Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.1 Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (Flexirente) löst den Versicherungsfall nicht aus. Auch bei Erwerbsminderung tritt der Versicherungsfall ausschließlich bei Beginn der gesetzli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.1 Startgutschrift der rentennahen Jahrgänge

Diejenigen Pflichtversicherten im Tarifgebiet West, die am 31.12.2001 das 55. Lebensjahr vollendet hatten (rentennahe Jahrgänge), erhalten als Startgutschrift eine auf der Basis einer auf das 63. Lebensjahr bezogenen Gesamtversorgung ermittelten Versorgungsrente. Dies gilt auch für Pflichtversicherte der rentennahen Jahrgänge im Tarifgebiet Ost, die bereits vor der Einführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abschriften einzelner Aktenstücke

Rz. 3 Das Recht auf Einsicht der Akten wird ergänzt durch das Recht, Abschriften von Aktenteilen (auch Kostenbelege, vgl. AG Dessau-Roßlau, Beschluss v. 11.4.2019, 14 M 36/19, juris) zu erhalten. Abschriften von einzelnen sich bei den Akten befindenden Schriftstücken (auch von Kostenbelegen) erhalten ebenfalls nur Beteiligte. Das Recht des Gläubigers im Hinblick auf die Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.7 Antragstellung und Beginn der Rentengewährung

Rz. 25 Die Waisenrente wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet (§ 115 Abs. 1). Der Antrag leitet das Leistungsfeststellungsverfahren ein und hat insoweit materiell-rechtliche Bedeutung, als nach § 99 Abs. 2 der Rentenbeginn (Zahlungsbeginn) an das Datum der Rentenantragstellung anknüpft (vgl. Rz. 26). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.1 Leistungsminderung unter 3 Stunden

Rz. 13 Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2). Bei einem derart hochgradig eingeschränkten Leistungsvermögen soll der Versicherte Anspruch auf die volle Rente als v...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.8 Anspruchsausschluss (Abs. 8)

Rz. 56 Abs. 8 soll verhindern, dass Betriebe die Kosten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter auf die Arbeitsverwaltung abwälzen. Der Anspruch aus Transferkurzarbeitergeld ist nach Abs. 8 Satz 1 deshalb ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmer nur vorübergehend in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um anschließend einen anderen Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.3 Öffentlicher Dienst

Rz. 50 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der besonderen Schutzpflicht des Staates unterliegen. Damit sei sichergestellt, dass bei Personalanpassungsmaßnahmen sinnvolle Transfermaßnahmen auch ohne finanzielle Anreize der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 61). Von der Förderung ausgeschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.3 Freiwilligendienste (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 18 Anspruch auf Waisenrente besteht auch – bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – während des Ableistens bestimmter Freiwilligendienste. Bis zum 30.6.2015 sah das Gesetz die Gewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus – neben den Tatbeständen des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b und d – nur bei Ableisten eines freiwillige sozialen J...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.2 Wege zur Arbeitsstelle/Mobilität der Versicherten

Rz. 21 Zur Erwerbsfähigkeit als Gegenbegriff zur Erwerbsminderung gehört nicht nur die Befähigung zu arbeiten, sondern auch die Fähigkeit, in Betracht kommende Arbeitsplätze aufzusuchen (BSG, SozR 2200 RVO § 1247 Nr. 53). Es entspricht nämlich den Üblichkeiten des Arbeitsmarktes, dass die Versicherten Beschäftigungen außerhalb ihrer Wohnung ausüben, so dass sie über die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.1 Betriebsübliche Bedingungen/Unübliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Rz. 18 Die Frage, ob Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können, wurde vom BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung zur früheren Erwerbsunfähigkeit und den hierbei entwickelten sog. Katalogfällen im Ergebnis bereits unter dem Gesichtspunkt der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen geprüft. Nur der noch vollschichtig leistungsfähige Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.3 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Erhält der Arbeitnehmer die vorrangige rentenrechtliche Leistung nicht, ist das Kug weiterzuzahlen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 107 Rz. 3). Unter den Voraussetzungen des § 103 SGB X kann die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger haben. Der Erstattungsanspruch besteht nur für deckungsgleiche Zeiträume. Der...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Auftraggeber

Rz. 4 Der Begriff Auftraggeber ist in § 98 GWB legal definiert. Dies sind öffentliche Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB, Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB und Konzessionsgeber i. S. v. § 101 GWB. Alle 3 Gruppen von Auftraggebern können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein.[1] Die ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer

Rz. 266 Die Geschäftsführung der B.V. ist nach niederländischem Recht nicht verpflichtet, die Insolvenz zu beantragen. Die Zahlungsunfähigkeit soll allerdings dem Finanzamt, dem Sozialamt und dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden (siehe Rdn 196).mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 196 Geschäftsführer der B.V. können gesamtschuldnerisch haften, wenn die B.V. bestimmte Steuern und Sozialabgaben nicht (mehr) zahlen kann. Jeder einzelne Geschäftsführer der B.V. trägt die Verantwortung dafür, dass das Finanzamt (Belastingdienst), das Sozialamt (das Institut für Leistungen zugunsten von Arbeitnehmern (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekering (UWV)) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.4 Verantwortung der Rentenversicherungsträger und Mitteilungspflichten der Leistungsberechtigten (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 Satz 1 regelt, dass die Träger der Rentenversicherung nicht von ihrer Verantwortung gegenüber den Leistungsberechtigten entbunden sind, wenn die Deutsche Post AG in ihrem Auftrag handelt (vgl. auch § 89 Abs. 2 SGB X). Nach Abs. 4 Satz 2 sollen die Leistungsempfänger Änderungen in den Verhältnissen, die für die von der Deutschen Post AG zu zahlenden Geldleistung...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.1 Vermögenseinkommen (Nachweis nach Abs. 1)

Rz. 11a Das nach § 18a Abs. 4 seit dem 1.1.2002 für "Neufälle" anzurechnende Vermögenseinkommen (vgl. Vorbem. zu §§ 18a bis e) ist – wie das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit – im Rahmen von Abs. 1 vom Berechtigten nachzuweisen. Auch hierfür halten die Rentenversicherungsträger entsprechende Formulare bereit. Als Nachweis dient vor allem der Einkommensteuerbesche...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die von ihnen zu erbringenden laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes – durch die Deutsche Post AG aus. Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger nach Abs. 1 Satz 2 ermächtigt ("können"), auch andere als laufende Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen zu las...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.2 Anpassung laufender Geldleistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Anpassungen von laufenden Geldleistungen, die der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger auszuzahlen hat, zum jeweiligen Anpassungstermin (gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 zum 1. Juli eines jeden Jahres) ebenfalls von der Deutschen Post AG durchzuführen sind. Gemäß § 17 Abs. 1 RentSV setzt die Durchführun...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.5 Nachweis bei Einkommensminderung von mindestens 10 % (Abs. 5)

Rz. 10 Der Berechtigte, bei dem sich das laufende Einkommen um wenigstens 10 % vermindert hat (§ 18d Abs. 2), muss nach Abs. 5 selbst den erforderlichen Nachweis führen, weil der Rentenversicherungsträger regelmäßig keine Kenntnis von dessen aktueller Einkommenssituation hat. Anderenfalls, wenn der Rentenversicherungsträger auf andere Weise Kenntnis erlangt, hat er dem Berech...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.1 Monatliches Einkommen (Abs. 1)

Rz. 4 Das monatliche Einkommen ist nach Abs. 1 Satz 1 taggenau ("für denselben Zeitraum") zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass sowohl beim Hinzutreten als auch beim Wegfall von Einkommen (während eines Kalendermonats) die Einkommensanrechnung "sofort" und nicht mehr mit Ablauf des Kalendermonats des Zusammentreffens durchgeführt wird. Beim monatliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.3 Anpassung von Geldleistungen

Rz. 5 Soweit die Deutsche Post AG gemäß § 119 Abs. 1 laufende Geldleistungen für die Träger der Rentenversicherung auszahlt, führt sie gemäß § 119 Abs. 2 im Namen des jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgers auch die Arbeiten zur Anpassung dieser Geldleistungen durch. Dies setzt allerdings das Vorliegen eines Anpassungsauftrags der Rentenversicherungsträger voraus, der...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.1 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat wie bei § 18c – allerdings auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers und nicht des Berechtigten – das Arbeitsentgelt bzw. das vergleichbare Einkommen des letzten Kalenderjahres und den Zeitraum, für den es gilt, mitzuteilen (Abs. 1 Satz 1). Die Ausführungen zu § 18c gelten entsprechend. Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch, wen...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.3 Arbeitgeberbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 7 Bezieher von Arbeitsentgelt und vergleichbarem Einkommen (nicht jedoch die Versicherungsträger) können vom Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, die das im Vorjahr erzielte Einkommen und den Zeitraum, für den es gilt, ausweist. Hierfür halten die Versicherungsträger Formulare bereit. Rz. 8 Die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt allerdings, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 119 Abs. 1 bis 3 hat die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: monatliche Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§ 119 Abs. 1 Satz 1), Durchführung der Rentenanpassungen im Namen der jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 119 Abs. 2), Erledigung weiterer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.1 Rechtsverordnung

Rz. 3 Aufgrund der in § 120 enthaltenen Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) v. 28.7.1994 (zuletzt geändert durch Art. 20 des 7. SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) zum 1.1.2005 ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger untereinander für die Erfüllung der Aufgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in § 127 geregelt. Träger der allgemeinen Rentenversicherung sind gemäß § 23 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 126 die Regionalträger, Deutsche Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.9 Verbindlichkeit der Einkommensfeststellung (Abs. 6)

Rz. 29 Die Träger der Renten- und Unfallversicherung sowie der landwirtschaftlichen Alterssicherung (vgl. § 28 ALG) sind nach Abs. 6 wechselseitig an die Entscheidung über das nach §§ 18a ff. zu berücksichtigende Einkommen des jeweils anderen Leistungsträgers gebunden. Damit wird sichergestellt, dass es bei einer Rente nicht zur Anrechnung unterschiedlicher Einkommensbeträge...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.5 Vorschüsse (Abs. 5)

Rz. 13 Damit der Renten Service der Deutschen Post AG die laufenden Geldleistungen, die ein erhebliches Finanzvolumen umfassen, im Zeitpunkt der Fälligkeit (§§ 118 Abs. 1, 272a Abs. 1 und 2) auszahlen kann, haben die Rentenversicherungsträger der Deutschen Post AG rechtzeitig monatlich angemessene Vorschüsse zu zahlen (§ 119 Abs. 5 i. V. m. § 28 RentSV). Die Höhe der Vorschü...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.7 Kein Bescheid bei vollem "Ruhen" (Abs. 7)

Rz. 12 Wird die Rente wegen der Höhe des Einkommens überhaupt nicht gezahlt und ändert sich auch zum 1. Juli des jeweiligen Jahres nichts, ist der Rentenversicherungsträger nicht zur Erteilung eines erneuten Bescheides verpflichtet (Abs. 7). Hat der Berechtigte jedoch selbst eine Überprüfung der Einkommensanrechnung beantragt, kommt der Versicherungsträger nicht umhin, ihn e...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt – analog zu § 18c –, wie Einkommensänderungen (auch bei Auslandseinkommen, vgl. hierzu § 18c) zu ermitteln sind. Der Rentenversicherungsträger muss insoweit – jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres – selbst tätig werden und prüfen, ob sich das unter Berücksichtigung von § 18b maßgebende Einkommen verändert und dementsprechend von diesem Zeitpunkt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.5 Monatliches Einkommen beim Elterngeld (Abs. 5a)

Rz. 19 Für die Höhe des zu berücksichtigenden Elterngeldes i. S. v. § 18a Abs. 1 Nr. 4 enthalten Abs. 1 bis 4 keine diesbezügliche Regelung. Nach der insoweit überzeugenden Ansicht der Rentenversicherungsträger ist es sachgerecht, wenn auf das laufende Elterngeld abgestellt wird. Auf das Elterngeld des Vorjahres kommt es nicht an (vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.4 Sonstige Aufgaben des Renten Service der Deutschen Post AG

Rz. 6 Aus § 119 Abs. 3 ergeben sich für die Deutsche Post AG weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldleistungen und der Durchführung von Rentenanpassungen für die Träger der Rentenversicherung stehen; konkretisiert werden diese in §§ 20 bis 27 RentSV i. V. m. § 120 Nr. 1. Danach übernimmt der Renten Service der Deutschen Post AG für die Träger der Ren...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr