Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Schon nach der RVO waren schicksalhafte Unfruchtbarkeit der Frau sowie Zeugungsunfähigkeit des Mannes Krankheiten i. S. d. GKV. Die schicksalhafte Unfruchtbarkeit einer Frau sowie die nicht freiwillig herbeigeführte Zeugungsunfähigkeit des Mannes stellten schon bislang regelwidrige Normabweichungen und Krankheiten dar und lösten grundsätzlich einen Anspruch auf Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.4 Voraussetzung: Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen

Rz. 14 Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht gemäß § 24h nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Unter Haushalt i. d. S. ist nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen; ein Familienhaushalt wird letztendlich definiert als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt, Wirtschaftsgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.3 Keine andere im Haushalt lebende Person, die die Betreuung des Kindes übernehmen kann

Rz. 20 Bei Erkrankung eines Kindes kommt gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nur zustande, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die anstelle des anspruchsberechtigten Versicherten die notwendige Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des betreffenden Kindes übernehmen kann. In den Fällen des § 45 Abs. 1 Satz 1 kommt es auf eine verwandtschaftlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.2 Interne Bewerbung und gleiche Eignung, Bezugnahme auf äußeres Erscheinungsbild

In diesem Fall, den das LAG Rheinland-Pfalz im Januar 2018 entschied, ging es um einen Lokführer, der sich innerhalb eines Betriebs um einen Standortwechsel bewarb.[1] Er erhielt eine Absage. Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs fragte der Leiter des Gesprächs den Lokführer danach, wo er herkomme. Der Lokführer antwortete, er komme aus Japan. Daraufhin entgegnete der Leiter des...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.3 Diskriminierende (Nicht-)Entfristung

In einem anderen Fall, den dasselbe LAG 7 Jahre früher im März 2011 entschied[1], ging es um eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin, deren Vertrag der Arbeitgeber nicht entfristete, sondern auslaufen ließ. Im etwa gleichen Zeitraum entfristete der Arbeitgeber die Verträge zweier anderer Mitarbeiter, die sich in einer vergleichbaren Situation befanden. Die Klägerin, deren ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des Arbeitsverhältnisses") folgt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur für den internen und nicht den externen Datenschutzbeauftragten gilt.[1] Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Datenschutzbeauftragte zunächst als Externer bestellt wird und dann ein Arbeitsverh...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / c) Besetzung der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz

Das FG Rheinland-Pfalz hat bereits erhebliche Zweifel daran, dass die rheinland-pfälzischen Vorschriften betreffend die Organisation und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse den einfachrechtlichen Vorgaben des BauGB an die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in der konkreten Entscheidungsfindung zu den Bodenrichtwerten genügen, weil nicht ausgeschlo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / III. AdV-Verfahren FG Rheinland- Pfalz Az.: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23

1. Tenor der Entscheidungen Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und rela...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Kritische Würdigung der Entscheidung

Im Vergleich zum Urteil des Sächsischen FG hat sich das FG Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die relations- und realitätsgerechte Bewertung deutlich eingehender mit der Systematik der Bewertungsverfahren und der Wirkungsweise der Typisierungen beschäftigt. Die Diskussion in der Literatur wurde aber dennoch verkürzt dargestellt, was sicherlich auch dem Umstand einer Entscheidun...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / VI. Fazit

Wie erwartet wird die Reform der Grundsteuer einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen. Erste vorliegende Entscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus, wie die Entscheidungen des Sächsischen FG und des FG Rheinland-Pfalz eindrücklich verdeutlichen. Gleichzeitig bleibt die Lage höchst dynamisch. Neue Verfahren werden regelmäßig durch begleitende Verbände und die Ge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 1. Tenor der Entscheidungen

Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und relationsgerechten Grundstücksb...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / IV. Musterverfahren mit Unterstützung von Verbänden

Zwischenzeitlich sind in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig geworden. So sind bereits im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen. Die Klagen haben die Az.: 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage (4 K ...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.5 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Die Befugnis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Angelegenheiten des Betriebs wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Betriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst darüber entscheiden könne, wann und in welchem Umfang eine öffentliche Stellungnahme angebracht ist. Insoweit kann auch er s...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Belastungsgrund

Die Problematik eines möglicherweise fehlenden Belastungsgrundes wird in der Literatur schon seit der Verabschiedung der Bewertungsreform umfassend diskutiert (vgl. anstelle vieler Drüen in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, Stand: 167. EL 11/2023, unter 1. Bewertungsgleichmaß, Rz. 20 ff. m.w.N.). Auch das FG Rheinland-Pfalz kann der gegenwärtigen Ausgestaltung des verfahrensge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.3 Feiertagsarbeit

Rz. 33 Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem Feiertag von 0 Uhr bis 24 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 3 EStG). Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die gesetzlichen Feiertage werden durch den Ort der Arbeitsstätte bestimmt (§ 3b Abs. 2 S. 4 EStG). Bundesweite Feiertage (oder ihnen gleich...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 5. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Die Bewertungsregeln der §§ 218 ff. BewG sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Steuerpflichtige einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden niedrigeren Grundstückswert nachweisen können. Denn selbst wenn die gesetzlichen Typisierungen und Pauschalierungen als solche noch gleichheitsgerecht und verfassungsrechtli...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / b) Ermittlung der Bodenrichtwerte und mangelnde Datengrundlage

Das FG Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des verfahrensgegenständlichen Bodenrichtwerts, die sich insb. darauf stützen, dass in erheblichem Umfang Datenlücken bei der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung zu befürchten seien, aus der die Bodenrichtwerte abgeleitet werden. Das beklagte FA habe die Grundsteuerwertfeststellung auf den ...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 2. Ermittlung der Bodenrichtwerte und Besetzung der Gutachterausschüsse

a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.4 Mehrere Beschlussverfahren

Auch das Führen einer Mehrzahl von Beschlussverfahren stellt keinen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten dar, solange die Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich oder schikanös eingeleitet werden.[1] Allerdings kann der Betriebsrat aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sein, den Arbeitgeber vor Einleitung eines Beschlussverfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.5 Nachweispflichten

Rz. 38 Die Steuerfreiheit der Zuschläge setzt nach ständiger Rspr. grundsätzlich die Einzelaufstellung der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit voraus. Modellrechnungen genügen diesen Anforderungen nicht. Der Arbeitgeber genügt diesem Erfordernis, indem er in einer Anlage zum Lohnkonto das Datum des Arbeitstags, die Stundenzahl sowie – soweit dies für die Quali...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2 Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter zulässig

Gestattet der Auftraggeber die private Nutzung durch den freien Mitarbeiter oder schließt er diese nicht ausdrücklich aus, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird.[1] Der Auftraggeber wendet dem freien Mitarbeiter somit eine Sachleistung zu, die bei diesem zu einer Betriebseinnahme führt.[2] Für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Bewertungen des Gutachterausschusses sind nach Auffassung des Sächsische FG nicht deswegen angreifbar, weil sich aus der Institution des Ausschusses und den gesetzlichen Vorgaben für seine Zusammensetzung ergibt, dass Mitarbeiter der FA mitwirken (vgl. BFH v. 13.8.1996 – IX B 71/96). Beraterhinweis Das FG Rheinland-Pfalz vertritt in dieser Frage eine gegenteilige Auffassung u...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Folgerichtige Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften

Ausgehend von den für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht geltenden, aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsrechtsmaßstäben, hat das FG bereits ernstliche Zweifel daran, dass die materiell-rechtlichen Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG und insb. der §§ 243 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen. Hinzu treten ernstliche Zw...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 8 Sachbezüge Dritter

Die bisherigen Ausführungen behandeln ausschließlich Sachleistungen des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers. Steuerpflichtiger Arbeitslohn kann indes auch in der Vorteilsgewährung liegen, die nicht unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt. Einkaufsvorteile oder andere Preisnachlässe, die der Arbeitnehmer aufgrund seines individuellen Dienstverhältnisses von Dritten erhält, könn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.2 Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 4, 5 AO)

Rz. 33 Für die zu erteilende Auskunft gilt grds. Formfreiheit, Abs. 4 S. 1. Sie kann danach – vorbehaltlich anderweitiger behördlicher Anordnung, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 1 – schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Rz. 34 Mündlichkeit erleichtert vor allem schriftungewandten Personen die Auskunftserteilung und minimiert damit die Belastungswirkung der Verpflicht...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 4 Abs. 3 Buchst. a) entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Oberster Grundsatz bei der Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes wegen Fehlverhaltens oder Pflichtverletzung im Betrieb...mehr

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zfs 03/2024, Sicherstellung... / Leitsatz

1. Die präventive Vorschrift des § 22 Nr. 1 POG Rheinl.-Pfalz über die Sicherstellung von Sachen knüpft an eine konkrete und gegenwärtige Gefahr an, setzt also für eine Sicherstellung von Kraftfahrzeugen eine im Einzelfall bestehende Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang drohenden Verkehrsverstoßes voraus (vgl. insofern auch Art. 25 Nr. 1 BayPAG und dazu: Bay...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.2 Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland

Rz. 72 Auch der im Ausland erkrankte Arbeitnehmer wird i. d. R. seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Es ist ihm aber unbenommen, durch andere Beweismittel die Tatsachen zu beweisen, die belegen, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Das Fehlen einer förmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht zur Folge, dass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 5: Abfall / 2.3 Länder

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Die Wertgrenze in Höhe von 15.500 € (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) für "ein geringes Vermögen" im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (sogenanntes Schonvermögen) ist für das Streitjahr 2019 nicht zu beanstanden. 2. Angesparte und noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden grundsätzlich erst nach Abl...mehr