Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 4. Rentenzahlungen im Privatvermögen

Rz. 373 Nach dem Alterseinkünftegesetz sollen Zahlungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich Rürup-Versicherungen nach einer Übergangsphase nachgelagert zu 100 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Hinweis Dies gilt bereits jetzt für Einkünfte aus sog. Riester-Renten, die aufgrund der öffentlichen Zulagenförderung während der Vertragslau...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.4 Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankenbezüge (vergleichsweise frühere Regelung § 71 BAT)

Bei Arbeitnehmern, die bei Krankheit oder bei einer Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation) Anspruch auf Krankenbezüge bis zur Dauer von höchstens 26 Wochen (oder andere Fristen) haben, sind die Krankenbezüge als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 11 zu melden; dar...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.2 Nachzahlungen/Rückforderungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Damit stellen solche Entgelte nur dann kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, wenn sie aus anderen – z.B. steuerrechtlichen Gründen – nicht mehr dem Zeitraum zugeordnet werden können, in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachholende Betriebsrentenanpassung

Rn. 692 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das BAG hatte entschieden, dass die seit dem Rentenbeginn eingetretene Teuerung auch dann voll auszugleichen ist, wenn an einem vorgelagerten Prüfungsstichtag eine Anpassung wegen unzureichender wirtschaftlicher Lage unterblieb (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91, DB 1992, S. 2401f.). Dieser volle Teuerungsausgleich trotz zwischenz...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.2 Rentenbeginn nach dem 31.12.1991

Rz. 8 Die Rente muss i. S. v. § 99 nach dem 31.12.1991 (= Tag vor Inkrafttreten des SGB VI) begonnen haben. Das ist der Fall, wenn der Versicherte ab dem 1.1.1992 Anspruch auf Auszahlung der Rente, also auf die erste monatliche Einzelleistung, hatte.mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1.2 Rentenbeginn vor dem 1.1.1992

Rz. 9 § 307f ist nur anwendbar, wenn die Rente vor Inkrafttreten des SGB VI am 1.1.1992 begonnen hat. Das ist der Fall, wenn der Versicherte vor dem Stichtag Anspruch auf Auszahlung der Rente, also auf die erste monatliche Einzelleistung hatte.mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1 Nach dem SGB VI berechnete Bestandsrente mit Rentenbeginn nach dem 31.12.1991

Rz. 6 § 307e findet nur Anwendung, wenn am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat und nach dem SGB VI berechnet wurde (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4). 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrente...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug

Rz. 6 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, B 2 U 31/11 R). Der Anspruch auf Verletztengeld endet gemäß...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.2 Rentenbeginn ohne vorherigen Verletztengeldbezug

Rz. 7 Hat der Verletzte keinen Anspruch auf Verletztengeld, so entsteht gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Versicherungsfall folgt. Dies kommt in Betracht, wenn der Versicherte infolge des Versicherungsfalls nicht arbeitsunfähig i. S. der Krankenversicherung geworden ist, Wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsfalls z. B. Schüle...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.3 Rentenbeginn bei späterem Eintritt der rentenberechtigenden MdE und bei Wiedergewährung

Rz. 8 Sowohl bei späterem Eintritt der rentenberechtigenden MdE infolge einer Verschlimmerung oder wegen der Auswirkungen eines Folgeunfalls als auch bei Wiedergewährung einer entzogenen Rente beginnt der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Tag nach Eintritt der rentenberechtigenden MdE folgt. Hat der Versicherte auf die Rente verzichtet, so kann er gleichwohl später ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.3 Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 9 Darüber hinaus muss die Rente nach den Vorschriften des SGB VI berechnet worden sein. Ist bei einer Rente, die nach dem 31.12.1991 begonnen hat, dennoch das Recht anzuwenden, das vor Inkrafttreten des SGB VI galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht § 307e, sondern § 307f anzuwenden (Abs. 4). Eine solche Fallkonstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.1.2 Anzahl und Stichtag

Rz. 17 Der Versicherte muss mindestens 396 Kalendermonate (= 33 Jahre) mit Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 zurückgelegt haben. Zu berücksichtigen sind bei den von der Vorschrift erfassten Bestandsrenten nur diejenigen Grundrentenzeiten, die der Rente am 31.12.2020 zugrunde lagen (Abs. 1 Satz 5). Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, ...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.1 Beitragsfreiheit

Rz. 7 Die Regelung über die Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller enthält eine Ausnahme von § 239 i. V. m. § 250 Abs. 2, wonach grundsätzlich auch von Rentenantragstellern seit dem 1.1.2009 nach den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (vgl. die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) Beiträge zu zahlen und zu tragen sind (vgl. Komm. zu § 239)...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307e regelt für Bestandsrenten, die nach dem (zum 1.1.1992) in Kraft getretenen SGB VI berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. § 307e ist eine Übergangsvorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrenten (§§ 36 ff., 236 ff.), sondern sämtliche Rentenarten i. S. v. § 33 , also insbesondere auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Eine Beschränkung auf Altersrenten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen. Auch der Sinn und Zweck des Zuschlags für langjährige...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.5 Rentenzahlung am 31.12.2020

Rz. 11 Schließlich muss die Rente am 31.12.2020 geleistet worden sein (Abs. 1 Satz 2). Geleistet wird eine Rente, wenn sie tatsächlich zur Auszahlung gelangt. Verzichtet der Versicherte beispielsweise auf die Geltendmachung der Rente, obwohl er am 31.12.2020 sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so findet § 307e keine Anwendung. Nimmt er die Rente zu einem späteren Zei...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.4 Zugangsfaktor

Rz. 26 § 307e Abs. 3 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) vervielfältigt werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.2 Grundrentenzeiten

Rz. 28 Die Ermittlung des Zuschlags für die von § 307f Abs. 5 erfassten Versicherten erfordert – wie bei Neurenten nach § 76g Abs. 1 und Bestandsrenten nach § 307e Abs. 1 – zunächst, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwar ergibt sich dies nicht unmittelbar aus Abs. 5. Die Vorschrift nimmt jedoch ausdrücklich auf § 76g Abs. 2 Bezug, indem sie best...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.4 Rentenanspruch am 31.12.2020

Rz. 10 § 307e findet nur Anwendung, wenn der Versicherte (noch) am 31.12.2020 (= Tag vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes) Anspruch auf die nach dem SGB VI berechnete Rente hatte. Ist der Rentenanspruch vor dem Stichtag (31.12.2020) entfallen, wird kein Zuschlag für langjährige Versicherung gewährt. Beginnt die Rente ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes, d. h. ab de...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.4 Zugangsfaktor

Rz. 25 § 307f Abs. 7 legt den Zugangsfaktor fest, mit dem die persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn) multipliziert werden und so in die Berechnung der Höhe des Zuschlags einfließen. Die gesonderte Bestimmung des Zugangsfaktors für den Zuschlag ist notwendig, weil die persönliche...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.3 Hypothetische Familienversicherung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 27 Die Regelung über die Beitragsfreiheit im Falle einer möglichen Familienversicherung nach Nr. 3 ist mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) dahingehend geändert worden, dass (neben der Schreibweise) nunmehr auf die Versicherungspflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 verwiesen wird. Zur Begründung ist (in BT-Drs. 19/6337 S. 136...mehr

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Jansen, SGB VI § 307h Evalu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sie steht im Zusammenhang mit § 76g sowie §§ 307e und f, die für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes am 1.1.2021) sowie für Bestandsrenten, die am 31.12.2020 bereits eine Rente bezogen haben, unter den dort genannten Voraussetzungen einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung vorsehen. Der Zuschlag soll sicherste...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.3 Höhe des Zuschlags (Abs. 3)

Rz. 21 Die Ermittlung der Höhe des Zuschlags für die Bestandsrenten nach § 307f Abs. 1 orientiert sich im Grundsatz an der Regelung für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2021) in § 76g Abs. 4 (vgl. dazu die dortige Komm.), enthält jedoch auch Abweichungen, die dem Umstand geschuldet sind, dass § 307f Abs. 1 an den Zuschlag nach Mindesteinkommen gemäß Art. 82 RRG a...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der früheren Regelung in § 381 Abs. 3 RVO. Sie knüpft für einen eng begrenzten Personenkreis an die Rentenantragstellermitgliedschaft (§ 189) und an die allgemein geltende Beitragsregelung des § 239 für Rentenantragsteller an. Nur ein Teil der Rentenantragsteller wird für die Zeit von der Stellung des Rentenantrags bis zum Begi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Vorschriften über den Beginn der Rente und das Ende des Verletztengeldes (§ 46 Abs. 3) neu strukturiert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 580 Abs. 2 bis 4, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590 Abs. 4, § 592 Abs. 1 Satz 2, § 634, § 635 RVO). Eine § 634 Abs. 3 RVO entsprechende Regelung, wonach Re...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Alljährlich erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli des Jahres eine Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der prozentuale Anpassungsfaktor der gesetzlichen Rente aus der Rentenversicherung wird gemäß § 95 Abs. 1 für den JAV als Grundlage für die Berechnung der Verletztenrenten, der Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 68), der laufenden Beihilfen an Hinterbliebe...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aktualisierung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) in Fällen, in denen zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn der von Gesetzes wegen festgesetzte bzw. pauschalierte JAV eine Erhöhung erfahren hat. Dem Versicherten soll es nicht zum Nachteil gereichen, dass zwischen dem Versicherungsfall und dem Rentenbeginn ein längerer Zeitraum liegt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.4 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 15 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei einer Vorrente geführt haben. Bei dieser am 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.3 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 24 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente (§ 76d) zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Berechnung einer Vorrente geführt haben. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Folgeänd...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.2 Versichertenrente nach Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente

Rz. 10 Soweit als Vorrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen worden ist, ergibt sich der Besitzschutz für persönliche Entgeltpunkte aus Abs. 1 Satz 2. Voraussetzungen für die Anwendung dieser Besitzschutzregelung sind: der tatsächliche Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente, das Ende des B...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.1 Versichertenrente nach Wegfall einer Altersrente

Rz. 4 Haben Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihnen nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für eine spätere Versichertenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke zwischen dem Wegfall der zuerst bezogenen Altersrente und der Folgerente ist. Von der Besitzschutzregelung des Abs. 1 Satz 1 werde...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.1 Vollwertige Beitragszeiten

Rz. 5 Die Legaldefinition des Begriffs "vollwertige Beitragszeiten" ergibt sich aus Abs. 2 der Vorschrift. Danach sind Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Beiträgen belegt und nicht beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 oder § 246 sind, weil es sich um Kalendermonate handelt, die nach Abs. 3 Satz 1 sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.2 Steuerfreie Rentenanteile

Rz. 7 Neben den Einkünften i. S. v. § 2 Abs. 5 EStG ist nach Abs. 2 Nr. 2 auch der steuerfreie Teil der Renten des Leistungsberechtigten und seines Ehepartners und Lebenspartners i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 4 EStG anzurechnen (vgl. zum Umfang des steuerfreien Teils der Rente die in vorgenannter Bestimmung enthaltene Tabelle). Damit wird dem Ums...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 26 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurden dem Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.1998 (Art. 33 Abs. 10 des Gesetzes) die Sätze 2 bis 4 mit folgendem Wortlaut angefügt: "Als beitragsgeminderte Zeiten gelten Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 98 Reihenf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist auf der Grundlage des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist mit Wirkung zum 1.1.1992 als Folge der Wiedervereinigung der Passus "außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches" in Satz 1 durch die Wörter "im Ausland" ersetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die a) sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), b) mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), c) mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), d) mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeiten eingeführt, die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben. Dabei sah das HEZG die Anerkennung von Kindererziehungszeiten lediglich für die erst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einkom...mehr