Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Leitsatz Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Normenkette § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO Sachverhalt Der Kläger ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 3 Höhe des pfändbaren Anteils

Rz. 5 § 76 S. 2 EStG regelt die Höhe des pfändbaren Betrags.[1] Dabei soll das Kindergeld grundsätzlich allen Kindern gleichmäßig zugutekommen[2]: Nach Nr. 1 S. 1 ist beim Vorhandensein nur von Zahlkindern das Kindergeld durch eines von ihnen nur bis zu dem Betrag pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Zahlkinder ergibt. Die unterschiedliche Höhe des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015

Leitsatz 1. Durch Überlieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 entstandene Milchabgabe (sog. Überschussabgabe) durfte auch nach dessen Ablauf und dem damit einhergehenden Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden. 2. Sog. interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen der Union sind keine Rechtsvorschriften und begründe...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheidung auch für erfolglose Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen, die selbst keine Kostenentscheidung enthalten

ZPO § 516 Abs. 3 Leitsatz Auch dann, wenn eine angefochtene Zwischenentscheidung selbst keine Kostenentscheidung enthält, ist im Falle eines erfolglosen oder zurückgenommenen Rechtsmittels eine Kostenentscheidung für das Rechtsmittelverfahren zu treffen. OLG München, Beschl. v 18.1.2017 – 15 W 1791/16 1 Sachverhalt Das LG hatte mit Zwischenurteil dem Kläger aufgegeben, den Beklag...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rücknahme der Beschwerde hat das Beschwerdegericht entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen über den Verlust des Rechtsmittels und die Kosten zu entscheiden (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2003 – 8 W 152/03, MDR 2003, 1261 m. Anm. Schütt; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., 2016, § 569 Rn 23; MüKo-ZPO/Lipp, 5. Aufl., 2016. § 569 Rn 23; vgl. Baumbach/Hartma...mehr

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zfs 7/2017, Verjährungseint... / 2 Aus den Gründen:

" … Gegen den Betr. ist am 22.1.2016 ein Bußgeldbescheid erlassen worden, weil der Betr. hinreichend verdächtig war, sich einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, 49 StVO, § 24 StVG schuldig gemacht zu haben. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist ausgeschlossen, weil inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die letzte die Verfolgung...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / Leitsatz

Auch dann, wenn eine angefochtene Zwischenentscheidung selbst keine Kostenentscheidung enthält, ist im Falle eines erfolglosen oder zurückgenommenen Rechtsmittels eine Kostenentscheidung für das Rechtsmittelverfahren zu treffen. OLG München, Beschl. v 18.1.2017 – 15 W 1791/16mehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 1 Aus den Gründen

Über die gem. § 32 Abs. 2 RVG zulässigerweise im eigenen Namen erhobene Beschwerde entscheidet nach Übertragung mit Beschl. v. 27.2.2017 gem. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG über die Festsetzung des Gegenstandswerts ist als unzulässig zu verwerfen. Denn bei dem zugrunde liegenden Verfahren handelte es sich um eine Rechtsstreitigkeit n...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthaft. Nach dieser Vorschrift findet gegen die Entscheidungen des Grundbuchamtes das Rechtsmittel der Beschwerde statt. Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbucha...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / 1. Vergleichsabschluss mit anschließender Kostenentscheidung

Wird ein gerichtlicher Vergleich ohne eine Kostenregelung getroffen, so greift § 98 ZPO ein. Danach gelten die Kosten in diesen Fällen kraft Gesetzes als gegeneinander aufgehoben, mit der Folge, dass die Gerichtskosten von den Beteiligten jeweils zur Hälfte und die außergerichtlichen Kosten von jedem selbst getragen werden (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO). Hinsichtlich der Gerichtskos...mehr

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AGS 7/2017, Neuauflage des Streitwertkatalogs für die Sozialgerichtsbarkeit

Bei sozialgerichtlichen Streitverfahren ist zu unterscheiden zwischen gerichtskostenfreien (§ 183 SGG) und gerichtskostenpflichtigen (§ 197a SGG) Verfahren. Bei gerichtskostenfreien Verfahren (insbesondere für Versicherte, Leistungsempfänger, behinderte Menschen) ist kein Streitwert festzusetzen und die anwaltlichen Gebühren bemessen sich nicht nach einem festen Wert, sonder...mehr

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zfs 7/2017, PoliScan Speed ... / 2 Aus den Gründen:

"1. Die Behauptung einer Gehörsverletzung entbehrt jeglicher Grundlage. Das AG hat den Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Kenntnis genommen und, wie in § 77 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 OWiG vorgesehen, durch Beschl. mit kurzer Begründung abgelehnt. Zudem hat sich das Gericht in den schriftlichen Urteilsgründen ausführlich und im Ergebnis zutreffend mit ...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 4 Anmerkung

In der Sache ist die Entscheidung zutreffend. Bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen ein Zwischenurteil ist eine Kostenentscheidung zu treffen. Die Kosten folgen nicht der Hauptsache. Wieso soll eine in der Hauptsache später gegebenenfalls ganz oder teilweise unterliegende Partei die Kosten des Gegners für ein unzulässiges Rechtsmittel tragen? Allerdings war m. E. di...mehr

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zerb 7/2017, Zum Nachabfind... / Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist sie entgegen der Ansicht des Tierschutzvereins insgesamt statthaft. Weder der Tenor der Beschwerdeentscheidung noch die Entscheidungsgründe enthalten eine Beschränkung der Zulassung. Zwar hat das Beschwerdegericht zur Begründung der Zulassungsentscheidung nur auf die Auslegung des Begriffs der Veräußerung verwiesen und n...mehr

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zerb 7/2017, Zum Nachabfind... / Sachverhalt

I. Die Beteiligten streiten um Nachabfindungsansprüche der Beteiligten zu 3. Deren Bruder, C. S., war Eigentümer des im Rubrum genannten Hofes im Sinne der Höfeordnung. Er verstarb im Juli 2006 und wurde hinsichtlich des hoffreien Vermögens von seiner Ehefrau M. H. zu 3/4 und der Beteiligten zu 3 zu 1/4 beerbt. Im Hinblick auf die Hoferbfolge führten die Erbinnen ein Festste...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. Bis 22.8.1975 war ihr Vater R. L. als Miteigentümer eingetragen. Nach seinem Tod am 31.1.1975 ist das Eigentum aufgrund Erbscheins des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.5.1975 auf die Beteiligte zu 1) als Alleineigentümerin umgeschrieben worden. Weiter ist im Grundbuch von Bergisc...mehr

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AGS 7/2017, Folge der Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zuläs sig, insbesondere binnen der Notfrist des § 569 ZPO eingelegt worden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt auch 200 EUR (§ 567 Abs. 2 ZPO). Der Senat ist zur Entscheidung berufen, nachdem die Rechtspflegerin dem Rechtsmittel nicht abgeholfen hat...mehr

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FoVo 7/2017, Abtretungsbest... / 3 Der Praxistipp

Einzelfallentscheidung Ob die Entscheidung des LG im Ergebnis zutreffend ist, kann aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes nicht abschließend beurteilt werden. Dafür wäre der Inhalt der Abtretungsbestätigung im Detail mitzuteilen gewesen. Jedenfalls taugt die Entscheidung des LG nicht als "Grundsatzentscheidung", wonach die Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 ZPO – entgegen de...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine wichtige Entscheidung des OLG Hamm[51] betrifft das Verhältnis von Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB) und Unterhaltsanspruch in materieller und prozessualer Hinsicht.[52] Der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB wird für die Zeit bis zur Trennung von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. Bis dahin scheidet ein Ausgleichsanspruch des allein verdienenden Ehega...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung – Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids

Leitsatz Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. Normenkette § 169 Abs. 1 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Rechtsbehelfe bei Ablehnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 1)

Rn 1 Wird eine beantragte Nachtragsverteilung vom Insolvenzgericht abgelehnt, ist der Ablehnungsbeschluss gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 dem jeweiligen Antragsteller gemäß § 8 zuzustellen. Antragsberechtigt sind nach § 203 Abs. 1 der Insolvenzverwalter und die Insolvenzgläubiger. Rn 2 § 204 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Antragsteller im Falle des ablehnenden Beschlusses die Möglichkeit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtsmittel bei Anordnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 2)

Rn 4 Für den Fall, dass das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung anordnet, regelt § 204 Abs. 2 Satz 1 eine Zustellung des Beschlusses an den Insolvenzverwalter, den Schuldner und gegebenenfalls an den antragstellenden Gläubiger. Rn 5 Dem Schuldner steht gegen den anordnenden Beschluss gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 die sofortige Beschwerde zu; § 11 Abs. 1 RPflG. Nur er ist du...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel

Rn 29 Die eigenständige Benachrichtigung der Altmassegläubiger ist eine Folge der fehlenden Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Feststellung des Verwalters einzulegen.[44] Hierdurch wird sichergestellt, dass die Betroffenen von der Sachlage Kenntnis erhalten und sich auf die veränderte Situation einstellen können. Ein Rechtsmittel betreffend die Überprüfung der Masseunzuläng...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 204 Rechtsmittel

Gesetzestext (1) 1Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubiger die Verteilung beantragt hatte, diesem G...mehr

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AGS 6/2017, Haftzuschlag fü... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtsbehelf des Pflichtverteidigers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist als Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig. Er ist auch in der Sache begründet und führt zur Abänderung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses in der aus dem Tenor ersichtlichen Form. 1. Der Rechtsbehelf stellt eine Erinnerung i.S.d. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG, nicht aber eine solche gem. §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubiger die Verteilung beantragt hatte, diesem Gläubiger zuz...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Verfahrensrecht

a) Liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung vor, entfällt die haftungsbegründende Rechtsgutsverletzung – die unangemessene Verfahrensdauer – selbst dann nicht, wenn die Klage oder der Rechtsbehelf im Ausgangsverfahren von vornherein erkennbar aussichtlos waren. b) Durch eine Anhörungsrüge (hier: § 44 FamFG) oder eine Gegenvorstellung wird kein entschäd...mehr

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FF 6/2017, Zulässigkeit des... / 2 Anmerkung

Der BGH führt aus, dass auch für das vereinfachte Verfahren die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen zu beachten sind, dass etwa die Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen muss. Für die besonderen Voraussetzungen der Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens knüpft jedoch § 249 FamFG an die materielle Rech...mehr

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AGS 6/2017, Keine Zusätzlic... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht – und mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird – hat das AG die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen. Die Voraussetzungen der Festsetzung der Gebühr nach Nr. 4141 VV liegen nicht vo...mehr

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AGS 6/2017, Haftzuschlag fü... / 1 Sachverhalt

Der Pflichtverteidiger beantragte nach Abschluss des Verfahrens die Festsetzung seiner Vergütung gegen die Staatskasse i.H.v. 3.371,89 EUR. Er machte dabei – und dies ist der im Kostenfestsetzungsverfahren einzig umstrittene Punkt – die Grundgebühr gem. Nr. 4101 VV und die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4105 VV, d.h. die jeweilige Gebühr mit Haftzuschlag, geltend. Die die Sache be...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war mit dem Erblasser verheiratet. Ihre erste Ehe wurde 1968 geschlossen. Unter dem 21.5.1978 errichteten die Eheleute ein eigenhändiges, – soweit ersichtlich – von der Beteiligten zu 2. geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem es hieß: Zitat "Wir, ..., erklären, dass beim Tode eines Ehegatten der Andere ihn beerbt. (Berlin...mehr

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zfs 6/2017, Notwendige Erme... / 2 Aus den Gründen:

"II. Gegen eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen, ist das Rechtsmittel der Beschwerde nicht statthaft (§ 305 Abs. 1 StPO). " Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird lediglich in den Fällen gemacht, in denen die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig ist, wozu auch die fehlerhafte Ermessensausübung gehört (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO...mehr

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AGS 6/2017, Bestellung eine... / Leitsatz

Nimmt eine mit einer Klage/hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch angefallenen Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Antragsteller/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat und der Gegner oder sein Vertreter hiervon unverschuldet ...mehr

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zfs 6/2017, Notwendige Erme... / Leitsatz

1. Das Rechtsmittel der Beschwerde ist gegen die Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen nicht statthaft. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird lediglich in den Fällen gemacht, in denen die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig ist, wozu auch die fehlerhafte Ermessensausübung gehört. 2. Gem. § 34 StPO sind Entscheidungen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, mit Grü...mehr

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FoVo 6/2017, Vollstreckung ... / 1 I. Der Fall im Überblick

Erstellung von Jahresrechnung und Wirtschaftsplan Die Gläubiger sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Schuldnerin war die Verwalterin dieser Gemeinschaft. Sie wurde durch Anerkenntnisurteil verurteilt, für die WEG für die Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 jeweils eine Jahresabrechnung und für das Kalenderjahr 2014 einen Wirtschaftsplan aufzustellen u...mehr

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FF 6/2017, Zulässigkeit des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten im vereinfachten Verfahren um Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht. [2] Aus der Ehe des Antragsgegners ist die am 23.11.2003 geborene Tochter hervorgegangen. Nachdem sich die Eltern im Februar 2013 getrennt hatten, verblieb die Tochter im Haushalt ihrer Mutter. Der Antragsteller zahlte ab dem 1.4.2013 für sie Unterhaltvorschuss. [3] Nach ein...mehr

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AGS 6/2017, Unstatthaftigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Die Statthaftigkeit scheitert allerdings nicht an § 33 Abs. 4 S. 3 RVG. Diese Vorschrift betrifft entgegen der Auffassung des BGH nur die "einfache" Erstbeschwerde. Diese Vorschrift soll ausschließen, dass gegen eine erstmalige Wertfestsetzung Beschwerde erhoben werden kann, wenn der BGH das übergeordnete Gericht ist. Hier ist eine ...mehr

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AGS 6/2017, Streitwert eine... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung des LG ist zulässig. Denn sie ist statthaft (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG) sowie form- (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 5 S. 1 GKG) und fristgemäß (§§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG) eingelegt worden. Zwar wird eine Streitwertfestsetzung, die – wie vorliegend – unmittelb...mehr

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AGS 6/2017, Unzulässigkeit ... / 1 Aus den Gründen

I. Über die Anträge entscheidet der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 S. 1 Hs. 1 RVG). II. Die an sich nach § 33 Abs. 1 RVG statthaften Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem PatG (vgl. zur Rechtsbeschwerde in Markenangelegenheiten BGH, Beschl. v. 30.7.2015 – I ZB 61/13, ju...mehr

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AGS 6/2017, Bestellung eine... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 568 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat bleibt bei seiner bisherigen Rspr. (OLG Stuttgart/Senat, Beschl. v. 25.10.1979 – 8 W 448/79, Justiz 1980, 21) und schließt sich damit den zutreffenden und überzeugen den Ausführungen des OLG München an (Beschl. v. 30.8.201...mehr

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AGS 6/2017, Fristsetzung zu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des ArbG ist gem. § 56 Abs. 2 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch sonst zulässig (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Insbesondere überschreitet der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR. II. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Die Erinnerung des Antra...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Der nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgebliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat vermag der Ansicht des AG nicht beizutreten, dass der Verfahrenswert für den im Verfahren der einstweiligen Anordnu...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / X. Verfahrensübersicht

Erhält das Unternehmen einen Anhörungsbogen, aus dem sich ergibt, dass die Behörde beabsichtigt, einen Verfallsbescheid zu erlassen, so wird der daraufhin mandatierte Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, die ihm auch zu gewähren ist (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 147 Abs. 1 StPO). Gelingt es ihm in einer anwaltlichen Einlassung nicht, den Vorwurf auszuräumen, und wird das Verf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichtzulassungsbeschwerde

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