Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm gibt wichtige technische Regelungen für die verschiedenen Möglichkeiten einer Beendigung des schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie des Schiedsrichteramtes. Dabei stehen sich in den ersten beiden Absätzen die Möglichkeit eines Schiedsspruchs und eines Beschlusses ggü. In der Form des Beschlusses kann das Verfahren auf ganz unterschiedliche Weise beendet werden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensabschluss und Verjährung.

Rn 4 Mit dem Eingang des Antrags bei einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle wird gemäß § 204 I Nr 4 BGB nF die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet gemäß § 209 BGB, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Der Zeitraum der Hemmung der Verjährung dauert somit vom Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen.

Rn 8 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist beendet. Ein etwa eingeleitetes Erinnerungs- bzw Beschwerdeverfahren ist erledigt (Ddorf NJW 74, 1714; zur Kostenentscheidung in diesem Fall vgl § 104 Rn 49). Über einen Rechtsbehelf ist nicht mehr in der Sache zu entscheiden Der erlassene Kfb verliert ohne Weiteres seine Wirkung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist er – deklaratoris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kritik.

Rn 8 In der Lehre findet die Rspr Zustimmung (ua Bilda NJW 83, 144; Musielak/Voit/Voit § 600 Rz 9 f), aber auch verbreitet Kritik, die eine fehlende Rechtsgrundlage für die Bindungswirkung geltend macht und diese ganz oder doch weitgehend ablehnt (ua Stürner ZZP 85, 424; MüKoZPO/Braun/Heiß § 600 Rz 19 ff; St/J/Berger § 600 Rz 26 f; Zö/Greger § 600 Rz 20). Daran ist richtig, ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Kündigung nach Erwerberkonzept

Rz. 49 Beabsichtigt der Betriebserwerber den zu übernehmenden Betrieb nur mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern weiterzuführen und sollen die Kündigungen bereits vor dem Betriebsübergang von dem bisherigen Betriebsinhaber ausgesprochen und durchgeführt werden, wird diese Problematik als Veräußererkündigung aufgrund eines Erwerberkonzeptes bezeichnet. Die Zulässigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 1037 und regelt weitere Gründe für eine Beendigung des Schiedsrichteramtes außerhalb der Ablehnung des Schiedsrichters. Unausgesprochen liegt auch dieser Norm zu Grunde, dass es eine Beendigung des Schiedsrichteramtes kraft Gesetzes nicht gibt. Vielmehr bedarf es in allen Fällen einer Initiative der Beteiligten. Im konkreten Falle wie im Fall des § 10...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Gelangensvermutung

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2020 enthält § 17a UStDV in Umsetzung der Vorgaben des Unionsrechts (§ 45a MwStVO) eine sog. Gelangensvermutung. Hintergrund ist, dass unionsrechtlich Formen der Nachweisführung für i. g. Lieferungen definiert wurden, die in allen Mitgliedstaaten anzuerkennen sind. Vorher gab es unionsrechtlich keine verbindlichen Regelungen, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schiedsort Deutschland = nationaler op.

Rn 65 Der BGH wendet nur den nationalen op an, wenn es sich um einen inländischen Schiedsspruch handelt. Das gilt unabhängig davon, ob ausländische Parteien an dem Schiedsverfahren beteiligt waren oder ob ein ausländischer Schiedsrichter den Schiedsspruch erlassen hatte. Er begründet dies mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BGH NJW 09, 1749 [BGH 29.01.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 4 Materielle Rechtskraft iSv § 322 bedeutet Maßgeblichkeit der Entscheidung zwischen den Parteien. Stoßrichtung der materiellen Rechtskraft ist damit ein künftiges Verfahren über denselben Streitgegenstand, das durch die Rechtskraft verhindert werden soll. Die hL versteht die Rechtskraft als ne bis in idem und macht daher das Fehlen der materiellen Rechtskraft zu einer Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff, Wirkung.

Rn 2 Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung wird rückwirkend der Zustand hergestellt (fingiert), als sei die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Es handelt sich damit um eine Durchbrechung der zunächst eingetretenen Rechtskraft. Dies wird besonders deutlich, wenn im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel bereits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 892 soll die Vollstreckung sicherstellen und dient der Rechtssicherheit: Da dem Gläubiger nur eingeschränkt Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt ist, gewährt § 892 staatliche Hilfe für den Fall, dass sich der Schuldner einer Vollstreckung widersetzt. Die Norm erfasst und ergänzt somit die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 887 und zur Erzwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt des Abs 1.

Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl § 705 Rn 1). Die beiden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Entscheidung des EuGH nach Vorabentscheidungsersuchen des BGH und Folgeentwicklungen der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 07.12.2010 (Rs. C-285/09 "R", BStBl II 2011, 846; vgl. Abschn. 6a.2. Abs. 3 S. 7 UStAE) hat der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 07.07.2009 (Az: 1 StR 41/09, DStR 2009, 1688; vgl. nachfolgend in der Strafsache: BGH vom 20.10.2011, Az: 1 StR 41/09, BFH/NV 2012, 366) beantwortet. Die Antwort des EuGH auf die Vorla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähnl wie vor einem staatlichen Gericht eine abschließende Entscheidung zu erhalten, die vollstreckbar ist. Allerdings wirft die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen unzulässiger Pfändung.

Rn 18 Gegen die unzulässige Zubehörpfändung ist die Vollstreckungserinnerung gem § 766, dann die sofortige Beschwerde nach § 793 gegeben. Der Rechtsbehelf steht dem Schuldner, jedem dinglich betreibenden Gläubiger und auch dem Zwangsverwalter zu. Sofern Zubehörgegenstände, die der Immobiliarvollstreckung unterliegen, im Wege der Mobiliarvollstreckung gepfändet worden sind, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlt bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 897 ist bei mehraktigen Erwerbstatbeständen anwendbar, bei denen zusätzlich zur Willenserklärung des Schuldners (§ 894) die Übergabe einer beweglichen Sache (§§ 929, 1032, 1205 BGB) oder die Aushändigung eines Briefes über ein Grundpfandrecht (§§ 1117 I, 1154 I, 1192 I, 1199, 1274 I BGB) erforderlich ist. Wird in der Urteilsformel irrig nur ein Element des mehraktigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur für den Fall der Nacherbfolge, nicht im Verhältnis des scheinbaren oder vorläufigen zum endgültigen Erben. Zwar ähneln sich die Fälle insofern, als auch der endgültige Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht der vorläufigen Erben ist. Dennoch ist der endgültige Erbe an rechtskräftige Urteile, die in Aktiv- oder Passivprozessen des Scheiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Rücknahme.

Rn 26 Der Antrag kann – ganz oder teilweise – bis zur Rechtskraft des Kfb zurückgenommen werden. Der Antragsteller hat nach § 269 III 2 analog die Kosten zu tragen (AG Frankfurt JurBüro 20, 659, 660). Ist der Kfb bereits erlassen, bedarf die Rücknahme des Festsetzungsantrags der Zustimmung des Gegners (Lappe RpflStud 94, 153). Der Kfb verliert mit Rücknahme entsprechend § 26...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Busch, Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG), HFR 2016, 564. Eckert, Erhöhung der Umsatzgrenze für die Istversteuerung ab 1.7.2009, BBK 2009, 689. Eversloh, Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung, jurisPR-SteuerR 2/2016 Anm. 6. Flore/Burmann, Soll-Besteuerung der Steuerberatungs-GmbH, Ist-Besteuerung der Zahnbehandlungs-GmbH?, UR 200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formalisierung der Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Rn 7 Die Schaffung eines für alle Verfahren geltenden ›allgemeinen Teils‹ in Buch 1 des FamFG ist nicht gelungen. Zwar schafft seine deutliche Anlehnung an die Regeln des Zivilprozesses (zB in den §§ 17–21, 30–34, 38, 41–48) mehr Rechtssicherheit, stört aber das Verfahren für die nichtstreitigen Kernverfahren erheblich (Maass ZNotP 06, 282, 283). Diese methodische Diskrepanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Rechnungserteilung und -aufbewahrung

Rz. 135 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a Abs. 5 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen auch in den Fällen, in denen nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Die Rechnung muss zur Rechtssicherheit der Betroffenen neben den allgemeinen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG auch einen Hinweis auf die Steuerschuldners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Proske. Mit Hilfe des durch § 319 ermöglichten Berichtigungsbeschlusses soll es ermöglicht werden, eine Verfälschung des Richterspruchs, dh des vom Gericht in Wahrheit gewollten Entscheidung, durch ›technische Fehlleistungen‹ und ›banale Irrtümer‹ zu verhindern (BVerfG NJW 92, 1496; BGHZ 127, 74, 79 = NJW 94, 2832; BGH FamRZ 03, 1270). Das Berichtigungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet an, welche Form und zT auch welchen Inhalt die Gerichte bei der Abfassung und Verkündung von Beschlüssen und Verfügungen zu beachten haben. Sie dient daher der Rechtssicherheit (Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 2). In § 329 I 1 wird zunächst bestimmt, dass Beschlüsse, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, zu verkünden sind. Nachfolgend ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Freigestellter Personenkreis.

Rn 2 Das in § 18 GVG seit der Änderung im Jahre 1974 (BGBl I 761) in Bezug genommene, vom Bundesgesetzgeber ohnedies in unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht transformierte Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom April 1961 (WÜD, BGBl II 64, 957) geht auf eine Resolution der UN-Vollversammlung zurück und basiert nach seiner Präambel auf dem in der UN-C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Auf die Einhaltung einer verzichtbaren (Rn 5–7) Verfahrens-, insb Formvorschrift (Rn 3), kann die Partei, in deren Interesse sie liegt, durch Verzicht (Rn 9) oder durch rügelose Einlassung (Rn 10) verzichten. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine Partei alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur eines Verfahrensversto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung.

Rn 1 Die neue VO, sog Brüssel IIb-VO (Überblick bei Erb-Klünemann/Niethammer-Jürgens FamRB 19, 454; Finger FuR 19, 640; Schulz FamRZ 20, 1141; Gruber/Möller IPRax 20, 393; Brosch GPR 20, 179; Garber/Lugani NJW 22, 2225; Flindt NZFam 22, 669; Hüßtege FamRZ 22, 1591) beinhaltet statt vormals 72 Art der vormaligen Brüssel IIa-VO nunmehr 105 Art. Die Zahl der Anhänge hat sich fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist (Abs 2 S 1).

Rn 13 Die Rügefrist beträgt zwei Wochen (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Notfrist iSd § 233, sodass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist. Die Frist beginnt nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit der Kenntniserlangung der Partei von der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dafür ist die positive Kenntnis der Partei oder ihres Prozessb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / A. Einführung

Rz. 1 § 1a ist durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das KSchG eingefügt worden.[1] Der Einfügung ging ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren voraus, das erst durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2003 sein Ende fand. § 1a KSchG ist indes seit dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag[2] nicht geändert worden. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stufenklage.

Rn 8 Bei der Stufenklage wird mit der Auskunftsstufe auch bereits der noch unbezifferte Zahlungsanspruch rechtshängig. Die daraus resultierenden Konsequenzen für die PKH-Bewilligung sind streitig. Es wird die Auffassung vertreten, dass die PKH-Entscheidung nur einheitlich ergehen kann. Daraus folge, dass die PKH-Bewilligung für die Auskunft jeden dann bezifferten Leistungsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Wesen.

Rn 3 Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich für die materielle Rechtskraft weder in der ZPO noch im BGB. Über den Zweck, den Inhalt und das Wesen der materiellen Rechtskraft gibt es dementsprechend unterschiedliche Anschauungen. Zwar kommt den verschiedenen Rechtskrafttheorien eine wichtige Rolle bei der rechtstheoretisch richtigen Einordnung der Rechtskraftwirkunge...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Transfervermerk (Abs 3).

Rn 10 Aus Gründen der Rechtssicherheit muss auf dem Ausdruck des elektronischen Dokuments (s Abs 1), welches nicht über einen sicheren Übertragungsweg (Rn 8) eingereicht wird und dass eine qeS (Rn 5) aufweist, (wie bisher) das Ergebnis der dreifachen Sorgfaltsprüfung vermerkt sein: Der nach Nr 1 vorgesehene automatische Abgleich der Hash-Werte bezweckt, die Integrität, die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere grobe Berufspflichtverletzungen.

Rn 78 Der BGH hat seine Rspr zur Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern in einigen Entscheidungen auch auf andere grobe Berufspflichtverletzungen übertragen, etwa auf die Verletzung der Berufspflicht eines Schwimmmeisters (BGH NJW 62, 959, 960) oder von Pflegepersonal (BGH NJW 71, 241, 243; auf die Haftung eines Apothekers (Köln VersR 14, 106, 111 f; Kobl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Ebenso wie in Art 3 Brüssel IIa-VO sieht auch Art 3 sieben alternative Gerichtsstände vor (EuGH FamRZ 19, 1989 Rz 28 = ECLI:EU:C:2019:816), die in den sechs Nummern von lit a) mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Eheleute zusammenhängen und nur in einer Alternative (lit b) mit der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Art 3 verdrängt in seinem Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag nicht fristgemäß.

Rn 2 Die Wirkung des MB, gegen welchen Widerspruch nicht eingelegt ist, fällt sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn der ASt bis dahin nicht den VB beantragt (§ 701 S 1). Die Frist des § 701 ist eine vAw zu beachtende Ausschlussfrist (BGH NJW 90, 3207 [BGH 09.07.1990 - II ZR 69/89], Rz 8, zu § 612 HGB), die durch das Gericht weder verkürzt noch verlängert und gegen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Begründung der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 6).

Rn 12 Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschl (Abs 6 S 1). Sie ist zu begründen, wie ein Umkehrschluss aus den Ausnahmevorschriften der S 2 und 3 ergibt. S 2 erklärt die Vorschrift des § 564 für entsprechend anwendbar, nach welcher eine Entscheidung nicht begründet werden muss, soweit Rügen von Verfahrensmängeln, die keine absoluten Revisionsgründe (§ ...mehr