Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abgrenzung des Bereichs der Finanzierungstätigkeit

Tz. 213 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sollten die Zahlungsvorgänge aus Maßnahmen der Außenfinanzierung sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital gezeigt werden (vgl. Tz. 52). In dem Muster-Gliederungsschema nach DRS 21.A2.24 fällt aber auf, dass im Gegensatz zu der Beispielsgliederung in IAS 7 Anhang B nur Zahlungsvorgänge aus der Finanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 287 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt eine Beitragssatzgarantie und regelt bis zum Jahr 2025 eine Abweichung von § 158 für die Fälle, in denen unter Zugrundelegung von § 158 der Beitragssatz 20 % überschreiten oder 18,6 % unterschreiten würde. Er bestimmt somit für diesen Zeitraum einen Beitragssatzkorridor. Dies schützt einerseits die Beitragszahler und sichert andererseits die finanzielle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, den Verwalter zu entlasten. Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, der Verwalter führe entgegen der Vorgabe aus der Gemeinschaftsordnung keine getrennten Konten, sondern unterhalte lediglich ein Konto. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer behauptet, es seien zwar 2 gesonderte Rücklagenkonten vorhanden. Es erfolge ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Entlastung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Dies sei der Fall, wenn gegen den Verwalter Schadensersatzansprüche in Betracht kämen und kein Grund ersichtlich sei, auf diese Ansprüche zu verzichten, oder wenn ein tatsächliches Verhalten gebilligt werde, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus den Rücklagen

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 enthält für etwaige Entnahmen keine Einschränkung, die mit der Einschränkung für Einstellungen vergleichbar ist (vgl. HdR-E, HGB § 270, Rn. 9). Entsprechendes gilt für die Kap.-Rücklage gemäß § 270 Abs. 1. Aus diesem Grund ist das bilanzaufstellende Organ berechtigt, den Umfang der Rücklagenentnahme autonom zu entscheiden. Begren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verletzung von Bestimmungen über die Einstellung in bzw. die Entnahme von Beträgen aus Kapital- oder Gewinnrücklagen (§ 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 28 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Inhaltsfehler, der zur Nichtigkeit des JA führt, liegt auch dann vor, wenn gesetzliche Bestimmungen über die Einstellung in oder die Entnahme von Beträgen aus Kap.- oder Gewinnrücklagen verletzt werden. Als verletzte Vorschriften kommen hier insbesondere die folgenden Regelungen in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kriterium der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmtheit

Rn. 8 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die einschränkende Formulierung in § 270 Abs. 2 muss im Gesamtzusammenhang mit der Struktur einer juristischen Person und den wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen gesehen werden (vgl. AktG-GroßKomm. (1973), § 58, Rn. 1f.). § 270 Abs. 2 bezieht sich nur auf Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einstellungspflichten

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 schreibt vor, dass Einstellungen in die Gewinnrücklagen bereits bei der Bilanzaufstellung zu berücksichtigen sind, wenn sie nach Gesetz vorzunehmen sind. Solche nach dem Gesetz vorzunehmenden Einstellungen betreffen die:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Dotierung der Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Kap.-Rücklage ist stets dann zu dotieren, wenn einer der folgenden Tatbestände eingetreten ist (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 68ff.):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 270

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270, der sowohl für KapG und haftungsbeschränkte PersG (i. S. d. § 264a) als auch dem Grunde nach dem PublG unterliegende UN (vgl. § 5 Abs. 1 PublG; Beck Bil-Komm. (2022), § 270 HGB, Rn. 21) einschlägig ist, übernimmt vom Grundsatz her den früheren § 151 Abs. 4 Satz 2 AktG 1965 (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 80), wobei jedoch Anpassungen an die na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passivierung bei Verpflichtungsübernahme

Rn. 161 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Vom Handelsbilanzrecht abweichende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte für die Passivseite verlagern – unter Durchbrechung des Imparitäts- und Periodisierungsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4f.) – die Aufwandswirksamkeit einer am BilSt bestehenden Verpflichtung steuerlich in spätere Perioden und bewirken steuerliche stille bilanziel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der Ergebnisverwendung

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die zweite Einschränkung in § 270 Abs. 2 im Vergleich zu Abs. 1 ist missverständlich. Dem Wortlaut des § 270 Abs. 2 kann entnommen werden, dass die Erfassung der Einstellungen in die Gewinnrücklagen bei der Bilanzaufstellung nur dann erfolgen kann, wenn die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahrese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Folgen fehlerhafter Rücklagendotierung

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG führen Verletzungen der "Bestimmungen des Gesetzes oder der Satzung über die Einstellung von Beträgen in Kapital- oder Gewinnrücklagen oder über die Entnahme von Beträgen aus Kapital- oder Gewinnrücklagen" zur Nichtigkeit eines festgestellten JA (vgl. AktG-GroßKomm. (2022), § 58, Rn. 268ff.). Aus diesem Grund hat...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Steuerrechtlicher Dokumentationsvorbehalt

Rn. 111 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die steuerlich autonome Wahlrechtsausübung steht unter dem Vorbehalt der Dokumentation ausübungsbedingter Abweichungen in einem besonderen, laufend zu führenden steuerlichen Verzeichnis. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2f. EStG müssen WG, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgebenden Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 270 Abs. 1 sind Einstellungen und Auflösungen im Zusammenhang mit der Kap.-Rücklage angesprochen. Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 bezieht sich lediglich auf die Gewinnrücklagen und enthält im Vergleich zu § 270 Abs. 1 offensichtlich zwei einschränkende Formulierungen. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederung der Bilanz

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob das Gliederungsschema für ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Investitionszuschüsse

Rn. 261 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern können steuerlich wahlweise erfolgswirksam als Betriebseinnahme oder zunächst erfolgsneutral durch Minderung der AHK des bezuschussten WG berücksichtigt werden (vgl. R 6.5 Abs. 2 EStR (2012)). Wird das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die Zuschussgewährung folgenden W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen im HGB

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem sog. Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hat der deutsche Gesetzgeber die "Einheitlichkeit" des Begriffs "verbundene UN" bewusst aufgegeben (vgl. WP-HB (2021), Rn. C 310). So wurde neben der Vorschrift des § 15 AktG eine weitere Begriffsbestimmung verbundener UN in das HGB (vgl. § 271 Abs. 2) au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Abgrenzung des Aufstellungsprozesses

Rn. 3 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 ist insoweit eindeutig, als von der Aufstellung der Bilanz gesprochen wird. Es ergibt sich daher die Frage, was als Aufstellung der Bilanz anzusehen ist. Zum einen kann als Aufstellung das technische Erstellen der Bilanz gemeint sein. I.d.S. wäre die Aufstellung in dem Moment abgeschlossen, in dem die Bilanz formal in Über­einstimmung mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 270

Rn. 35 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Weder die Straf- und Bußgeldvorschriften noch die Bestimmungen über Zwangsgelder gemäß den §§ 331ff. bzw. §§ 17ff. PublG adressieren etwaige Verstöße gegen § 270. Ursächlich dafür wiederum ist die Tatsache, dass mit dieser Norm lediglich die Kompetenzverteilung und – damit zusammenhängend – der Zeitpunkt der Bildung oder Auflösung von Rücklag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechnungslegung und Prüfung

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die grundlegenden Vorschriften zur RL und AP von AG, KGaA und SE finden sich im HGB. Wichtige ergänzende Vorschriften finden sich aber auch – weiterhin – im AktG. Zu nennen sind hier insbesondere: §§ 15–19 AktG zum Recht der verbundenen Unternehmen; §§ 58 und 174 AktG zur Gewinnverwendung; § 91 AktG zur Pflicht des Vorstands zur Organisation der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderfälle des § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG zählt die Vorschriften auf, in denen die Nichtigkeit des festgestellten JA außerhalb der Fälle eintritt, die § 256 AktG regelt. Die §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG betreffen dabei ebenfalls nur Sachverhalte, in denen die HV über die Feststellung des JA beschließt. Beschlüsse der HV, die Änderungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Systematik der Vorschrift

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 256 Abs. 1 AktG werden diejenigen Nichtigkeitsgründe aufgezählt, die zur Nichtigkeit des JA führen, ohne dass es auf die Art und Weise seiner Feststellung ankommt. Durch den Verweis auf die Regelungen der §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG in § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG wird der vollständige Katalog der Nichtigkeitsgründe e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten werden solche Einstellungen bezeichnet, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden, sondern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage basieren. Denkbar sind hier gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Satzungsermächtigungen. Bei der Gestaltung dieser Ermächtigungen sind die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt der Bilanz

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als beim Einzelkaufmann. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Einstellungswahlrechte

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gesetzlichen Regelungen sehen einige Möglichkeiten vor, Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorzunehmen, ohne dass diese Dotierungen zwingend vorgeschrieben werden:mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.6 Rücklage nach R 6.11 Abs. 3 EStR

Rz. 44 Durch das BilMoG sind sachleistungsbezogene Rückstellungen, z. B. für Rekultivierungs-, Rückbau-, Entsorgungs- und Sanierungsverpflichtungen, nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins am Bilanzstichtag bis zum erwarteten Zeitpunkt der zukünftigen Erfüllung abzuzinsen. Steuerrechtlich sind dagegen Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz v...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.4 Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rz. 18 Gemäß § 272 Abs. 4 Satz 3 1. Halbsatz HGB ist diese Rücklage bereits bei der Bilanzaufstellung zu bilden; der Jahresabschluss ist also zumindest unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.[1] Rz. 19 Einzustellen ist der Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligte...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.3 Gesetzliche Rücklagen

Rz. 15 Gesetzliche Rücklagen sind Rücklagen, zu deren Bildung ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Die Bilanzposition "gesetzliche Rücklage" kann somit nur bei AG und KGaA sowie Genossenschaften und bei der SE zum Tragen kommen;[1] das GmbHG sieht keine gesetzliche Rücklage vor. Rz. 16 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG sind in die gesetzliche Rücklage jährlich 5 % (der "zwanzig...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertrag auf s...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.2 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Rz. 40 Nach § 6b EStG können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter aufgedeckte stille Reserven ganz oder teilweise auf bestimmte neu angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter übertragen werden. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach § 6b Abs. 4 EStG die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG). Bei einer Gewinnermittl...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.3 Ersatzbeschaffungsrücklage und/Entschädigungsrücklage nach R 6.6 EStR

Rz. 41 Nach R 6.6 Satz 1 EStR kann bei buchführenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, deren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt wird,[1] die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden; Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens info...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach dem BilMoG – folgt aus der Neufassung des § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB – entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Eigene Anteile kön...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat,[1] haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.2 Ausweis von Rücklagen als Bestandteile des Eigenkapitals

Rz. 2 Der Gesetzgeber folgt der Haupteinteilung der Rücklagenarten in Kapital- und Gewinnrücklagen; nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das Eigenkapital bilanziell wie folgt auszuweisen (auf der Passivseite): Rücklagen sind also Unterpositionen (B...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1 Grundlegendes zu Rücklagen

1.1 Begriff und Arten Rz. 1 Betriebswirtschaftlich sind zu unterscheiden offene Rücklagen und stille Rücklagen. Quellen offener Rücklagen sind einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklagen = capital surplus) oder Einlagen von Gesellschaftern bzw. Dritten für Gesellschafter (Kapitalrücklagen = capital surplus). Im Gegensatz hierzu sind stille Rücklagen – auch stille Reserven genannt –...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4 Besonderheiten der Rücklagen nach IFRS

4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 2 Offene Rücklagen nach HGB

2.1 Kapitalrücklage 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen fü...mehr