Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung

Rz. 164 Der rechtmäßige Eigentümer hat ein Interesse an einer raschen Berichtigung des Grundbuchs, damit ihm sein Recht nicht über einen dazwischentretenden Erwerb eines redlichen Dritten verloren geht (§§ 891, 892, 893 BGB). Bis die Berichtigung tatsächlich erfolgt ist, bedarf der wahre Berechtigte einer vorläufigen Sicherung, denn die schuldrechtlichen Ansprüche gem. § 816...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VI. Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung des/der Erben im Wege der Grundbuchberichtigung

Rz. 20 Vom Grundsatz der Voreintragung der Erben gibt es die in § 40 GBO näher genannten Ausnahmen. Häufigster Fall ist der Verzicht auf die Voreintragung, wenn eine Rechtsübertragung eingetragen werden soll. Beispiel Ein Grundstück soll vermächtnisweise auf den Vermächtnisnehmer übertragen werden. Hier bedarf es der Auflassung zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer, aber gem. §...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. Allgemeines

Rz. 118 Mit dem Eintritt des Erbfalls ist der Nacherbe zwar noch nicht Erbe geworden. Seine Rechtsstellung ist jedoch bereits so weit erstarkt, dass ihm ein Anwartschaftsrecht zugebilligt wird.[153] Dieses genießt als absolutes Recht den deliktischen Schutz des § 823 Abs. 1 BGB.[154] Rz. 119 Das Anwartschaftsrecht kann veräußert und vererbt (§ 2108 Abs. 2 BGB) werden, soweit ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Auskunftsanforderung beim ehemaligen Betreuer

Rz. 53 Bereits im Rahmen des Verpflichtungstermins beim Nachlassgericht sollte der Nachlasspfleger klären, ob der Erblasser vor seinem Tode unter gesetzlicher Betreuung stand, §§ 1814 ff. BGB. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person verstorben ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich,...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtssurrogation

Rz. 234 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrages...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Wirkungslosigkeit des Auseinandersetzungsverbots bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 81 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird das Auseinandersetzungsverbot wirkungslos, §§ 2044 Abs. 1 S. 2, 749 Abs. 2 BGB; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre nichtig, § 749 Abs. 3 BGB. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[70] Unzumutbar ist die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht schon bei Uneinigkeit oder gegenseitigen ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Reichweite des Errichtungsstatuts, Art. 26 EuErbVO

Rz. 67 Nach Art. 26 Abs. 1 EuErbVO gehören zur materiellen Wirksamkeit nach den Art. 24, 25 EuErbVO insbesonderemehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 27 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dann eingeschränkt sein, wenn sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder in einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie der ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Nießbrauchslösung

Rz. 420 Als eine weitere Konstellation bietet sich bei einem Ehegattentestament die sog. Nießbrauchslösung an.[510] Bei der Nießbrauchslösung werden regelmäßig die Kinder der Ehegatten zu Vollerben des Erstversterbenden eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Nießbrauchslösung" Rdn 490). Rz. 4...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 345 Unterliegt das betreffende Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so hat ausschließlich er das Verfügungsrecht darüber (§§ 2205, 2211 BGB). Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so haben die Erben keine Verfügungsmacht, und zwar ab dem Erbfall und nicht erst ab der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes.[331] Dem Grundbuchamt steht bezüglich der Befu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines zum Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 122 Den Testamentsvollstrecker verbindet mit den Erben ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, das seine Grundlage im Willen des Erblassers hat.[237] Auch wenn § 2218 BGB auf wesentliche Vorschriften des Auftragsrechts verweist, handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art und eigentlich nicht um ein Auft...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Rechtssurrogation

Rz. 116 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrags:...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 2. Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts

Rz. 164 In Rechtsprechung und Literatur bestehen keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts.[118] Begründet wird diese Zulässigkeit mit der Vertragsfreiheit, die auch für den Erbvertrag gelte. Der BGH[119] führt in seinem Urt. v. 2.12.1981 u.a. aus: Zitat "Vielmehr kann dem Erblasser in dem Erbvertrag das Recht vorbehalten werden, die Rechte ver...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Dem Schutz des Vorerben vor Ersatzansprüchen [65] des Nacherben nach dem Eintritt des Nacherbfalls dient § 2122 S. 1 BGB. Danach kann der Vorerbe den tatsächlichen Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch einen oder mehrere Sachverständige feststellen lassen. Das Feststellungsverlangen kann sich auch auf einzelne Sachen beschränken,[66] nicht a...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 7. Übernahmerecht

Rz. 140 Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben solle, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen, und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgesetzten Übernahmepreis. Rz. 141 Das Übernahmerecht unterscheidet sich von der reinen Teilungsa...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 6. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 33 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 4. Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht

Rz. 8 Im ehelichen Güterrecht bestehen nicht selten Grundstücksgemeinschaften unter den Eheleuten: Die Zugewinngemeinschaft bzw. die Gütertrennung kann enden durch Ehevertrag, evtl. mit gü...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Erbteil als besondere Erscheinungsform des Erblasservermögens

Rz. 384 § 2059 Abs. 1 BGB beschränkt aber die Haftung nicht soweit, wie es die allgemeinen Haftungsbeschränkungsvorschriften tun. Diese beschränken die Haftung auf den Nachlass und schließen jede Haftung des Eigenvermögens des Erben aus. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB lässt die Haftung eines Gegenstands des Eigenvermögens des Erben bestehen: die Haftung des Erbteils. Rz. 385 Der Erbt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Kumulierung von Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 121 Beispiel Ein deutscher Erblasser vermacht einem Pflichtteilsberechtigten ein Grundstück in den USA und schließt ihn hinsichtlich des in Deutschland belegenen Nachlasses von der Erbfolge aus. Fraglich ist dabei, ob der Pflichtteilsberechtigte hier hinsichtlich des deutschen Nachlasses den Pflichtteil geltend machen kann. Entschieden wurde diese Problematik für österrei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Einsicht in das Personenstandsbuch

Rz. 31 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch bzw. die Personenstandsurkunden des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG.[43] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sic...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Kein Pflichtteilsrecht in der ausländischen Rechtsordnung

Rz. 119 Viele Rechtsordnungen vor allem im anglo-amerikanischen Rechtskreis kennen kein Pflichtteilsrecht (Ausnahme: Louisiana und Puerto Rico). Hinterlässt z.B. ein US-Amerikaner bewegliches Vermögen in Deutschland, stünde seinen Abkömmlingen kein Pflichtteilsanspruch zu. Hier stellt sich die Frage, ob diesem Ergebnis der ordre public entgegensteht. Der BGH hat dies nunmehr...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Vertragsart

Rz. 124 Inhaltlich gesehen ist der Auseinandersetzungsvertrag schuldrechtlicher Grund für den dinglichen Vollzug der Teilung.[109] Er begründet nur schuldrechtliche Ansprüche und keine dinglichen Rechte, wie z.B. das Recht an einem Grundstück i.S.d. § 2 Abs. 2 VermG.[110] Der obligatorische Auseinandersetzungsvertrag hebt die Erbengemeinschaft ganz oder teilweise auf, legt f...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Grundbuchberichtigung aufgrund eines dinglich wirkenden französischen Vindikationslegats

Rz. 52 Nach Inkrafttreten der EuErbVO ist das Grundbuchamt nicht mehr berechtigt, einem nachgewiesenen Vindikationslegat nach französischem Recht seine dingliche Wirkung abzusprechen. Ein vom Legatar vorgelegtes Europäisches Nachlasszeugnis stellt grundsätzlich einen ausreichenden Unrichtigkeitsnachweis i.S.d. § 22 GBO dar, mit dem die Rechtsstellung belegt werden kann. Wie a...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / e) Änderungen im Zusammenhang mit der EuErbVO?

Rz. 127 Problematisch ist insbesondere die Frage nach den Pflichtteilsrechten. So sah die ursprüngliche Fassung des Art. 27 Abs. 2 EuErbVO vor, dass der ordre-public-Vorbehalt in Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten zurückgedrängt werden sollte. Dies kam in dem Satz "kann nicht allein deshalb als mit der öffentlichen Ordnung … unvereinbar angesehen werden, weil sie den Pflic...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 87 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten über etwa gewährte Zuwendungen zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt auf der Grundlage von § 242 BGB einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspun...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 3. Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung nur für Teilauseinandersetzung

Rz. 6 Eine Teilauseinandersetzung des Nachlasses kann gegen den Willen eines Miterben jedoch nicht durchgesetzt werden. Die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks lediglich zu dem Zweck, den Erlös für dieses eine Grundstück und nicht auch den übrigen Nachlass zu teilen oder den Erlös ungeteilt in der fortbestehenden Erbengemeinschaft zu belassen, ist gegen den Willen der üb...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / j) Einsichtsrecht bezüglich Personenstandsbuch

Rz. 44 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG 2009.[55] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sich, § 54 PStG 2009. OLG Brand...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre,§ 1586b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltungsbereich

a) Sachliche Geltung (§ 2 OWiG) Rz. 41 [Autor/Stand] Das OWiG gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und nach Landesrecht. b) Zeitliche Geltung (§ 4 OWiG) Rz. 42 [Autor/Stand] § 4 OWiG regelt die zeitliche Geltung der Bußgeldvorschriften im Einzelnen. Gemäß Abs. 1 bestimmt sich die Geldbuße nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Danach gilt bei Gesetzesänderungen zwisc...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / IV. Die Reform des Stiftungsrechts zum 1.7.2023

Rz. 17 Die Finanzverwaltung und die Stiftungsbehörden prägen durch ihre Wertungen und Entscheidungen in der Praxis das Stiftungsrecht ganz wesentlich mit. Dabei sollten wir nicht verkennen, dass es hier um Recht geht. Wo also finden sich die Rechtsgrundlagen? Neben dem BGB , das die privatrechtliche Stiftung näher behandelt, wirkt der Bundesgesetzgeber über das Steuerrecht wes...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Allgemeines

Rz. 36 Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht ergibt sich nunmehr aus den Art. 21 ff. EuErbVO. Die bislang maßgebliche Norm des Art. 25 EGBGB gilt demgegenüber nur noch dann, wenn der Anwendungsbereich der EuErbVO nicht eröffnet ist, und verweist für diesen Fall wiederum auf die EuErbVO.mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Teilrechtswahl

Rz. 18 Schließlich wurde von der h.M. auch eine Teilrechtswahl, d.h. dass der Erblasser nur für einzelne Gegenstände seines inländischen unbeweglichen Vermögens deutsches Recht wählt, für zulässig erachtet.[22]mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Konfusion

Rz. 287 Zu Einzelzwangsvollstreckung, Universalvollstreckung und Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Eröffnung eines der zwei f...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Erbenstellung

Rz. 184 Eine Stiftung tritt als Erbin, ggf. gemeinsam mit weiteren (Mit-)Erben (Erbengemeinschaft), die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser an und haftet damit auch für etwaige Verbindlichkeiten. Rz. 185 Hinweis Die Stiftung kann als Mitglied einer etwaigen Erbengemeinschaft deren Auflösung fordern (§ 2042 BGB). Um unsinnige Auseinandersetzungen und Streitereien zu verme...mehr

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zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in r+s 2021, 361 ff. veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Anspruch der Klägerin gemäß §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 PflVG a.F., §§ 116, 119 SGB X sei nur in geringem Umfang begründet. Für die Jahre 2004 bis 2005 sei ein Anspruch der Klägerin zwar zunächst entstanden, weil der Anspruch der Gesc...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / VII. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Konzeption des BGH zum Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden im Allgemeinen zu einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Integritätsinteresse des Geschädigten und dem Interesse des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers an einer wirtschaftlich vernünftigen Abwicklung von Sachschäden nach Verkehrsunfällen führt. Das Z...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Allgemeines

Rz. 243 Nicht selten ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand, insbesondere ein Grundstück, für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Diese Rechtsfolge kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten vermächtnisweise ein Vorkaufsrecht ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Weitere Einsichtsrechte in die Nachlassakten

Rz. 108 Nach § 13 FamFG und § 357 FamFG besteht ein allgemeines Recht auf Einsicht und Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen. Glaubhaftmachung: § 31 FamFG.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Vermächtniskürzung

Rz. 218 Da das Wohnungsrecht i.d.R. ein nicht teilbares Recht ist, kann die Vermächtniskürzung i.S.v. § 2318 BGB nur so erfolgen, dass der Wohnungsrechtsvermächtnisnehmer dem Vermächtnisbelasteten den Kürzungsbetrag zahlt, im Prozess Zug um Zug gegen Einräumung des Wohnungsrechts (vgl. hierzu im Einzelnen Rdn 132 ff.).mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen und Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 81 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 82 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassgericht/Familiengericht/Betreuungsgericht

Rz. 18 Dem Nachlassgericht steht, da das Amt des Testamentsvollstreckers seine Grundlage nicht in einem Gerichtsakt, sondern dem Willen des Erblassers hat, selbst wenn das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB auf Ansuchen des Erblassers den Testamentsvollstrecker ernennt, gegenüber dem Testamentsvollstrecker kein direktes, allgemeines und ex officio wahrzunehmendes Aufsichtsrecht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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