Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Selbstanzeige und Verteidigung

Rz. 897 [Autor/Stand] Die Selbstanzeigeberatung ist noch keine "Strafverteidigung" i.S.d. § 137 StPO, soweit die FinB noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat (s. § 392 Rz. 132). Damit greift auch das Verbot der Mehrfachvertretung (§ 146 StPO) nicht ein, so dass ein Steuerberater oder Rechtsanwalt mehrere an derselben Tat Beteiligte (z.B. Ehepartner) beraten und vertre...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren

In der Vorbem. 4.1.4 VV ist ausdrücklich geregelt, dass eine Grundgebühr Nr. 4100 VV im Wiederaufnahmeverfahren nicht entsteht.[14] Für den Rechtsanwalt, der sich nach (erfolgreicher) Wiederaufnahme erstmals in das wiederaufgenommene Verfahren einarbeitet, fällt allerdings die Grundgebühr an. Sie entsteht allerdings hingegen nicht für den Verteidiger, der den Mandanten berei...mehr

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AGS 10/2021, Zulässigkeit g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Eine Partei ist nicht verpflichtet, an der Kostenausgleichung teilzunehmen (LG Frankfurt, AGS 2011, 515 = NJW-Spezial 2011, 604 = RVGreport 2011, 391; LG Frankenthal NJW-Spezial 2013, 220). Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ihre Kosten anzumelden, wenn der Gegner seine Kosten anmeldet. Sie kann daher auch, wenn sie schon einen ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. OWi-/Strafverfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im Strafverfahren gewesen ist, bereits ein OWi-Verfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV entstanden, wird diese nach Anm. 2 zu Nr. 4100 VV auf die nach Nr. 4100 VV entstehende Grundgebühr für das Strafverfahren angerechnet.[105] Für den Begriff "dersel...mehr

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Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht hatte ohne sachliche Begründung den Verfahrenswert in der Unterhaltssache der Zwillinge auf ein Viertel des ursprünglich von ihm selbst vorgegebenen Verfahrenswertes gekürzt. Das OLG Köln hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung den vollen Unterhaltsbetrag für zwölf Monate festgelegt. Auch nach dem Beck-Online Kommentar Streitwert ist in der 36. Edition von ...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 2. Beschränkung der Geschäftsgebühr nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV

Vorliegend ist die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV durch eine einfache außergerichtliche Inkassodienstleistung i.S.v. § 13 Abs. 2 RVG und Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV ausgelöst worden.[3] Dies führt dazu, dass der Rechtsanwalt nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV lediglich eine Geschäftsgebühr mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 (Schwellengebühr 0,9) geltend machen kann.mehr

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AGS 10/2021, Klage und Wide... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im Falle von Klage und Widerklage sind die Werte grds. zu addieren (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG). Gleiches gilt für Antrag und Widerantrag in Familiensachen (§ 38 Abs. 1 S. 1 S. 1 FamGKG). Ausnahmsweise findet eine Addition nicht statt mit der Maßgabe, dass nur der höhere der beiden Klagewerte gilt, wenn Klage und Widerklage derselbe Streitgegenstand betreffen (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG...mehr

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AGS 10/2021, Saenger, ZPO - Handkommentar zu ZPO, Familienverfahren, Gerichtsverfassung, europäisches Verfahrensrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger. 9. Aufl., 2021. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 3.480 S., 128,00 EUR Der beliebte Handkommentar zur Zivilprozessordnung erscheint seit 16 Jahren im zweijährigen Rhythmus. Aufgrund der ständigen Aktualisierungen handelt es sich um ein zuverlässiges Werk. An den Autoren geht keine wichtige Entwicklung, Rechtsänderung oder Gerich...mehr

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AGS 10/2021, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 20. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 790 S., 49,00 EUR Pünktlich zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist die Neuauflage des Werkes von Enders erschienen. Auch wenn der Titel "RVG für Anfänger" lautet, ist das Buch mit seinen 790 Seiten ebenso für den erfahrenen Praktiker geeignet, lässt es doch keine Frage zum anwaltlichen Vergütungsrecht...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / I. Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil beauftragt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung hat der Kläger nur einen Teil der Berufungsanträge weiterverfolgt. Der XI. ZS des BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum Teil als unzulä...mehr

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AGS 10/2021, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar zum RDG

Herausgegeben von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 1.080 S. 119,00 EUR Sechs Jahre sind seit der Vorauflage vergangen. Seitdem hat sich einiges an Rspr. ergeben. Darüber hinaus waren auch wichtige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. So behandelt die Neuauflage bereits das Gesetz zur Verbesserung des Ve...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Grundgebühr für den Zeugenbeistand

Geht man davon aus, was zutreffend, aber in Rspr. und Lit. umstritten ist, dass auch der Zeugenbeistand nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet,[7] entsteht auch für ihn die Grundgebühr.[8] Das gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt zuvor bereits als Verteidiger des Zeugen tätig gewesen ist, da die Tätigkeit als Zeugenbeistand nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG ...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / b) Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nach Ablauf der Beschwerdefrist

Im Regelfall erfolgt die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach Ablauf der Beschwerdefrist. Wird die Verfahrenskostenhilfe vollumfänglich bewilligt, beginnt mit der Bekanntgabe des VKH – Beschlusses die zweiwöchige Frist gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 1 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG.[48] Eine zusätzliche Überlegungsfrist gibt es ni...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte durch Beschl. v. 1.7.2020 den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bay. LSG vom 11.2.2020 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen bestimmten Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen. Außerdem hat der 10. ...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / III. Entscheidung im konkreten Fall

Vorliegend hat das OLG nun – erstmals – über eine Fallgestaltung zu befinden, in der der Wahlverteidiger einen Kostenfestsetzungsantrag – hier am 23.4.2020 – gestellt und in dem er sein Ermessen nach § 14 RVG durch Beantragung der jeweiligen höchsten Rahmengebühren geltend gemacht, er gegen den ablehnenden Beschluss der Rechtspflegerin Beschwerde eingelegt und erst im Beschw...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / 5

Auf einen Blick Für die Antwort auf die Frage nach der Genehmigungspflichtigkeit von KG-Anteilsschenkungen an Minderjährige kam es nach altem Recht schon nur darauf an, ob die Gesellschaft Vermögensverwaltung oder ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die rechtliche Vorteilhaftigkeit sowie die Unterscheidung von derivativem oder originärem Anteilserwerb spielten hierfür – anders als...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Straf-/OWi-Verfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im OWi-Verfahren ist, bereits ein Strafverfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstanden, entsteht für das OWi-Verfahren nach Anm. 2 zu Nr. 5100 VV die Gebühr nach Nr. 5100 VV nicht noch einmal. Das entspricht der in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV vorgesehen...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 7. Inhalt der Vereinbarung (§ 4a Abs. 3 RVG)

Die neue Vorschrift des § 4a Abs. 3 RVG stellt klar, welchen Inhalt die Vergütungsvereinbarung haben muss:mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / A. Ziele des Gesetzes

Die Bundesregierung sieht Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch an. Es gebe teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner würden ausgenutzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einerseits sowie Inkassodienstleister andererseits würden teilweise noch unterschiedlich behandelt, ohne dass dies sachgerecht s...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / I. Allgemeines

Nach Anm. 1 zur Nr. 4100 VV steht dem Rechtsanwalt die Grundgebühr für die (erstmalige) Einarbeitung in den Rechtsfall zu. Mit ihr wird der (besondere) Arbeitsaufwand abgegolten, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht (vgl. dazu unten III. 3.).[2] Die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr war bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / III. Fazit

Ein Verfahrenskostenhilfeantrag für eine beabsichtigte Beschwerde ist wegen des sehr fehleranfälligen Wiedereinsetzungsverfahrens für den Rechtsanwalt mit hohen Haftungsrisiken verbunden. Zu achten ist auf eine sorgfältige Formulierung der Anträge und die Vollständigkeit der VKH – Unterlagen. Etwaige Rechtsmittelfristen sollten nicht vollständig ausgenutzt werden, damit auf ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Weitergehender gänzlicher Verzicht auf Vergütung

Nur im Falle der Beratungshilfe durfte der Anwalt schon bisher auf eine Vergütung gänzlich verzichten (§ 4 Abs. 1 S. 3 RVG a.F.). Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt auch dabei, dass trotz eines teilweisen oder gänzlichen Verzichts auf die Vergütung gegenüber dem Mandanten die Möglichkeit unberührt bleibt, gem. § 9 BerHG den Gegner in Anspruch zu nehmen (§ ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung regelt. Da es sich jedoch um ein...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot der Kostenübernahme

Bisher durfte ein Anwalt nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO a.F. auch im Falle eines zulässigen Erfolgshonorars weder Gerichtskosten, Verwaltungskosten noch Kosten anderer Beteiligter übernehmen. Dieser S. 2 ist nunmehr geändert worden. Für die Fälle eines zulässigen Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 RVG (s.u. IV. 3., 4., 5.) darf der Anwalt künftig auch Gerichtskos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / II. Ehemalige Zivilsachen, jetzt sonstige Familiensachen

Zu den sonstigen Familiensachen[3] zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG auch die Zivilrechtsstreitigkeiten, die wie die Ansprüche unter verheirateten oder ehemals verheirateten Personen und aus dem Eltern-Kind-Verhältnis eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen. Die sonstigen Familiensachen umfassen ferner die in der Praxis häufig vorkomme...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BSG gibt Anlass, kurz die Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung eines Obersten Gerichtshofes des Bundes betreffend den Gerichtskostenansatz zusammenzustellen. Statthaftigkeit der Gegenvorstellung Gegenvorstellungen können nur gegen an sich abänderbare Entscheidungen des Gerichts erhoben werden. Die Entscheidung eines Obersten Gerichts...mehr

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FF 10/2021, Kein Beginn der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 6.2.2019 beantragt, die Ehe der Beteiligten zu scheiden. Eine Zustellung der Antragsschrift an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der diesen in einem früheren familiengerichtlichen Verfahren vertreten hatte, ist von dem Rechtsanwalt mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Mandat durch den A...mehr

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FoVo 10/2021, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Pflicht zur Drittschuldnerauskunft Als Folge der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829, 835 ZPO hat der Drittschuldner dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 840 Abs. 1 ZPO eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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zfs 10/2021, Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit der Schadenregulierung

Hinweis Wir haben Ihnen gegenüber den Schadenhergang mit Schreiben vom … geschildert und eine Bezifferung der Schadenpositionen vollständig mit Schreiben vom … unter Beifügung der Belege beziffert. Alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen liegen Ihnen damit vor. Wenn Sie nicht bis zum … in die Regulierung eintreten, werden wir Klage erheben. Erläuterung: Wie ...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH in Kostenfragen sind seltener als blaue Diamanten. Mögen die Senate des BGH in Kostenfragen abweichende Auffassungen untereinander vertreten, so scheuen sie die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH wie der Teufel das Weihwasser. Erinnert sei an die längere Zeit andauernden unterschiedlichen Entscheidungen...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 2 Anmerkung

Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, in der fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung hin stillgelegt sind, müssen geschuldete Nachlassverzeichnisse und Wertgutachten zügig beigebracht werden. Versuche, die eingetretene Verzögerung pauschal mit einem Hinweis auf die COVID-19-Pandemie zu entschuldigen, muss der Pflichtte...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / b) Weitere Schwellengebühr (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV)

Zum 1.10.2021 wird der Wortlaut dieser Anmerkung zu Anmerkung Abs. 1 und es wird eine neue Anmerkung Abs. 2 mit einer neuen Schwellengebühr für die Einziehung unbestrittener Forderungen eingeführt, wenn Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleitung ist: Zitat (2) Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine ...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Anberaumung der Hauptverhandlung

Rz. 151 [Autor/Stand] Gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO beraumt der Strafrichter die Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die StA bzw. die FinB auf ihrem Antrag beharrt. Beispiel Der Richter h...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. Zwangsvollstreckung

Der 5. Familiensenat des OLG Frankfurt [53] hatte über einen unbefristeten Umgangsausschluss, den das Amtsgericht angeordnet hatte, zu befinden. In diesem Zusammenhang befasst sich der Senat mit der Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Androhung von Ordnungsmitteln nach §§ 89 ff. FamFG in umgangsrechtlichen Entscheidungen, die vom Amtsgericht nicht vorgenommen worden war. Der Se...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot des einseitigen Ermessens eines Vertragsteils

Nach dem bisherigen § 4 Abs. 3 S. 2 RVG a.F. galt die gesetzliche Vergütung als vereinbart, wenn die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen wurde. Auch diese Regelung ist nunmehr aus den gleichen systematischen Gründen in § 3a Abs. 2 S. 2 RVG verschoben worden. Inhaltlich ändert sich auch hier nichts. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen, die R...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 5. Gerichtliche Inkassodienstleistung nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG)

Darüber hinaus ist ein Erfolgshonorar zulässig, wenn der Anwalt eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO genannten gerichtlichen Verfahren erbringt (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt auch hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Gemäß § 408a StPO besteht die Möglichkeit des nachträglichen Übergangs eines aufgrund einer "normalen" Anklage vor dem AG eröffneten Hauptverfahrens in das Strafbefehlsverfahren[2]. Der Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist kein Anwendungsfall des § 400 AO, da die Verfahrensherrschaft aufseiten der A...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 2. Kernfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis dürfen an sich als geklärt angesehen werden. Für die (gerichtliche) Praxis sieht die Sache freilich ganz anders aus

a) Im Regelfall fehlt es dem Pflichtteilsberechtigten an Kenntnissen über den Nachlass. Ohne Kenntnis des Bestands bzw. des Werts des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte aber nicht in der Lage zu entscheiden, ob er einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will und gegebenenfalls in welcher Höhe. § 2314 Abs. 1 BGB trägt diesem Umstand Rechnung und räumt dem Pflichttei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 202 [Autor/Stand] Bei einer Anberaumung der Hauptverhandlung nach Einlegung des Einspruchs (§ 411 Abs. 2 Satz 2 StPO) wird das Strafbefehlsverfahren mit den nachfolgend dargestellten Einschränkungen in das "gewöhnliche" Strafverfahren übergeleitet (s. Rz. 198 f.). Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: Der Strafbefehl hat auch hier die Funktion der Anklageschrift (§ 40...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Update 2.0 – Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Frage: In Honorargestaltung 4/2021 wurde unter Hinweis auf eine Entscheidung des FG Hamburg (Beschluss v. 1.2.2021, 4 K 136/20, EFG 2021, S. 386) aufgezeigt, dass auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Möglichkeit gegeben sein muss, Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten zu nehmen. Da die Gerichte nach dem Willen der politisch Verantwortlichen ihrer verfassungsrechtlic...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: FiBu-Abrechnung bei unterjährig beendetem Mandat

Frage: Ich habe ein Buchhaltungsmandat nur von Januar bis Juni 2021 gebucht, nun übernimmt es ein anderer Steuerberater. Der Vorschuss wurde relativ niedrig kalkuliert. Wenn ich jetzt den Halbjahresumsatz hochrechne, also einfach verdoppele, würde sich fast eine doppelte Gebühr (7/10) nach § 33 StBVV i. V. m. Tabelle C ergeben. Ich denke, das kann ich nicht so einfach machen?...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Auswirkung handelsrechtlicher Wahlrechte auf die Jahressabschluss-Vergütung nach StBVV

Frage: Bei mir ist eine Frage aufgetaucht im Zusammenhang mit der Ausübung handelsrechtlicher Wahlrechte und der Vergütung der Jahresabschlusserstellung. Konkret geht es um das Mandat eines Bauunternehmens und dabei um den nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB möglichen aktivischen Ausweis der für "in Ausführung befindlichen Bauaufträge" erhaltenen und von diesen offen abzusetzenden "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr