Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtshilfe

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

1. Grundsätze Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verwendung der Daten

Rz. 999 [Autor/Stand] Daten, die nach dem RbDatA an die mit der Steufa betrauten ausländischen Dienststellen der FinB übermittelt worden sind, dürfen gem. § 117b AO nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Übermittlung der Beweismittel

Rz. 1045 [Autor/Stand] Die Vollstreckungsbehörde übermittelt gem. Art. 13 RL EEA dem Anordnungsstaat unverzüglich und unmittelbar die Beweismittel, die aufgrund der Vollstreckung der EEA erlangt wurden oder sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden. Ähnlich den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl, findet hier ein System der Übergabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten mittels EEA

Rz. 1103 [Autor/Stand] Zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung insgesamt Rz. 1113. Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und bislang eher die Ausnahme. Auch die EEA trifft hierzu keine explizite Aussage. Was den grenzüberschreitenden Arrest i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablehnungsmöglichkeiten des Vollstreckungsstaates

Rz. 1172 [Autor/Stand] Immer wieder kommt es zum Erlass von Europäischen Haftbefehlen auch wegen Nichtigkeiten oder bei völlig unverhältnismäßigen Sachverhaltskonstellationen, insb. bei Bagatellen. Der RbEuHB enthält eine Vielzahl von Ablehnungsmöglichkeiten (Art. 3 Nr. 1, 3 RbEuHB)[2]. Die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats lehnt die Vollstreckung des Europäischen Haftb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 912 [Autor/Stand] Zunächst ist stets zu prüfen ob für die angedacht Rechtshilfemaßnahme überhaupt ein Bedürfnis besteht[2]. Nicht selten kommt es vor, dass – z.B. mangels inländischem Steueranspruchs – überhaupt keine Strafgewalt besteht. Auch transnationale Strafklageverbräuche kommen mitunter vor sowie eine angezeigte Verfahrensweise nach § 153c StPO. Im Übrigen gilt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fristen

Rz. 993 [Autor/Stand] Der Rahmenbeschluss sieht für die Erledigung des Ersuchens unterschiedlich lange Fristen vor, je nach Dringlichkeit [2]. Die Frist beträgt: acht Stunden: bei dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; eine Woche: bei nicht dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Zukünftige Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Rz. 1108 [Autor/Stand] Zwei angedachte Neuerungen auf europäischer Ebene – eine Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherheitsanordnungen[2] und eine Richtlinie betreffend die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren[3], tragen auf Grundlage des Art. 82 AEUV dem Umstand Rechnung, dass Beweismittel oftmals nur in elektronischer Form v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Rz. 995 [Autor/Stand] Die zuständige inländische Strafverfolgungsbehörde darf die Zurverfügungstellung von Informationen oder Erkenntnissen gem. § 117a Abs. 5 AO nur verweigern, wenn konkrete Gründe für die Annahme bestehen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen oder Erkenntnisse wesentliche nationale Sicherheitsinteressen des ersuchten Mitgliedstaats beeinträchtige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zustellungen

Rz. 1075 [Autor/Stand] Die Zustellung von Schriftstücken im Ausland kann durch unmittelbare Übersendung, mittels förmlichen Rechtshilfeersuchens oder durch konsularische Zustellung bewirkt werden. Die unmittelbare Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein ist innerhalb der EU und der Schengen-Assoziierungsstaaten die Regel (§ 77 Abs. 1, § 37 Abs. 1 StPO, § 183 Abs. 1 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Landesspezifische Besonderheiten

aa) Schweiz Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz[5], des der Ums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Grenzüberschreitende Kontenabfragen/Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

Rz. 1091 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Einholung von Informationen bei Banken kann zum einen auf dem klassischen Rechtshilfeweg erfolgen. Nach Art. 26 Abs. 1 RL EEA kann nunmehr auch eine EEA erlassen werden, um festzustellen, ob eine natürliche oder juristische Person, gegen die das betreffende Strafverfahren geführt wird, Bankkonten bei einer im Hoheitsgebiet des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Länderspezifische Besonderheiten

Rz. 1003 [Autor/Stand] Der RbDatA 2006/960 JI gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[2]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands i.S.d. Abkommens zwischen der EU, der EG und der Schweiz über die Assoziierung bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Arten des Auskunftsverkehrs

a) Überblick Rz. 736 [Autor/Stand] Sowohl nach dem EUAHiG als auch nach DBA-Normen werden grds. drei Arten des Auskunftsaustausches zum Zwecke der Durchführung von Besteuerungsverfahren unterschieden: Auskunftsaustausch aufgrund eines entsprechenden Ersuchens im Einzelfall, ersuchensunabhängige Spontanauskünfte sowie automatische Auskünfte für bestimmte Fallgruppen Rz. 737 [Autor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Straferwartung

Rz. 612 [Autor/Stand] Der BGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zur Frage der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung geäußert und die Anforderungen an eine bewährungsfähige Strafe bei der Hinterziehung hoher Summen erheblich verschärft.[2] Dies ist nicht ohne Auswirkungen auf die Anordnung der Untersuchungshaft geblieben. Allein eine erhebliche Straferwart...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / m) Gruppenanfragen

aa) Allgemeines Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 215 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschildert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ausgehende Ersuchen im Übrigen

Rz. 1104 [Autor/Stand] Auch sonstige ausgehende Ersuchen um Überwachung der Telekommunikation sind zunächst an die gleichen Voraussetzungen geknüpft wie eine Überwachung im Inland. Ein Rechtshilfeersuchen mit dem Ziel der Durchführung einer Telefonüberwachung im Ausland darf nur dann gestellt werden, wenn der Verdacht einer Katalogtat i.S.d. § 100a StPO gegeben ist. Für die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Durchsuchungsantrag

Rz. 162 [Autor/Stand] Bereits der Durchsuchungsantrag ist ausreichend zu begründen, muss tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und erkennen lassen, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sache stattgefunden hat. Lediglich bei einfach gelagerten Sachverhalten kommt eine Bezugnahme auf entsprechende Anregungen der Steuerfahndung oder Polizei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 16. Beweisanträge auf Vernehmung im Ausland befindlicher Zeugen

Rz. 1230 [Autor/Stand] In Fällen des Internationalen Steuerstrafrechts sind zunehmend Beweisanträge auf Ladung und/oder Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen Gegenstand der Hauptverhandlung[2]. Was entsprechende Beweisanträge betrifft, gelten die allgemeinen Anforderungen (vgl. zum Ganzen § 385 Rz. 674 ff., § 392 Rz. 491 ff.) Beispiel Für die Frage, welchem der beid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Art. 26 OECD-MA

Rz. 769 [Autor/Stand] Der Auskunftsaustausch mit Drittstaaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, erfolgt durchweg auf Grundlage des Art. 26 OECD-MA [2] (s. Rz. 732). Im Vordergrund stehen hierbei Auskünfte auf Ersuchen. Mit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung des ersuchten Staates korrespondiert auf Abkommensebene der Auskunftsanspru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) FACTA

Rz. 817 [Autor/Stand] In Art. 2 und 4 Abs. 1 FACTA-Abkommen [2] ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA verankert. Hiernach sind die Vertragsparteien zur regelmäßigen gegenseitigen Information über jeweils im anderen Staat ansässige Kapitalanleger sowie über deren Konten, Erträge und Erlöse verpflichtet. Die M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gruppenanfragen als Tatentdeckung i.S.v. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 832 [Autor/Stand] Die bloße Stellung eines Auskunftsersuchens an ausländische Behörden, auch im Rahmen sog. Gruppenanfragen, führt nicht bereits dazu, dass die Tat als entdeckt gilt[2]. Auch sonstige Auskunftsersuchen etwa über die sog. große Auskunftsklauseln nach Art. 26 Abs. 1 OECD-MA führen nicht zu einer Tatentdeckung. Eine objektive Tatentdeckung ist erst dann gege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 816 [Autor/Stand] Für Zwecke der Umsatzsteuer ist der automatische Auskunftsverkehr auf der Grundlage der Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung von besonderer Bedeutung. Es geht dabei um die systematische Übermittlung von steuerlich relevanten Daten auf elektronischem Wege, die insb. für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nützl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 736 [Autor/Stand] Sowohl nach dem EUAHiG als auch nach DBA-Normen werden grds. drei Arten des Auskunftsaustausches zum Zwecke der Durchführung von Besteuerungsverfahren unterschieden: Auskunftsaustausch aufgrund eines entsprechenden Ersuchens im Einzelfall, ersuchensunabhängige Spontanauskünfte sowie automatische Auskünfte für bestimmte Fallgruppen Rz. 737 [Autor/Stand] Zune...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2]. Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat od...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 215 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Liechtenstein

Rz. 822 [Autor/Stand] Nach Liechtenstein sind auch Ersuchensauskünfte zulässig über Handlungen, die nach den Rechtsvorschriften von Liechtenstein als Steuerbetrug oder als ein ähnliches Delikt zu qualifizieren sind (Art. 10 ZBstA). Hieraus ergibt sich nur eine begrenzte Reichweite, weil Steuerbetrug nach Maßgabe von Art. 21 Abs. 2, Art. 146 lie. StRG eine Steuerhinterziehung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) FKAustG

Rz. 793 [Autor/Stand] Zu den strafrechtlichen Konsequenzen § 379 Rz. 350 ff. Bereits am 20.7.2013 billigten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 den OECD-Vorschlag zu einem globalen Modell für den automatischen Austausch im multilateralen Rahmen. Am 6.9.2013 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G20 diese Botschaft. Daraus resultierte der am 15.7.201...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestalltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist[2]. Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Än...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Gemeinsamer Meldestandard nach OECD

Rz. 797 [Autor/Stand] Der gemeinsame – mithin für alle beteiligten Länder geltende – sog. Meldestandard[2] enthält die Melde- und Sorgfaltspflichten, die dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde liegen. Der Meldestandard enthält (1) ein Muster[3] für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden ("Mustervereinbarung") und den gemeinsamen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet[2]. Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einzelauskunftsersuchen

Rz. 738 [Autor/Stand] Sowohl das EUAHiG als auch Auskunftsklauseln nach den DBA erlauben Auskünfte auf Ersuchen in einem konkreten Einzelfall. Der ersuchte Staat ist in den Fällen zur Auskunft verpflichtet, in denen der ersuchende Staat einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat. Rz. 739 [Autor/Stand] Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EUAHiG [3] erstellen die inländischen FinB auf ein Ers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen[2]. Dieses tritt gegenüber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schweiz

Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz[5], des der Umsetzung dien...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Informationsaustauschabkommen (TIEA)

Rz. 746 [Autor/Stand] Die zwischen Deutschland und anderen Staaten und Gebieten abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen (TIEA)[2] sind auf einen effektiven Informationsaustausch gerichtet[3]. Hierbei geht es vornehmlich darum, sog. Steueroasen-Staaten zu einem weitgehenden Informationsaustausch zu verpflichten. Die abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen[4] beste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Zinsrichtlinie

Rz. 770 [Autor/Stand] Auskunftsersuchen wegen Zinseinkünften aus breit gefächerten Kapitalanlagen sind wenig effizient. Daher enthält die Zinsrichtlinie die Rechtsgrundlage für einen automatischen grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch [2], der auf die Eindämmung der Steuerhinterziehung privater Zinserträge abzielt[3]. Die Verpflichtung zur automatischen Auskunftserteilung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit" stellt bei Auskünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Beschränkungen/Verwendungsumfang

Rz. 788 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 857. Nach der Neufassung der EUAHiRL unterliegt auch die automatische Auskunftserteilung Beschränkungen gem. Art. 19 EUAHiRL, wenngleich zu beachten ist, dass Inhalt und Reichweite des automatischen Austauschs in diesen Fällen vorab feststehen und sich inhaltlich an der Richtlinie orientieren. Es besteht indes keine Verpflichtung zur Ausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr