Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 3.2.2 Arbeitnehmerin ohne Arbeitgeberzuschuss

Bei Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss ist das bisher gezahlte Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR vom Tag des Wegfalls des Zuschusses an auf das Krankengeld umzustellen. Damit ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes nach den für das Krankengeld geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen. Der Arbeitergeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt z. B. mit Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1.1 Aufgaben nach dem SGB

Aufgaben nach dem SGB X im vorstehenden Sinne sind auch Aufgaben aufgrund von Verordnungen, deren Ermächtigungsgrundlage sich im SGB befindet, von über- und zwischenstaatlichem Recht im Bereich der sozialen Sicherheit, von Rechtsvorschriften, die das SGB I und das SGB X für entsprechend anwendbar erklären, des Arbeitssicherheitsgesetzes und Aufgaben, soweit sie den in § 35 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beglaubigung / 2 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Die Befugnis zur Beglaubigung von Unterschriften besteht, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.[1] Dies gilt nicht für Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blankounterschrift) oder bei Vorliegen des Formerfordernis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Rückzahlung

Rückzahlung nicht zwingend vorgegeben: Zur Rückzahlung hat sich der Gerichtshof ebenfalls bereits in früheren Entscheidungen geäußert. In diesen stellte er fest, dass sich aus dem Unionsrecht nicht (per se) die Anforderung ergebe, dass L – wenn er eine Steuer berichtigen will, die er gem. Art. 203 MwStSystRL allein wegen des gesonderten Ausweises auf einer Rechnung schuldet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / 3 Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Das Berufsbildungsgesetz enthält keine Regelung zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Berufsausbildungsverhältnis bereits vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden kann. Da § 22 Abs. 1 BBiG die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht regelt, sind gemäß § 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften anzuwenden, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 5 Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Verordnung regelt, welche Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung anzuwenden sind. Hierbei besteht immer der Grundsatz, dass ausschließlich die Rechtsvorschriften eines Beschäftigungsstaates anzuwenden sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten der Beitragspflicht unterliegt. In der Regel unterliegt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 3 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Ist eine Ausnahmevereinbarung zustande gekommen, informiert der GKV-Spitzenverband, DVKA, den Arbeitgeber über das Ergebnis. Bei Beschäftigung in den EU-, EWR-Staaten, der Schweiz, Albanien, Australien, Indien, Korea oder Mazedonien stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und informiert die zuständige Krankenkasse ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.1 Welche Rechtsvorschriften gelten für meinen Arbeitnehmer?

Wird ein Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Da die Verordnung alle Zweige der Sozialversicherung umfasst, ist bereits ein umfassender Schutz vorhanden. Allerdings sind insbesondere im Hinblick auf die Leistungsgewährung Besonderheiten zu beachten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das deutsch-jugoslawische Abkommen weiterhin auf Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Serbien Anwendung findet. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 1 Ziel einer Ausnahmevereinbarung

Für Arbeitnehmer gelten die ausländischen Rechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Sollte ein individuell begründbares Interesse bestehen, dass für eine Person für die Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Sollte eine Ausnahmevereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.1.1 Versicherungsrecht

Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, soweit beispielsweise Vorversicherungszeiten gefordert sind. Zudem spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 1 Entsendung für einen befristeten Zeitraum

Sachverhalt Herr A wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt und wird von seinem Arbeitgeber für 15 Monate nach Mexiko entsandt. Der deutsche Arbeitgeber zahlt das Gehalt während dieser Zeit. Welche Rechtsvorschriften gelten hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind erfüllt. Die deutschen Rechtsvorschriften gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.2 Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern?

Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur bei einer begrenzten Dauer der Auslandstätigkeit vor. Wird diese Dauer überschritten, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Daher sollte bereits bei der Planung einer Entsendung die voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EWG) über sozia... / 1 Bedeutung für die Praxis

Die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 ist in der Praxis nur für vereinzelte Sachverhalte anwendbar. Für aktuelle Sachverhalte ist die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anzuwenden. Die Verordnung Nr. 1408/1971 gilt nur noch in Übergangsfällen. Dies können z. B. Personen sein, die eine g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.2 Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen

Die DVKA schließt mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, in denen insbesondere die Details für die Umsetzung der Abkommen in der Praxis geregelt sind. Hierzu gehören besondere Regelungen für die Leistungsaushilfe, Kostenabrechnung, Datenübermittlung sowie Vereinbarung der notwendigen Vordrucke. Ein weiterer Bereich ist der Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 2.1 Wirkung für die Zukunft

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen (z. B. bei der Heilmittelabgabe) oder durch Verwaltungsakt vorbehalten ist (z. B. als Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes) oder der Verwaltungsakt mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 4.1 Gleichbehandlung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 haben Personen, die vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden und in einem Mitgliedsstaat wohnen, die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Mitgliedsstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Sie dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit keine Nachteile er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 7 Beginn des Verwaltungsverfahrens

Die Behörden im Sinne des SGB X – dazu zählen auch die Sozialversicherungsträger – entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Behörde aufgrund von Rechtsvorschriften von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss, oder nur auf Antrag tätig werden darf und ein Antrag nicht vorliegt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 1 Verfahren

Das Verwaltungsverfahren und somit die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist, ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lebensalter / Zusammenfassung

Begriff Lebensalter ist die Zahl der vollendeten Lebensjahre. Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gehört in der Sozialversicherung vielfach zu den Voraussetzungen für eine Leistung (z. B. Altersrente) oder eine Berechtigung (z. B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zentrale Rechtsvorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3.1 Ausnahmevereinbarungen

Neben den Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts kann auch eine Ausnahmevereinbarung zu einer abweichenden Rechtsanwendung führen. Ziel einer Ausnahmevereinbarung ist immer die Weitergeltung der bisherigen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 2.1 Ausstrahlung

Die Ausstrahlung erweitert das Territorialitätsprinzip. Bei einer Ausstrahlung gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung auch bei einer Beschäftigung im Ausland. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine Auslandsbeschäftigung nicht zu Nachteilen beim betroffenen Arbeitnehmer führt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 2.2 Einstrahlung

Die Einstrahlung begrenzt wiederum das Territorialitätsprinzip. Im Rahmen einer Einstrahlung sind die deutschen Rechtsvorschriften auf einen Arbeitnehmer, der für eine begrenzte Dauer in Deutschland tätig ist, nicht anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3.3 Geldleistungen

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 werden Geldleistungen immer zulasten des zuständigen Staates erbracht. Gelten für einen Arbeitnehmer während einer Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften, so wird beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der deutschen zuständigen Krankenkasse gezahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 1 Absolute Nichtigkeitsgründe

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes setzt besonders schwerwiegende Fehler voraus, die bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig sind.[1] Solche gravierenden Mängel können Verfahrensfehler sachlicher oder inhaltlicher Art sein, mithin schwerwiegende Verstöße gegen formelle oder materielle Rechtsvorschriften. Als besonders schwerwiegende Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 4.1 Unfallversicherung

Auch im Bereich der Unfallversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften. Erleidet eine in Deutschland beschäftigte Person, die in einem anderen Staat wohnt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 oder ein Abkommen über Soziale Sicherheit gilt, einen Arbeitsunfall, kann sie Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.4 Regelungen in den Abkommen

Die Sozialversicherungsabkommen beinhalten Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen und zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Des Weiteren gibt es Regelungen für die Leistungserbringung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im anderen Staat. Damit Doppelversicherungen vermieden werden können, beinhalten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.3 Wann ist der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung sinnvoll?

Sowohl die in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch die in den Abkommen über Soziale Sicherheit geltenden Regelungen führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Dieses Ergebnis kann durch eine Ausnahmevereinbarung korrigiert werden. Hierbei wird zwischen den beteiligten Staaten auf gemeinsamen Antrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.1.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungsvorschriften im Bereich des Leistungsrechts richten sich grundsätzlich nur auf den Leistungsanspruch selbst und auf die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 3 Pflichtbeitragszeiten bei voller Erwerbsminderung

Ohne dass tatsächlich Beiträge nach den Rechtsvorschriften des Beitrittsgebiets gezahlt worden sind, gelten Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet nach der Vollendung des 16. Lebensjahres und nach dem Eintritt von voller Erwerbsminderung in der Zeit vom 1.7.1975 bis 31.12.1991 als Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte vor der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / Zusammenfassung

Begriff Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit oder nach einem Abkommen über Soziale Sicherheit nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Dieses Ergebnis ist in vielen Fällen nicht gewollt. Mit dem Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gibt es die Möglichkeit, für einzelne Personen eine indiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 6 Neue Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland

Sachverhalt Die deutsche Firma X baut ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf. Herr F war bisher von Firma X in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma X und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma Y in den Vereinigten Arabische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3 Über- und zwischenstaatliches Recht

Die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften wird sowohl durch die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch durch die jeweiligen Abkommen über soziale Sicherheit begrenzt oder ausgeschlossen. Hierbei ist zu beachten, dass der sachliche Geltungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Sozialversicherungszweige umfasst. Die Abkommen hinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 7 Rentenversicherung

Nach den Regelungen der Verordnung bestimmen sich die Leistungsvoraussetzungen immer nach den Rechtsvorschriften des Staates, der die Leistung erbringt. Ebenso prüft jeder Staat, aus dem eine Leistung gewährt werden soll, ob die Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt sind. Sollte für die Gewährung einer Leistung eine Vorversicherungszeit bzw. Anwartschaft erford...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gebärdensprachdolmetscher (... / Zusammenfassung

Begriff Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen können bei der Ausführung von Sozialleistungen und im Verwaltungsverfahren die deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen verwenden. Durch die Anwendung dieser Kommunikationshilfen können Kosten entstehen, z. B. durch den Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Simu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verbindungsstellen / 1 Aufgaben

Die Verbindungsstellen kooperieren mit den deutschen gesetzlichen Trägern und verschiedenen internationalen Organisationen in über 40 Staaten. Dies sind die ausländischen Träger in den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz sowie den Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Die Verbindungsstellen sind Ansprechpartner für andere So...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1] Die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 SGB X gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe gelten nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / Zusammenfassung

Begriff Beitragszeiten sind in der Rentenversicherung auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören grundsätzlich auch Beiträge, die in der Zeit vom 9.5.1945 bis längstens zum 31.12.1991 zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den vor Inkrafttreten von B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruches nach der Vorschrift des § 104 SGB X richtet sich nach den für den vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Die Abwicklung von Erstattungsansprüchen, wenn mehrere Leistungsträger vorrangig verpflichtet sind, regelt die Vorschrift des § 104 Abs. 4 SGB X. In diesen Fällen kann der Leistungsträger der die Sozialle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.1 Umfang der Erstattung

Auch für den Erstattungsanspruch des zuständigen Leistungsträgers richtet sich der Umfang nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. § 105 Abs. 1 und 2 SGB X gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4.5 Erstattung bei Unzuständigkeit

Hat ein Rehabilitationsträger aufgrund des weitergeleiteten Antrags eines anderen Rehabilitationsträger die Leistungen übernommen und wird nachträglich seine Unzuständigkeit festgestellt, erstattet ihm der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten.[1] Die Höhe der Kostenerstattung bestimmt sich nach den geltenden Rechtsvorschriften des unzuständigen Rehabilitationsträger. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 5 Arbeitgeberwechsel bei Entsendung ins Ausland

Sachverhalt Die deutsche Firma A baut ein Tochterunternehmen in Dubai auf. Herr E war bisher von Firma A nach Dubai entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma A und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der ortsansässigen Firma B in Dubai. Besteht das deutsche Recht aufgrund der neuen Beschäftigung i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.1 Vorläufiger Leistungsträger

Die Vorschrift des § 102 SGB X bildet die Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche des vorläufig leistenden Leistungsträgers. Der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger ist demjenigen Leistungsträger gegenüber erstattungspflichtig, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht hat. Der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich nach den für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 1.1 Mehrere Versicherungsfälle

Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlitten und erreichen die Sätze jeweils für sich mindestens 10 % und zusammen wenigstens 20 %, steht Verletztenrente für jeden, auch für den früheren Unfall zu (im Allgemeinen ab dem Tag des neuen Unfalls). Dabei führt jeder Versicherungsfall zu einem eigenständigen, gesondert zu berechnenden Rentenanspruch. Praxis-Beispiel Minderung der ...mehr