Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1 Verpflegungskosten im Ausland

9.1.1 Auslandstagegelder Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8 Steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber

8.1 Umfang der Steuerfreiheit Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6 Verpflegungskosten

6.1 Aufteilungsverbot für Verpflegungskosten Aufwendungen für die Ernährung gehören zu den Lebenshaltungskosten, die regelmäßig nicht steuer­mindernd geltend gemacht werden können. Entstehen jedoch aus beruflichem Anlass höhere Verpflegungsaufwendungen als bei normaler Lebensführung, können diese Mehraufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ein ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9 Auslandsreisen

9.1 Verpflegungskosten im Ausland 9.1.1 Auslandstagegelder Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1 Begünstigte Fahrten

5.1.1 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte Für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, können die Reisekostensätze abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.[1] Reisekosten stellen danach insbesondere die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten vo...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Überblick Welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen bzw. welche Beträge der Arbeitgeber für auswärtige Einsätze bei der Lohnabrechnung steuerfrei ersetzen kann, regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Seit 1.1.2014 ergeben sich die steuerlichen Reisekosten aus dem Einkom...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.1 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, können die Reisekostensätze abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.[1] Reisekosten stellen danach insbesondere die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Tätigk...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4 Dauerhafte Zuordnung

Weitere Voraussetzung des Arbeitsortbegriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer der oben genannten betrieblichen Einrichtungen dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können. Von einer dauerhaften Zuordnung im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeit...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.1 Mehrere Tätigkeitsstätten

Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Nur wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich. Befinden sich auf einem Betriebsgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, handelt es sich nur um eine Tätigkeitsstätte. Erfüllen aufgrund der zeitlichen Zuordnungsregel mehrer...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.2 Kürzung der Werbungskosten

Das gesetzliche Abzugsverbot des § 3c EStG verhindert nach der Zielsetzung des Gesetzgebers eine Doppelvergünstigung durch steuerfreie Einnahmen und abzugsfähige Ausgaben. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird ihre steuermindernde Berücksichtigung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ausgeschlossen.[1] Der steuerfreie Arbeitgebe...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.3 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und scheidet damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer aus, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährten ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 4 Abziehbare Werbungskosten

Für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gibt es die einzige und einheitliche Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit". Es gelten deshalb dieselben Abzugsbeträge, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine normale Dienstreise unternimmt, ausschließlich als Berufskraftfahrer unterwegs ist oder an wechselnden Einsatzstell...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.2 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Der Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebiets ist auch im Reisekostenrecht 2014 von Bedeutung, allerdings mit anderen inhaltlichen Rechtswirkungen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine gesetzliche Definition für diesen von der Rechtsprechung geprägten Arbeitsstättenbegriff einzuführen. Aus diesem Grund ist an den bisherigen Abgrenzungskriterien festzuhalten. Zu unte...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.1 Umfang der begünstigten Übernachtungskosten

Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der Einzel­nachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch f...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Ortsfeste Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden fest verbunden bzw. dazu b...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2 Vereinfachte Verpflegungspauschalen durch 2-stufige Staffelung

6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstäti...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7 Reisenebenkosten

7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger berufli...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.3 Auslandsübernachtungsgelder

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen, im Gegensatz zum Arbeitgeber, der beim steuerfreien Ersatz zwischen dem Ansatz der Pauschbeträge und dem Einzelnachweis wählen darf. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Beleg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses[1] zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[2] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur i...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.3 Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Die Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. [1]Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen

Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit.[1] Wichti...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.1 Aufteilungsverbot für Verpflegungskosten

Aufwendungen für die Ernährung gehören zu den Lebenshaltungskosten, die regelmäßig nicht steuer­mindernd geltend gemacht werden können. Entstehen jedoch aus beruflichem Anlass höhere Verpflegungsaufwendungen als bei normaler Lebensführung, können diese Mehraufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ein solcher Mehraufwand wird von Verwaltung und ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.4 Mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten

Eine Sonderregelung gilt, falls der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten durchführt. Die zutreffende Verpflegungspauschale für mehrere Dienstreisen an ein und demselben Kalendertag ergibt sich dadurch, dass die einzelnen Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers zusammengerechnet werden. Praxis-Beispiel Mehrere Auswärtstätigkeiten pro Kalenderta...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4 Unentgeltliche Verpflegung – Arbeitgeberbewirtung

Wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird, werden die Verpflegungspauschbeträge gekürzt.[1] Die folgende Übersicht veranschaulicht die für Arbeitgeberbewirtungen geltende schwierige Rechtslage mit ihren zahlreichen Fallvarianten. 6.4.1 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung Zu beachten ist, dass die nachfolgenden ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5 Übernachtungskosten

Muss der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit in einem Hotel übernachten, gehören die Aufwendungen für die Unterbringung zu den Werbungskosten.[1] Der Werbungskostenabzug ist aber nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der verlangte Einzelnachweis gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsübernac...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit im Inland

Um eine Gleichstellung langfristiger beruflicher Auswärtstätigkeiten mit der doppelten Haushaltsführung für den Bereich der Unterbringungskosten zu erreichen, führt der Gesetzgeber nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland eine Begrenzung der steuerlich begünstigten Unterbringungskosten ein. Es gilt dieselbe Oberg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.3 Reisetypische Schäden

Der steuerliche Ersatz ist nur für reisetypische Schäden zulässig. Zu den typischen Gefahren bei Reisen zählen insbesondere Diebstahl-, Transport- oder Unfallschäden hinsichtlich des Reisegepäcks. Wird dagegen gelegentlich während einer solchen Reise der Anzug beim Mittagessen verschmutzt, dürfen die entstehenden Reinigungskosten nicht steuerfrei vergütet werden. Den Nachwei...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.6 Keine Zusammenrechnung mit Kalendertag übergreifender Dienstreise

Ein Kumulieren der beiden gesetzlich festgelegten Zusammenrechnungsregelungen (für mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag bzw. für Kalendertag übergreifende Arbeiten) ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat aber ein Wahlrecht: Er kann zwischen der Kalendertag bezogenen Addition der einzelnen Abwesenheitszeiten oder der Kalendertag übergreifenden Addition der Abwesenheitsze...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5 Fahrtkosten

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund der Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft ­denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die einschränkenden Regelungen der Entfernungspauschale anwenden.[1] Praxis-Tipp Prüfung der unzutreffenden Besteuerung entfäl...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.3 3-Monatsfrist bei großräumigem Betriebsgelände

Eine Tätigkeit innerhalb eines großräumigen Betriebs- bzw. Werksgeländes gilt – unabhängig davon, ob unterschiedliche Gebäude aufgesucht werden – durchgehend als Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte.[1] Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Werksgeländes zu einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung wechselt, die einem anderen Auftraggeber bz...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2 Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktionsrecht bestimmt und dient damit der Vereinheitlichung von arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Reisekostenvergütungen. Gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, dass jeder Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben kann.[1] 2.1 Die gesetzl...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.5 Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die bisherige sog. Mitternachtsregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern durch ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3 Gesetzliche 3-Monatsfrist

Die gesetzliche 3-Monatsfrist besagt, dass der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt ist.[1] Sie gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle Verpflegungspauschalen, also auch bei Arbeitnehmern, die aus...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.1 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung

Zu beachten ist, dass die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberbewirtung nicht nur für unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung anzuwenden sind, sondern auch für Bewirtungsleistungen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit, an der der Arbeitgeber selbst nicht teilnimmt, aber die Mahlzeit durch einen Dritten auf Veranlassung des Ar...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen

Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstätigkeit sind zeitlich gestaffelte Verpf...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.2 Reisenotwendiges Gepäck

Steuerfreier Ersatz kommt nur für Schäden an solchen Gegenständen infrage, deren Mitnahme nach Anlass und Dauer der beruflichen Auswärtstätigkeit erforderlich ist. Nicht begünstigt ist aus diesem Grund der Verlust von Abendkleidung oder hohen Geldbeträgen, die ausschließlich der Freizeitgestaltung im Rahmen der Dienstreise dienen. Anders dürfte es sich bei den übrigen Bargel...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.1 Die gesetzlichen Kriterien der ersten Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber definiert die erste Tätigkeitsstätte als ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Die gesetzliche Definition verlangt folgende Kriterie...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.4 Umfang der abzugsfähigen Werbungskosten

Der Höhe nach dürfen nur solche Schäden am Reisegepäck abgezogen werden, für die der Arbeitnehmer einen entsprechenden Kostennachweis führen kann. Reparaturaufwendungen anlässlich eines reisetypischen Schadens dürfen deshalb nur insoweit als Werbungskosten angesetzt werden, als der Arbeitnehmer die entsprechenden Rechnungsbelege vorlegt. Beim Diebstahl tritt an ihre Stelle d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.1 Auslandstagegelder

Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.1 Berechnung der 3-Monatsfrist

Für die Berechnung des 3-Monatszeitraums gelten die bisherigen Grundsätze weiter. Der 3-Monatszeitraum wird vom Beginn der auswärtigen Tätigkeit an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn er sich über das Jahresende hinweg erstreckt. Ein neuer 3-Monatszeitraum beginnt also nicht jeweils am 1.1. Nimmt der Arbeitnehmer während der fortlaufenden auswärtigen Beschäftigung Urlaub, hat...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.2 An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, dürfen sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 14 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf.[1] An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit w...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.4 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine evtl. Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber o...mehr