Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Er ist dabei i. H. v. 3,6 % seines Arbeitsentgelts an der Beitragsaufbringung beteiligt. Bei einer Nettolohnvereinbarung stellen die insoweit vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Das vereinbarte Nettoarbeitsentgelt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 420 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1.3 Dauerhafte Tätigkeit für einen Auftraggeber

Die Tätigkeit für einen Auftraggeber ist dauerhaft, wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine Tätigkeit wird im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt, soweit der Selbstständige mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte (aus den zu beurteilenden Tätigkeiten) allein aus einer dieser Tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Aus den Pauschalbeiträgen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die hierin wegen Geringfügigkeit nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund von Übergangsrecht weiterhin versicherungsfrei sind[1], wird bei der Rente ein Zuschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt, der wie folgt ermittelt wird: Das erzielte Arbeitsentgelt wird durch das entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.9.2 Hinweis auf die Befreiungsmöglichkeit

Auf die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht wird der selbstständige Gewerbetreibende von dem für ihn zuständigen Regionalträger hingewiesen. Dies geschieht mit dem Bescheid, mit dem seine Versicherungspflicht festgestellt wird, und noch einmal vor Erreichen des 216. Pflichtbeitrags. Gewerbetreibende, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 4 Kapitalleistungen aus einer "befreienden Lebensversicherung"

Bis 1968 konnten sich Arbeitnehmer in den alten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen und die Altersvorsorge durch den Abschluss einer "befreienden Lebensversicherung" aufbauen.[1] Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt auch für Beschäftigungen eines abgegrenzten Personenkreises von ehemals...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Eintragungen in die Handwerksrolle von Handwerksbetrieben und Betriebsfortführungen nach den §§ 2 bis 4 HwO bewirken nicht die Versicherungspflicht des zur Führung des Handwerksbetriebs Berechtigten. Daher sind von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen: Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Nachlasskonkursverwalter, Testamentsvollstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / Zusammenfassung

Begriff Als hauptberuflich Selbstständige gelten Personen, deren selbstständige Tätigkeit den Mittelpunkt ihres Erwerbslebens darstellt. Wird neben einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine Beschäftigung ausgeübt, ist diese kranken- und pflegeversicherungsfrei. In der hauptberuflichen Selbstständigkeit selbst kann nur Rentenversicherungspflicht eintreten, in allen ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.4 Personen-/Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit rentenversicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1.1 Ausschluss des Zuschlags an Entgeltpunkten

Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher sowie als Personen, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind[1], erhalten keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dennoch besteht für den Arbeitgeber weiterhin die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 11 Versorgungsbezieher

Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei. Bei einem bestehenden Minijob verliert mit dem Tag vor Beginn solcher Leistungen der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht seine Wirkung. Dennoch bleibt der Minijobber durchgehend rentenversicherungsfrei, da wegen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.2.5 Rückwirkender Wegfall der Entgeltersatzleistung

Die Rentenversicherungspflicht wird grundsätzlich nicht rückwirkend beseitigt, wenn nachträglich die Rechtsgrundlage für die Entgeltersatzleistung entfällt oder sich der Rechtsgrund für die Entgeltersatzleistung rückwirkend ändert. Dies gilt auch für den Fall, dass die Entgeltersatzleistung rückwirkend entzogen, zurückgefordert und zurückgezahlt wird.[1] Etwas anderes gilt nu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. In diesen Fällen ist es denkbar, dass die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.9 Befreiung

Wenn der selbstständige Gewerbetreibende für mindestens 18 Jahre, d. h. für 216 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, wird er auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit. Er kann unter Einschätzung seiner persönlichen Situation entscheiden, ob die Sicherung, die er in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ausreicht. Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze

Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Verzicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.5 Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Üben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Kammerberuf aus, sind sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Für sie bestehen jedoch 2 Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen: Als geringfügig Beschäftigte können sie sich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Als Mitglied der berufs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.4 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Die Umlagen U1 und U2 sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Mitunternehmer sind in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Insoweit besteht also keine Sozialversicherungspflicht. Ist ein Gesellschafter jedoch gleichzeitig im Unternehmen als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, müssen die Kriterien eines Beschäftigungsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 12 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung und Beitragserstattung

Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 3.2 Recht bis 1991

Personen, die vor dem 1.1.1992 aus einer nach der bis zum 31.12.1991 geltenden Rechtslage wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Beschäftigung unversorgt ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben, werden unter Maßgabe der Übergangsregelungen im SGB VI nach den vor dem 1....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.1 Recht der Syndikusrechtsanwälte

Rechtsanwälte, die ihren Beruf als Angestellte eines anderen Rechtsanwalts oder einer rechtsanwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft ausüben, können sich von der Rentenversicherung befreien lassen und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören. Mit Wirkung zum 1.1.2016 wurde geregelt, dass angestellte Volljuristen bei anderen Arbeitgebern ihren Beruf als Rechtsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7 Melderecht

1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

Liegen ggf. auch unter Berücksichtigung der "ermäßigten" Beiträge für Alleinhandwerker nach § 279 Abs. 2 SGB VI für mindestens 18 Jahre (216 Monate) Pflichtbeiträge vor, ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag möglich.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3.1 Höhe der Steuerbefreiung

Die Zuschüsse sind insoweit lohnsteuerfrei, als sie insgesamt bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht die Hälfte bzw. bei Befreiung von der knappschaftlichen Rentenversicherung 2/3 der Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen die Zuschüsse nicht höher sein, als der bei bestehender Versicherungspflicht zu zahlende Arbeitgeberbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 7.5 Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in Bestandsfällen

Handwerker, die nach dem bis zum 31.12.1961 geltenden Recht von der Versicherungspflicht befreit worden sind (z. B. wegen Zurücklegung von 180 Kalendermonaten Versicherungszeit) und nach § 7 HwVG von der Versicherungspflicht auch am 31.12.1991 befreit waren, bleiben ab 1.1.1992 in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2.4.1 Beschäftigungsdauer zusammen über 26 Wochen

Sofern die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ergibt, ist die zu beurteilende Beschäftigung von Beginn an bzw. im Laufe einer Beschäftigung von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass der 26-Wochen-Zeitraum überschritten wird, versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls, da die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit für 900 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.5 Zuständigkeit

Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung der Versicherung bei Gewerbetreibenden ist grundsätzlich der zuständige Regionalträger.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 4 Gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht.[1] Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Das Zeitjahr entspricht einem Zeitraum von 12 Monaten. Achtung Begrenzung bei nicht vorhersehbaren Überschreitungen Seit dem 1.10.2022 ist ein Überschreiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 3 Meldeverfahren in der Sozialversicherung

Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, zusätzlich an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden. Die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung ist mit "0" zu verschlüsseln. Bei einem Wechsel der berufsständi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.7 Hinweispflichten und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Auch den geringfügig Beschäftigten ist ein Nachweis nach § 2 NachwG, der den wesentlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen enthält, zu erteilen. Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht, den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Weiterleitung des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht fristgerecht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, können Schadens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 5 Bezug von Entgeltersatzleistungen

Solange für einen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht, hat der Arbeitgeber neben dem nach § 3 EFZG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt den Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG sowie Rentenversicherungsbeiträge für den Unterschiedsbetrag nach § 163 Abs. 5 SGB VI zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.1 Vollrentenbezug

Wird eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Kalendermonats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Damit werden bei einer Beschäftigung während des Vollrentenbezugs bis einschließlich des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften erworben, die in der Rente zu Zusch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2025 bis 28.2.2026 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.1 Verteilung der Beitragslast

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer geringfügig entlohnt rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung: Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % bzw. 5 % bei Privathaushalten als Beitrag zu tragen. Den Restbeitrag, also 3,6 % bzw. 13,6 %, hat der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Bei einem Arbeitsentgelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.9.1 Auf Antrag

Die Befreiung wird vom Vorliegen der Voraussetzungen an wirksam, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird.[1] Fällt das Ende der 3-Monatsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie erst mit dem folgenden Werktag. Wird der Antrag nach Ablauf der Frist gestellt, wird die Befrei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 9.4 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 7.2 Befreiung nur auf Antrag

Die Befreiung wird vom Vorliegen der Voraussetzungen an wirksam, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird.[1] Fällt das Ende der 3-Monatsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie erst mit dem folgenden Werktag. Wird der Antrag nach Ablauf der Frist gestellt, wird die Befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: jährlich 3.000 EUR, monatlich 250 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 556 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 806 EUR ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2.4 Beiträge/Umlagen

Für kurzfristige Beschäftigungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Pauschalbeiträge) zu zahlen, und zwar auch dann nicht, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen hingegen Beiträge an. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen...mehr