Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 4 Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 9 Anrechnung und Erstattung sind Steuerverwaltungsakte, die mit Einspruch (§ 347 AO) und Klage zum FG angefochten werden können. Gegen die Ablehnung der Anrechnung gem. § 48c Abs. 3 EStG ist der Einspruch möglich.mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4 Rechtsbehelfe der Nachbarn

Die Rechtsbehelfe der Nachbarn gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Gast- und Vergnügungsstättenbetriebe bemessen sich wie oben in Kap. 2 ausgeführt zum einen nach den Vorschriften des Gaststättenrechts und dem Inhalt der Gaststättenerlaubnis, zum anderen nach dem Verhältnis der Gaststättenerlaubnis zur Baugenehmigung und der Bindungswirkung der Baugenehmigung für Erster...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Freizeitanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungskl...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 4 Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Regelfall das entscheidende behördliche Zulassungsverfahren vor allem für größere Freizeitanlagen, in dem die aus der Sicht eines betroffenen Nachbarn vor allem wichtige Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit derartiger Anlagen nach den §§ 29 ff. BauGB geprüft wird. Auch wenn eine Freizeitanlage in einem bestimmten Baugebiet al...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.2.1 Baunachbarklage

Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten Sie als Nachbar die Baugenehmigung für den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau sowie die Nutzungsänderung einer Gast- oder Vergnügungsstätte genau prüfen und im Zweifel mit der Baunachbarklage in Form der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihre Rechte wahrnehmen. Von dem Bau...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.2 Anspruch auf Einschreiten gegen genehmigte Betriebe

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf behördliches Einschreiten wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen bei genehmigten Betrieben ist zwischen Schank- und Speisewirtschaften einerseits und Vergnügungsstätten andererseits zu unterscheiden. 4.3.2.1 Nachträgliche Auflagen Bei Schank- und Speisewirtschaften kommen sowohl nachträgliche Auflagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG zum Sch...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 3 Festsetzung von Freizeitanlagen durch Bebauungsplan

Der gemeindliche Bebauungsplan ist das geeignete Planungsinstrument, um künftige Konflikte aus der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken von vornherein möglichst auszuschließen. Dies betrifft auch Freizeitanlagen als bauliche Anlagen, zu denen nicht nur Gebäude, sondern auch Spielflächen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks oder Gemeindebedarfsflächen zählen. Nach ...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.1 Nachträgliche Anordnungen

Die Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht des § 22 Abs. 1 BImSchG, schädliche Umwelteinwirkungen durch den Anlagenbetrieb zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann von der zuständigen Immissionsschutzbehörde jederzeit durch Anord...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.3 Nachbarschutz bei bestehenden Gaststätten und Vergnügungsstätten nach öffentlichem Recht

Geht es um das Störpotenzial vorhandener Gast- und Vergnügungsstätten, ist aus der Sicht des diesen Störungen ausgesetzten Nachbarn zunächst danach zu fragen, ob für die ausgeübte Betriebsart überhaupt eine Betriebserlaubnis vorliegt. Liegt eine solche Erlaubnis vor und handelt es sich um einen genehmigten Gaststättenbetrieb, können zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm- und ...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.2 Nachbarschutz bei der Neuerrichtung oder Nutzungsänderung von Gaststätten und Vergnügungsstätten

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] entfaltete die Baugenehmigung Bindungswirkung für die Gaststättenerlaubnis insoweit, als mit der Baugenehmigung über die typischerweise mit der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Gast- oder Vergnügungsstätte in ihrer konkreten baulichen Lage verbundenen Lärm- und Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft entschieden wir...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.1 Anspruch auf Einschreiten gegen nicht genehmigte Betriebe

Der Betrieb einer Gast- oder Vergnügungsstätte ohne die erforderliche Erlaubnis ist formell rechtswidrig und kann von der zuständigen Behörde nach § 31 GastG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 GewO untersagt werden. Ungenehmigt ist etwa ein Gaststättenbetrieb, der nicht von der auf eine bestimmte Betriebsart oder auf bestimmte Räume nach § 3 Abs. 1 GastG bezogenen Gaststättenerla...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.1 Wer ist Nachbar?

Soweit es nach dem Immissionsschutzrecht um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen durch Lärm und Gerüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG geht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Gaststättenrecht auf den in dieser Vorschrift verwendeten Begriff der Nachbarschaft abzustellen.[1] Dieser Begriff soll den Krei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.2.2 Sperrzeitregelungen

Nach § 18 GastG kann für Schank- und Speisewirtschaften sowie für Vergnügungsstätten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen eine Sperrzeit allgemein festgesetzt werden. In diesen Rechtsverordnungen ist zu bestimmen, dass die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert, ...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen wesentliche Lärmbelästigungen durch eine privatrechtlich betriebene Freizeitanlage können Sie sich als betroffener Grundstückseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als betroffener Mieter oder Pächter nach den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 2, 906 analog BGB mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage (auch nachbarrechtliche Abwehrklage genannt) zur Wehr setzen. Mit d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.2.2 Anfechtung der Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist unter anderem nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG dann zu versagen, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG befürchten lässt. Als Nachbar können Sie sich wegen der nachbarschützenden Wirkung von § ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.3.2.1 Nachträgliche Auflagen

Bei Schank- und Speisewirtschaften kommen sowohl nachträgliche Auflagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG zum Schutz der Wohnnachbarschaft vor Lärm- und Geruchsbelästigungen als auch Sperrzeitregelungen in Form von Sperrzeitverlängerungen nach § 18 GastG zum Schutz vor Lärmbelästigungen in Betracht. Beide Handlungsmöglichkeiten stehen nach der Rechtsprechung alternativ zur Verfügu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Mit der öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage (auch öffentlich-rechtliche Immissionsabwehrklage genannt) können Sie sich als Nachbar zur Wehr setzen, wenn es um die Abwehr erheblicher Lärmbelästigungen durch eine schlicht-hoheitlich betriebene kommunale Anlage etwa in Form eines gemeindlichen Bürgerhauses oder eines von der Gemeinde organisierten Volksfestes geht. Beim öf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.4 Nachbarschutz bei bestehenden Gaststätten und Vergnügungsstätten nach Zivilrecht

Der durch den Betrieb von Gast- und Vergnügungsstätten Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzte Nachbar ist nicht auf den Rechtsschutz nach öffentlichem Recht beschränkt, sondern kann einen solchen auch nach Zivilrecht geltend machen. Als Anspruchsgrundlage für einen nachbarrechtlichen Abwehranspruch gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt für den Nachbar als Eigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 9 Rechtsbehelfe

Bei den Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen, zur Erteilung einer Auskunft und zur Vorlage von Urkunden handelt es sich um Verwaltungsakte, die mit dem Einspruch und der Klage anfechtbar sind. Lediglich die Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern ist nicht selbstständig anfechtbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2024 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Nach § 200a Abs. 1 AO kann die Finanzverwaltung Steuerpflichtige nach Ablauf von sechs Monaten seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 AO auffordern. Kommen Steuerpflichtige diesem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht hinreichend nach, kann die Finanzverwaltung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld[1] und ggf. einen Zuschlag zum Mitw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 88 AO ist eine Vorschrift von umfassender Geltung. Entsprechend ihrer systematischen Stellung im 3. Teil des Gesetzes gilt sie für das gesamte Besteuerungsverfahren, also nicht nur für das Festsetzungs- bzw. Feststellungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren, sondern auch für das Rechtsbehelfs-, Außenprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren.[1] Der Untersuchungsgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 4 Folgen einer unzulässigen Weiterverarbeitung

Rz. 51 Eine ohne gesetzliche Grundlage erfolgte Weiterverarbeitung ist – vorbehaltlich des Eingreifens eines anderen Erlaubnistatbestands i. S. d. Art. 6 Abs. 4 DSGVO – unzulässig. Das Gleiche gilt für die Weiterverarbeitung ursprünglich zum originären Verarbeitungszweck unzulässig erhobener Daten (Rz. 9), da diese weder zur Verarbeitung noch zur zulässigen Weiterverarbeitun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 35 Der nach § 88 Abs. 2 S. 1 AO das Handeln der Finanzbehörde bindende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[1] und dementsprechend ohnehin für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.[2] Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich verankertem Prinzip ist regelmäßig das Mittel zu wählen, das bei gleichem Erkenntniswert den ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.2.3 Rechtsbehelf

Rz. 34 Die Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung (Veranlagung zur ESt) wird wie ein Steuerbescheid behandelt (§ 155 Abs. 1 S. 3 AO). Deshalb ist gegen diese Ablehnung als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft (§ 347 AO).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.6 Rechtsbehelf

Rz. 95 Der Abrechnungsteil des ESt-Bescheids ist Teil des Steuererhebungsverfahrens (§§ 218 bis 248 AO). Deshalb kann die Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen jederzeit bis zum Ablauf der Zahlungsverjährung (§ 228 AO) zugunsten des Stpfl. berichtigt werden, wenn sich die ursprüngliche Anrechnung als unzutreffend erwiesen hat. Rz. 96 Bei Streitigkeiten ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.10 Artikel 267 AEUV – Vorabentscheidungsverfahren

Rz. 15 Art. 267 AEUV regelt die sog. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. An diesen Verfahren zeigt sich unmittelbar die Bedeutung des Unionsrechts für das entsprechende innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten. Nach Art. 267 Abs. 2 AEUV sind die Instanzgerichte der Mitgliedstaaten (z. B. deutsche Finanzgerichte) berechtigt, den EuGH um Vorabentscheidung zur Auslegung un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 5 Rechtsschutz gegen die Heranziehung

Leistungsbescheid und Überleitungsanzeige sind Verwaltungsakte. Gegen Verwaltungsakte ist Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage möglich.[1] Diese Rechtsbehelfe haben bei der Überleitungsanzeige keine aufschiebende Wirkung[2], weil § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 95 Abs. 4 SGB VIII dies so bestimmt. Strittig ist dagegen, ob die aufschiebende Wirkung eines Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 9 Verfahrensfragen

Die SBV kann vor dem Arbeitsgericht ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber dem Betriebsrat im Beschlussverfahren durchsetzen. Das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz hat das durch die Neufassung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG klargestellt, indem die Angelegenheiten aus dem Schwerbehindertenvertretungsrecht in den Katalog der Zuständigkeiten für das Beschlussverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.2 Folgen

Rz. 56 Die datenschutzrechtliche Bewertung geht nicht mit der steuerrechtlichen Bewertung der Behördenentscheidung einher und beeinflusst diese auch nicht. Dies hat zur Folge, dass eine in datenschutzrechtlicher Hinsicht unzulässige Datenverarbeitung nicht zwingend die Rechtswidrigkeit der Behördenentscheidung und deren Aufhebbarkeit zur Folge haben muss. Mit anderen Worten ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 7. Rechtsmittel

a) Nachlassverwaltungsanordnung durch Erben Rz. 114 Besteht ein übereinstimmender Nachlassverwaltungsbeschluss und Antrag der Miterben bzw. des Erben, hat eine Beschwerde gegen diese Anordnung keine Wirkung gem. § 359 Abs. 1 FamFG. Sollten einzelne Miterben einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt haben, so ist dieser nicht statthaft gem. § 2062 BGB. Auch geg...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 3. Rechtsmittel

Rz. 227 Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller sowie dem Erben, dem Testamentsvollstrecker, dem Nachlasspfleger bzw. dem Nachlassverwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, §§ 6, 34 InsO. Die Kostenentscheidung ist nicht isoliert anfechtbar.[211]mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / V. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 52 Die Entscheidung über die Festsetzung erfolgt durch Beschluss und ist öffentlich bekannt zu machen.[88] Über §§ 73 Abs. 2, 64 InsO steht dem beschwerten Gläubigerausschussmitglied im Fall der nachteiligen Entscheidung die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung zur Verfügung, sofern der Beschwerdewert von 200 EUR erreicht wird. Weitere Beschwerdeberechtigte sind d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / XIII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 508 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren (§§ 64 ff. ArbGG)...mehr

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§ 3 Prozessrecht / III. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 125 Gegen Urteile der Arbeitsgerichte kann unter den Voraussetzungen der §§ 64 ff. ArbGG das Rechtsmittel [308] der Berufung eingelegt werden. Durch die rechtzeitige Einlegung der statthaften Berufung wird gem. § 705 S. 2 ZPO der Eintritt der formellen Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung gehemmt. Mit der Berufungseinlegung wird der Rechtsstreit automa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

Rz. 569 Ob die Erfolgsaussichten eines einzulegenden Rechtsmittels gegen das Urteil des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts bei der Frage nach dem nicht zu ersetzenden Nachteil zu berücksichtigen sind, wird nicht einheitlich beurteilt.[1303] Während diese Frage in der ersten Instanz regelmäßig keine Rolle spielt, kann es darauf jedenfalls in der Berufungsinstanz ankom...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 6. Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen den Festsetzungsbeschluss stehen dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 64 Abs. 3 InsO). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Sie beginnt gem. § 6 Abs. 2 InsO gegen eine nicht verkündete Entscheidung mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt gem. § 9 Abs. 3 InsO aber auc...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Rechtsmittel

Rz. 573 Ein isoliertes Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Antrag im Urteil ist nicht vorgesehen.[1321] Die Entscheidung kann nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden. Es ist außerdem weiterhin möglich, beim Rechtsmittelgericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG zu beantragen.[1322]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / j) Rechtsmittel

Rz. 145 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Nachlassgericht, welche im Zusammenhang mit ENZ stehen, ist gem. § 43 IntErbRVG die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Für im Inland ansässige Antragsteller und Beteiligte ist diese gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 IntErbRVG binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzulegen. Für im Ausland lebende Antragsteller und Beteiligte betr...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / V. Rechtsmittel

Rz. 45 Bei Aufhebung der Pflegschaft kann jeder Beschwerde erheben, der ein Interesse an einer Abänderung der Verfügung hat. Das ist insbesondere auch ein Miterbe, der darauf angewiesen ist, dass sein unbekannter Miterbe eine Handlungsorganisation in Form des Nachlasspflegers beibehält.[64] Wird die Nachlasspflegschaft dagegen nur für einzelne Miterben aufgehoben, steht ihne...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Rechtsbehelfe

Rz. 472 Gegen den Beschluss ist gemäß § 100 Abs. 2 ArbGG die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statthaft. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses einzureichen und zu begründen. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben (§§ 100 Abs. 2 S. 3, 4 ArbGG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsbehelfe und Bindungswirkung

Rn. 139 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gegen eine Nichtbestätigung steht dem ArbG bzw dem ArbN der Rechtsbehelf des Einspruchs bzw der Klage zu. Nach der Rspr des BFH (BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BStBl II 2014, 894 Rz 12: nur Evidenzkontrolle; zur Kritik Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 28 mwN (12/2021) sowie allg zu § 89 AO s Bergan/Martin, DStR 2012, 2164) ist die Anrufungs...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / II. Rechtsbehelfe

Rz. 18 Gemäß § 3 Nr. 2 lit. c RPflG entscheidet in Nachlasspflegschaftssachen in der Regel der Rechtspfleger, dessen Entscheidungen gem. § 11 Abs. 1 RPflG nach den allgemeinen Vorschriften anfechtbar sind, wenn danach ein Rechtsmittel nicht gegeben ist mit der befristeten Rechtspflegererinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG). Nach § 58 FamFG ist danach gegen Endentscheidungen in der R...mehr

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zfs 12/2024, Keine Zusammen... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den Betrag von 20.000 EUR nicht übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). [6] Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Dieses Interes...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 125 Gegen Urteile der Arbeitsgerichte kann unter den Voraussetzungen der §§ 64 ff. ArbGG das Rechtsmittel [308] der Berufung eingelegt werden. Durch die rechtzeitige Einlegung der statthaften Berufung wird gem. § 705 S. 2 ZPO der Eintritt der formellen Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung gehemmt. Mit der Berufungseinlegung wird der Rechtsstreit automatisch beim LAG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der Berufung

Rz. 131 Mit der Berufung können erstinstanzliche Endurteile (§ 300 ZPO), Teilurteile (§ 301 ZPO), Vorbehaltsurteile (§ 302 ZPO) und Ergänzungsurteile (§ 321 ZPO) angegriffen werden. Berufungsfähig sind ferner Zwischenurteile, die nur über die Zulässigkeit der Klage entscheiden (§ 280 ZPO).[313] Das gilt auch für ein Zwischenurteil, das einen Wiedereinsetzungsantrag zurückwei...mehr