Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung (§ 3 Nr 5 Buchst f EStG aF)

Rn. 219g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst f EStG aF stellte das an Personen, die einen in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei. Rn. 219h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienste waren (= abschließende Aufz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdc) Kinderzuschüsse (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 42 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI) erhielten Berechtigte, die vor dem 01.01.1992 einen Anspruch auf einen Kinderzuschuss hatten, und zwar unter den dort genannten Voraussetzungen. Art 4 Nr 18 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze (vom 11.11.2016, BGBl I 2016, 2500) hob § 270 SGB VI mit Wirkung ab 17.11.2016 (Art 23 Ab...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Mitteilungen an Künstlersozialkasse und Sozialversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 14 Durch Abs. 2 sind die Finanzbehörden allgemein berechtigt und verpflichtet, nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO geschützte personenbezogene Daten der betroffenen Person den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlersozialkasse zum Zweck der Beitragsfestsetzung mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Mitteilungen zur Feststellung der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

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Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

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Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

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Sozialbeirat / 3 Rentenversicherungsbericht

Der Rentenversicherungsbericht enthält u. a. die Zahl der Versicherten und Rentner sowie der Einnahmen, der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren, eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen 5 Kalenderjahren auf der Grundlage der aktue...mehr

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Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

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Erstattungsansprüche gegenü... / Zusammenfassung

Begriff Als Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber wird der auf einen Sozialleistungsträger übergegangene Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bezeichnet, wenn der Sozialleistungsträger Sozialleistungen mit Entgeltersatzfunktion erbracht hat. Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, muss die Krankenkasse...mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 2 Erbringung von Sozialleistungen

Soweit es in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen erforderlich ist, hat der Arbeitgeber auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Einzugsstelle Auskunft zu erteilen über die Art und die Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbeitsentgelt.[1] Die Auskunftspflicht "fü...mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 5 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitgeber, Dienstgeber oder Besteller von Werkleistungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit zur Auskunft verpflichtet, wenn sie einen Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalts- oder Übergangsgeld nach dem SGB III Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld beschäftigen bzw. dieser Dienst- oder Werkleistungen f...mehr

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Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.2 Anspruchsberechtigter zur Auskunftseinholung

Der Leistungsträger ist im Einzelfall berechtigt, Auskünfte einzuholen, soweit es für die Durchführung von Aufgaben des Leistungsträgers nach dem SGB X erforderlich und gesetzlich zugelassen ist oder eine wirksame Einwilligung des Betroffenen im Einzelfall vorliegt.[1] Die Auskunftspflicht besteht nur auf Verlangen des Sozialleistungsträgers und ist auch in ihrem Umfang besc...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.2 Höhe, Berechnung

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beläuft sich auf die Differenz zwischen dem Tagessatz in Höhe von 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Hat die Frau mehrere Arbeitgeber, werden die Einkünfte zusammengerechnet und die Arbeitnehmerin kann von jedem Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss verlangen.[1] Die Be...mehr

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Pflegeversicherung / 3 Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Leistungen in vollstationäre...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.13 Weitergeltung des Solidaritätszuschlags

Der BFH hält die (Weiter-)Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für noch nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 17.1.2023, IX R 15/20, BStBl 2023 II S. 351). Da der IX. BFH-Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangt, dass der Solidaritätszuschlag in den Streitjahren 2020 und 2021 als nicht mehr verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabg...mehr

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Deutsche Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschrift...mehr

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Erweiterte ambulante Physio... / 3 Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Auch hier gilt, dass die EAP mangels Interdisziplinarität und Ganzheitlichkeit keine medizinische Rehabilitation darstellt. Für die ambulante Krankenbehandlung und die Erbringung von Heilmitteln ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig. Somit kommt eine EAP als Leistung ...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 2.2 Knappschaftliche Rentenversicherung

Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[1] Sie ist zuständig, wenn die Versicherten in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten oder bei Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitgeberorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergb...mehr

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Auskunfts- und Beratungspfl... / 2 Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung

Eine der wohl bekanntesten Arten von Auskunftsstellen sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Bei ihnen handelt es sich um regionale Dienststellen, die zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung beraten, Auskünfte erteilen, (Renten-)Anträge und Rechtsbehelfe ( z. B. Widersprüche) entgegen nehmen. Hier erhalten Interessierte und Versicherte sämtlic...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

Für die Erfüllung der Aufgaben sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.[1] 2.1.1 Regionalträger Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilig...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 2.1.2 Deutsche Rentenversicherung Bund

Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.[1] Ferner ist dieser Bundesträger auch zuständig für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 2.1.3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, wenn die Versicherten beim Bundeseisenbahnvermögen, bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder den gem. § 2 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Aktiengesellschaften, bei Unternehmen, die gemäß § 3 A...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 3 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften sowohl in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch in den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht. Die Gleichstellung betrifft die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und die en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verbindungsstellen / 2.3 Rentenversicherung

Im Bereich der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Verbindungsstellen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rentenversicherungsträger richtet sich nach dem Land, in dem in der Vergangenheit die Beiträge entrichtet wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind immer zuständige Verbindungsstellen, wenn Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Der Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung für Verfolgte ist das Kernstück der beruflichen Rehabilitierung. Die in Zusammenhang mit dem Rehabilitierungsverfahren maßgebenden rentenrechtlichen Regelungen im BerRehaG über den Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung ergänzen zugunsten von Verfolgten die allgemein anzuwendenden Vorschriften des SGB VI, Art. 2 RÜ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1.2 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung erhalten haben, sind in diesem Versicherungszweig versicherungsfrei. Dies gilt auch für Versorgungsbezieher wegen Alters (z. B. berufsständische Versorgung oder Beamtenversorgung). Üben diese Personen eine Beschäftigung gegen Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 1 Rentenversicherung

Um Leistungen zur Kinderrehabilitation in Anspruch nehmen zu können, müssen sowohl persönliche als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Davon sind auch Kinder freigestellt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 1.1 Persönliche Voraussetzungen Kinderrehabilitation ist durch die Träger der Rentenversicherung zu erbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 7 Rentenversicherung

Nach den Regelungen der Verordnung bestimmen sich die Leistungsvoraussetzungen immer nach den Rechtsvorschriften des Staates, der die Leistung erbringt. Ebenso prüft jeder Staat, aus dem eine Leistung gewährt werden soll, ob die Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt sind. Sollte für die Gewährung einer Leistung eine Vorversicherungszeit bzw. Anwartschaft erford...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 6 Zusammentreffen mit einer Rente der Rentenversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Verletzten- und Erwerbsminderungsrente oder Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. nach Maßgabe des § 93 SGB VI gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Von der Unfallrente bleibt be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2 Organisation/Zuständigkeit

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung[1] und knappschaftliche Rentenversicherung[2]) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen.[3] Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[4] Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist sowohl Träger der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anschlussrehabilitation / 2.1 Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger ist zuständig, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Hinweis Voraussetzungen Die persönlichen Voraussetzungen sind u. a. erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und die Gefährdung oder Minderung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4 Zuordnung der Versicherten auf die Träger

Für Versicherte, an die seit dem 1.1.2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird, ergibt sich der zuständige Rentenversicherungsträger aus folgender Quotierung: 55 % der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 4 Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im sog. Umlageverfahren finanziert. D. h., dass alle anfallenden Leistungen aus den aktuellen Einnahmen finanziert werden und ein Kapitalstock – abgesehen von der Nachhaltigkeitsrücklage – nicht gebildet wird. Einnahmen sind im Wesentlichen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie die Mittel des Bundes (Zuschüsse, Beiträge u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1 Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger können, wenn die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und seit einem Jahr Lebensnachrichten nicht eingegangen sind, den Todestag selbst feststellen. Dadurch bleibt es Hinterbliebenen (insbes. Witwen, Witwer und Waisen) erspart, ein Aufgebotsverfahren nach dem Verschollenheitsgesetz, das im Einzelfall erst nach 10 Jahren möglich ist, einzuleite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4.2 Verbindungsstellen bei Auslandssachverhalten

Haben Versicherte mit Zeiten in Deutschland auch im Ausland Versicherungszeiten zurückgelegt oder wohnen dort, ist der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung, also zu dem der letzte deutsche Beitrag gezahlt wurde, auch Verbindungsstelle zum Ausland, soweit über- und zwischenstaatliches Recht gilt. War zuletzt ein bestimmter Regionalträger zuständig, richtet sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
AAÜG

Begriff Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung. Ansprüche sind die Leistungen (Pensionen, Zusatzrenten usw.) aus der Zusatz- oder Sonderversorgung, die am 31.12.1991 bereits gezahlt wurden. Bei den Anwartsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4.1 Bestandsversicherte

Für Versicherte, an die am 31.12.2004 bereits eine Rentenversicherungsnummer vergeben war (Bestandsversicherte), bleibt der an diesem Tag zuständige Rentenversicherungsträger (ehem. Bundes- oder Landesversicherungsanstalt bzw. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse) in Form eines Sonderrechtsnachfolgers weiterhin zuständig. Über ein Ausgleichsverfahren sol...mehr