Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / II. Keine Vergleichbarkeit mit nachträglicher Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

Das LG geht ebenfalls davon aus, dass ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse nicht besteht. Zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht es sich auf die Ausführungen im Beschl. des AG v. 12.10.2022 (AG Amberg, a.a.O.) und führt ergänzend aus: Zwar erhalte nach § 48 Abs. 6 RVG der Rechtsanwalt, der in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 VV im erste...mehr

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zfs 03/2023, Keine aktive P... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des BG ergibt sich die Prozessführungsbefugnis der Kl. aus § 126 Abs. 2 VVG. Die Vorschrift sei über ihren Wortlaut hinaus auch auf Aktivprozesse des Versicherungsgebers gegen den VN anwendbar. [6] II. Das hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung durfte das BG die Prozessführungsbefugnis der Kl. nicht annehmen. [7] 1. Entgeg...mehr

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zfs 03/2023, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten die Zahlung rückständiger Miete geltend. Widerklagend begehrt der Beklagte die Rückzahlung von – aus seiner Sicht – überzahlter Miete. Das Amtsgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung von 1.022,29 EUR nebst Zinsen verurteilt. Seine Widerklage hat es abgewiesen. [2] Die gegen das erstinstanzliche...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Hierbei ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in einer im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde bezeichnet. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

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AGS 03/2023, Beck’sche Kurzkommentare, FamFG - Kommentar

Bearbeitet von Ursula Bumiller, Dr. Dirk Harders und Werner Schwamb. 13. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1.733 S., 139,00 EUR Mit dem Verfahrensrecht in Familiensachen stehen viele Anwälte und auch Richter nach wie vor auf "Kriegsfuß". Dabei sollte das FGG-ReformG doch eigentlich zur Vereinfachung beitragen. Richtig gelungen ist das nicht. Die Zweispurigkeit von...mehr

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AGS 03/2023, Koehl/Krumm/Hiltrop, Punktsystem und Bußgeldkatalog - Handkommentar

Von Felix Koehl, Carsten Krumm und Julia Hiltrop. 3. Aufl., 2022. Verlag Nomos, Baden-Baden. 369 S., 49,00 EUR Nach dem letzten "Reformdesaster" hat der Gesetzgeber nachgebessert. Ende 2021 sind Bußgelder zum Teil deutlich erhöht worden. Auch Fahrverbote kommen jetzt häufiger in Betracht. Dies wird auch zum Anstieg von Bußgeld- und Führerscheinsachen in der täglichen Praxis f...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / d) Beispiel

Beispiel Anklage gegen A wegen schweren Raubs bei der Strafkammer. Diese führt an zwei Tagen die Hauptverhandlung durch und verurteilt den Angeklagten. Auf dessen Revision hin wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen. Dort wird an einem weiteren Tag erneut die Hauptverhandlung durchgeführt. Der A ist von Anfang des Verfahren...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / III. Unterbrechungen

Von dieser Verhandlungsdauer seien die Unterbrechungen von 10:13 Uhr bis 10:45 Uhr und von 12:25 bis 13:04 Uhr nicht abzuziehen. In der obergerichtlichen Rspr. habe bis zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 erheblicher Streit zu der Frage bestanden, ob Wartezeiten des Rechtsanwalts vor bzw. während der Hauptverhandlung zu berücksichtigen seien bzw. ob Pausen von der Hauptverhan...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / II. Ansatz der Mittelgebühr

1. Allgemeine Überlegung Aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrags sei, so das AG, die Beklagte verpflichtet, die hierdurch angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (abzüglich der Selbstbeteiligung) an den Kläger zu zahlen. Streitig sei zwischen den Parteien nur, ob die Rechtsanwältin des Klägers die jeweilige Mittelgebühr habe ansetzen dürfen oder ob eine niedrigere Gebühr an...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Gebührenbemessung

Bei der Bemessung der konkreten (gerichtlichen) Verfahrensgebühr kann nach Zurückverweisung über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ggf. berücksichtigt werden, dass dem Rechtsanwalt das Verfahren bereits bekannt ist.[49] § 48 Abs. 6 S. 2 RVG erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt als Wahlanwalt in früheren Rechtszügen erbracht hat.[50]mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Bekl. hat mit der Einlegung des Einspruchs gegen den gegen ihren VN ergangenen Vollstreckungsbescheid in einem Parteiprozess eine Partei vertreten, obwohl sie dazu nicht gemäß § 79 Abs. 2 ZPO befugt war. Sie hat damit die Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZPO – eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG – verletzt und ist gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 UWG zur Unterla...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / II. Zulässigkeit der gerichtlichen Wertfestsetzung

Die Kammer geht davon aus, dass eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 33 RVG zulässig war, auch wenn der beschwerdeführende Rechtsanwalt lediglich außergerichtlich im Ermittlungsverfahren, nicht aber in einem gerichtlichen Verfahren für seine Mandantin tätig geworden sei. Denn der Rechtsanwalt sei wurde im Ermittlungsverfahren durch gerichtlichen Beschluss beigeordnet wor...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / II. Grundsätzliches zur Erstattungsfähigkeit

Das OLG Dresden führt zunächst zur allgemeinen Erstattungsfähigkeit aus. Danach habe die unterlegene Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten – einschließlich der Reisekosten eines Rechtsanwalts – gem. § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO zu erstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Notwendigkeit bemisst sich d...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist für die Beschuldigte, der er als Pflichtverteidiger bestellt war, in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung tätig geworden. Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 22.3.2022 im Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland einen gefälschten polnischen Führerschein zum Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis vorgelegt zu haben. Eine...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / III. Anwaltliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung

Zwar kann eine anwaltliche Versicherung im Kostenfestsetzungsverfahren ein Mittel der Glaubhaftmachung sein.[7] Der BGH erfordert noch, dass der Rechtsanwalt die anwaltliche Versicherung unter Berufung auf seine Standespflichten abgegeben haben muss, was hier nicht der Fall war.mehr

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / Leitsatz

Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten infolge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt. BGH, Urt. v. 29.9.2022 – IX ZR 204/21mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 2. Anfall der Umsatzsteuer

Ob die geltend gemachte Umsatzsteuer überhaupt angefallen ist, ist hingegen im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Die vom Rechtspfleger vorzunehmende Prüfung ergibt in diesem Fall, dass Rechtsanwalt A, der sein Honorar eingeklagt hat, in einer eigenen beruflichen Angelegenheit tätig geworden ist und daher keine umsatzsteuerbare Leistung gegen Entgelt erbracht hat, die au...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsreit hatte sich eine Partei durch einen auswärtigen Rechtsanwalt vertreten lassen, dieser war weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig. Im Kostenfestsetzungsverfahren stritten sich die Parteien über dessen Erstattungsfähigkeit. Das OLG Dresden sah die Erstattungsfähigkeit als gegeben an – jedoch nur ausnahmeweise. Nach Ansicht des OLG ...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / Leitsatz

Eine Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59:59, danach beginnt die nächste Stunde. Nach Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen, ausgenommen hiervon sind nur Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat, sowie Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde. AG ...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / Leitsatz

Die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn ein zweiter Rechtsstreit aus einer Gegenabmahnung mit denselben Vertretern resultiert. OLG Dresden, Beschl. v. 11.1.2023 – 12 W 638/22mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. 1. Verfahrensrechtliches Die Verfahrensweise der Rechtsanwältin der Antragsgegnerin zeigt, dass das Rechtsbehelfssystem bei der Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung nicht überall bekannt ist. Für die Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung ist gem. § 55 Abs. 1 RVG der UdG...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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FF 03/2023, Forum Kind im Fokus

Dr. Christian Grabow Im familienrechtlichen Alltag nehmen Auseinandersetzungen getrennt lebender Eltern über ihre gemeinsamen Kinder einen breiten Raum ein. Dies gilt für "klassische" kindschaftsrechtliche Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht ebenso wie für Streitigkeiten über den Kindesunterhalt. Ergänzt werden die Auseinandersetzungen mitunter um Herausgabeverlangen (§...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Ausbildungsobliegenheit des nicht mehr schulpflichtigen Kindes. Im vorliegenden Fall hatte die allein sorgeberechtigte Mutter entschieden, das Kind solle nach dem bestandenen Hauptschulabschluss einen Online-Kurs mit dem Ziel der Zulassung zur Realschulabschlussprüfung (Schulfremdenprüfung) absolvieren. Diese Pläne wurden dem Unterhaltsv...mehr

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AGS 03/2023, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.) und Prof. Dr. Christian Alexander. 41. neu bearb. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.632 S., 199,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen enthält eine vollständige und aktuelle Kommentierung des UWG, des UKl...mehr

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AGS 03/2023, Sofortiges Ane... / III. Bedeutung für die Praxis

1. OLG verkennt den Wortlaut Das OLG München und die weiteren Vertreter dieser Rechtsauffassung verkennen zunächst einmal den eindeutigen Wortlaut, der gerade nicht voraussetzt, dass auch die Kosten anerkannt werden müssen. Dass dem Gesetzgeber die Problematik einer streitigen Kostenentscheidung bekannt war, ergibt sich daraus, dass er sowohl bei einer Klagerücknahme als auch...mehr

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AGS 03/2023, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar

Von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 5. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX, 1.080 S., 119,00 EUR Das am 1.7.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz ersetzt und mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine zeitgemäße Form gefunden. Seitdem bestimmen die...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 7

Auf einen Blick Bei einer Zuwachsung eines zusätzlich vererbten Kommanditanteils nach dem Tod eines Personengesellschafters ist der’höchste Bereicherungswert laut Gesellschaftsvertrag die steuerlich maßgebliche Bemessungsgrundlage. Dabei kann durch Addition eines erbrechtlichen oder schenkungsteuerlich relevanten Mehrwerts der maßgebliche Steuerwert, sei es’der Anteilswert o...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Defintion

Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ei...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Rechtsanwalt in H. Die Bekl. ist ein Versicherungsunternehmen. Der Kl. erwirkte am 6.12.2018 für einen Mandanten, der von einem Hund gebissen worden war, einen Vollstreckungsbescheid gegen eine bei der Bekl. haftpflichtversicherte, in H. wohnhafte VN. Die Bekl. legte mit Schreiben vom 14.12.2018 für ihre VN Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Der Kl. s...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Das OLG Stuttgart schließt sich mit überzeugender Begründung der zutreffenden überwiegenden Ansicht in der Rspr. der Instanzgerichte und eben auch des OLG Bamberg (a.a.O.) und des OLG Nürnberg (a.a.O.) an. Dem ist nichts hinzuzufügen (ebenso bereits Hillenbrand, StRR 3/2022, 5 ff. m.w.N.). 2. Als Verteidiger muss man darauf achten, den Beiordnungsantrag rechtzeitig zu stel...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / aa) Begriff des Rechtsmittels

Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine Zwischen...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / IV. Überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung

Die überwiegende obergerichtliche Rspr. habe eine rückwirkende Beiordnung bislang mit dem Argument ausgeschlossen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers diene der ordnungsgemäßen Verteidigung eines Angeklagten sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs. Sie erfolge nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder im Interesse eines Verteidigers an ein...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Gebühren

Es entstehen ggf. nur die Gebühren für das gerichtliche Verfahren noch einmal.[43] Die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4104 VV) entsteht nicht erneut. Dieser Verfahrensabschnitt ist bereits beendet. Auch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entsteht im Verfahren nach Zurückverweisung nicht noch einmal.[44] Sie entsteht nur für die erstmalige Einarbeitung in ...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und erinnert noch einmal daran, dass es für den Pflichtverteidiger sinnvoll ist/sein kann, beim Gericht die Feststellung der Notwendigkeit von als erforderlich angesehener Auslagen/Aufwendungen, also z.B. Kopien aus der Akte, Reisen oder eben auch Übersetzungen, zu beantragen. Stellt das Gericht die Erforderlichkeit fest, gilt das auch für ...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Sonderaufgaben

Eine Delegation von Sonderaufgaben kann (muss aber nicht) ebenfalls zu einer Erleichterung der sonstigen Insolvenzverwaltervergütung führen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unabhängig davon können Sonderaufgaben delegiert oder auch im Rahmen eines Zuschlages gewürdigt werden. Wichtig für die Frage, was eine Regel- oder Sonderaufgabe darstellt, wird wieder die Eingang...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetz gibt keinen Zeitpunkt vor Die Entscheidung ist zutreffend. Der Wortlaut der Vorbem. 8 GKG KV ist eindeutig und knüpft im Gegensatz zu anderen Privilegierungstatbeständen des GKG gerade nicht an einen bestimmten Zeitpunkt an. Daher muss die Privilegierung bis zum Eintritt der Rechtskraft möglich sein. 2. Auch sozialpolitische Gründe sprechen für einen Wegfall Für einen...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Grundsätze

Die Verfahren vor dem verweisenden und dem annehmenden Gericht bilden einen Rechtszug und damit nach § 15 Abs. 2 RVG eine Angelegenheit. Der Rechtsanwalt/Verteidiger, der in beiden Verfahren tätig wird, kann die Gebühren für beide Verfahren daher nur einmal fordern. Beispiele für Verweisung innerhalb derselben Instanz sind die Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit vom A...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / I. Sachverhalt

Der (ehemalige) Angeklagte ist vom AG wegen versuchten Diebstahls verurteilt worden. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten Berufung eingelegt. Der Verteidiger hat die Berufungskammer darauf hingewiesen, dass sich der Angeklagte nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in Haft befand und zugle...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / II. Mehr als fünf Stunden

Der Längenzuschlag nach Nr. 4128 VV entstehe, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der (Berufungs-)Hauptverhandlung teilgenommen haben. Dies sei der Fall gewesen, denn die Hauptverhandlung habe ausweislich des Protokolls von 09:04 Uhr bis 14:00 Uhr gedauert. Bei der Berechnung des Längenzuschlags sei ausschließlich auf...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / III. Ausnahmsweise rückwirkende Bestellung

Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorlagen, habe das LG den Angeklagten nicht unverzüglich (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO) den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, sondern bis November 2022 zugewartet, um dann das Verfahren einzustellen und den Beiordnungsantrag abzulehnen. In Fällen, in denen wie vorliegend die sac...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. ... es kommt auf die Sekunde an … Es kommt auf die Sekunde an. Mal wieder und das auch noch im Gebührenrecht. Denn es geht in der Entscheidung um die Frage: Wann endet eine Stunde und wann ist ein Zeitraum von mehr als eine Stunde erreicht? Das AG bezieht sich für seine Ansicht auf die Entscheidung des LG Karlsruhe (a.a.O.), das davon ausgeht, dass die fünfte Stunde der Nr...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / IV. Bedeutung für die Praxis

Auch wenn es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, spiegelt sie doch den wichtigen Aspekt der Einzelfallbetrachtung wieder. Dieser folgend muss auch der bekannte "Blick über den Tellerrand" hinaus in Betracht gezogen und dabei stets auf die Perspektive der Partei abgestellt werden. Ergibt sich hieraus in einer Gesamtbetrachtung ein wirtschaftlicher oder verfahrens...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie liegt auf der Linie der (ober-)gerichtlichen Rspr. zum Gegenstandswert für die Nr. 4142 VV, wenn Gegenstände eingezogen werden sollen oder eingezogen worden sind, denen die Rechtsordnung keinen messbaren Wert zuschreibt. Das LG verweist in dem Zusammenhang zutreffend auf Falschgeld, unversteuerte und unverzollte Zigaretten und illegal...mehr