Fachbeiträge & Kommentare zu Risikostrukturausgleich

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.5 Datenübermittlung der Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 14 Die Wirkungen des Risikostrukturausgleichs insbesondere auf den Wettbewerb der Krankenkassen und die Manipulationsresistenz des Risikostrukturausgleichs werden regelmäßig (mindestens alle 4 Jahre) durch den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim BAS in einem Gutachten geprüft (§ 266 Abs. 10 Satz 1). Die dafür erforderlichen D...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.8.2014 eingeführt. Die Norm enthält Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte, die während des ...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 17 Das BMG regelt in der Rechtsverordnung nach § 266 Abs. 8 Satz 1 (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung – RSAV) die notwendigen Vorgaben zur Umsetzung der Abs. 1 bis 3 und 6, insbesondere zum Verfahren der Zuweisungen, zu den Vorgaben für die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates und zu Übergangsbestimmungen entsprechend Abs. 6. Zudem regelt es in der RSAV die Festl...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vertrauensstelle legt ein schlüsselabhängiges Verfahren zur Pseudonymisierung fest (Satz 1). Dazu hat sie Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herzustellen. Das Verfahren hat dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft zu entsprechen. Damit wird ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet. Erforderlich sind sowohl eine f...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.1 Daten (Abs. 1)

Rz. 17 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr (Berichtsjahr) die versichertenbezogenen Daten nach Abs. 1, 2 (Satz 1). Die Daten werden benötigt, um den RSA durchzuführen und ihn weiterzuentwickeln. Sie werden für das Kalenderjahr erhoben und pseudonymisiert bis zum 15.8. des Folgejahres über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an das ...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.8 Datenübermittlung (Abs. 8)

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem BAS das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung nach Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 1 (Satz 1). Dadurch können Veränderungen bei den technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher berücksichtigt werden als durch Änderungen der RSAV. So kann der GKV-Spitzenverband bei der Datenmeldung nac...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.1 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 44 (Abs. 1)

Rz. 4 Die Krankenkassen erheben jährlich zum 1.10. die Zahl der Mitglieder und unterscheiden danach, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht (§ 266 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RSAV; Risikogruppen). Die darauf beruhenden Zuweisungen zur Deckung der standardisierten Krankengeldausgaben bleibt gegenwärtig deutlich hinter der Zielgenauigkeit der Zuweisungen zur Deckung der ü...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.2 Zusammenführung der Daten (Abs. 2)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband führt die Daten zusammen, prüft sie auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz und klärt Auffälligkeiten jeweils mit der liefernden Stelle. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität entspricht im Wesentlichen der Rolle des GKV-Spitzenverbandes bei der Erhebung der Daten des Risikostrukturausgleichs. Dafür ist ggf. die Herstellung d...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.3 Zuweisungen für Auslandsversicherte (Abs. 3)

Rz. 11 Die Norm bildet die Ermächtigungsgrundlage dafür, die Zuweisungen an die Krankenkassen für Versicherte, die während des überwiegenden Teils des dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Jahres ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland hatten (Auslandsversicherte) an durchschnittlichen Werten zu orientieren und die Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.4 Datenübermittlung für Auslandsversicherte (Abs. 4)

Rz. 13 Zur Umsetzung der Vorgabe des ab 20.7.2021 wirksamen Abs. 3 Satz 2 übermittelt die DVKA an das BAS ab dem Berichtsjahr 2020 die Summe der in einem Jahr von den Krankenkassen für Auslandsversicherte beglichenen Rechnungsbeträge. Dabei ist nach dem jeweiligen Wohnstaat zu differenzieren. Die Summe der beglichenen Rechnungsbeträge ergibt sich aus allen mit den am RSA tei...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.2 Erwerbsminderungsrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr bis zum 15.8. des jeweiligen Folgejahres die Versichertentage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Daten dienen der Weiterentwicklung des RSA. Sie werden über den GKV-Spitzenverband an das BAS übermittelt. Die Daten werden nicht für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens benötigt, sondern sind für die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.8 Auswertungen (Abs. 8)

Rz. 29 Das BAS stellt dem BMG aggregierte, nichtpersonenbezogene Auswertungen der Daten zur Verfügung, die ihm von den Krankenkassen für die Durchführung des RSA übermittelt werden. Das BMG benötigt die Auswertungen unter anderem für die Weiterentwicklung des RSA und für eine genaue Analyse und Prognose der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. im Rahmen des n...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1)

Rz. 6 Die Kranken- und Pflegekassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Die Daten sind quartalsweise innerhalb von 10 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende zu liefern. Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Da...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.2 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 45 (Abs. 2)

Rz. 8 Ab dem Ausgleichsjahr 2021 werden die Leistungsausgaben der einzelnen Krankenkassen nach § 45 (Kinderpflegekrankengeld) durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen (Satz 1). Die erforderlichen Daten sind ab dem Berichtsjahr 2021 über den GKV-Spitzenverband an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu melden (Satz 2). Meldepflichtig sind d...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.7 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 7)

Rz. 28 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte (landwirtschaftliche Krankenkasse) nimmt wegen der Besonderheiten im Leistungs- und Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ihrer Ausgaben nicht am RSA und damit auch nicht an der Dat...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.4 Verarbeitung, Pseudonymisierung(Abs. 4)

Rz. 23 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt in § 7 RSVA das Nähere zu den Fristen der Datenübermittlung und zum Verfahren der Verarbeitung der zu übermittelnden Daten (Satz 1; z. B. Aufbewahrungsdauer, Pseudonymisierung, Herstellung des Versichertenbezugs, zeitliche Zuordnung der Daten und inhaltliche Konkretisierung). Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.9 Auswertungen (Abs. 9)

Rz. 20 Das BAS stellt dem BMG aggregierte, nichtpersonenbezogene Auswertungen zur Verfügung, die ihm von den Krankenkassen für die Untersuchungen nach § 266 Abs. 10 Satz 1 übermittelt werden. Dabei sind die Auswertungen begrenzt auf die von den Krankenkassen übermittelten Leistungsausgaben für Krankengeld nach § 44 sowie die Dauer des Krankengeldbezugs. Das BMG benötigt die ...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 1 Allgemeines

Rz. 14 Die Norm regelt die Datenerhebung für den RSA (§ 266) sowie die zu berücksichtigenden pseudonymisierten Versichertendaten. Die Daten werden taggenau und versichertenbezogen erfasst. Die Finanzkraft der einzelnen Krankenkassen wird nicht berücksichtigt. Rz. 15 Der Status der Erwerbsminderung (§§ 43, 45 SGB VI) wird mit den entsprechenden Versichertentagen übermittelt. R...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.4 Rechtskreisangabe

Der Beitragsnachweis-Datensatz enthält 2 Felder für die Rechtskreise Ost und West. Es ist jeweils der Rechtskreis zu kennzeichnen, für den die Beiträge bestimmt sind. Hat ein Arbeitgeber Beiträge für Beschäftigte in beiden Rechtskreisen nachzuweisen, muss er sowohl einen Datensatz für den Rechtskreis Ost als auch einen Datensatz für den Rechtskreis West übermitteln. Wichtig K...mehr

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Sommer, SGB V § 4b Sonderre... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Gesetzesbegründung zu der Vorschrift (BT-Drs. 16/3100 S. 270, 271) führt aus: "Durch die in den §§ 266, 267 und 269 enthaltenen Verfahrensregelungen sowie durch die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den § 266 Abs. 7 und § 269 Abs. 4 ergangenen Verfahrensregelungen der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung werden insbesondere die Fristen, der Weg und ...mehr

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Sommer, SGB V § 4b Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Inhalt der eingefügten Regelung über das Verbot landesrechtlicher Vorschriften über Verwaltungsverfahrensregelungen im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) ist inhaltlich eindeutig und klar. Es verwundert allerdings, dass die Regelung dann nicht in die §§ 266 ff. selbst oder in die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung auf der Grundlage des § 266 Abs. 7...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.7 Meldepflichten (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 91 § 10 Abs. 6 ist durch Art. 1 Nr. 3 GSG v. 21.12.1992 mit Wirkung ab 1.1.1993 angefügt worden. Danach ist der Stammversicherte zur Meldung seiner Angehörigen nach § 10 Abs. 1 bis 4 verpflichtet. Die Meldepflicht knüpft an das Bestehen der Familienversicherung an, begründet diese jedoch nicht erst und ist keine notwendige Voraussetzung dafür. Meldefristen sind nicht vor...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.6 Wahl der Krankenkasse der Familienversicherung (Abs. 5)

Rz. 87 Sind die Eltern von familienversicherten Kindern Mitglieder verschiedener Krankenkassen, wären grundsätzlich auch beide Krankenkassen für Familienversicherte leistungspflichtig. Unter Berücksichtigung auch von Stiefkindern und Enkeln können sogar mehr als 2 Krankenkassen potenziell für die Durchführung der Familienversicherung zuständig sein, da es an einer Rangfolge ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelegenheiten...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002, 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015, 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003, 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016, 61. Karl Peters, Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Rz. 54 Die Vorschrift enthält in den verschiedenen Absätzen allgemeine Vergütungsgrundsätze, die sowohl für die vertragsärztliche Gesamtvergütung als auch für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung gelten und aus der Zeit stammen, als auch die vertragsärztliche Gesamtvergütung über die Vorschrift und noch nicht in §§ 87a ff. geregelt war. Die Vereinbarungen der Gesamtvergü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / Zusammenfassung

Überblick Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in abwasserte... / 4.2 Arbeiten im Straßenverkehr

Vor allem Kanalkolonnen und Fachfirmen im Bereich der Kanalsanierung arbeiten häufig im Straßenverkehr, z. B. bei der Kanalreinigung bzw. der Reinigung von Straßeneinläufen oder bei Inspektionsarbeiten. Oft handelt es sich dabei nicht um längerfristige Baustellen, sondern um mehr oder weniger kurzfristige Arbeiten. Für Beschäftigte in diesen Bereichen ist immer Warnkleidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.2 Unterstützung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 6 Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen (Satz 1). Die Vorschrift greift konkretisierend die Entwicklung der Datenverarbeitung und des Datenaustausches auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Beschreibung, sondern durch die Formulierun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.2 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 6 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zahlt die Beträge nach Abs. 1 an den Gesundheitsfonds, der vom BAS verwaltet wird (§ 271 Abs. 1). Rz. 7 Der auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallende Anteil des Bundes wird vom Gesundheitsfonds (BAS) an diese überwiesen (Satz 1). Der Ausgleich ist erforderlich, weil die landwirtschaftliche Krankenkasse nicht am Risiko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.12 Datenschutz (Abs. 7)

Rz. 12c Der GKV-Spitzenverband kann zur Durchführung seiner ihm durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben (§ 130b) die Daten nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 anonymisieren, um sie ohne Krankenkassenbezug zu verarbeiten. Die von den Krankenkassen für Zwecke des Risikostrukturausgleichs über den GKV-Spitzenverband an das Bundesversicherungsamt übermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.6 Entwicklung des Risikostrukturausgleichs (Abs. 5; aufgehoben zum 1.1.2020)

Rz. 20 Abschmelzen von Finanzmittel über der Obergrenze (Abs. 2a) und Abführung an den Gesundheitsfonds (Abs. 4) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Risikostrukturausgleich bis zum 31.12.2019 fortentwickelt wird (vgl. § 268 Abs. 5). Unter dieser Voraussetzung ist Abs. 4 ab 1.1.2020 anzuwenden. Rz. 21 Die RSA-Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und wird erst im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.5 Verwaltung der Mittel des Innovationsfonds

Rz. 24 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (früheres Bundesversicherungsamt) erhebt und verwaltet die Mittel (Innovationsfonds) und zahlt die Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Innovationsausschusses nach § 92b aus (Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift). Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds entstehenden Ausgaben werden n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.2 Finanzierung der Fördersummen

Rz. 23 Die Mittel für den Innovationsfonds nach Abs. 3, verringert um den Finanzierungsanteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, werden durch den Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) und die nach § 266 am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift). Weil die landwirtschaftli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.5 Liquiditätsdarlehen des Bundes (Abs. 3)

Rz. 24 Wenn die Mittel des Gesundheitsfonds einschließlich der Liquiditätsreserve nicht ausreichen, die Zuweisungen nach den §§ 266, 268, 270 und 270a zu leisten, gewährt der Bund dem Fonds ein nicht zu verzinsendes Darlehen (Satz 1). Das Darlehen ist im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen (Satz 2). Die jahresendliche Rückzahlung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.7 Zuführungen an den Innovationsfonds (Abs. 5)

Rz. 26 Zur Finanzierung der Fördermittel nach § 92a Abs. 3, 4 werden dem Innovationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mio. EUR jeweils abzüglich der Hälfte des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse (§ 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) zugeführt. Die andere Hälfte der Fördermittel wird (abzüglich des hälftigen Antei...mehr