Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Sondergut – Vorbehaltsgut

Rz. 36 Darüber hinaus verfügt der jeweilige Ehegatte noch über das Sondergut, § 1417 BGB. Das Sondergut wird von Gegenständen gebildet, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können (z.B. Schmerzensgeldansprüche, Nießbrauch usw.). Daneben wird das Vorbehaltsgut begründet, was durch Erklärung mittels Ehevertrags oder Verfügung von Todes wegen mit dieser Bestimmung o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.6 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Systemwechsel

Tz. 95a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 WG, die bei Errichtung des BgA als dessen BV anzusehen sind (hierzu s § 4 KStG Tz 182ff), gelten als durch die Träger-Kö in den BgA eingelegt. Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.09.2013, BStBl II 2015, 161) sind tats Einlagen der Träger-Kö – dh die auf dem Trägerverhältnis beruhende Überlassung von WG zu Zwecken des BgA – dem Einlagekto des B...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / b) § 1972 BGB

Rz. 83 § 1972 BGB nimmt darüber hinaus Pflichtteils-, Vermächtnisansprüche und Auflagen von den Rechtswirkungen des Aufgebotes aus. Der Erbe kann von diesen Rechten durch Einsicht in die Nachlassakte erfahren.[133] Hinweis Zwar wirkt gegenüber diesen Gläubigern der Ausschließungsbeschluss nicht, wohl aber gelten die §§ 1974, 2060 Nr. 1 BGB.[134] Daher kann es auch für diese G...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Nachlassseparation

Rz. 66 Der Nachlass wird den Nachlassgläubigern vorbehalten, §§ 325, 327 InsO. Die Haftung des Erben beschränkt sich gegenüber den Nachlassgläubigern auf den Nachlass, § 1975 BGB, wenn er nicht bereits unbeschränkt haftet. Rz. 67 Anders als die Nachlassverwaltung, die gem. § 1988 BGB mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet, erlischt das Amt des Nachlasspfleger...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 3. Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten

Rz. 32 Grundsätzlich umfasst die Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten insbesondere den Geschäftsverkehr mit Banken und Behörden, auch Steuerbehörden, die Antragstellung für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und die Vertretung gegenüber Sozialversicherungsanstalten, wie Kranken-, Renten-, Pensionskassen und Versorgungswerken sowie gegenüber Krankenversic...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Entsprechende Anwendung von § 2041 BGB

Rz. 169 Eine entsprechende Anwendung von § 2041 BGB muss dort erfolgen, wo anders ein Schutz des als Sondervermögen vorhandenen Nachlassvermögens zugunsten der Nachlassgläubiger bzw. Erben nicht erreicht werden kann. Dies ist bei der Testamentsvollstreckung der Fall, da hier der Nachlass gesondert vom übrigen Vermögen der oder des Erben der Verwaltung durch den Testamentsvol...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Steuerrechtliche Behandlung der Surrogation

Rz. 173 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[410] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sow...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Adoptivkinder

Rz. 7 Im Gegensatz zur länger zurückliegenden Vergangenheit führt seit dem 1.1.1977[9] die Adoption eines minderjährigen Kindes zur sog. Volladoption. Das heißt, das Verwandtschaftsband des adoptierten Kindes zu seiner natürlichen Familie wird aufgelöst. Dies hat zur Folge, dass das Kind sein Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern und Großeltern verlie...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 27 KStG enthielt zunächst keine ausdrückliche dem § 30 Abs 3 KStG und dem § 38b KStG 1999 entspr Regelung, wonach das in der Eröffnungs-Bil auszuweisende EK (das in einer Zeit gebildet worden ist, bevor die Kö zur Führung eines Einlagekto verpflichtet war), soweit es das Nenn-Kap übersteigt, dem stlichen Einlagekto zuzuordnen ist. Wegen d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Personengesellschaften

Rz. 640 Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Rz. 641 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind vielmehr die Gesellschafter: Gewerblich tätige oder gewerblich ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit

Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung des Nenn-Kap oder der hiermit vergleichbaren Größe und anschließende Rückzahlung führt gr...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Unwirksamkeit der Verfügung über Nachlassgegenstände

Rz. 24 Liegt ein gem. § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich nur noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbs...mehr

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Allgemeine Pflichten / 1 Allgemeiner Überblick

§ 41 BT-V/§ 3 TV-L regelt die allgemeinen Pflichten (BT-V) bzw. allgemeinen Arbeitsbedingen (TV-L) der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu der Vorgängerreglung im BAT ist seit der Tarifreform 2006 keine besondere Verhaltenspflicht mehr normiert. Nach der Generalklausel in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT hatte die bzw. der Angestellte sich so zu verhalten, wie es von...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 5. Gutglaubensschutz

Rz. 40 Nach § 2113 Abs. 3 BGB finden die Vorschriften zugunsten derjenigen Anwendung, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten. Von erheblicher Bedeutung ist der Gutglaubensschutz bei unentgeltlichen Verfügungen über bewegliche Sachen. Zwar genügt gem. § 932 Abs. 2 BGB die grob fahrlässige Unkenntnis der Nacherbenbindung, allerdings wird sich diese im gewöhnlichen Ge...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 144 Der Erblasser hat die Möglichkeit, in seiner letztwilligen Verfügung den Vermächtnisnehmer selbst zu bevollmächtigen, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen bzw. zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen.[296] Dies geschieht unter Befreiung von § 181 BGB. Die Vollmacht selbst ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei nicht bilanzierenden Betrieben gewerblicher Art

Tz. 95 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach der früheren Verw-Anw (s Schr des BMF v 11.09.2002, BStBl I 2002, 935 Rn 25) hatten nicht bilanzierende Regiebetriebe noch vorhandene Altrücklagen und Einlagen aus Zeiträumen vor dem Systemwechsel nachzuweisen und zum Zeitpunkt des Systemwechsels als Anfangsbestand in das stliche Einlagekto zu übernehmen. In die Neufassung der Verw-Anw (s...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / III. Leitfassung für eine Friedhofsordnung

Rz. 21 Der Deutsche Städtetag hat erstmals im Jahr 1999 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzung verabschiedet. Diese "Mustersatzung" wurde von vielen Gemeinden ganz oder teilweise als kommunale Friedhofssatzung übernommen. Aus diesem Grund wird ggf. auf die Leitfassung Bezug genommen, auch wenn diese selbst lediglich empfehlenden Charakter hat und rechtlich unverbindlich ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 4. Letztwillige Verfügungen gemäß Art. 24 EuErbVO

Rz. 32 Nach Einführung der EuErbVO ist die Zulässigkeit sowie materielle Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nunmehr in Art. 24 EuErbVO geregelt. Dabei ist zu beachten, dass Art. 24 EuErbVO explizit den Erbvertrag ausnimmt, welcher in Art. 25 EuErbVO geregelt ist. Danach bestimmt sich die Zulässigkeit und Wirksamkeit eines Testaments, also die objektive Anknüpfung, an ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Dreißigster, § 1969 BGB

Rz. 48 Der "Dreißigste" ist ein gesetzliches Vermächtnis, welches dem darin bestimmten Personenkreis der Familienangehörigen für 30 Tage nach dem Tod des Erblassers Wohnung und Unterhalt gewährt. Auch der eingetragene Lebenspartner deutschen oder ausländischen Rechts zählt zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten, § 11 LPartG. Der Anspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit, der...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Ausschluss des Auskunftsanspruchs durch den Erblasser

Rz. 189 Der gesetzliche Inhalt des § 2314 BGB kann durch den Erblasser grundsätzlich nicht abgeändert werden.[581] Etwas anders gilt nur, wenn der Erblasser nach §§ 2333 ff. BGB berechtigt ist, den Pflichtteil zu entziehen. Die Einschränkung der Rechte aus § 2314 BGB wird insoweit als "Minus" gegenüber der völligen Pflichtteilsentziehung angesehen und daher für zulässig geha...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 7 Wenn neben einzelnen Wertgegenständen Konten aufgefunden werden, könnte das Nachlassgericht die Kontensperrung veranlassen.[6] Die allgemein anerkannte Befugnis des Nachlassgerichts, den Beteiligten für die Fortführung des Haushalts, des Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebs sowie zur Erfüllung dringender Nachlassverbindlichkeiten, namentlich zur Bestreitung der Beerdigun...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Anwendung der einzelnen Tabellen

Rz. 451 Die "Vergütungsrichtsätze sind grundsätzlich nach dem Bruttowert des Nachlasses zu ermitteln, d.h. also von der Summe des Aktivvermögens ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten und nicht vom Nettowert.[571] Gerade die Schuldenregulierung ist besonders aufwendig und stellt eine Hauptaufgabe der Testamentsvollstreckung im Regelfall dar. Anderes gilt nur, wenn die Schu...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / II. Personenschaden

Die Bearbeitung von Personenschäden, insbesondere mittelschweren und schweren Personenschäden, ist deutlich haftungsträchtiger als die Bearbeitung von Sachschäden. Der Rechtsanwalt agiert hier regelmäßig nicht nur in dem ihm bekannten Bereich des Haftungsrechts, sondern er bewegt sich regelmäßig auch in Bereichen des Sozialrechtes und des Versicherungsrechts. Hinzu kommt, da...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 6. Annahmen und Ausschlagungen

Rz. 39 Die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften ist fortan in den Art. 13, 28 EuErbVO geregelt. Dabei ist es gelungen, diese Handlungen für die betroffenen Personen zu vereinfachen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärungen sind nämlich nunmehr auch die Gerichte am Wohnsitz des Erklärenden (sofern freilich ein Gericht innerhalb der EU insgesamt zuständig ist).[88] ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Güterstatut

Rz. 101 Das Verhältnis zwischen Erbstatut und Güterrechtsstatut hat mit Einführung der EuGüVO einen Gleichklang erfahren. In beiden Fällen werden die Statute, also das Erb- und das Güterstatut, nunmehr aufgrund von Europäischen Verordnungen bestimmt. Für den Erbrechtler recht erfreulich ist dabei, dass gem. Art. 4 EuGüVO in einem Erbfalle in welcher die Verordnung 650/2012 (...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 164 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[370] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Besondere Anordnungen für die Verwaltung durch den Erblasser nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 372 Sofern der Erblasser in seinem Testament besondere Anordnungen für die Verwaltung getroffen hat, so ist wegen § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB der Testamentsvollstrecker hieran gebunden. Derartige Anordnungen können z.B. das Verbot, über bestimmte Nachlassgegenstände zu verfügen, die Verwendung von Nachlasserträgen oder die Zuteilung von Nachlassgegenständen bei der Nachlasste...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses

Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlassgegenständen ist unzuläss...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Einheits- und Trennungslösung

Rz. 137 Zunächst ist zu fragen, ob die Ehegatten das beiderseitige Vermögen als Einheit betrachtet haben und dies auch einheitlich an die nächste Generation übergeben wollten, ohne den Überlebenden, ggf. über §§ 2286, 2287 BGB hinaus, binden zu wollen (Einheitslösung), oder ob die Vermögensmassen getrennt behandelt werden sollten, sodass für das Vermögen des Erstversterbende...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Rz. 154 Zunächst gelten auch hier wiederum die allg. Vertretungsgrundsätze, die bereits i.R.d. Darlegungen zur Gründung einer Gesellschaft aufgezeigt wurden. Soll ein Gesellschaftsvertrag oder eine GmbH-Satzung geändert werden, so muss in aller Regel ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn neben dem Minderjährigen zumindest ein Elternteil oder auch ein Geschwister des Mi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 475 § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch i...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.4 Laufende Zugänge zum steuerlichen Einlagekto

Tz. 100b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso wie die bei Errichtung des BgA geleistete Einlagen als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu erfassen sind (s Tz 95a), sind spätere Einlagen als lfd Zugang des Einlagekto zu erfassen. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 54) führt jedwede tats Zuführung von Mitteln (durch die Träger-Kö) zu einer Einla...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Bewertung von Grundbesitz

Rz. 201 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 202 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 23 Die Anforderungen an das Stiftungsgeschäft unter Lebenden sind in § 81 Abs. 1–3 BGB nF (bis 30.6.2023: § 81 Abs. 1 BGB aF) abschließend geregelt. Das Stiftungsgeschäft muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen, vgl. § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB nF (bis 30.6.2023: § 81 Abs. 1 S. 2 BGB a...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bedachter) einen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Nottestament

Rz. 85 Nottestamente[128] können in drei außerordentlichen Testamentsformen errichtet werden: Dies ist möglich durch ein Bürgermeistertestament, § 2249 BGB, "Drei-Zeugentestament", § 2250 BGB und als Nottestament auf See, § 2251 BGB. Sowohl beim Bürgermeister- als auch Drei-Zeugentestament ist u.a. Voraussetzung, dass die Besorgnis besteht, dass die Errichtung eines Testamen...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schonvermögen im SGB II

Rz. 17 Bei der zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 Abs. 1 SGB II) erforderlichen Prüfung des Vermögens bleiben (wie in § 90 Abs. 1 SGB XII) "nicht verwertbare" Positionen außer Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 SGB II). Das in § 12 Abs. 1 S. 2 SGB II objektbezogen freigestellte Schonvermögen geht über den Katalog des § 90 Abs. 2 SGB XII hinaus:mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr