Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 70 % der angemessenen Aufwendungen

Rn. 1693 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen sind zunächst einmal nicht abzugsfähig, "soweit" sie unangemessen sind. Sie sind daher aufzuteilen in einen angemessenen und einen unangemessenen Teil (Dikem, NJW 2013, 1143). Von dem angemessenen Teil sind dann weitere 30 % nicht abzugsfähig, so dass im Zweifel immer höchstens 70 % der Aufwendungen als BA abziehbar sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.4 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in einigen Drittstaaten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsbedarf / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Dekorationsgegenstands

Herr Huber kauft für sein Unternehmen für 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer (19 %) Dekorationsgegenstände ein. Bei den Dekorationsgegenständen handelt sich weder um Repräsentationskosten noch um Bürobedarf. Eine Zuordnung zu den Raumkosten scheidet ebenfalls aus. Da Herr Huber im Kontenrahmen auch kein Konto findet, das er verwenden könnte, verwendet er das Konto "Sonstig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Lädt der ArbN selbst zur Feier seines Dienstjubiläums ein (zur "Feier des ArbN" > Bewirtung Rz 43 ff) können seine Aufwendungen > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (vgl BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359 mwN). Der BFH hat entschieden, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist (BFH 25...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine > Werbungskosten, sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbei...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Repräsentationsaufwendungen

Als Repräsentationsaufwendungen werden Aufwendungen für die Lebensführung bezeichnet, die die "wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt", z. B. gesellige Veranstaltungen. Betrieblich veranlasste und angemessene Repräsentationsaufwendungen sind als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) zu berücksichtigen, privat veranlasste sind n...mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufteilungsverbot

Literatur: Pezzer, DStR 2010, 93; Grützner, StuB 2010, 616; Jochum, DStZ 2010, 665 Albert, FR 2010, 1032; Beiersdorfer, DStR 2010, 2493; Lohse, Zanzinger, DStR 2011, 837; Schwenke, FR 2011, 1051 Aufwendungen, die privat veranlasst sind, sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie der Förderung des Berufs des Stpfl. dienen (gemischte Aufwendungen). Hieraus wurde e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Gesellschaftliche Veranstaltung

Gesellschaftliche Veranstaltungen (Bälle, Betriebsfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen, Besuch von Theater, Konzert usw.) sind immer zumindest auch privat veranlasst. Aufwendungen für diese Veranstaltungen sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten, auch nicht, wenn der Besuch der Veranstaltung beruflichen Interessen dient (Kontaktpflege). Vgl. auch "Beförderung", "Geburt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Flugzeug

Literatur: Kröller, NWB 2017, 2276 Keine Werbungskosten sind Aufwendungen für ein Flugzeug; es handelt sich um private Repräsentationsaufwendungen, auch wenn das Flugzeug auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.[1] Als Werbungskosten grds. abziehbar sind dann die Kosten der beruflichen Nutzung (§ 12 EStG Rz. 45). Nach neuer Rspr. des BFH zu gemischten Aufwendungen ist dahing...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Arten und Ber... / 8 Sonderfall: Unangemessen hohe Anschaffungskosten

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.5 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für die "norma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.6 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Praxis-Beispiel Keine Vergütung Ein belgischer Arzt besucht 2023 einen Ärztekongress in Deutschland. Er nimmt mit Vorsteuern belastete Verpflegungsaufwendungen un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten

Da das Vorsteuer-Vergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geltend ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.4 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Nicht unter das Vergütungsverfahren fallen z. B. Vorsteuerbeträge, die anderen Umsätzen als z. B. steuerfreien Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 3 UStG zuzurechnen sind, wenn diese Umsätze nach dem allgemeinen Besteuerungsverfahren besteuert werden. Praxis-Beispiel Ausgeschlossene Vorsteuerbeträge Einem französischen Unternehmer ist von April bis Juni 2023 USt für die Einfuhr oder den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn Aufwendungen für einen Todesfall abzugsfähig sind, können diese auf das Konto "Sonstige Aufwendungen" 4900 (SKR 03...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Ausgewählte Einzelfälle des Vorsteuerabzugsverbots nach § 15 Abs. 1a–3 UStG

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nach erfolgter steuerfreier Grundstücksveräußerung: Zahlt der Verpächter für die vorzeitige Auflösung eines Pachtvertrags ein Entgelt an den Pächter, dann ist der Verpächter zum Abzug der darin enthaltenen Vorsteuer berechtigt, sofern die vorzeitige Auflösung de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem je...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht der Niederlande berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Mahlzeiten und Getränke in Restaurants, Hotels, Bars, Pubs etc., Repräsentationsaufwand (Ausgaben für Unterhaltung und Luxusgüter...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Norwegen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 8–2 bis 8–5 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf oder Leasing sowie Unterhalt von PKW, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Taxis, Autovermieter oder Fahrschulen, Ges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von m...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, mindestens 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 19-bis und 19-bis1 Erlass 633/1972). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Passagiertransport, 60 % der Vorsteuer für Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffe und Kr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Spezieller Eigenverbrauchstatbestand für ertragsteuerlich nichtabzugsfähige Aufwendungen (§ 1 Abs. 1 Z 2 öUStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben den einer Lieferung bzw. sonstigen Leistung gleichgestellten Vorgängen (Eigenverbrauch) liegt ein steuerbarer Eigenverbrauch auch dann vor, wenn ein Unternehmer Ausgaben tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen, aber nach ertragsteuerlichen Vorschriften nicht abzugsfähig sind. Zu den ertragsteuerlich nicht a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Fälle des ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Lieferungen von Gegenständen von der USt, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist. Dies sind Repräsentationsaufwendungen, die nach ertragsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betriebsausgabenabzug den steuerlichen Gewinn mindern dürfen. Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hierbei handelt es sich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Begünstigende Wirkung der MwStSystRL für den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da die Wirkung einer europäischen RL für und gegen den Bürger erst mit deren Umsetzung ins nationale Recht eintritt, könnten Mitgliedsländer eine missliebige europäische Rechtslage dadurch vermeiden, dass sie eine RL pflichtwidrig nicht umsetzen. Ein wirksames "Druckmittel", mit dem die Europäischen Gemeinschaften das Mitgliedsland zu Umsetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Regelung des § 1 Abs. 3 UStG für Umsät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Angemessenheit eines Supersportwagens

Unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG fallen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben – wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen. Die Anschaffung eines Supersportwagens, der sich nach seinem Erscheinungsbild als Prototyp eines Sportwagens darstellt, der trotz serienmäßiger Herstellung im Straßenbild Aufsehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr