Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1.

Rn 3 Hat der Besitzer das Grundstück nach Rechtshängigkeit veräußert, ist der Grundstückserwerber berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet zur Übernahme des Prozesses. Die Rechtsfolgen sind die gleichen wie bei der zustimmenden Übernahme in § 265. Rechtsnachfolge erfordert einen abgeschlossenen Rechtsübergang; ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft allein gen...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die erschöpfende inhaltliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

In der Praxis wenig Beachtung findet, dass nicht nur Auskunft und Belegvorlage in Bezug auf das Einkommen des am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten geschuldet ist, sondern nach zutreffender Auffassung auch bezüglich aller unterhaltsrechtlich relevanter Ausgaben[80] sowie nach überwiegender und zutreffender Auffassung[81] auch zu sonstigen Umständen, die für die Unterhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Nach nunmehr hM hat der Prozessvergleich eine Doppelnatur; er ist sowohl materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, weil er sachlich rechtlich die Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien regelt, als auch Prozessvertrag, weil er den Rechtsstreit beendet (BGHZ 16, 388, 390; 142, 84, 88; BVerwG NJW 94, 2306, 2307; 05, 3576, 3577; aA MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 11, welcher eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gegen Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gegen den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Die Zuerkennung der Parteifähigkeit bedeutet, dass ein Rechtssubjekt im eigenen Namen als Kl oder Bekl an einem Rechtsstreit teilnehmen kann. Eine von der Parteifähigkeit zu trennende Frage ist es, ob die Partei den Rechtsstreit auch selbst führen und vor Gericht auftreten darf oder hierfür einen gesetzlichen Vertreter benötigt. Sie wird durch § 52 beantwortet, der für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenschuldner.

Rn 4 Kostenschuldner nach § 96 kann nur die Partei sein, die im Rechtsstreit voll oder tw obsiegt hat. Dazu gehört zunächst einmal jeder Fall, in dem das Gericht der Klage durch streitige Entscheidung ganz oder tw stattgegeben oder die Klage ganz oder tw abgewiesen hat. Hierzu gehören aber auch die Fälle, in denen der Antrag letztlich anerkannt wird. Das Anerkenntnis bezieht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Internationale Zuständigkeit.

Rn 12 Entspr den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 19) sind die internationalen Zuständigkeitsnormen vAw vorrangig zu berücksichtigen; s insb Art 26 Brüssel Ia-VO (vgl BGHZ 134, 127, 133) und Art 24 LugÜ (vgl BGH WM 15, 819; Karlsr EuZW 19, 214). Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Normen geht die hM davon aus, dass § 39 im inländischen Rechtsstreit entspr für die internatio...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderlichkeit weiterer Verhandlung.

Rn 8 Voraussetzung für die Zurückverweisung ist ferner, dass die weitere Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist. Dies ist – trotz Vorliegens eines Zurückverweisungsgrunds – nicht der Fall, wenn der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht zur Endentscheidung reif ist oder mit vertretbarem Aufwand (Nr 1) entscheidungsreif gemacht werden kann. Es ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einem bei der Kammer für Handelssachen anhängigen Rechtsstreit die Klage nach § 256 Abs. 2 der Zivilprozessordnung durch den Antrag auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses erweitert oder eine Widerklage erhoben und gehört die erweiterte Klage oder die Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Gegners a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beteiligte.

Rn 21 Wer Beteiligter ist bestimmt § 345 I FamFG (als ergänzende lex specialis zu § 7 FamFG): Es ist stets der Antragsteller, da über seinen Antrag entschieden wird, und ferner die in § 345 I 2 FamFG aufgezählten Kann-Beteiligten (Rn 20), soweit sie antragsgemäß (§ 345 I 3 FamFG, vgl § 7 II 2 FamFG) oder nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts vAw (§ 7 III FamFG) hinzugezo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Eine Zuweisung an den Einzelrichter ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich, wenn eine Übertragung nach § 526 nicht beabsichtigt ist, unabhängig davon, ob bereits vor dem Kollegium oder dem Einzelrichter verhandelt wurde oder nicht. Verhindert werden soll, dass der Rechtsstreit dem Einzelrichter zunächst nur nach § 527 und später zusätzlich nach § 526 übertragen wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur/Wirkung.

Rn 45 Erklärt der Kl den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und schließt der Bekl sich der Erledigungserklärung nicht an, sondern beantragt weiterhin Klageabweisung, fehlt es an einer gesetzlichen Regelung zur Behandlung dieser Konstellation. § 91a ist nicht einschlägig, da keine übereinstimmenden Erledigungserklärungen vorliegen. Es wäre unbillig, wenn dem Kl aufgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einleitung vor dem Amtsgericht, Mahnverfahren.

Rn 2 Hat der Rechtsstreit vor dem AG begonnen, so kann der Antrag vor Verweisung vom AG an das LG vor dem AG, nicht notwendig iRe mündl Verhandlung, aber vor Beschlussfassung gestellt werden (Neumann/Bovelett NJW 18, 3498, 3499). Ist der Rechtsstreit bereits an das LG verwiesen, kann die geschäftsplanmäßige Zuordnung nicht mehr geändert werden. – Von dieser in Abs 2 getroffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 29 I.

Rn 1 Die Regelung begründet einen besonderen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen am Erfüllungsort. Mit dem Erfüllungsort als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit stellt § 29 I in bewusster Abkehr vom Schutzzweck des § 12 (vgl § 12 Rn 1) den Gedanken des Sachzusammenhangs zwischen dem Vertragsverhältnis nach materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn der Beklagte d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerklage eines Dritten.

Rn 20 Unter den Begriff der Drittwiderklage fasst man auch den Fall, in dem eine am Rechtsstreit bislang nicht beteiligte Partei (Dritter, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) im Wege der Widerklage gegen den Kl der Hauptklage u/oder Dritte vorgeht (vgl nur Zö/Schultzky Rz 29). Eine solche isolierte Widerklage durch einen bisher am Rechtsstreit nicht beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenverteilung bei unterschiedlicher Beteiligung.

Rn 4 Nach Abs 2 kann das Gericht die Kosten bei mehreren unterlegenen Streitgenossen unter ihnen verhältnismäßig aufteilen. Dann haftet jeder Streitgenosse nur auf den Anteil, für den er verurteilt wird, wobei auch hier Kombinationen möglich sind. Voraussetzung ist nach Abs 2 eine Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit. Das ist der Fall, wenn die Streitwerte der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Übertragung auf ein Schiedsgericht.

Rn 11 Weiterer entscheidender Aspekt einer Schiedsvereinbarung ist die vertragliche Festlegung, dass die einzelne genannte Streitigkeit oder die zulässigerweise in Bezug genommenen vielen Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden. Mit dieser Unterwerfung muss gemeint und gewollt sein, dass das Schiedsgericht den Rechtsstreit vollständig und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie Prütting/Wesser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rechtsstreits trägt/tragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gegen den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilweiser Beitritt.

Rn 19 Erstreckte sich die Nebenintervention nur auf einen Teil des Streitgegenstands oder einen Teil der Streitgegenstände, dann ergibt sich für die Kosten der Nebenintervention eine abweichende Quote. Zu ermitteln ist ggü dem Nebenintervenienten dann, welche Kostenquote zu Lasten der Hauptpartei sich ergeben hätte, wenn der Rechtsstreit nur über die Streitgegenstände geführ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige.

Gesetzestext Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Form und gilt für die Aufnahme der Verfahren in den Fällen der §§ 239, 240, 242, 243 (nur Nachlassinsolvenz), (uU) § 246 II und für die Anzeige in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 62 Für Klagen gegen den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gegen die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 13 ProdHaftG – Erlöschen von Ansprüchen.

Gesetzestext (1) 1Der Anspruch nach § 1 erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat. 2Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist. (2) 1Auf den rechtskräftig festgestellten Anspruch oder auf den Anspruch aus einem anderen Vollstreckungst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Gem Abs 1 S 2 Nr 2 ist die Kammer originär zuständig, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet nach dem Geschäftsverteilungsplan oder nach § 72a I u II GVG (ab 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1) spezialzuständig ist. Der Verweis auf § 71a I u II GVG war bis 31.12.20 weiterhin als Verweis auf § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Rein wirtschaftliche, ideelle oder tatsächliche Beeinträchtigungen, die sich aus Freundschaft, Verwandtschaft, beruflicher Verbindung oder einer gleichartigen Situation ergeben, vermögen eine Nebenintervention nicht zu rechtfertigen. (ThoPu/Hüßtege Rz 5). Ein Aktionär kann seiner AG, weil es sich allein um ein wirtschaftliches Interesse handelt, nicht wegen einer bei ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen fehlender Prozessfähigkeit.

Rn 3 Die Prozessfähigkeit ist Sachurteilsvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH RR 11, 284 Rz 4). Fehlt die Prozessfähigkeit im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung auch der Berufungs- oder Revisionsinstanz (BAG NJW 15, 269 Rz 13), ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 143, 122 = NJW 00, 289f). Verliert die Partei während des Rechtsstreits die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen.

Rn 15 Die erweiterte Entscheidungszuständigkeit umfasst nach überwiegender – aber nicht unbestrittener – Ansicht nicht die Befugnis zur Entscheidung über eine im Wege der Aufrechnung geltend gemachte bestrittene rechtswegfremde und nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Dabei handelt es sich nicht um einen ›rechtlichen Gesichtspunkt‹ des Rechtsstreits iS § 17 II 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungskläger.

Rn 53 Die Frage, wer als Berufungsführer in Betracht kommt, ist nach prozessualen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Parteistellung für das Berufungsverfahren wird ausschließlich durch den Inhalt der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung, die zum Vor- oder Nachteil einer bestimmten Partei ergeht, begründet; demnach ist derjenige zur Berufungseinlegung berechtigt, geg...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 2 Der Wille, einem bestimmten Dritten den Streit zu verkünden, muss aus dem Schriftsatz hervorgehen. Die Erklärung darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden (BGH NJW-RR 89, 766f [BGH 19.01.1989 - IX ZR 83/88]). Ferner ist der Grund der Streitverkündung (BGH NJW 08, 519, 521 [BGH 06.12.2007 - IX ZR 143/06]) und die Lage des Rechtsstreits anzugeben. Zu diesem Zweck sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenübernahme durch Vergleich.

Rn 4 Gerichtskostenbefreiung für den obsiegenden Gegner der PKH-Partei tritt nur dann ein, wenn dem Gegner die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt worden sind. Die Befreiung gilt nicht, wenn die bedürftige Partei die Übernahme der Kosten durch gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Vergleich übernommen hat. Dann sind die Kosten gegen die arme Partei durch de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch über- wiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis 855 diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben. (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen. (3) Der Drittschuldner hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 26 Der in Abs 1 angeordnete Vertretungszwang gilt in erster Linie für die Parteien des Rechtsstreits, wobei an die formale Parteistellung angeknüpft wird. Eine evtl vorhandene eigene Rechtskunde der Partei ist ohne Bedeutung (St/J/Jacoby § 78 Rz 21; MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 23). Darüber hinaus ergreift der Anwaltszwang aber auch die anderen Personen, die neben oder zusam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Arten von Drittbeteiligungen.

Rn 1 Der durch das Zweiparteienprinzip geprägte Zivilprozess kennt grds nur die Beteiligung von zwei Parteien, denen als Mitkläger oder Mitbeklagte ebenfalls als Parteien anzusehende Streitgenossen zur Seite stehen können. Die Einbeziehung Dritter, die keine Parteien sind, kann auf Veranlassung des Dritten selbst, der Partei oder des Gerichts geschehen. Der Dritte, der den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übernahmeentscheidung.

Rn 21 Der Einzelrichter ist nicht befugt, den Rechtsstreit an das Kollegium zurückzuübertragen. Er hat die Sache dem Kollegium vorlegen, das nach Anhörung der Parteien dann darüber entscheidet, ob es sie wieder übernimmt. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber nicht erforderlich (§ 128 IV). Das Kollegium entscheidet über die Rücknahme der Sache in voller Besetzung unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidungsmaßstab ohne Parteivereinbarung.

Rn 7 Haben die Parteien eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht nicht getroffen und lässt sich ein Parteiwille auch nicht mittelbar aus der Wahl einer bestimmten institutionellen Verfahrensordnung oder aus der Rechtswahl im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag entnehmen, so muss nach Abs 2 das Schiedsgericht das Recht desjenigen Staates anwenden, mit dem der Gegenstand de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr