Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.3 Wird die Grundzulage höher ausfallen als bei der Riester-Rente?

Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro wird abgeschafft. Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro 20 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro (ab 2030 bis zu 3.500 Euro). Die Grundzulage kann also künftig bis zu 600 Euro betragen. Wer mehr vorsorgt, erhält auch eine höhere Förderung. Für junge Menschen...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.4 Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?

Neben der gesetzlichen Rente ist eine zusätzliche Absicherung in vielen Fällen sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre gesund und aktiv im Ruhestand verbracht. Gleichzeitig steigen für einen Teil von uns die Aufwendungen für Pflegemaßnahmen im Alter. Dam...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.7 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtige...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.5 Was ist ein Garantieprodukt?

Ein Garantieprodukt ist ein Altersvorsorgevertrag, der sicherheitsorientierter ist als ein Altersvorsorgedepot. Der Erhalt des Kapitals, das Sie angespart haben, wird ganz oder teilweise garantiert. Dazu können Garantiestufen von 100 Prozent oder 80 Prozent vereinbart werden. Am Ende der Ansparphase stehen also mindestens 100 Prozent beziehungsweise 80 Prozent Ihrer eingezah...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Satzungen der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen konnten für die jeweilige Kassenart finanzielle Hilfen in besonderen Notlagen vorsehen. Rz. 2 Mit der Einführung des Risikostrukturausgle...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.8 Berichtsaufgaben der BAR (Abs. 8)

Rz. 75 Gemäß Abs. 8 hat die BAR gegenüber dem BMAS und den Ländern unterschiedliche Berichtsaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen alle 2 Jahre die Sammlung der ihr mitgeteilten Erfahrungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger (einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) im Hinblick auf die Gemeinsamen Empfehlungen i. S. d. § 2...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 56 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Als Spitzenverbände i. d. S. gelten der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a ff. SGB V), die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gemäß § 138 SGB VI die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben de...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.7 Versicherungsleistungen in Rentenform

Versicherungsleistungen, die als Leibrente zur Auszahlung kommen, führen teilweise zu sonstigen Einkünften.[1] Der Besteuerung als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unterliegt der Ertragsanteil der Rente. Ein Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber insoweit nicht vorzunehmen.[2] Dem Arbeitnehmer fließt so lange Arbeitslohn zu, bis der ...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.9 Schadensersatzleistungen

Bei einem im beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber gesetzlich zur Schadensersatzleistung verpflichtet ist oder soweit der Arbeitgeber einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen schuldhafter Verletzung arbeitsvertraglicher Fürsorgepflichten erfüllt.[1] Der gesetz...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1.1 Rückwirkende Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile

In den Fällen einer Beitragsnachforderung regelt § 28g SGB IV die rückwirkende Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Soweit der Arbeitgeber an der unterbliebenen Beitragseinbehaltung ein Verschulden trägt, darf ein unterbliebener Beitragsabzug nur bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeho...mehr

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Auslandsrentenzahlung / 1 Rentenzahlungen in Deutschland

In Deutschland wird zwischen 3 Rentenarten unterschieden. Es gibt Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes. Eine Rente kann bezogen werden, wenn die persönlichen, versicherungsrechtlichen und die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.mehr

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Auslandsrentenzahlung / 3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine...mehr

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Auslandsrentenzahlung / 3.2.1 Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien sind auch auf den Bereich der Krankenversicherung anzuwenden. Verlegt eine Person, die ausschließlich eine deutsche Rente bezieht, ihren Wohnsitz in einen dieser Staaten, kann die in Deutschland bestehende Krankenversicherung der Rentner[1] weiter durchge...mehr

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Auslandsrentenzahlung / 3.1.1 Krankenversicherung

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 884/2004 koordiniert die Zuständigkeiten für die Durchführung der Krankenversicherung bei Rentenbezug. Bezieht ein Rentner ausschließlich eine Rente aus einem Mitgliedsstaat, ist der rentenzahlende Staat für die Durchführung der Krankenversicherung zuständig. Dies gilt auch, wenn der Rentner in einem anderen Mitgliedsstaat wohn...mehr

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Auslandsrentenzahlung / 3.2 Dauerhafter Aufenthalt in einem Abkommensstaat

Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen Abkommensstaat, mit dem ein Abkommen über soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht, wird die Rente in der Regel in voller Höhe ausgezahlt. 3.2.1 Krankenversicherung Die Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien sind auch auf den Bereich de...mehr

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Auslandsrentenzahlung / 3.1 Dauerhafter Aufenthalt in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz

Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen anderen EU-, EWR-Staat oder in die Schweiz, wird die Rente in voller Höhe ausgezahlt. Einschränkungen im Hinblick auf sog. Arbeitsmarktrenten sind nicht vorgesehen. Sollte der Rentner privat krankenversichert sein, wäre auch ein Beitragszuschuss zu zahlen. 3.1.1 Krankenversicherung Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 884/...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 1 Definition Nettoarbeitsentgelt und Abgrenzung zum Bruttoarbeitsentgelt

Nettoarbeitsentgelt ist grundsätzlich das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt.[1] Wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen, geht der Arbeitgeber damit die Verpflichtung ein, die anfallenden gesetzlichen Abzüge in vollem Umfang zusätzlich zu übernehmen. Gesetzliche Abzüge sind die Lohnsteuer, die Kirchensteuer...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 3.2 Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Kurmaßnahme

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist festgelegt, dass die 6-wöchige Entgeltfortzahlung gleichermaßen zu leisten ist für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonst...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beherbergung

Rz. 16 Die vom Gesetz nicht näher beschriebenen Aktivitäten der Beherbergung kennzeichnen die unternehmerische Tätigkeit des Vermieters. Begünstigt ist nicht die von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG ausgenommene bloße kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – das betrifft z. B. die in Rz. 13 erwähnten Unterkünfte für Übersiedler und Asylanten –, vielmehr m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Rz. 19 Erst durch den Bundestags-Finanzausschuss wurde in die Vorschrift auch die kurzfristige Vermietung von Campingflächen aufgenommen. Das ist gem. Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 12 MwStSystRL unionsrechtlich erlaubt. Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hatte dies noch nicht vorgesehen. Damit sollen diese – erfahrungsgemäß regelmäßig preiswerteren – T...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Türkei / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Ausbilder, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]....mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

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Türkei / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4 Einkünfte aus Altersbezügen (Renten und Pensionen)

4.4.1 Renten Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen,...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1 Renten

Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen, besteht ein...mehr