Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt

Rz. 54 Für die Beurteilung, ob die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken aus der Gerichts- oder Behördenakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten ist, kommt es nicht auf den subjektiven Standpunkt des Anwalts an, sondern auf eine objektive Betrachtung (allgemeine Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr),[74] wobei dem Anwalt allerdings ein großzügiger Erme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kein Verweis auf Aktenauszüge anderer Rechtsanwälte

Rz. 67 Der Rechtsanwalt muss sich grds. nicht auf den von einem anderen Verteidiger gefertigten Aktenauszug verweisen lassen.[94] Das gilt auch für den zur Verfahrenssicherung bestellten weiteren Pflichtverteidiger. Denn ohne eigenen Aktenauszug ist eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht durchzuführen. Der zur Verfahrenssicherung bestellte Pflichtverteidiger muss sich wegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Terminsgebühr für den im Mahnverfahren nicht eingeschalteten Rechtsanwalt für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im Einspruchstermin

Rz. 43 Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden streitigen Verfahren anberaumten Einspruchstermin den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils, so fällt hierfür nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 an.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Der Rechtsanwalt ist Familienangehöriger der Partei

Rz. 33 Kontrovers wird ferner die Frage behandelt, ob der Anwalt, der mit der Partei verheiratet ist oder in einem anderweitigen engen familiären oder verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihr steht, eine Gebühr nach VV 3400 verdienen kann. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Anwalt handle hier in Erfüllung seiner ehelichen oder familienrechtlichen Beistandspflicht, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt als Partei kraft Amtes

Rz. 26 Informiert der Anwalt als Partei kraft Amtes den Verfahrensbevollmächtigten, so fehlt es auch hier an dem für VV 3400 erforderlichen Drei-Personen-Verhältnis. Der Anwalt ist selbst Partei und vermittelt daher nicht für diese den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Er selbst führt vielmehr als Partei den Verkehr, so dass auch hier die Anwendung der VV 3400 begr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ermessen des Rechtsanwalts

Rz. 249 Ein kleinlicher Maßstab ist unangebracht. Bei der Auswahl und dem Umfang der Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten ist dem Anwalt vielmehr ein großzügiges Ermessen einzuräumen.[379] Es ist einem Verteidiger nicht zuzumuten – insbesondere bei umfangreichen Verfahrensakten – jedes Blatt vorher einzeln zu lesen und auf seine Wertigkeit zu prüfen. Eine grobe Prüfung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks

Rz. 17 Bei Anwälten, die ihren Kanzleisitz nicht innerhalb des Bezirks des Gerichts haben, kann eine dem Mehrkostenverbot entsprechende Einschränkung der Beiordnung nur "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden.[26] Der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassene und deshalb nur "zu den Bedingungen ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einverständnis des Anwalts zur eingeschränkten Beiordnung

Rz. 26 Ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter Anwalt kann unter Beachtung des Mehrkostenverbots beigeordnet werden, wenn er bereit ist, sich unter Ausschluss der Vergütung von Mehrkosten (im wesentlichen Reisekosten) beiordnen zu lassen. Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Anwalt kann also nur mit seinem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verschulden des beigeordneten Anwalts

Rz. 21 Bei Verschulden des beigeordneten Anwalts ist § 54 anzuwenden, so dass der Anwalt seinen Anspruch verliert.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. EuRAG (Auszug)

Rz. 3 Wer zu den europäischen Rechtsanwälten i.S.d. EuRAG gehört und damit berechtigt ist, nach § 25 EuRAG tätig zu werden, ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 1 EuRAG: Anlage zu § 1 EuRAG Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beitreibung des Anwalts in Analogie zu § 126 ZPO

Rz. 219 Das wünschenswerte Bestreben des RVG, die Rechtsverhältnisse der beigeordneten und bestellten Anwälte zusammen sowie möglichst einheitlich zu regeln, legt den Gedanken nahe, in Einzelbereichen normierte Grundsätze auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, ob sie einer allgemeinen Handhabung zugänglich sind und so zu einem gemeinsamen Regelwerk beitragen können. Rz. 220 Das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Schadensersatzpflicht des Anwalts bei sachwidriger Trennung

Rz. 206 Bearbeitet der Anwalt verschiedene Gegenstände in getrennten Angelegenheiten, obwohl er sie auch in einer einzigen Angelegenheit zusammenfassen könnte, verstößt er gegen die Interessen des Mandanten, der dadurch mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten belastet wird. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung des Anwalts, ein Mandat kostengünstig zu bearbeiten. Hieraus wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Im Gerichtsbezirk niedergelassene Anwälte

Rz. 16 Anwälte, die innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts niedergelassen sind, müssen ohne Einschränkungen beigeordnet werden.[24] Denn § 121 Abs. 3 ZPO erfasst nach dessen Voraussetzungen diese Rechtsanwälte nicht. Einem Rechtsanwalt sind die Auslagen nach Teil 7 VV, die für eine Reise innerhalb des Gerichtsbezirks zum Termin des Verfahrensgerichts anfallen, voll aus de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwalt und Mandant

Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt einer Sozietät an, wird das Mandat im Regelfall der Sozietät als rechts- und parteifähiger Gesellschaft übertragen,[23] es sei denn, der Mandant möchte ausdrücklich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einverständnis des Anwalts

Rz. 73 Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, also nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Rechtsanwalt kann nur mit seinem Einverständnis einschränkend "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden.[115] Dem Beiordnungsantrag eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abtretung an Anwalt

Rz. 66 Nach § 49b Abs. 4 S. 1 BRAO ist die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften i.S.d. § 59a BRAO explizit zulässig. Eine Einwilligung des Mandanten ist ipso jure entbehrlich.[117] Der BGH[118] hatte bereits zu § 49b Abs. 4 S. 1 BRAO a.F. entschieden, dass die Abtretung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ortsansässiger Anwalt

Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei gerichtlichen Beiordnungsbeschlüssen noch Formulierungen wie "wird z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt des Klägers

Rz. 60 Geht das Mahnverfahren mit dem vollen Streitwert in das streitige Verfahren über, erhält der Rechtsanwalt des Klägers eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 nach diesem Wert. Soweit er allerdings für den Kläger bereits im Mahnverfahren tätig war, wird die dabei entstandene Gebühr i.H.v. 1,0 gemäß Anm. zu VV 3305 auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt rät insgesamt ab – Rechtsmittel wird nicht eingelegt

Rz. 28 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag, rät danach vom Rechtsmittel ab und wird dieses auch nicht mehr eingelegt, dann entsteht nur die jeweilige Verfahrensgebühr, die sich gegebenenfalls wegen vorzeitiger Erledigung ermäßigt, sofern dies vorgesehen ist. Beispiel: Der Mandant ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden. Der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antrag des Anwalts

Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 ein, so muss er einen bestimmten und bezifferten Antrag stellen. Er muss also angeben, welche Vergütung und in welcher Höhe er festzusetzen beantragt. Darüber hinaus ist die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu beantragen, sofern sie begehrt wird. Rz. 160 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Keine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den Anwalt

Rz. 23 Eine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den beigeordneten Anwalt ist dagegen nicht vorgesehen.[10] Selbst wenn eine entsprechende Kostenentscheidung ergehen sollte, kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung nicht gegen den Gegner festsetzen lassen. Weder findet sich eine entsprechende Ermächtigung in § 39, noch sieht § 126 Abs. 1 ZPO dies vor. Eine entsp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis Anwalt zum Auftraggeber – Anteile des Auftraggebers

Rz. 17 Abzustellen ist auf die tatsächliche Zahl der Anteile. Lässt sich diese Zahl der Anteile nicht ermitteln, so ist eine Schätzung vorzunehmen.[15] Römermann weist zutreffend darauf hin, dass die Vorschrift des Abs. 1 S. 3 nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber für die Zahl seiner Anteile gelten kann. Zwar lässt der Wortlaut eine solche Auslegung zu. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt ist aktivlegitimiert

Rz. 30 Wird der Anwalt – aktiv – im Namen der WE-Gemeinschaft beauftragt, ihr zustehende Ansprüche gegenüber Dritten zu realisieren, greift nach der BGH-Rechtsprechung der Erhöhungstatbestand nach VV 1008 nicht mehr. Auftraggeber ist nämlich nur die Gemeinschaft als solche. Im Beispiel oben (siehe Rdn 26) kann daher der Anwalt wie folgt abrechnen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwälte

1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die gesetzliche Grundlage für die Beiordnung. Wie die Bewill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäftsreisen des beigeordneten oder bestellten Anwalts

a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Reisekosten des nicht am Sitz des Gerichts niedergelassenen Anwalts

a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt des Beklagten

Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist. In diesem Zusammenhang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Der nach § 138 FamFG beigeordnete und der nach § 67a VwGO bestellte Anwalt

Rz. 32 In diesen Fällen hat der Vorrang des Anwalts in Bezug auf seinen Vergütungsanspruch die nämliche Bedeutung wie bei seinem Beitreibungsrecht (vgl. Rdn 28). Auch soweit der Anspruch gegen den oder die Vertretenen infolge einer Zahlung der Staatskasse gem. §§ 45 Abs. 2, 47 Abs. 1 S. 2 auf diese übergegangen ist, darf der Anwalt ihn bis zur Erlangung der vollen Regelvergü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Anwälte in derselben Instanz

Rz. 29 Diese Fallgestaltung ist die Ausnahme, weil schon nach dem Gebot der sparsamen Prozessführung (vgl. auch § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO) besondere Umstände gegeben sein müssen, um der Partei mehrere Anwälte anstatt nur einen Anwalt beizuordnen (§ 121 Abs. 4 ZPO). Ein Verkehrsanwalt ist jedoch unter besonderen Umständen auf Antrag beizuordnen, wenn das Gericht einen Anwalt am Ge...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / bb) Anwalt

Rz. 83 Der Anwalt erhält eine 1,0-Gebühr nach VV 3502 i.V.m. § 17 Nr. 1a. Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,5 (VV 3503). Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Unmöglichkeit des Anwalts zur weiteren Vertragserfüllung

Rz. 25 Auch in anderen Fällen, in denen dem Anwalt die Fortsetzung seiner geschuldeten Tätigkeit unmöglich wird, erledigt sich der Auftrag, also etwa bei Rückgabe oder Entzug der Zulassung oder dem Wechsel der Zulassung, wenn in dem Verfahren Postulationszwang besteht und der Anwalt nach dem Wechsel oder der Aufgabe seiner Zulassung nicht mehr über die erforderliche Postulat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Rz. 8 Die Vorschrift des § 51 gilt nur für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt. Hauptanwendungsfall ist der Pflichtverteidiger.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsnachfolger des Anwalts

Rz. 33 Der Rechtsnachfolger des Rechtsanwalts kann den Antrag nach § 11 ebenfalls stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Vergütungsanspruch durch Forderungsabtretung im Rahmen eines Praxisübernahmevertrages erworben hat.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz

Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eines höheren Rechtszugs übersendet. Die Versendung an einen Anwalt gleicher Instanz ist nicht nach Anm. zu VV 3400 zu vergüten. Soweit der Anwalt hier die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen verbindet, ist seine Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt ist passivlegitimiert

Rz. 32 Wird hingegen die WE-Gemeinschaft – passiv – in Anspruch genommen, so ergibt sich grundsätzlich für den beauftragten Rechtsanwalt keine Erhöhung gemäß VV 1008, wenn tatsächlich nur die Gemeinschaft als solches haftet. Wenn allerdings daneben die Gemeinschaftsmitglieder für Forderungen neben der WE-Gemeinschaft auch persönlich haften, so vertritt der Rechtsanwalt daher...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anwalt und Staatskasse

Rz. 13 Beteiligte im Festsetzungsverfahren gem. § 55 sind nur der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt und die Staatskasse,[19] zumal die Vergütungsfestsetzung für andere Personen keine Rechtskraftwirkung entfaltet.[20] Der Vertreter der Staatskasse ist im Festsetzungsverfahren ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Beteiligter. Er kann sich auf eine eigene Rechtsstellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Anwalts; Darlegungs- und Beweislast

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 2 ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit [des Anwalts] nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Tod oder Erkrankung des Anwalts

Rz. 26 Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen.[10] Rz. 27 Unerheblich ist, ob der Verstorbene mit einem anderen Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft verbunden war.[11] Beim Tode lediglich eines Sozius ist ein Anwaltswechsel dagegen nicht erforderlich, da die übrigen Mitglieder der Sozietät das Mandat fortführen können. Wechselt der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gebühren des Anwalts im schiedsrichterlichen und im gerichtlichen Verfahren nach dem 10. Buch der ZPO

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Gebühren im schiedsrichterlichen Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 neben denjenigen des gerichtlichen Verfahrens und deshalb im Einzelfall auch eine "doppelte" Verfahrensgebühr beanspruchen. Insbesondere kann im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO vom Anwalt VV 3100 zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beauftragung eines Anwalts

1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich bestellter/beigeordneter Anwalt

1. Überblick Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 6...mehr