Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 2.3 Höhe und Dauer der Abfindung

Rz. 14 Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus der Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 76 Abs. 1 SGB VII v. 17.8.1965 (BGBl. I S. 896). Übersichten zur Ermittlung der Kapitalwerte sind den Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorschrift abgedruckt. Es ist zu unterscheiden, ob die Abfindung innerhalb...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 41 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.2 Stützrentenregelung

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 wandelt die Stützrentenregelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 dahingehend ab, dass die Einzel-MdE-Sätze aufgrund mehrerer Versicherungsfälle zusammen mindestens eine MdE von 30 v. H. ergeben muss, um für den in Abs. 1 Satz 1 genannten Personenkreis einen Anspruch auf Rente auszulösen. Dabei zählen sowohl Einzel-MdEs aufgrund von Versicherungsfällen als Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.3 Wartezeit

Rz. 6 Abs. 2 wandelt die Regelung in § 72 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 ab für den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (landwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner). Die mitarbeitenden Familienangehörigen sind hier nicht einbezogen. Nach der ersten Alternative wird eine Wartezeit von 26 Wochen nach dem in § 46 Abs. 1 genannten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift in Abs. 1 Satz 1 die Voraussetzungen der Gewährung eines Zuschlags aus persönlichen Entgeltpunkten (Ost) bei Witwenrente oder Witwerrente. Dabei besteht der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zu Witwenrenten und Witwerrenten entweder ausschließlich aus Entgeltpunkten (§ 78a) oder ausschließlich aus Entgeltpunkten (Ost). Zuordnungsk...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 20 § 255c in seiner bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung regelte Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente; dabei handelte es sich um anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fall, bei dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage i. S. v. § 66a Abs. 1 SGG gerade entfällt (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG). Rz. 21 Das 2. SGB VI-Änd...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft gesetzte Vorschrift (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 77, 202; Abs. 2 bis 4 wurden ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 163 f.) ist ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.2 Vorläufiges Durchschnittsentgelt (Satz 2)

Rz. 42 Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr sieht § 70 Abs. 1 Satz 2 eine abweichende Regelung vor; danach sind für das Jahr des Rentenbeginns und das davor liegende Jahr die vorläufigen Durchschnittsentgelte dieser Jahre (vgl. § 69 Abs. 2) zugrunde zu legen, um eine realitätsnähere Bewertung zu erreichen. Dabei bleibt es für die wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.5 Rentenbezug aus eigener Versicherung (Abs. 3)

Rz. 31 Abs. 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu Abs. 1 und 2 vor und ordnet die gesetzliche Fiktion an, dass bei Anwendung der Abs. 1 und 2 Pflichtbeiträge für Zeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nicht als vollwertige Pflichtbeiträge gelten.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Geis/Kowalczyk, Die deutsche Teilung und der rechtswidrige Wegfall des Rentenanspruchs der Flüchtlinge und Übersiedler, NJ 2022, 289. Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017, 165. Moser, Bundesverfassun...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 18 Zum Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV Bund RdSchr 1/2023.mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Versicherte haben gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 240 Abs. 1 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 45 Abs. 2, 240 Abs. 2 vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) eingetreten ist. Bei Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden gemäß § 75 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften zu § 262 finden sich Art. 2 § 54b AnVNG, Art. 2 § 55a ArVNG bzw. Art. 2 § 10a KnVNG; allerdings sahen diese Vorschrift noch andere Voraussetzungen für die Anhebung von Renten auf einen Mindestwert vor (anders als im bisherigen Recht müssen bei § 262 künftig 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 f.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 11 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019, 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, NZS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2 Entgeltpunkte aus dem Verdienst nach dem AAÜG

Rz. 10 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG werden bei der Rente grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitseinkünfte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt. Das ergibt sich aus der Anwendung der Anl. 3 zum AAÜG. Die dort genannten Beträge entsprechen durch Umrechnung mit den Werten der Anl. 10 zum SGB VI der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der alte...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.2.2 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1)

Rz. 44 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 und Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten aus Vertrauensschutzgründen nach Nr. 1 Entgeltpunkte mit dem höheren aktuellen Rentenwert, wenn der Versicherte am 18.5.1990, oder falls er verstorben war, zuletzt vor dem 19.5.1990 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet – Buc...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dahm, Das Abfindungsrecht nach dem SGB VII, Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung, 1997 S. 332. Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Berlin. Wiesner, Das Ermessen bei der Abfindung kleiner Dauerrenten, Die BG 1985 S. 327. Wolber, Rechtsfragen zu Rentenabfindungen in der Unfallversicherung, Die Sozialversicherung 1984 S. 16. ders., Die Abfindung mehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.6 Beginn und Ende der Zusatzleistung

Rz. 29 Nach § 108 gelten die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende von Renten für laufende Zusatzleistungen entsprechend (vgl. §§ 99 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1 Ein Rentenwert und seine Folgen (Satz 1)

Rz. 10 Satz 1 umfasst zwei Regelungsinhalte: zum 1.7.2024 wird ein einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland geschaffen und die Anpassung der hiervon betroffenen Renten. 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.2 Rentengarantie – Verbot der Rentenminderung (Satz 1)

Rz. 12 Dabei kann es zu Rentenerhöhungen aber auch zu Rentenminderungen kommen. Abs. 1 Satz 1 stellt die Generalnorm auf und verbietet eine Minderung des neuen aktuellen Rentenwerts, wenn dieser geringer ausfällt als der bisherige aktuelle Rentenwert. Die Generalnorm stellt damit sicher, dass eine Minderung des aktuellen Rentenwerts generell ausgeschlossen ist. Rz. 13 Hierbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften bestehen nicht, da das bis zum 31.12.1991 geltende Recht Rentenabschläge bei vorzeitig in Anspruch genommenen Renten nicht kannte.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, Versicherte, die eine leichte Verletzung erlitten haben und ihre Folgen aber voraussichtlich nicht zu einer Rente auf unbestimmte Zeit führen werden, für kurze Zeit nicht zum Rentenbezieher werden zu lassen und damit einer möglichen Erwartungshaltung entgegenzuwirken. Darüber hinaus bewirkt die Abfindung durch einen einmaligen Geldbetrag ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.7 Pflichtbeiträge bei Erwerbsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 87 Die Regelung bezieht sich auf die in § 248 Abs. 2 genannten fiktiven Pflichtbeitragszeiten vom 1.7.1975 bis zum 31.12.1991. Rz. 88 Diese Zeiten sind bei der Rente – wie in den Fällen des Abs. 4 – mit 0,75 Entgeltpunkten pro Kalenderjahr anzurechnen. Teilzeiträume erhalten ebenfalls nur den anteiligen Wert. Rz. 89 Treffen Pflichtbeiträge i. S. v. § 248 Abs. 2 mit anderen...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7 Verfallswirkung bei Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge

Rz. 35 Hinsichtlich der Verfallswirkung als Rechtsfolge der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge sind die folgenden Rechtsvorschriften einschlägig: § 210 Abs. 6 für nach dem 31.12.1991 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (§ 300 Abs. 1), § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG für vor dem 1.1.1992 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (Umkehrschlus...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzt wird § 76e durch § 66 Abs. 1 Nr. 9 (persönliche Entgeltpunkte), § 113 Abs. 1 Nr. 10 (Höhe der Rente), § 186a (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum), § 192a i. V. m. § 40a DEÜV (Meldepflicht der Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung) und § 212a Abs. 1 Satz 4 (Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für Zeiten einer bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90), b...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Wartezeit vor Beginn des Anspruchs auf Rente und zur Höhe der rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von § 56 Abs. 1 abweichen. Die abweichenden Regelungen gelten ausschließlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b , also für Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unte...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.2 Entgeltpunkte nach den Anlagen 1 bis 16 zum FRG

Rz. 16 Abweichend von §§ 256a bis 256c werden Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 19.5.1990 FRG-Tabellenentgelte (Anl. 1 bis 16 nach dem Stand vom 30.6.1990) zugeordnet, aus denen die Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Das entspricht der Bewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten im Rahmen von § 256b Abs. 1, die bei der Rente ebenfalls mit FRG-Tabellenwert...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4 Lohnfaktor für die Rentenanpassung zu 1.7.2025 (Abs. 4)

Rz. 24 Der sog. Lohnfaktor ist neben dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor das zentrale beeinflussende Moment bei der Bestimmung und Fortentwicklung des aktuellen Rentenwerts; Ausgangsvorschrift ist insoweit § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 68 Abs. 7. Der Lohnfaktor spiegelt grundsätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 5a Unmittelbare Vorgängervorschriften existieren nicht. Allenfalls kommen als Vorgängervorschriften die §§ 19 Abs. 2 sowie 22 FRG in Betracht. Mit § 259a ist erst durch Art. 1 Nr. 75 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) eine Übergangsregelung für Versicherte geschaffen worden, die bis zum 18.5.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.2 § 259a gilt nicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Die Sonderregelung in § 259a S 1 für vor 1937 geborene Versicherte gilt nicht für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem i. S. d. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Satz 2 (vgl. GRA der DRV zu § 259b SGB VI, Stand: 30.4.2015, Abschn. 3). Rz. 29 Das bedeutet, dass Pflichtbeitragszeiten i. S. v. § 5 AAÜG – unabhängig ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 8 § 255a beinhaltet die gesetzlich angeordnete schrittweise Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes (West) bis auf 100 %. § 254c Satz 2 und § 118a enthalten die Regelungen über die Versendung der Anpassungsmitteilungen, wobei § 118a dann ab 1.7.2024 an die Stelle des § 254c tritt, der nur bis 30.6.2024 in Kraft bleibt. Die Anpa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert

Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten und damit auch der aktuellen Rentenwerte abweichend von der Lohnentwicklung gesetzlich festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt nur noch für die Zeit bis einschließlich 30.6.2024. Ab 1.7.2024 gilt d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Rz. 29 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. v. §§ 25 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (bisheriger Abs. 1). Rz. 5 Der Entgeltpunktezusc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.2 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungsfreie Beschäftigte

Rz. 6 Für die freiwillig bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung gehören nach § 28d Satz 1 nicht zum Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Unmittelbare Vorgängervorschriften gibt es nicht. Vorgängervorschriften gab es insoweit nur für den Bereich des heutigen Beitrittsgebietes. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt. Dadurch wurden die in der ehemaligen DDR neben der Sozialpflichtversiche...mehr