Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 295a Höhe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung entspricht der Vorschrift des § 295 (vgl. dortige Komm. zur Berechnung und stufenweisen Erhöhung der Kindererziehungsleistung). Wegen des immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus (bis zum 1.7.2024) ist der für das Beitrittsgebiet bestimmte aktuelle Rentenwert (Ost) allerdings an Stelle des aktuellen Rentenwerts auch bei der Ermittlung der Höhe der Leistung...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Umsatzsteuerfreie Vergütung

Rz. 120 Ist die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise einmal nicht umsatzsteuerpflichtig, weil die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt oder weil sie wegen eines Leistungsorts im Ausland nicht anfällt,[60] sind nur die Netto-Gebühren abzurechnen.[61] Beispiel 70: Vertretung eines Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU Der Anwalt vertritt den in der Türkei wohnen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.1 Mögliche Forderungen

Als Forderungen und sonstige Vermögenswerte des Hausgeldschuldners gegen einen bestimmten Dritten kommen z. B. in Betracht: Lohnforderungen, Forderungen gegen die Bank des Hausgeldschuldners wie: das Bankkonto des Hausgeldschuldners, ein Festgeldkonto, ein Aktiendepot, Mieten, Bausparverträge, Sozialansprüche, Steuererstattungsansprüche, Versicherungsguthaben, z. B. aus einer Lebensve...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 933 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 940) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 771 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 933). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 272a Fälli... / 2.3 Vertrauensschutz für Folgerenten

Rz. 9 Für Folgerenten, die in unmittelbarem Anschluss an eine Vorrente mit Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 zu leisten sind, bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, dass auch diese Renten weiterhin im Voraus zu leisten sind. Hierbei kann es sich im Einzelnen z. B. um folgende Konstellationen handeln: Versichertenrente mit Rentenbeginn nach dem 31.3.2004 und Auszahlung dieser Rente an St...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Nr. 1 SGB IV) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1. Abweichend hiervon sieht das Gesetz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der jeweiligen Fassung So...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.4 Abschlag an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Rz. 13 Bei Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG findet i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (bis 31.8.2009: §§ 1587ff. BGB, ab 1.9.2009: §§ 1 ff. VersAusglG). Hierbei führt die Übertragung von dynamischen Rentenanwartschaften zulasten eines Versicherten zu einem Abschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 3). Die Entgeltpunkte werden ermittelt, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.4 Altersgrenze für einen Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente

Rz. 12 Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist die Regelaltersgrenze mit Wirkung zum 1.1.2008 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden (§ 35 Satz 2; beachte hierzu auch die Übergangsregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß § 235). Infolge dieser Rechtsänderung wurde die in § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 enthaltene Altersgrenze für...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

Leitsatz 1. Das – für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche – "Jahr des Rentenbeginns" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG) ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.2 Anwendung alten Rechts

Rz. 4 Abs. 2 stellt eine Ausnahme von der Grundregel des Abs. 1 dar. Für die Anwendung alten Rechts ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Rentenantrag gestellt wurde und welcher Rentenbeginn sich daraus ergibt. Wurde der Antrag bis zum 31.3.1992 gestellt und ergab sich ein Rentenbeginn vor dem 1.1.1992, so ist für die Rentenbezugszeiten insgesamt das alte Recht anzuwend...mehr

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Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 304 enthält für Waisenrenten wegen Gebrechlichkeit, die im Saarland aufgrund des dort vor 1957 geltenden Rechts unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt werden konnten, eine Besitzschutzregelung. Dadurch wird ermöglicht, dass eine Waisenrente, die nach § 48 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit der Regelung in § 303a wird sichergestellt, dass große Witwen- und Witwerrenten, auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, so lange geleistet werden, wie die Voraussetzungen dafür nach dem bis dahin geltenden Recht vorliegen (§§ 43, 44 i. d. F. bis zum 31.12.2000). Entscheidend ist, dass der Rentenanspruch dem Grunde nach bestanden hat. Nach der Rechtsprechung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303a ist eine Sonderregelung zu §§ 46, 242a, 243. Diese war erforderlich, um übergangsrechtliche Probleme auszuschließen und den Hinterbliebenenrentnern einen Besitzstand zu gewähren. Wirksamkeit entfaltet § 303a längstens bis zu dem Zeitpunkt, von dem an der Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente unabhängig von einer Erwerbsminderung besteht (§ 243 Abs. 2 Nr. 4b), d...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält im Wesentlichen den Grundsatz, dass nach Inkrafttreten des SGB VI und bei künftigen Rechtsänderungen nur noch das neue Rentenrecht anzuwenden ist. Nach herrschender Meinung ist Abs. 1 jedoch nur bei der Erbringung von Leistungen anwendbar; eine Anwendbarkeit auf versicherungsrechtliche Tatbestände ist zu verneinen (zuletzt BSG, Urteil v. 21.10.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.1 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 3 Abs. 1 setzt voraus, dass am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Invalidenrente oder Ansprüche auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen bestanden, die als Invalidenrenten in die Rentenversicherung überführt worden sind (§§ 8 bis 14 der 1. Renten-VO der DDR bzw. §§ 2, 4 AAÜG). Es erfolgt kraft gesetzlicher Fiktion eine Umbewertung bzw. Neuberechnung (§§ 30...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 55 trat am 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Durch Art. 1 Nr. 27 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2000 (Art. 33 Abs. 13 RRG 1999) wie folgt geändert: Der bisherige Wortlaut, bestehend aus § 55 Satz 1 und 2 ist unverändert in Abs. 1 übernommen worden. Darüber hinaus wurde Abs. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift enthält die Legaldefinition des Begriffs "Beitragszeiten". Für zurückliegende Zeiträume wird Abs. 1 durch die in §§ 247 bis 249a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Die Anerkennung von Beitragszeiten nach Abs. 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten und auf Leistungen zur Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder eine versicherte selbständige Tätigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Anm. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.7 Beitragserstattung und Kapitalabfindung

Rz. 30 Höherversicherungsbeiträge können unter den Voraussetzungen des § 210 erstattet werden (vgl. Komm. dort). Eine Kapitalabfindung kommt hingegen nicht in Betracht (zutreffend GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 4). Die Beitragserstattung kommt dabei insbesondere dann in Betracht, wenn z. B. mangels Wartezeit ein Rentenanspruch nicht besteht, was unabding...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.5 Keine Rente der ausgleichsberechtigten Person – Voraussetzung des Rentnerprivilegs

Rz. 23 Weitere Voraussetzung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 Satz 4 a. F. ist, dass der ausgleichsberechtigten Person noch keine Rente gezahlt wird. Maßgeblich ist der Zahlbetrag. Fehlt es hieran, etwa weil Hinzuverdienstgrenzen diesen ausschließen und besteht daher nur der Rentenanspruch dem Grunde – sog. Stammrecht – nach, steht dies dem Rentnerprivileg nicht entgeg...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.2 Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 und Folgerente

Rz. 18 Das Rentnerprivileg bleibt nach Abs. 2 nur dann erhalten, wenn der Rentenbeginn vor dem 1.9.2009 liegt und der Rentenanspruch ununterbrochen weiter besteht. Rz. 19 Ausnahmsweise bleibt der Besitzschutz auch dann bestehen, wenn sich eine Folgerente nahtlos an die bestandsgeschützte Rente anschließt. Eine solche Folgerente kann dabei auch nach dem 31.8.2009 beginnen (GRA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.4 Europäisches Recht und Abkommensrecht

Rz. 19 Das europäische Recht – insbesondere das Europäische Koordinierungsrecht der EGV 883/2004 – machen erforderlich, dass der Begriff "Inland" i. S. d. § 270b gleichzusetzen ist mit dem Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten. Die Gleichstellungsregelung des Art. 7 EGV 883/2004 i. V. m. Art. 4, 5 EGV 883/2004 macht es daher erforderlich, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 305 Wartez... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da gemäß § 300 Abs. 1 grundsätzlich immer neues Recht zur Anwendung kommen muss, bestimmt die Vorschrift für bereits laufende Renten, dass diese auch dann uneingeschränkt weiter zu gewähren sind, wenn die Vorschriften über die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung verschärft werden. Damit stellt § 305 eine Sonderregelung zu §§ 50 bis 53, 245 dar. Denn es...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA: Angemessenheit von Pensionszusagen bei Versorgungs- u. Rentenanwartschaft

In der Vorwegnahme künftiger Entwicklungen ist typisierend dann eine Überversorgung zu sehen, die zur Kürzung der Pensionsrückstellung führt, wenn die Versorgungsanwartschaft mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Im Hinblick auf die Schwierigkeit, die letzten Aktivbezüge und die zu erwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.4 Keine Zuschläge für bestimmte Personenkreise (Abs. 4)

Rz. 29 Beschäftigte, die versicherungsfrei sind (vgl. auch GRA der DRV zu § 76b SGB VI, Stand: 20.12.2018, Anm. 5), weil sie eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – Nr. 1, beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhalten – Nr. 2, die Regelaltersgrenze erreicht haben – Nr. 3 oder sich Beiträge haben erstatten lassen – Nr. 4, haben keinen Anspruch auf zusät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Personen, die seit 2013 eine geringfügig entlohnte (Dauer)Beschäftigung aufnehmen, sind – im Unterschied zum bis dahin geltenden Recht – gemäß § 1 Nr. 1 rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b). Auf diese Fälle, in denen nur der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.3 Rente oder Nießbrauch an Ehegatten bis zum Tode des Längstlebenden

Rz. 530 Im Rahmen von Übergabeverträgen wird oftmals eine Vereinbarung getroffen, dass der Übernehmer als Gegenleistung dem Übergeber und seiner Ehefrau bis zum Tod des Längstlebenden eine Rente zahlt. In diesem Fall sind beide Ehegatten ebenfalls Gesamtgläubiger der Rente gem. § 428 BGB, so dass sich auch hier die Frage nach der Verteilung der Rente im Innenverhältnis stell...mehr