Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Überseeische Länder und Gebiete der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf Gesellschaften bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden sind. Diese werden nach Maßgabe ergänzender Beschlüsse auch in den Rahmen d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Auszahlungsanspruch

Rz. 292 Im Regelfall steht dem Unterbeteiligten vielmehr analog § 232 Abs. 1 HGB zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Anspruch auf Auszahlung seines ordnungsgemäß berechneten Gewinnanteils gegen den Hauptbeteiligten zu, soweit nicht sein Einlagekonto durch Verluste unter die vertragsmäßige Höhe gesunken ist. Rz. 293 Besonderheiten ergeben sich dann, wenn der auf die Ha...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / (3) Selbsteintrittsrecht

Rz. 148 Sofern nicht eine entgegenstehende Weisung des Kommittenten vorliegt, ist der Kommissionär berechtigt, beim Ein- und Verkauf von Waren und Wertpapieren, die einen Börsen- und Marktpreis haben bzw. bei denen ein solcher amtlich festgestellt wird, selbst als Verkäufer oder Käufer einzutreten und das Gut selbst zu liefern oder zu übernehmen (§ 400 Abs. 1 HGB, sog. Selbs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Rechtliche Eigenständigkeit des Wohnungs- oder Teileigentums

Rz. 25 Jedes WE-Recht ist eine rechtlich selbstständige Einheit; an ihm kann Allein-, Mit- und Gesamthandseigentum erworben werden.[88] Es wird wie Eigentum veräußert und belastet[89] und kann herrschendes Grundstück subjektiv-dinglicher Rechte sein.[90]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Weitere Voraussetzungen

Rz. 12 An den weiteren materiellen Erfordernissen der Löschung wird grundsätzlich nichts geändert, z.B. ist die Vorlegung des Hypothekenbriefs (§ 41 GBO) erforderlich. Das Erfordernis des § 39 GBO (Voreintragung des Betroffenen) ist stets erfüllt, da durch Nichterhebung des Widerspruchs die Unrichtigkeit für das Grundbuchverfahren feststeht und in diesem Falle immer nur der ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / I. Der Nachbar als Eigentümer des berührten Grundstücks

Rz. 4 Das Eigentum nach § 903 S. 1 BGB ist als das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung zulässt, an einer Sache zu verstehen; es vereinigt also alle Befugnisse in sich.[3] Aus der vorstehenden Beschreibung des Eigentums als "Vollrecht" an einer Sache ist nicht zu schließen, dass dieses Recht grenzenlos ist. Insbesondere bei Grundstücken gibt es mannigfaltige ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gegenstand der Bezeichnung

Rz. 11 Zu allen Eintragungen, gleichgültig ob sie das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht betreffen, sind in den Grundbucherklärungen unzweideutige Angaben notwendig, an welchem Grundstück sie zu vollziehen sind.[23] Miteigentumsanteile, Wohnungseigentum, Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte sind nach den gleichen Grundsätzen wie Grundstücke zu bezeichnen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Wirkungen

Rz. 23 Wirkungen gegen alle späteren Sondernachfolger erhalten diese Regelungen nur durch Grundbucheintragung, ohne Eintragung nach h.M.[35] selbst dann nicht, wenn der Sondernachfolger sie kennt,[36] gegen den Gesamtrechtsnachfolger wirken sie stets. Die Wirkungen bestehen nur unter den Miteigentümern (= "inter partes"), also nicht wie bei echten dinglichen Rechten absolut ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Nachweis der Person des Gebäudeeigentümers

Rz. 27 Die GGV befasst sich nur mit dem Nachweis der einzutragenden Rechte (Gebäudeeigentum, Recht zum Besitz), nicht jedoch mit dem Nachweis der jeweiligen Rechtsinhaberschaft. Dafür gelten die allgemeinen Vorschriften. In den Fällen des Abs. 1 können insoweit Probleme nicht auftreten, weil die Person des Nutzers sich aus der Urkunde ergibt. Ist aber eine Rechtsnachfolge au...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist die Person, deren Recht durch eine Eintragung betroffen wird, Erbe des eingetragenen Berechtigten, so ist die Vorschrift des § 39 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Übertragung oder die Aufhebung des Rechts eingetragen werden soll oder wenn der Eintragungsantrag durch die Bewilligung des Erblassers oder eines Nachlaßpflegers oder durch einen gegen den Erblasser oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. "Uralt-Grundpfandrechte"

Rz. 9 Neben den in §§ 1–3 genannten Währungen und Bezugswerten können auch noch Grundpfandrechte in Rentenmark, Papiermark oder gar sog. "Talerhypotheken" eingetragen sein.[10] Die in früheren, auch vor dem Jahre 1914 bestehenden Währungen wurden durch das Aufwertungsgesetz v. 16.7.1925 (RGBl I 1925, 117) in Reichsmark umgerechnet. Bei Grundpfandrechten war ein Antrag auf Ei...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Anteilsverpfändungen

Rz. 103 Die Verpfändung erfolgt nach den Vorschriften, die für die Übertragung des Rechts gelten (§ 1274 Abs. 1 BGB), sodass die Verpfändung von GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf. Das LG Frankfurt am Main hat in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 7.10.2009 eine Auslandsbeurkundung von Anteilsverpfändungen für unzulässig gehalte...mehr

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§ 20 Joint Ventures / a) Vollkonsolidierung

Rz. 114 Wird ein Equity Joint Venture bei einem Joint Venture-Partner vollkonsolidiert, werden seine sämtlichen Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz des Joint Venture-Partners aufgenommen. Ein Gewinn oder Verlust des Joint Ventures erscheint in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ("Konzern-GuV"), als wäre er von dem Joint Venture-Partner selbst erwirtsc...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / a) § 905 BGB als räumliche Begrenzung des Eigentumsrechts

Rz. 13 § 905 S. 1 BGB gestaltet den Rechtsraum des Eigentümers näher aus: Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche, während § 905 S. 2 BGB diese Reichweite wiederum eingrenzt: Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 25 Gesamthandsberechtigung liegt vor, wenn eine im Rechtssinne unteilbare Leistung mehreren dergestalt zusteht, dass sie zwar von jedem der Gläubiger verlangt werden kann, vom Schuldner aber nur gegenüber der Gemeinschaft erbracht werden muss und kann. Der Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht in der Unteilbarkeit der geschuldeten Leistung. Von der Gesamtgläubig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Unrichtigkeit durch zu Unrecht erfolgte Löschung

Rz. 93 Wird eine Vormerkung gelöscht, ohne dass die nach § 875 BGB notwendige materielle Aufgabeerklärung vorliegt, bleibt die Vormerkung außerhalb des Grundbuchs bestehen; das Grundbuch wird nach § 894 BGB unrichtig und berichtigungsbedürftig.[230] Denkbare Beispiele sind Löschungen, obwohl (insbesondere infolge eines Forderungsübergangs) ein Nichtberechtigter dies bewillig...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Umfang und Grenzen der Mediation

Rz. 234 Wird eine Mediation gewünscht, muss eine entsprechende Regelung in den Franchise-Vertrag aufgenommen werden.[454] Nach dieser Regelung verpflichten sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits sowie Franchise-Nehmer untereinander andererseits, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich ggf. mithilfe eines Mediators zu schlichten. Diese Mediation ist ein freiwilli...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Exkurs: Kicker-Vereinbarungen

Rz. 325 Zusätzlich zu anderen Vergütungskomponenten sind bei sämtlichen mezzaninen Finanzierungsinstrumenten sog. Kicker-Vereinbarungen möglich. Sie sollen eine geringere, feste und relativ sichere Zinskomponente durch eine überproportional höhere, variable, relativ unsichere Kicker-Komponente kompensieren. Rz. 326 Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen dem sog. Equity...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VI. Auseinandersetzung, Erwerbsrechte

Rz. 43 Es sollte geregelt werden, ob bei Scheitern der Lebensgemeinschaft die Gesellschaft durch Versilberung des Gesellschaftsvermögens auseinandergesetzt wird oder ob ein Lebensgefährte das Recht oder die Pflicht hat, den Gesellschaftsanteil des anderen zu erwerben, ohne dass Versilberung erfolgen muss.[63] Nicht selten wird im Hinblick auf den Trennungsfall ein Vorkaufs- ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Pfändung

Rz. 63 Die Firma ist nicht pfändbar.[131] Sie kann nach § 23 HGB nicht ohne das Handelsgeschäft übertragen und deshalb auch nicht ohne dieses gepfändet werden (§§ 857 Abs. 1 und 3, 851 Abs. 1 ZPO). Da das Handelsgeschäft eine Rechts- und Sachgesamtheit bildet und als solches im Ganzen nicht pfändbar ist, scheitert auch eine Pfändung des Handelsgeschäfts nebst Firma. Rz. 64 Au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begründetheit der Rechtsbeschwerde, Abs. 3 i.V.m. §§ 72, 74 FamFG

Rz. 44 § 72 FamFG Gründe der Rechtsbeschwerde (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bestandsschutz für bestehendes Gebäudeeigentum

Rz. 229 Art. 231 § 5 und Art. 233 § 3 Abs. 2 EGBGB enthielten zunächst nur einen Bestandsschutz [938] für beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken im Beitrittsgebiet und damit auch für das selbstständige Gebäudeeigentum. Nach Art. 233 § 4 EGBGB sind auf das Gebäudeeigentum kraft dinglichen Nutzungsrechts die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften entsprechend anzuw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ursächlichkeit der Rechtsverletzung, Abs. 3 i.V.m. § 72 Abs. 1 S. 1 FamFG

Rz. 56 Die angefochtene Entscheidung muss auf der festgestellten Verletzung des Rechts beruhen, d.h. es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verletzung und der Entscheidung gegeben sein (§ 72 Abs. 1 S. 1 FamFG). Dies erfordert die Feststellung, dass die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Recht nicht verletzt worden wäre. Allerdings reicht es bei Verfah...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Rz. 12 Bei der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist der Inhalt des Rechts schlagwortartig anzugeben (§ 44 Abs. 2 GBO). Häufiger vorkommende Rechtstypen: Baubeschränkung (= jede Art von Beschränkung bei Errichtung eines Bauwerkes); Betretungsrecht; Garten(mit-)benutzungsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Gewerbebetriebsbeschränkung; Kanalrecht, Kraftfahrzeuge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Sitz im Inland

Rz. 90 § 319 Abs. 1 AktG schreibt vor, dass die Hauptgesellschaft ihren Sitz im Inland haben muss. Diese Voraussetzung gilt auch für die einzugliedernde Gesellschaft. Dies ist insoweit eine zwingende Voraussetzung, weil andernfalls nicht das deutsche Recht auf die einzugliedernde Gesellschaft Anwendung fände.[247] Das Sitzerfordernis ist erfüllt, wenn der Satzungssitz (§ 5 Ak...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Das Bestandsverzeichnis

Rz. 2 Spalte 1 des Bestandsverzeichnisses dient zur Angabe der laufenden Nr. der Eintragung; sie wird für die Eintragung des Wohnungs- oder Teileigentums, aber auch für die Eintragung des Herrschvermerks für ein subjektiv-dingliches Recht geführt. Rz. 3 Spalte 2 dient zur Angabe der bisherigen laufenden Nr. einer Eintragung, auf die sich eine unter einer neuen laufenden Nr. z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 dehnt Abs. 1 auf den Fall aus, dass eine Inhabergrundschuld (oder -rentenschuld) eingetragen und das Recht in Teile zerlegt werden soll.[14] Bei der Eintragung genügt auch hier die Angabe des Gesamtbetrags, verbunden mit Angabe der Anzahl, des Betrags und der Bezeichnung der Teile. Jeder Teil der Grundschuld erhält nach § 70 Abs. 2 GBO einen eigenen Grundschuldb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung erweitert gegenüber § 13 Abs. 2 GBO für mittelbar Begünstigte das Antragsrecht. Die Regelung ist nötig im Hinblick auf § 39 GBO, der eine Eintragung regelmäßig davon abhängig macht, dass der Betroffene im Grundbuch eingetragen ist. Über die Bestimmung des § 14 GBO hinaus hat die Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des Grundgedankens der Norm das A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Ausschluss

Rz. 583 Üblich sind außerdem Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft erlauben. Im Fall einer Personengesellschaft besteht schon kraft Gesetzes ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund (§ 727, § 725 Abs. 2 BGB). Ein "wichtiger Grund" liegt nach der Rspr. vor, wenn der Gesellschafter "nachhaltige grobe Pflichtverl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

1. Zweck des Vermerks Rz. 17 Zur Sicherung etwaiger Ansprüche nach dem SachenRBerG konnte gem. Art. 233 § 2c Abs. 2 EGBGB ein Vermerk eingetragen werden, wenn ein Recht zum Besitz i.S.v. § 2a des Art. 233 EGBGB bestand.[14] Dieser Vermerk (aber auch die Eintragung von Gebäudeeigentum bzw. Nutzungsrecht oder das Notarvermerks gem. § 92 Abs. 5 SachenRBerG) sollte verhindern, da...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Quellen des Schiedsverfahrensrechts

Rz. 26 Das Schiedsverfahren unterliegt regelmäßig Normen unterschiedlicher Herkunft und Rangstelle. Zunächst beansprucht das nationale Schiedsverfahrensrecht am Schiedsort grds. seine Geltung. In Deutschland folgt dieser Geltungsanspruch aus §§ 1025 Abs. 1, 1043 Abs. 1 ZPO. Gleichzeitig ist das Schiedsverfahrensrecht weitgehend dispositiv und lässt eine abweichende Verfahren...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 17 [Rangänderungen]

Gesetzestext Ein durch Rangrücktritt der Umstellungsgrundschuld dem vortretenden Recht eingeräumter Rang geht nicht dadurch verloren, daß die Umstellungsgrundschuld erlischt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Sonderfälle des Erwerbs und des Geschäftsfähigkeitverlustes

Rz. 11 Art. 7 Abs. 2 S. 2 EGBGB nennt als besonderen Fall des Erwerbs der Geschäftsfähigkeit, der dem Geschäftsfähigkeitsstatut unterfällt, den in vielen Rechtsordnungen enthaltenen Rechtsgrundsatz "Heirat macht mündig".[22] Diese Klarstellung ist sinnvoll, um eine Anknüpfung dieses Tatbestandes an das Ehewirkungsstatut (Art. 14 EGBGB) auszuschließen.[23] Über seinen Wortlau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weiterveräußerung des Grundstücks (Kettenauflassungen)

Rz. 138 Die Weiterveräußerung[328] des noch im Eigentum des A stehenden Grundstücks durch den Auflassungsempfänger B an C ist eine Verfügung über fremdes Eigentum. Ihre Wirksamkeit ist nach § 185 BGB zu beurteilen (vgl. § 19 GBO Rdn 55 ff.).[329] Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des B an C (vgl. Rdn 129) ist eine Verfügung über sein eigenes Recht (siehe § 5 Einl. Rdn ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Bei der Eintragung eines Vorerben ist zugleich das Recht des Nacherben und, soweit der Vorerbe von den Beschränkungen seines Verfügungsrechts befreit ist, auch die Befreiung von Amts wegen einzutragen.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 10. Abnahme

Rz. 124 Hier ist die förmliche Abnahme als Idealfall vorgesehen, ohne dass die fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B durch Benutzung der fertiggestellten Bauleistung oder durch Fertigstellungsmitteilung ausgeschlossen ist. Ein Ausschluss der fiktiven Abnahme ist AGB-rechtlich unbedenklich, stellt jedoch einen Eingriff in die VOB/B dar, sodass diese der Inhaltskontrolle nach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die erfassten Konstellationen

Rz. 26 Die Regelung des Abs. 2, Fall 2 befasst sich nicht mit der Übertragung einer Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist (das ist der Fall des Abs. 1, siehe Rdn 8 ff.), sondern behandelt in sich wiederum zwei hiervon abweichende Konstellationen, die praktisch nur ausgesprochen selten auftreten und daher ohne größere Bedeutung bleiben. Rz. 27 Konstellation 1 Für eine ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Kraftloserklärung des Erbscheins

Rz. 62 Weiß das GBA, dass der Erbschein für kraftlos erklärt oder eingezogen worden ist, so hat es den gestellten Antrag zurückzuweisen oder einen anderen Erbschein zu verlangen. Jedoch genügt nicht, dass ein bloßer Einziehungsantrag von einem der Beteiligten gestellt worden ist,[108] da hier keine Überprüfungsmöglichkeit besteht, ob dieses Verlangen zu Recht erhoben worden ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verhältnis von Art. 101 AEUV zu § 1 GWB

Rz. 2 Im deutschen Recht findet sich das Kartellverbot in § 1 GWB ,[3] im Unionsrecht in Art. 101 Abs. 1 AEUV .[4] Nach beiden Vorschriften sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Rz. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 53 Abs. 2 stellt der in Abs. 1 enthaltenen Regelung einen gleichwertigen Tatbestand an die Seite, weil entweder das Recht oder doch der Berechtigte sofort wieder aus dem Grundbuch verschwinden würden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Erbengemeinschaften

Rz. 5 Ist ein einzutragendes Recht von mehreren Erben im Wege der Erbfolge erworben worden, so kann das unschwer gem. § 35 GBO nachgewiesen werden. Sie sind dann als ungeteilte Erbengemeinschaft einzutragen.mehr