Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 4/2017, Keine Umdeutung... / 2 Aus den Gründen

Eine Entscheidung der Kammer ist nicht veranlasst. Zwar ist es zutreffend, dass die notwendigen Auslagen grundsätzlich bei demjenigen verbleiben, dem sie entstanden sind, wenn es an einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung fehlt und eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung durch das erkennende Gericht unzulässig ist, vi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Keine Festsetzungsverjährung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach dem aus der RAO abgeleiteten Recht war davon auszugehen, dass die Einheitswertfeststellung keiner selbständigen Verjährung unterliegt.[2] Allerdings hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Einheitswertfeststellung unterbleiben muss, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden ...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 3 Anmerkung

Ebenso zum Abraten eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl: OLG Nürnberg[1] und AG Hamburg-St. Georg.[2] Auch das Abraten von einem Rechtsmittel löst – im Gegensatz zur Rücknahme des Rechtsmittels – keine zusätzliche Gebühr aus.[3] Norbert Schneider AGS 4/2017, S. 188 - 189mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsschutzversicherer wegen der nach Auffassung der Klägerseite entstandenen Gebühren nach der Nr. 5115 VV i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch. Dem Kläger war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Hierzu erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 120,00 EUR, verbunden hiermit war die Eintrag...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / Leitsatz

Gegen den ausschließlich eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss kann gem. § 99 Abs. 1 ZPO ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn auch der Ausgangsbeschluss angefochten ist. BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – VII ZB 59/14mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die auf der Grundlage der ergangenen Kostenentscheidung erfolgte Kostenfestsetzung ist insoweit zu beanstanden, als der Rechtspfleger die vom Ver...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 1 I. Der Fall im Überblick

PfÜB bei internationalen Beziehungen Die Gläubigerin vollstreckt im Wege der Forderungspfändung gegen die außerhalb der EU beheimatete Schuldnerin in eine Forderung gegen die in London ansässige Drittschuldnerin, die jedoch in Frankfurt eine Niederlassung unterhält. Schuldnerin rügt örtliche Zuständigkeit Die Schuldnerin greift den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) mi...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel, über das der Einzelrichter zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG), aber nicht begründet. Die Erinnerung ist zu Recht zurückgewiesen worden. Die Auffassung, wonach bei Erstreckung der Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss (auch) über nicht anhängige Gegenstände nur ei...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Kosten

a) Im Rahmen von § 80 S. 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als notwendig anzusehen, wenn ein verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Beteiligter die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte, wobei der Grundsatz sparsamer Verfahrensführung gilt. b) Erstattungsfähige Kosten i.S.v. § 80 S. 1 FamFG sind auch solche, die ...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin ist verstorben, Gläubiger sucht Erben Die Gläubigerin einer titulierten Forderung gegen die verstorbene Schuldnerin ersuchte das AG – Nachlassgericht – um Auskunft über den Erbfall und die Feststellung und Benennung der Erben sowie die Übersendung der hierauf bezogenen Unterlagen. Keine Nachlassakten, aber Kosten Hierauf wurde ihr mitgeteilt, dass kein Nachlassvorga...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / 1 Sachverhalt

Mit Vollstreckungsbescheid wurde der Schuldner verpflichtet, an die T. GmbH & Co. KG, deren Insolvenzverwalter der Gläubiger ist, 260.000,00 DM zu zahlen. Der Antragsteller, ehemaliger Geschäftsführer der T. GmbH & Co. KG, beantragte später, den Vollstreckungsbescheid auf ihn umzuschreiben und ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. Zur Begründung berief sich der A...mehr

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FoVo 4/2017, Kein europäisc... / 1 Der Praxistipp

Vollstreckung in ganz Europa Der europäische Vollstreckungstitel soll die Möglichkeit geben, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffene Vollstreckungstitel in Deutschland und in Deutschland geschaffene Vollstreckungstitel in den anderen Mitgliedstaaten zu vollstrecken. Damit wird ein gesondertes Verfahren auf Erlangung einer Vollstreckungsklausel entbehrlic...mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist auch begründet; der Gegenstandswert für den Vergleich ist nicht höher als der Wert der Hauptsache. Unstreitig ist im Grundsatz davon auszugehen, dass dann, wenn die Beteiligten eine Einigung erzielt haben, in die die Gegenstände zweier Verfahren einbezogen sind, (nur) eine Einigungsgebühr entsteht, die aus dem zusammengerechneten Gegenstandswert beider Ve...mehr

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AGS 4/2017, Entschädigung b... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 800,00 EUR nebst Zinsen für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sowie die Feststellung, dass die Dauer des Kostenfestsetzungsverfahrens unangemessen war. Der Kläger hat in einem Verfahren des FamG den im Ausland wohnhaften, aber jedenfalls während des Ausgangs...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Das LG Frankfurt hält die sofortige Beschwerde des Gläubigers für unbegründet, nachdem der Rechtspfleger beim AG der Erinnerung des Schuldners abgeholfen und den PfÜB aufgehoben hat. Vorsicht! Während für den Schuldner die Erinnerung gegeben ist, kommt der Gläubiger mit einem Rechtsmittel nur dann in Berührung, wenn beide Vollstreckungsparteien angehört wurden oder aber sein ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / f) Verschweigen, verweigern und verprassen – Auf gut Deutsch: "Das Geld habe ich verprasst"

Der Anfall einer Erbschaft kann im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bewirken. Es besteht eine Verpflichtung zur Information des Leistungsträgers, weil es für "jeden vernünftig denkenden SGB II-Leistungsbezieher auf der Hand liegt, dass sich der Zufluss eines erheblichen Geldbetrages auf bedürftigkeitsabhängige Sozialleistu...mehr

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zfs 4/2017, Neidhart/Nissen: Verkehrsunfälle in Europa – Schadensabwicklung in 20 Reiseländern, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2016, 192 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1299-2

Wer bedenkt, welche Kopfschmerzen die Schadensabwicklung schon in der einen uns vertrauten Rechtsordnung bereiten kann, ahnt, welche Herkulesaufgabe Neidhart/Nissen mit der Darstellung von gleich 20 Rechtsordnungen auf sich genommen haben. Dass sie das Standardwerk "Unfall im Ausland" (5. Aufl., 2 Bde., ca. 700 Seiten) auf 192 Seiten im kompakten Westentaschenformat geschrum...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 77 Da es sich bei den zusammengefassten Steuerbescheiden um zwei oder mehrere selbstständige Steuerfestsetzungen handelt, sind diese Festsetzungen unabhängig voneinander anfechtbar.[1] Jeder Gesamtschuldner kann danach selbstständig einen Rechtsbehelf einlegen. Im Rahmen dieser Anfechtung des gegen ihn gerichteten (zusammengefassten) Bescheids ist jeder Gesamtschuldner b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch: Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Verfahren

Rz. 71 Zur Adressierung der zusammengefassten Steuerbescheide vgl. § 122 AO Rz. 47ff., zur Bekanntgabe § 122 AO Rz. 153ff. Rz. 72 Bei der Frage der Durchbrechung der Bestandskraft der zusammengefassten Steuerbescheide ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um mehrere selbstständige Bescheide handelt, die ein unterschiedliches Schicksal haben können, andererseits aber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1 Übersicht

Rz. 51 Abs. 2 enthält den Grundsatz, dass die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen mit Rechtsbehelfen nicht selbstständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet. Während diese Aussage praktisch kaum Schwierigkeiten bereitet, jedenfalls operabel ist, bereitet das theoretische Verständnis des Begriffs der "Besteuerungsgrundlagen", aber auch die Verwendung des Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.5 Rechtsschutz

Rz. 35 Die Ablehnung einer Beratung bzw. eines Hinweises ist ebenso wie die Ablehnung einer Auskunft ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs [1] anfechtbarer Verwaltungsakt.[2] Vorläufiger Rechtsschutz kann über eine einstweilige Anordnung [3] erlangt werden. Ein Auskunftsanspruch i. S. d. § 89 Abs. 1 S. 2 AO kann – da die Auskunftserteilung als solche keinen Verwaltungsakt da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 29 Keine Bestimmung enthält das Gesetz darüber, zu welchem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung vornimmt bzw. in welcher Reihenfolge sie die Steuerfälle bearbeitet. Eine Grenze bilden nur die Festsetzungsverjährung und die Verwirkung. Die Ermessensentscheidung über den Zeitpunk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Begriff und Regelungsumfang des Steuerbescheids

Rz. 21 Die AO enthält keine allgemeine Definition des Begriffs des Steuerbescheids; § 155 Abs. 1 S. 2 AO stellt trotz der missverständlichen Fassung keine solche Definition dar. Die Vorschrift soll also nicht besagen, dass jeder nach § 122 Abs. 1 AO bekannt gegebene Verwaltungsakt auch ein Steuerbescheid ist. Diese Vorschrift bestimmt vielmehr lediglich, mit welchem Inhalt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 115 Die Vorläufigkeit ist als unselbstständige Nebenbestimmung zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Anfechtbar ist nur der vorläufige Steuerbescheid. Eine isolierte Anfechtung und Aufhebung der Vorläufigkeit würden den Inhalt des Bescheids (seine Endgültigkeit) unzulässig verändern.[2] Rz. 116 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid sowie die Aussetzung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids mitgeteilt werden. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Sonstiger Inhalt des Steuerbescheids (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung)

Rz. 46 Über den zur Abgrenzung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsgehalts notwendigen Inhalt hinaus enthält der Steuerbescheid weitere Teile, deren Fehlen den Steuerbescheid nicht nichtig macht, jedoch andere Rechtswirkungen entfaltet. Da diese Teile nicht zum Regelungsbereich des Steuerbescheids gehören, werden sie nicht von der Bestandskraft erfasst. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Leistungsgebot und Abrechnungsteil

Rz. 43a Soweit ein schriftlicher Steuerbescheid üblicherweise weitere Teile enthält, handelt es sich um mit dem Steuerbescheid äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen. So wird üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO (zu unterscheiden vom Leistungsbescheid) mit dem Steuerbescheid verbunden; es handelt sich um einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 42 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Steuerbescheid als verbindliche Entscheidung über den Steueranspruch

Rz. 5 Das Steuerfestsetzungsverfahren ist seinem Wesen nach auf die bindende und endgültige Entscheidung über den Steueranspruch gerichtet. Diese Entscheidung ergeht im Steuerbescheid. Der Steuerbescheid als eine der Bestandskraft fähige Entscheidung über den Steueranspruch stellt grundsätzlich die endgültige Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens des Steueranspruchs in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Begriff der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 52 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen wird vom Gesetz an mehreren Stellen verwendet, neben § 157 Abs. 2 AO in § 162 Abs. 1 und 3 AO, in § 163 AO sowie in § 199 AO. Dabei erscheint § 199 AO in einer Form, in der üblicherweise Legaldefinitionen gekleidet sind. Es liegt daher die Annahme nahe, dass § 199 AO eine Legaldefinition des Begriffs der Besteuerungsgrundlagen, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Verhältnis des Steuerbescheids zum Grundlagenbescheid, Abs. 2

Rz. 44 Ein Steuerbescheid ist Folgebescheid, wenn er auf einem anderen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) in der Weise beruht, dass die in dem Grundlagenbescheid bindend festgesetzten Besteuerungsgrundlagen ohne eigene Prüfung in den Folgebescheid zu übernehmen sind.[1] Während das sachliche Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid durch § 182...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Mitteilung an den Steuerpflichtigen

Rz. 16 Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Stpfl. über die Datenübermittlung und dessen Inhalt zu informieren. Der Gesetzgeber überlässt es der individuellen Absprache zwischen mitteilungspflichtiger Stelle und Stpfl., ob die Mitteilung vor oder nach der Datenübermittlung erfolgt, in welcher Frist vor bzw. nach der Datenübermittlung der Stpfl. zu informieren ist und ob ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4.3 Gerichtliche Überprüfung der Weigerung

Rz. 32 § 86 Abs. 3 FGO regelt das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Weigerung entsprechend des Regelungsauftrags des BverfG.[1] Die gegenläufigen Interessen (Geheimhaltung einerseits und Rechtsschutz des Bürgers andererseits) werden dadurch in Einklang gebracht, dass die Akten dem BFH vorgelegt werden und dieser dann unter Verpflichtung auf Geheimhaltung und ohne E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.6 Rechtsschutz

Rz. 77 Gegen die Ablehnung einer beantragten Auskunft mit der Begründung, die formellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt und deshalb bestehe kein Anspruch auf eine Erteilung[1], kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch [2] und – nach erfolglosem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – mit der Verpflichtungsklage [3] wenden.[4] Gegenstand des Einspruchs- und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ein Antrag § 32d Abs. 4 EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich gestellt werden

Leitsatz Ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 4 EStG ist grundsätzlich in der ESt-Erklärung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine solche Antragstellung nicht zuzumuten ist, weil der Antrag ins Leere gegangen und damit rechtlich bedeutungslos gewesen wäre. Sachverhalt Die Kläger erzielten Kapitaleinkünfte von ca. 33.000 EUR. Außerdem erklärten sie zunächst g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.5 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 14 Der Vorbehalt zwischenstaatlicher Vereinbarungen (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) ist im Sozialrecht wegen § 30 Abs. 2 SGB I entbehrlich. Danach gehen Vorschriften des überstaatlichen (supranationalen) Rechts (insbesondere EU-Recht) sowie Vorschriften des zwischenstaatlichen (internationalen) Rechts (insbesondere Sozialversicherungsabkommen) vor. Demzufolge können die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.1 Grundsatz der Amtssprache

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Amtssprache deutsch. Dies gilt sowohl für den schriftlichen als auch den mündlichen Vortrag der Behörde und der Beteiligten. Unter "deutsch" ist, jedenfalls im Schriftverkehr, in erster Linie die deutsche Hochsprache zu verstehen, daneben sind aber auch die Fach- und Umgangssprache prinzipiell zulässig. Außerdem können – jedenfalls bei mündli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Rechtsbehelfe

6.2.1 Gegen die Ermittlungshandlungen Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen den Zerlegungsbescheid sind der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO und, wenn dieser ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, die Klage zum FG gegeben.[1] Grundsätzlich sind der Stpfl. und die beteiligten Steuerberechtigten i. S. d. § 350 AO beschwert, wenn sie vortragen, in ihren Belangen beeinträchtigt zu sein. Der Stpfl. ist nur dann nicht i. S. d. § 350...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Regelungen der §§ 185 bis 190 AO über die Zerlegung und Zuteilung schließen sich, wenn sie nach dem Gesetz in Betracht kommen[1] und ihre Voraussetzungen vorliegen, an die Festsetzung der Steuermessbeträge in den Steuermessbescheiden an. Sie enthalten rein verfahrensrechtliche Regelungen für die Zerlegung und Zuteilung von Steuermessbeträgen. Das materielle Zerlegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.1 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowohl die Einwendungen geltend gemacht we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts[1] keinen Einspruch und kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr