Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Der nichtrechtsfähige Verein und die Vor-GmbH

Rz. 21 Bei diesen Vereinigungsformen handelt es sich um körperschaftlich strukturierte Rechtsgebilde, die als juristische Personen vom Gesetz nicht anerkannt werden bzw. nicht vorgesehen sind. Ebenso wie bei der BGB-Gesellschaft, deren Recht teilweise Anwendung findet (§ 54 S. 1 BGB), ist aber die Verselbstständigung im Rechtsleben sowohl des nichtrechtsfähigen Vereins als au...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / C. Selbstständiges Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 46 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Kommt es nachfolgend zum Hauptsacheverfahren, erstreckt sich der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG auch auf das vorangegangene Beweisverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 72 Bei der Gebührenbestimmung sind gesetzliche Schranken zu beachten. Insoweit wird das Ermessen des Anwalts nach Abs. 1 i.V.m. § 315 BGB eingeschränkt. Das RVG kennt zwei Anwendungsfälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 30 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich die Gebührenrahmen um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Eine gemeinschaftliche Beteiligung ist nicht erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Protokollierung

Rz. 87 Die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen von VV 3101 Nr. 2 Var. 2 besteht darin, den Antrag zu stellen, die Einigung zu Protokoll zu nehmen. Für die Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr ist es nach dem eindeutigen Wortlaut nicht erforderlich, dass es nach Antragstellung tatsächlich zur Protokollierung kommt.[94]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchshindernisse

a) Grundsätzliches Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, di...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 20 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 5 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im gerichtlichen Verfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im gerichtlichen Verfahren, also nach Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, Eingang der Anklageschrift oder nach Vortrag der Anklage im beschleunigten Verfahren beauftragt wird. War der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonstige besondere Auslagen

Rz. 22 Besondere Auslagen, die nicht in VV 7000 ff. geregelt sind, kann der Anwalt nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, also nach § 675 BGB i.V.m. § 670 BGB (Abs. 1 S. 2). aa) Einzelfälle Rz. 23 Zu den besonderen Auslagen zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3329. a) Höhe der Gebühr Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337). b) Mehrere Auftraggeber Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Einziehung und verwandte Maßnahmen, VV 5116

Rz. 5 Erstreckt sich die Tätigkeit auf eine Einziehung oder verwandte Maßnahmen, kann der Anwalt im Bußgeldverfahren eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 5116 verdienen. Siehe hierzu die Kommentierung zu VV 5116.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Beistand

Rz. 15 Antragsberechtigt ist ferner der Beistand, also derjenige Anwalt, der neben der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten aufgetreten ist, oder auch der Beistand eines Zeugen (VV Vorb. 3 Abs. 1).mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Rz. 80 Möglich ist, dass die Terminsgebühr nur aus dem Wert einer Folgesache entsteht, nämlich dann, wenn der Anwalt erst nach Abtrennung einer Folgesache beauftragt wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einigungsgebühr

Rz. 62 Der nach VV 3403 tätige Anwalt kann auch zusätzlich eine Einigungsgebühr verdienen, wenn er beim Abschluss einer Einigung mitwirkt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. In jedem Rechtszug (Anm. Abs. 3)

Rz. 29 Die zusätzliche Verfahrensgebühr kommt für jeden Rechtszug in Betracht (Anm. Abs. 3), wobei die Gebühr im vorbereitenden Verfahren und im erstinstanzlichen Verfahren insgesamt nur einmal anfallen kann, wie der Formulierung "einschließlich" in Anm. Abs. 3 zu entnehmen ist. Diese Regelung ist erforderlich, da vorbereitendes Verfahren und erstinstanzliches gerichtliches ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 40 Die Erledigungsgebühr gehört zu den Kosten des Verfahrens, die durch das Betreiben der Rechtssache entstanden sind. Soweit Kosten dem Gegner auferlegt worden sind, ist auch die Erledigungsgebühr von diesem zu erstatten. Rz. 41 § 151 Abs. 2 FGO enthält eine abschließende Aufzählung von Vollstreckungstiteln für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu § 168...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sinn und Zweck der VV 4141

Rz. 9 Da die Vorschrift der VV 4141 zahlreiche Probleme und Auslegungsfragen mit sich bringt, wird häufig auf den Sinn und Zweck dieser Regelung zurückgegriffen werden müssen. Dabei ist bis auf die BRAGO zurückzugehen. Bis zur Einführung des § 84 Abs. 2 BRAGO boten die Gebührenkonstruktionen im Strafverfahren eher einen Anreiz dafür, die Verteidigungsbemühungen auf die Haupt...mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / II. Teminsgebühr ist nicht entstanden

Eine Terminsgebühr entsteht zum einen nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, wenn eine Besprechung mit dem Gegner zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens stattfindet. Hier haben lediglich Gespräche der Anwälte mit dem Berichterstatter stattgefunden. Dies genügt nicht. Selbst wenn – wie hier – eine Kommunikation zwischen den Prozessbevollmächtigten über das Gericht stattfindet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 27 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, wird die Gebühr gemäß VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht, da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Modifizierung des Tarifgesetzes

Rz. 57 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten zunächst Modifizierungen der gesetzlichen Gebührenregelungen vereinbaren. In Betracht kommen dabeimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 427 In erster Linie richtet sich Abs. 3 an die Sozialgerichtsbarkeit. Obwohl die gesetzliche Regelung an sich eindeutig ist und in den Kostenverfahren nach dem RVG auch nur die Regelung zu den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des RVG gelten können, hatte sich die Rechtsprechung – insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit – früher in verfassungswidriger Weise (Verstoß geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 bezweckt den Ausgleich der zumeist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Anwalt und Mandant hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtssache. Zugleich soll die Vorschrift etwaigen Beweisschwierigkeiten bei einem Streit über die vereinbarte Vergütung vorbeugen (siehe Rdn 6).[37] 1. Bestimmende Gründe (S. 1) Rz. 39 In der Vereinbarung si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Rechtszug

Rz. 67 Die Vergütung wird für jeden Rechtszug gesondert gewährt, Anm. zu VV 6302 (§ 17 Nr. 1). Das gilt auch für die Terminsgebühr. Der Anwalt kann daher im Beschwerdeverfahren und im Verfahren der Rechtsbeschwerde die Gebühren nach VV 6302, 6303 erneut verdienen. Insoweit gelten die Ausführungen bei VV 6300, 6301entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 3201

Rz. 30 Auch die Anm. zu VV 3201 sieht eine Anrechnung der Verfahrensgebühr vor, wenn Anzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Kostenerstattung

Rz. 72 Die dem Anwalt nach Abs. 1 S. 1 gezahlte Vergütung für die Einholung eines Rechtsgutachtens zählt nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO. Die Kosten sind jedoch erstattungsfähig bis zur Höhe der erstattungsfähigen gesetzlichen Vergütung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Verkehrsanwalt, VV 3400

Rz. 17 Ebenfalls antragsberechtigt wegen seiner Gebühren ist der Verkehrsanwalt. Festsetzbar sind auf jeden Fall die Gebühren nach VV 3400 sowie eventuelle weitere Gebühren nach VV 3401, 3402 oder VV 1000 ff. Die Festsetzung einer Gebühr nach Anm. zu VV 3400 müsste m.E. ebenfalls zulässig sein, obwohl die zugrunde liegende Tätigkeit des Anwalts nicht im gerichtlichen Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Tatsächlich erhaltene Zahlung

Rz. 18 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat (vgl. § 55 Rdn 67 f.).[23] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner (§ 55 Rdn 59 ff.) oder der Staatskasse herrührt. Zwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Anrechnung

Rz. 12 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung erhalten, greift die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 nicht ein.[4] Denn die Anrechnung wird in VV Vorb. 3 Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 20 Die in der Hauptsache bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung erstrecken sich auch auf die Verfahren nach VV 3328, sodass der beigeordnete Anwalt seine dahingehende Vergütung mit der Landeskasse abrechnen kann.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundgebühr

Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Ausnahme: Dokumentenpauschale, VV 7000 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 64 Abs. 2 S. 1, 2. Hs durchbricht das Gegenseitigkeitsverhältnis, soweit es um die Dokumentenpauschale im Falle von VV 7000 Nr. 1 Buchst. c geht. Für diese soll ein Auftraggeber auch dann einstehen müssen, wenn die Herstellung oder Überlassung von Dokumenten nicht seiner, sondern ausschließlich der Unterrichtung anderer Auftraggeber dient.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchshemmung

a) Bedeutung Rz. 57 Ein frei von Einwendungen bestehender Zahlungsanspruch lässt sich gleichwohl nicht durchsetzen, wenn und soweit der Schuldner berechtigt ist, dessen Erfüllung zu verweigern. Während dieser Gesichtspunkt im allgemeinen Schuldrecht eine erhebliche Rolle spielt, hat er bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nur eine untergeo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Inanspruchnahme des Betroffenen

Rz. 43 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er nach § 52 den Betroffenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen (§ 52 Abs. 6 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelne Kostengruppen

a) Kosten für Post und Telekommunikation Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzungsantrag des Auftraggebers

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber den Festsetzungsantrag, so ist derjenige Anwalt oder diejenige Sozietät (gegebenenfalls auch eine überörtliche Sozietät) Antragsgegner, dessen oder deren Vergütungsanspruch der Auftraggeber überprüft wissen will.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 14 Ist der Anwalt dem Verletzten im Ausgangsverfahren in Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, erstreckt sich diese nicht automatisch auch auf das Beschwerdeverfahren. Hier muss vielmehr gesondert Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Rz. 35 Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet, hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht auch für die Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind – im Gegensatz z.B. zu den Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6 – immer eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält hierfür die 0,5-Gebühren nach VV 3500, 3513.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsprechung

Rz. 101 Die Rechtsprechung zur Höhe der angemessenen BGB-Vergütung ist – wie nicht anders zu erwarten – unterschiedlich. Eine klare Linie ist in der Rechtsprechung nicht zu erkennen. Jeder Amtsrichter hat hier seine eigenen Vorstellungen, was unbedingt für den Abschluss einer Vereinbarung spricht. Rz. 102 So geht das AG Emmerich[118] davon aus, dass eine 0,75-Gebühr nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren

Rz. 103 Wird gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss bzw. dessen Ablehnung Erinnerung oder Beschwerde geführt, so ist insoweit Abs. 5 Nr. 1 entsprechend anzuwenden. Auch dies gilt allerdings nur, wenn der Anwalt nicht in eigener Sache tätig wird, sondern den Antragsgegner oder Antragsteller im Festsetzungsverfahren vertritt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Terminsgebühr (Abs. 1)

Rz. 1 In Bußgeldsachen entsteht die Terminsgebühr zunächst einmal für die Teilnahme an der Hauptverhandlung. Daneben ordnet Abs. 1 an, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entsteht. Diese Regelung entspricht der Vorschrift der VV 4102 im Strafverfahren. Rz. 2 Im Gegensatz zu VV 4102 wird hier allerdings nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 164 Betrifft die Beschwerde die Hauptsacheentscheidung des Aussetzungs- oder Anordnungsverfahrens, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3206 ff. Rz. 165 Der Anwalt erhält also zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3206 in Höhe von 1,6, die sich im Falle einer vorzeitigen Erledigung auf 1,1 ermäßigt (VV 3207). Bei mehreren Auftraggebern ist die Gebühr nach VV 1008...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4124, 4125

Rz. 12 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt nach VV 4124, 4125 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, die Vorbereitung der Hauptverha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruch gegen Streitgenossen

a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig un...mehr