ 14 Bauvertrag / e) Vereinbarung der VOB/B

Rz. 204 Da die VOB/B eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist und keine gesetzliche Verordnung, muss die VOB/B ausdrücklich vereinbart werden. Dies geschieht am besten dadurch, dass im Vertrag auf die VOB/B Bezug genommen und diese als Vertragsgegenstand aufgeführt wird. Wenn die VOB/B vereinbart ist, gelten automatisch die anwendbaren Normen der VOB/C, § 1 Abs. 1 S. 1 VOB/B. ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) DIS-SchO und ICC-SchO

Rz. 207 Ähnliche Kollisionsregeln wie § 1051 ZPO enthalten Art. 24 DIS-SchO und Art. 21 ICC-SchO. Auch diese Regelwerke räumen der Parteiautonomie den Vorrang ein. Eine Besonderheit stellt Art. 21.1 ICC-SchO dar, da diese Vorschrift dem Schiedsgericht gestattet, in Abwesenheit einer Parteivereinbarung dasjenige Recht anzuwenden, das es für geeignet (appropriate) hält. Diese ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entbehrlichkeit der Bewilligung

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§ 16 Internationales und eu... / XII. Deliktsfähigkeit

Rz. 72 Ob und unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft unerlaubte Handlungen einer natürlichen Person zuzurechnen sind und wie sie dafür haftet (Deliktsfähigkeit), unterliegt dem Deliktsstatut,[128] welches gem. Art. 4 ff. Rom II-VO[129] zu bestimmen ist. Dem Gesellschaftsstatut unterliegt freilich weiterhin die Beurteilung der hierbei auftauchenden Vorfragen, ob es ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstrukturen des Wohnungseigentums

Rz. 15 Das WEG fügt sich seiner Struktur nach folgenden Überlegungen in das Sachen-, Schuld- und Grundbuchrecht ein:[36]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Aufbringung und Erhaltung des Stamm- bzw. Grundkapitals

Rz. 518 Es ist grds. Aufgabe des Geschäftsleiters, die ordnungsgemäße Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapitals zu fordern und Rückerstattung desselben an die Gesellschafter zu unterlassen. In diesem Zusammenhang ergeben sich erhebliche zusätzliche Pflichten und Haftungsgefahren des Geschäftsleiters, wenn er die Flexibilisierungen bei der Kapitalaufbringung nach §§ 19 Abs. 4 ...mehr