Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Leitsatz Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden. Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S.v. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulä...mehr

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Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfestsetzung (Verfahren – Rechtsmittel – Rechtsbehelfe)

Einführung Die Kostenfestsetzungsverfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt insbesondere hinsichtlich der gegebenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Verfahren geben. I. Die Kostenfestsetzung in Zivilsachen 1. Überblick In Zivilsachen richtet sich die Kostenfestsetzung na...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Die sofortige Beschwerde ist gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 46 ArbGG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Zuständig für die sofortige Beschwerde ist immer das LAG. b) Rechtsbeschwerde Gegen die Entscheidung des LAG über die Beschwerde ist gem. § 78 ArbGG die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO z...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 85 FamFG i.V.m. §§ 103 Abs. 3, 567 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschwerdewert den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 9. Rechtsmittel/Rechtsbehelfe

a) Überblick Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rec...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben. Gegen Entscheidungen des AG ist die Beschwerde zum LG gegeben, obwohl in der Hauptsache das OLG Rechtsmittelgericht ist. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des OLG ist die Beschwerde nicht möglich. Hier kann nur Erinnerung eingelegt werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben (siehe I.). Auch hier ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt (§ 304 Abs. 3 StPO). Strittig ist, ob für die Beschwerde die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO gilt oder die Zweiwochenfrist des § 567 Abs. 2 ZPO. Für Beschwerden gegen Entscheidu...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Leitsatz Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen. Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden. AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13) 1 Sachverhalt Der Kläger hatte, nachdem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urt. v. 8.5.2015 ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 3. Rechtsmittel

Soweit über die Festsetzung der Urkundsbeamte beim VG entschieden hat, ist gegen die Entscheidung des Richters über die Erinnerung die Beschwerde nach § 146 VwGO gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO). Der Richter kann der Beschwerde abhelfen. Anderenfalls legt er die Sache dem OVG/VGH vor, das abschließend...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Überblick

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rechtsbeschwerd...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist hiergegen nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist gegen seine Entscheidung nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Die Vergütung des Anwalts für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels richtet sich nach den Nrn. 2100 ff. VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittelverfahren erteilt worden sein (arg e Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verf...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Weitere Beschwerde

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / e) Erinnerung

aa) Überblick Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenst...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Grundsätzlich sofortige Beschwerde Grundsätzlich ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO gegeben. Nur dann, wenn sie nicht statthaft oder nicht zulässig ist, kommt die Erinnerung nach 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG zum Zuge.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / cc) Frist

Zwei-Wochen-Frist Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingereicht werden (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 569 Abs. 1 ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§§ 233 ff. ZPO).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ee) Verfahren

Nach Eingang der sofortigen Beschwerde hat der Rechtspfleger zunächst zu prüfen, ob er der Beschwerde abhilft. Er kann die Beschwerde jedoch weder zurückweisen noch als unzulässig verwerfen. Soweit der Rechtspfleger nicht abhilft und die sofortige Beschwerde aufrechterhalten wird, ist sie dem Beschwerdegericht vorzulegen, das dann darüber durch Beschluss entscheidet.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des LAG über die Beschwerde ist gem. § 78 ArbGG die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO zum BAG gegeben, sofern das LAG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / dd) Verfahren

Über die Erinnerung befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung über die Beschwerde ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO gegeben, sofern das Beschwerdegericht diese zugelassen hat (§ 85 FamFG i.V.m. § 574 ZPO). Eine Mindestbeschwer ist nicht vorgesehen.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / cc) Form

Die Erinnerung bedarf keiner besonderen Form. Schriftform ist hier wohl nicht erforderlich. Die Erinnerung kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 RPflG). Es besteht kein Anwaltszwang.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Sofortige Beschwerde

aa) Überblick Grundsätzlich sofortige Beschwerde Grundsätzlich ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO gegeben. Nur dann, wenn sie nicht statthaft oder nicht zulässig ist, kommt die Erinnerung nach 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG zum Zuge. bb) Erforderlicher Wert des Beschwerdegegenstands B...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / Einführung

Die Kostenfestsetzungsverfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt insbesondere hinsichtlich der gegebenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Verfahren geben.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / V. Familiensachen

In der Kostenfestsetzung ist in Ehesachen und Familienstreitsachen vorzugehen wie in Zivilsachen (siehe I.) und in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren mit Auslandsbezug wie in den allgemeinen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (siehe IV.). Auch hinsichtlich der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gilt das Gleiche wie in Ehesachen und Familien...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / d) Rechtsbeschwerde

aa) Überblick Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenstands unter 20...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 46 ArbGG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Zuständig für die sofortige Beschwerde ist immer das LAG.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Sofortige Beschwerde

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 85 FamFG i.V.m. §§ 103 Abs. 3, 567 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschwerdewert den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 572 Abs. 1 ZPO). Andere...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Frist

Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingelegt werden (§ 11 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 RPflG). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§ 11 Abs. 2 S. 2 RPflG).mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

1. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Leistung gegen die Beklagte aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zu. a) Hiernach ist die Beklagte verpflichtet, die gesetzliche Vergütung eines zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers tätigen Rechtsanwalts zu tragen (§§ 1, 2 ARB 1975/2008). (1) Vorliegend hat der Kläger, nach...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte, nachdem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urt. v. 8.5.2015 zurückgewiesen worden war, seinen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Aussicht eines Rechtsmittels dagegen beauftragt. Zur Einlegung des Rechtsmittels kam es aber nicht mehr, da der Rechtsanwalt zum Ergebnis kam, dass dieses keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316 = MDR 2004, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Erforderlicher Wert des Beschwerdegegenstands

Beschwerdegegenstand muss 200,00 EUR übersteigen Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 2 ZPO). Eine Zulassung der Beschwerde ist nicht möglich. Die Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich danach, um welchen Betrag die Abänderung des Festsetzungsbeschlusses beant...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / dd) Form

Kein Anwaltszwang Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO), da für das Kostenfestsetzungsverfahren kein Anwaltszwang besteht (§ 13 RPflG). Auch für die sofortige Beschwerde besteht kein Anwaltszwang (BGH AGS 2006, 516 = Rpfleger 2006, 416 = NJW 2006, 2260 = MDR 2006, 1076 = FamRZ ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ff) Kosten

Festgebühr bei Gericht Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. von 60,00 EUR wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei. 0,5-Verfahren...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Verfahren

Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich (BGH AGS 2010, 459 = MDR 2010, 944 = VersR 2010, 1473 = NJW-RR 2011, 143 = FamRZ 2010, 1329 = NJW-Spezial 2010, 763 = RVGreport 2011, 185). Die Rechtsbeschwerde...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ee) Kosten

Für das Erinnerungsverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Mehrere Erinnerungen gegen denselben Kostenfestsetzungsbeschluss gelten als eine Angelegenheit, § 16 Nr. 10a RVG. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Gegenstand derselbe i...mehr

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zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 3 Anmerkung:

Bei der Entscheidung des BGH ging es um die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes, der deshalb festgestellt werden musste, weil die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO davon abhing, dass die Beschwer der Bekl. 20.000 EUR überstieg. Für die Ermittlung des Beschwerdewertes waren gem. § 2 ZPO die Wertvorschriften der §§ 3 ff. ZPO maß...mehr

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AGS 7/2016, Keine Kosten- u... / 2 Aus den Gründen

1. Klarstellend weist der Senat zunächst darauf hin, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Überprüfung des Beschlusses ist, mit dem das LG seine zunächst zugunsten des Kostenschuldners getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufgehoben hat. In der Sache geht es darum, ob bei im Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahren nach § 66 GKG gefällten gerichtlichen Sachentsche...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen. Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden. AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13)mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vollstreck... / II. Die Lösung

Streitfrage: Warten oder handeln? Vor dem Hintergrund, dass einerseits ein arbeitsgerichtliches Urteil ungeachtet der fehlenden Rechtskraft nach § 62 ArbGG vorläufig vollstreckbar ist, andererseits die Gestaltungswirkung des Abfindungsanspruchs erst mit der Rechtskraft eintritt, ist streitig, ob die Vollstreckung betrieben werden kann.mehr

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AGS 7/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 1 RVG statthaft, denn in Beschlussverfahren ist ein Gerichtsgebührenstreitwert mangels zu erhebender Gebühren (§ 2 Abs. 2, § 63 Abs. 2 S. 1, 2 GKG) nicht festzusetzen. Die Beschwerde ist auch im Übrigen statthaft: Bereits bei zwei anzusetzenden Gebühren wäre der Beschwerdewert in Höhe von 200,...mehr

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AGS 7/2016, Verfahren nach ... / 1 Aus den Gründen

Mit Recht hat der Rechtspfleger des LG die Festsetzung der von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für die weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil abgelehnt. Denn neben den bereits festgesetzten Kosten ist durch die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kein...mehr

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zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… II. Die Beschwerde der Bekl. gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig. Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer liegt über 20.000 EUR." [3] 1. Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (BGH WM 2015, 1669 Rn 3 m.w.N.). Für die Berechnung des Werts d...mehr

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG v. 12.3.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses v. 17.12.2015, des Berichtigungsbeschlusses v. 7.1.2016 sowie des Berichtigungsbeschlusses v. 21.1.2016 hat die Rechtspflegerin, was allein noch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildet, die von dem Beklagten mit Kostenausgleichsantrag angemeldete Umsatzsteuer auf der ...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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AGS 7/2016, Fehlende Erinne... / Leitsatz

Im Fall einer wirksamen Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staats-/Landeskasse des beigeordneten Rechtsanwalts an eine Abrechnungsgesellschaft bzw. private anwaltliche Verrechnungsstelle fehlt dem Rechtsanwalt die Prozessführungsbefugnis und damit die Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis, so dass der Rechtsbehelf des Rechtsanwalts gegen eine Vergütungsfestsetzung...mehr