Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.7.2 Sondereigentum und Rückabwicklungsrechte

Rz. 580 Wegen Mängeln des Sondereigentums und für seine Rückabwicklungsrechte muss jeder Wohnungseigentümer selbst dem Bauträger eine Frist setzen. Jeder Erwerber/Wohnungseigentümer ist mithin befugt, dem Veräußerer zur Vorbereitung des großen Schadensersatzes oder für seinen Rücktritt eine Frist zur Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu setzen.[1] Hinwei...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.6 Rückabwicklungsrechte

Rz. 578 Ein Wohnungseigentümer als Erwerber kann die Rechte auf großen Schadensersatz (Schadensersatz statt der ganzen Leistung) oder Rücktritt selbstständig geltend machen.[1] Rückabwicklungsrechte sind nicht gemeinschaftsbezogen.[2] Jeder Erwerber/Wohnungseigentümer kann die Voraussetzungen der Rückabwicklungsrechte[3] ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer oder der ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.7.5 Überschneidungen

Rz. 583 Fraglich ist, ob die Fristsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft für einen Wohnungseigentümer "wirkt" oder ob die Wohnungseigentümergemeinschaft an einer bereits erfolgten Fristsetzung eines Erwerbers partizipieren kann. Hat ein Erwerber dem Bauträger für ein gemeinschaftsbezogenes Recht eine Frist gesetzt, z. B. weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch gar ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.4 Folgen der Vergemeinschaftung

Rz. 576 Nach einer Vergemeinschaftung ist allein die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Durchsetzung der auf die Beseitigung von Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten gemeinschaftlichen Ansprüche und die Schaffung ihrer Voraussetzungen zuständig.[1] Durch die Vergemeinschaftung eines Mängelrechts sind (auch) die nicht i. S. v. § 10 Abs. 6 Satz 3 Variante 1...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.7.4 Sekundäre Mängelrechte

Rz. 582 Für die sekundären Mängelrechte Minderung und kleiner Schadensersatz muss die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Bauträger eine Frist setzen.[1]mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.4.1 Gemeinschaftsbezogene Rechte

Rz. 568 Die Wohnungseigentümergemeinschaft "als Verband" ist nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Variante 1 WEG ausnahmslos für Geltendmachung und Durchsetzung solcher Rechte zuständig, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen.[1] Gemeinschaftsbezogen i. d. S. sind die Minderung und der kleine Schaden...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.5 Vergleiche

Rz. 577 Schließt die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Bauträger einen Vergleich, ist mit Zustandekommen des Vergleichs im Verhältnis zum Bauträger über alle Mängelrechte abschließend und bindend entschieden.[1] Ein Wohnungseigentümer ist etwa durch einen Vergleich, wonach der Verband für die Wohnungseigentümer wegen Mängeln eine Geldleistung einwirbt, gehindert, noch N...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.2.5 Zusicherungen

Rz. 560 Der Bauträger haftet dem Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums auch dafür, dass vertraglich zugesicherte Eigenschaften i. S. v. §§ 442 Abs. 1 Satz 2 Variante 2, 444 Variante 2 BGB bestehen. Zusicherungsfähige Eigenschaften sind z. B.: der Mietertrag; die Wohnungsgröße (ein Mangel, der unter §§ 633 ff. BGB fällt); eine öffentlich-rechtliche Bau- oder Nutzungsgenehm...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.8.1 Erwerber

Rz. 584 Will ein Erwerber aufrechnen, ist zu unterscheiden. Überblick Rechnet ein Erwerber mit etwaigen Forderungen auf Schadensersatz gegen den Bauträger gegen offene Kaufpreisforderungen des veräußernden Bauträgers gegen sich auf, ist das möglich, soweit der Erwerber wegen Mängeln des Sondereigentums aufrechnet: Schadensersatzansprüche wegen des Sondereigentums stehen allein...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.7.1 Überblick

Rz. 579 Zur Geltendmachung eines Mangelrechts ist dem Bauträger grundsätzlich eine angemessene Frist zu setzen, §§ 281 Abs. 1 Satz 1, 637 Abs. 1 BGB. Die Fristsetzung ist zum Teil entbehrlich, etwa wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendma...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.6 Fertigstellungstermin

Rz. 474 Die termingerechte Herstellung gehört zu den wesentlichen Pflichten des Bauträgers. Der Erwerber muss unter Umständen seine bisherige Wohnung fristgemäß räumen, sich ein Darlehen bereitstellen lassen und den Umzug auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren.[1] Der Fertigstellungstermin kann sich aus dem Bauträgervertrag oder aus den Umständen ergeben (§ 271 Abs. 1 BGB)....mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 9.3.1 Gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum

Rz. 600 Für den Anspruch auf Auflassung hat der Insolvenzverwalter kein Wahlrecht; diesen Anspruch muss er aus der Masse erfüllen. In der Insolvenz des Bauträgers führt mithin die Weigerung des Insolvenzverwalters, das Bauwerk fertigzustellen, nicht dazu, dass der Erwerber auf einen – ungesicherten – Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verwiesen werden kann.[1] ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.4.2 Schaffung der Voraussetzungen

Rz. 569 Neben der Durchsetzung der gemeinschaftsbezogenen Mängelrechte ist auch die Schaffung der Voraussetzungen für diese Rechte, nämlich die Fristsetzung, allein Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Der Wohnungseigentümergemeinschaft kann freilich die – ggf. unberechtigte – bereits erfolgte Fristsetzung eines Wohnungseigentümers zugute kommen.[2] Dies gilt vor all...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.2 Vergemeinschaftung

Rz. 573a Die Wohnungseigentümer besitzen gem. § 21 Abs. 1, 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG die Kompetenz, nicht gemeinschaftsbezogene Mängelrechte im Wege des Beschlusses zu vergemeinschaften und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Aufgabe zuzuweisen[1], soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.[2] Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllun...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.5.2 Bauherrengemeinschaft (Bauherrenmodell)

Rz. 416 Wenn sich mehrere Personen als Gesellschafter in Form einer GbR oder KG zusammenschließen, Miteigentumsanteile an einem Grundstück erwerben und die Errichtung des Bauvorhabens durch einen Generalunternehmer durchführen, spricht man von einer Bauherrengemeinschaft. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens soll dieses in der Regel durch vertragliche Begründung i. S. v. § 3...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 559 Ist ein Wohnungs- oder Teileigentum in Bezug auf das Grundstück wegen eines Sach- oder Rechtsmangels mangelhaft, kann der Erwerber, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Bestimmungen vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, folgende Rechte geltend machen:mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.1 Überblick

Rz. 572 Ist ein Mängelrecht nicht gemeinschaftsbezogen, werden also durch seine Durchsetzung gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht gewichtig beeinträchtigt, kann jeder Wohnungseigentümer dieses Mängelrecht zunächst individuell durchsetzen und selbstständig verfolgen.[1] Solange kein abweichender Beschluss...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 562 Beklagen Wohnungseigentümer als Erwerber Mängel des Gemeinschafts- und/oder Sondereigentums oder wegen des Grundstücks, so ist zu klären, welche Stelle welche Rechte geltend machen kann. Zu unterscheiden ist einerseits zwischen Mängeln am Sonder- und solchen am Gemeinschaftseigentum. Für das gemeinschaftliche Eigentum ist ferner danach zu unterscheiden, ob es sich um...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.5 Zahlung ohne Bauleistung (Vorauszahlungsvereinbarung)

Rz. 513 Etwas anderes soll hingegen in Fallkonstellationen gelten, in denen der Erwerber nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger abweichend vom dispositiven Recht des § 641 Abs. 1 BGB und den Vorgaben des § 3 Abs. 2 MaBV Vorauszahlungen auf den Erwerbspreis zu erbringen hatte, ohne dass Bauleistungen erbracht worden waren. In diesen Fällen soll es dem Zweck e...mehr

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Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

Leitsatz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. Normenkette § 32i Abs. 2 AO, Art. 4 Nr. 2 und Nr. 7, Art. 82 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, § 17a GVG, § 40 Abs. 2 VwGO Sachverhalt Der Kläger machte mit seiner Klage beim FG unter Berufung auf die DSGVO ve...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / IV. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Der Erblasser kann gemäß § 2208 Abs. 2 BGB anordnen, dass dem Testamentsvollstrecker das Recht zur Ausführung der letztwilligen Verfügungen entzogen ist. Dann kann der Testamentsvollstrecker weder über Nachlassgegenstände verfügen noch können die Wirkungen der §§ 2211 und 2214 BGB eintreten. Eine lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung, die den Erben in der...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 3. Lösungsansatz

Rz. 30 Eine richtig gestaltete Testamentsvollstreckung verhilft der Stiftung dazu, mit dem Nachlass professionell umzugehen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine sog. "Pflichtteilsvollmacht", die es ihm ermöglicht, die von Gesetzes wegen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche (vgl. § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB) sine ira ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 3. Handlungsempfehlungen

Rz. 145 Die möglichst schnelle Stellung eines Antrages auf Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB, der später möglicherweise in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergehen wird, ist die Handlungsoption für den geschäftsmäßig agierenden Testamentsvollstrecker, der das Testamentsvollstreckeramt bereits angetreten hat und mit einem dürftigen Nachlass konfrontiert ist. Die Antragsbefug...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Abgrenzung der Testamentsvollstreckung zum trans- bzw. postmortalen Vermögensverwaltungsvertrag

Rz. 98 Ein Vermögensverwaltungsvertrag, den der Erblasser noch zu Lebzeiten abgeschlossen hat und der über seinen Tod hinweg mit den Erben fortgesetzt werden soll, unterscheidet sich signifikant von einer Testamentsvollstreckung. In ersterem Fall sind die Erben die Rechtsnachfolger des Vertragspartners. Dies hat zur Folge, dass der Vermögensverwalter Vertragspartner und somi...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 16. Keine Befreiung von § 181 BGB bei überhöhter Entnahme

Rz. 43 Zwar reicht die Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers grundsätzlich so weit, dass eine Verfügung auch dann wirksam ist, wenn sie der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses widerspricht. Weiterhin kann der Testamentsvollstrecker zur ausschließlichen Erfüllung einer Verbindlichkeit auch mit sich selbst kontrahieren, so z.B. zur Erfüllung eines fälligen Vergütun...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Veräußerung durch Auktion

Rz. 12 Presseberichte über hohe Zuschläge in Auktionshäusern lassen die Wahl des Testamentsvollstreckers schnell auf diese Verkaufsmöglichkeit fallen. Aber auch die Form der Verwertung ist nur scheinbar ohne Risiko. Praxisbeispiel: "Augsburger Teppich-Fall" Der Auktionator hatte einen Teppich zunächst auf 900 EUR taxiert, wobei er schließlich für 19.700 EUR verkauft wurde.[6]...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / c) Empfehlungen für den Testamentsvollstrecker

Rz. 117 Grundkenntnisse der MiFID gehören zum Standardwissen des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers. Die Einhaltung der Richtlinien durch das von dem Testamentsvollstrecker beauftragte Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist nicht nur im wohlverstandenen Interesse des Nachlasses zu überwachen, sondern auch im Eigeninteresse einer Vermeidung von Haftungsansprüchen...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers

Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erkennen lässt. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens kann sich jedoch al...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entsprich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO, Erhebung des Verspätungsgeldes nach § 22a Abs. 5 EStG und Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG

Rz. 18 Die Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO [1], die Erhebung des Verspätungsgelds nach § 22a Abs. 5 EStG und die Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG sind Mittel, um die Datenübermittlung nach § 22a Abs. 1 EStG sicherzustellen. Für die Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a und 4b EStG sowie § 10a Abs. 5 EStG ist die Erhebung von Verspätungsgeld und die Durchführu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.3 Freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 94 Die Freiwilligkeit einer Zuwendung liegt nur dann vor, wenn der Leistende zu ihr weder aufgrund eines Gesetzes noch durch vertragliche Vereinbarung oder behördliche Auflage verpflichtet ist, wenn die Zuwendung vielmehr ausschließlich in seinen Willen gestellt ist. Eine sittliche Verpflichtung beseitigt nicht den Charakter der Freiwilligkeit.[1] Auch Leistungen aufgrun...mehr

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Pflichten von Geschäftsführern bei der internen Unternehmensorganisation

Zusammenfassung Bei schadensgeneigter Tätigkeit des Unternehmens erfordert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers das Vier-Augen-Prinzip. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, gewährte ihren Kunden Kredite in Form von Tankkarten. Sie begrenzte die Kredite durch Tanklimits. Diese Limits kontrollierte sie in der Vergangenheit nicht. Das führte zu Forderungsausfällen. ...mehr

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Ausschluss der Binnenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Im Einzelfall kann ein GmbH-Geschäftsführer von der Haftung gegenüber der Gesellschaft aufgrund eines stillschweigenden Einverständnisses der Gesellschafter befreit sein. Sachverhalt Eine UG & Co. KG (Gesellschaft) nahm den früheren Geschäftsführer der Komplementärin wegen von ihm veranlassten Zahlungen auf Schadensersatz in Anspruch. Der Geschäftsführer hatte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Innenverhältnis (Abs. 2)

Rz. 2 Für die Zulässigkeit der zu treffenden Maßnahmen trägt die ersuchende Finanzbehörde, für die Durchführung die ersuchte Behörde die Verantwortung. Die Verantwortung beinhaltet das Risiko im Innenverhältnis beim Erwachsen von Ersatzansprüchen Dritter.[1] Der Betroffene kann sich immer nur an die Behörde halten, die die betreffende Maßnahme gegen ihn durchgeführt, z. B. e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Wegen Bilanzierungsfehlers ist keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich

Eine besondere Frage stellt sich in den Konstellationen, in denen nach der bilanziellen Situation wegen eines Bilanzierungsfehlers gar keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich ist mit der Folge, dass die insolvenzrechtliche Thematik überhaupt nicht gesehen wird. Hier wird sich im späteren Regress immer die Frage stellen, wer für den Bilanzierungsfehler verantwortlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / IV. Haftung des Steuerberaters gegenüber Geschäftsführung nach Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) wegen Schäden aus § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Regress beim Steuerberater? Mit Blick auf die zuvor dargestellten erheblichen Risiken und auch potentiellen Haftsummen bei einer Inanspruchnahme gem. § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO stellt sich für den in Anspruch genommenen GF schnell die Frage, ob er etwaige bei ihm durch eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eingetretene "Schäden" nicht beim Steuerberater regressieren k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nachforderungsfälle

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Übersicht, wann die LSt nachzufordern ist, findet sich in H 41c.3 LStH 2021 "Einzelfälle". Zu nennen sind insbesondere die Tatbestände der §§ 38 Abs 4, 39 Abs 4, 39a Abs 5 EStG und § 41c Abs 4 EStG. Rn. 71 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übernimmt der ArbG nach einer LSt-Außenprüfung die nachgeforderte LSt, so stellt sich die Frage, ob die Ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.5 Bürgschaft

Rz. 114 Ähnlich wie bei der kumulativen Schuldübernahme ohne Freistellung im Innenverhältnis stellt auch die Übernahme einer Bürgschaft zunächst noch keine freigebige Zuwendung an den Schuldner dar. Auch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger ist keine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596). Dies ist nur dann anders, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückgriff des ArbG gegen den ArbN

Rn. 86 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ob der in Anspruch genommene ArbG Rückgriffsansprüche gegen den ArbN hat, bestimmt sich mangels einer Regelung im EStG nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen, st Rspr, vgl BFH BStBl III 1961, 170; 1963, 226; BStBl II 1972, 816. Im Prinzip hat der ArbG als in Anspruch genommener Gesamtschuldner (§ 426 Abs 2 BGB) analog § 670 BGB einen Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form und Inhalt des Haftungsbescheides

Rn. 56 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs 1 S 2 AO schriftlich zu erteilen. Außer der Haftungsschuld und dem Haftungsgrund müssen die für die Ermessensentscheidung maßgebenden Gründe angegeben werden (BFH BStBl II 1972, 181; 1978, 402; 1981, 801). Dies muss spätestens in der Einspruchsentscheidung geschehen sein; andernfalls ist der Bescheid a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definitionen Schuldner, Haftung, Gesamtschuldner

Rz. 2 Allgemein ist ein Schuldner jemand, der einem anderen eine Leistung schuldet, insbesondere Geld (Wahrig, Dt. Wörterbuch, 1994 "Schuldner"). Im Zivilrecht ist u. a. in § 241 Abs. 1 BGB statuiert, dass der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Allerdings werden hier lediglich Verhaltenspflichten benannt (s. Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bsp für fehlerhafte/fehlerfreie Ermessensausübung

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr hat Grundsätze dazu entwickelt, wann die Inanspruchnahme des ArbG ermessensfehlerhaft oder ermessensfehlerfrei ist (s auch H 42d.1 LStH 2021 "Ermessensausübung"). Danach kann eine Inanspruchnahme des ArbG nicht in Betracht kommen, wenn zB der ArbG eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das FA hiervon Kenntnis erla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insbesondere Unfallkosten und Schadensersatzzahlungen

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen zur Beschaffung eines Pkw, weil der bisherige durch einen Unfall schwer beschädigt wurde, sind nach Ansicht des BFH nicht zwangsläufig entstanden (BFH BStBl II 1974, 104; vgl auch BFH BFH/NV 2006, 1468 mwN). Ähnlich urteilt der BFH BStBl II 1974, 105 zu Reparaturkosten eines geliehenen Pkw, den der StPfl auf einer Privatreise d...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / A. Einleitung

Während die fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens im allgemeinen Schadensrecht trotz der Anerkennung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung seit jeher umstritten ist und auch in letzter Zeit wieder in Frage gestellt wird,[1] ist die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung des Kaskoschadens nicht so geläufig, aber im Grundsatz unumstritten.[2] Für die Art und den Umfang de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr